Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mindestens 32 Medienvertreterinnen und Medienvertretern, die sich zum G20-Gipfel in Hamburg akkreditiert hatten, wurde während des Gipfeltreffens vom 7. bis 8. Juli 2017 nachträglich ihre Akkreditierung aufgrund „sicherheitsrelevanter Erkenntnisse“ wieder entzogen. Die Namen der betroffenen Journalistinnen und Journalisten waren auf einer zweiseitigen, offensichtlich vielfach kopierten Liste vermerkt, die Polizeibeamte an den Kontrollpunkten vor dem Pressezentrum zum G20-Gipfel vorlag. Die Polizeibeamten hatten nach eigener Auskunft weder Anweisung, die Liste diskret zu benutzen, noch sie nach Gebrauch überprüfbar zu entsorgen. Ein Filmteam des „ARD“-Hauptstadtstudios konnte diese Liste so auch offen aus der Nähe filmen. Datenschützer und Journalistenverbände sehen in Verbindung mit der Liste und dem Akkreditierungsentzug eine ganze Reihe von Rechtsverstößen und unerlaubten Eingriffen in Grundrechte. Alle Betroffenen hatten ihre Akkreditierungsunterlagen spätestens zwei Wochen vor dem Gipfel eingereicht und wurden danach bereits einer intensiven Sicherheitsüberprüfung unterzogen (www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-journalisten-109.html).
Zwei betroffene Journalisten, die für „SPIEGEL ONLINE“ bzw. die Fotoagentur „ActionPress“ arbeiteten, wurden vom Bundespresseamt lediglich mit einem Formschreiben an das Bundeskriminalamt (BKA) verwiesen. Die beiden Fotografen waren im Oktober 2014 kurzzeitig in der Türkei festgenommen worden, als sie die Gefechte um die syrische Grenzstadt Kobani fotografierten. Ein weiterer, unter anderem für die Tageszeitung „junge Welt“ arbeitender Fotograf hatte in der Vergangenheit Proteste gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan sowie die Situation in den kurdischen Landesteilen der Türkei, Syriens und des Irak dokumentiert. Ebenfalls von der Akkreditierungsentziehung betroffen war nach Kenntnis der Fragesteller der Herausgeber des Erdoğan-kritischen türkischsprachigen Nachrichtenportals „Avrupa Postasi“ aus Hamburg. Nach Ansicht der Fragesteller besteht daher der Verdacht, dass die vermeintlich „neuen“ Erkenntnisse, die zum nachträglichen Entzug der Akkreditierung geführt hatten, nicht vom BKA sondern vom türkischen Geheimdienst kamen (www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-journalisten-109.html; www.taz.de/!5428032/).
Demgegenüber erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert, die Erkenntnisse über die betroffenen Journalisten stammten nur vom Verfassungsschutz, nicht aber von ausländischen Behörden. Zudem hätten nicht neue Erkenntnisse über die Journalisten „sondern über die Verhältnisse“ zur Rücknahme der Akkreditierungen geführt, hieß es aus dem Bundesministerium des Innern. Unter den Ausgeschlossenen seien zudem „Straftäter“ gewesen, die „etwas auf dem Kerbholz“ hätten. Die 32 gelisteten Journalisten hätten zu jenen gezählt, die sich bei diesem Gipfeltreffen nur in „Begleitung durch BKA-Beamte im Sicherheitsbereich bewegen durften“, so Regierungssprecher Seibert. Da eine Eins-zu-eins-Überwachung der verdächtigen Journalisten nicht leistbar erschien, sei der Entzug der Akkreditierung erfolgt. Die Praxis, verdächtige Journalisten bei Gipfeltreffen vom BKA beobachten zu lassen, gibt es nach Erkenntnissen der „Süddeutschen Zeitung“ bereits mindestens seit dem G8-Treffen in Heiligendamm vor zehn Jahren (www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren-beobachtet-1.3584288; www.abendblatt.de/politik/deutschland/article211221043/Pruefung-von-Akkreditierungs-Entzug-bei-G20-eingeleitet.html).
Im Umfeld des G20-Gipfels wurden Journalistinnen und Journalisten nach Angaben des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) mehrfach Opfer von physischer Gewalt von Polizisten. Es gab Pfefferspray-Attacken und Schlagstockeinsätze von Polzisten gegen Berichterstatter. Presseausweise wurden von den Einsatzkräften ignoriert, Journalisten wurden zum Teil wüst beschimpft (www.nw.de/nachrichten/thema/21849211_Polizeigewalt-Journalisten-beklagen-Angriffe-durch-Einsatzkraefte-bei-G20.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen54
Wie vielen bereits zum G20-Gipfel akkreditierten Journalistinnen und Journalisten wurde aus welchen Gründen im Einzelnen während des Gipfels nachträglich wieder die Akkreditierung entzogen?
Wie viele dieser Journalisten wurden beim erstmaligen Besuch des Pressezentrums die Akkreditierung wieder entzogen?
Wie viele dieser Journalisten hatten sich vorher bereits im Pressezentrum aufgehalten?
Wie viele dieser Journalisten sind gar nicht im Pressezentrum erschienen?
Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung für Medien in Deutschland und wie viele für ausländische oder fremdsprachige Medien (bitte Länder bzw. Sprachen angeben)?
Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung auch oder vornehmlich für Medien des linken oder sogenannten linksextremen politischen Spektrums bzw. sind in polizeilichen oder geheimdienstlichen Datenbanken als links motivierte Gewalttäter gelistet?
Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung auch oder vornehmlich für Medien des rechten oder rechtsextremen politischen Spektrums bzw. sind in polizeilichen oder geheimdienstlichen Datenbanken als rechts motivierte Gewalttäter gelistet?
Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung auch oder vornehmlich für türkische oder türkischsprachige Medien bzw. hatten sich in der Vergangenheit insbesondere mit türkischen Themen befasst oder waren in der Türkei bereits im Zusammenhang mit ihrer journalistischen Tätigkeit festgenommen worden?
Von welchen Behörden bzw. welchen Abteilungen dieser Behörden nahm das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung oder eine andere Behörde (bitte benennen) Hinweise bzgl. Akkreditierungen entgegen, auf deren Basis es über Nichtzulassungen bzw. den nachträglichen Entzug der Akkreditierungen entschied?
In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde Journalistinnen und Journalisten, die eine Akkreditierung zum G20-Gipfel beantragt hatten, eine solche von Anfang an verweigert?
Wie und in welchem Zeitraum genau, nach welchen konkreten Kriterien, unter Beteiligung welcher Behörden und Regierungsstellen und unter Nutzung welcher Behördendateien wurden die Sicherheitsüberprüfungen von Journalistinnen und Journalisten, die eine Akkreditierung beantragt hatten, vorgenommen, und wie war der entsprechende Hinweis (Einverständniserklärung) auf dem Akkreditierungsformular formuliert?
Inwieweit, in welchen Fällen und mit welcher Autorität waren ausländische Behörden an der Sicherheitsüberprüfung beteiligt bzw. wurden von diesen stammende Informationen verwendet (bitte Art der ausländischen Behörde, z. B. Nachrichtendienst, Polizei etc., und Staat angeben)?
Inwieweit, in welchen Fällen und aus welchem Grund wurden die Namen von Journalistinnen und Journalisten, die ihre Akkreditierung beantragt hatten, vor Erhalt der Akkreditierung an ausländische Regierungsstellen oder Behörden weitergegeben (bitte Staat und Behörde benennen)?
Inwieweit und in wie vielen und welchen Fällen wurden Akkreditierungsanfragen aufgrund von Informationen ausländischer Regierungsstellen oder Behörden abgelehnt?
Inwieweit, in welchen Fällen und aus welchem Grund wurden Namen von bereits akkreditierten Journalistinnen und Journalisten an ausländische Regierungsstellen oder Behörden weitergegeben (bitte Staat und Behörde benennen)?
Inwieweit und in wie vielen und welchen Fällen wurden bereits bestätigte Akkreditierungen aufgrund von Informationen ausländischer Regierungsstellen oder Behörden wieder zurückgezogen (bitte Staat und Behörde benennen)?
Inwieweit stellte die Bundesregierung sicher, dass Informationen ausländischer Regierungsstellen oder Behörden, die zu einer Nichtakkreditierung oder einem nachträglichen Akkreditierungsentzug führten, auf eine tatsächliche Gefährdung durch die betroffenen Journalisten schließen ließen und damit nicht etwa die politisch motivierte Intention des Ausschlusses oppositioneller Journalisten stand, und was kann die Bundesregierung entsprechenden Vorwürfen entgegnen?
Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Namen von Journalisten, die eine Akkreditierung beantragt oder bereits erhalten hatten, an Behörden oder Regierungsstellen von Staaten weitergegeben wurden, die nicht rechtsstaatlich verfasst sind, in denen die Menschenrechte verletzt und die Pressefreiheit missachtet werden, und inwieweit kann die Bundesregierung konkret ausschließen, dass solche Namen an die Türkei weitergegeben wurden?
Wurden die Journalistinnen und Journalisten, denen nachträglich die Akkreditierung wieder entzogen wurde, vor Erteilung ihrer Akkreditierung nicht ausreichend sicherheitsüberprüft?
Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass die vermeintlich von den betroffenen Journalisten ausgehenden Sicherheitsrisiken nicht bereits bei der ersten Sicherheitsüberprüfung erkannt wurden?
Wenn von den betroffenen Journalistinnen und Journalisten eine Sicherheitsgefährdung ausging, warum war es dann möglich, dass einige von ihnen vor Entzug der Akkreditierung mehrfach das Pressezentrum verließen und wieder betraten?
Welche neuen Erkenntnisse „über die Verhältnisse“, also über organisatorische Abläufe, haben wann genau und aufgrund welcher Einschätzungen durch wen nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Beschluss geführt, den Journalisten die Akkreditierung zu entziehen (www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahrenbeobachtet-1.3584288)?
Welche „sicherheitsrelevante Erkenntnisse“ lagen zu den Journalistinnen und Journalisten vor, deren Akkreditierungen nachträglich wieder entzogen wurden, und welche Art von Sicherheitsgefährdungen oder Sicherheitsrisiken für wen oder was ging von diesen Journalisten nach Ansicht der zuständigen Behörden aus?
Was meint die Bundesregierung, wenn sie angibt, unter den Journalisten, deren Akkreditierungen wieder entzogen wurden, seien „Straftäter“, die „etwas auf dem Kerbholz“ hätten (www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren-beobachtet-1.3584288; www.abendblatt.de/politik/deutschland/article211221043/Pruefung-von-Akkreditierungs-Entzug-bei-G20-eingeleitet.html)?
Um welche Art von Straftaten bei wie vielen der Journalisten handelt es sich?
Wann wurden diese Straftaten verübt?
Wie viele dieser Journalisten gelten als vorbestraft?
Wurden die Journalisten für diese Straftaten strafrechtlich belangt, und wenn ja, wann?
Wie weit muss eine begangene Straftat nach Ansicht der Bundesregierung zeitlich zurückliegen, damit ein Journalist nicht mehr als Sicherheitsrisiko eingeschätzt wird bzw. nichts mehr „auf dem Kerbholz“ hat?
Inwieweit und durch welche Behörde oder Regierungsstelle können die betroffenen Journalisten zumindest nachträglich darüber informiert werden, warum und durch welche Behörde sie als Sicherheitsrisiko eingeschätzt wurden?
Wer bzw. welche Regierungsstelle oder Behörde hat die Erstellung von Listen mit Namen von bereits akkreditierten Journalisten, denen die Akkreditierung wieder entzogen wurde, wann und aus welchem Grund angeordnet?
Welche Regierungsstellen oder Behörden bzw. welche Abteilung welcher Behörden waren für die Erstellung der Listen mit den Namen von Journalistinnen und Journalisten, denen die Akkreditierung während des Gipfels nachträglich wieder entzogen werden sollte, mit eingebunden?
Welche Regierungsstelle oder Behörde war für das Vervielfältigen und Verteilen der Liste verantwortlich?
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen haben die für die Erstellung, Vervielfältigung und Verbreitung der Listen Verantwortlichen getroffen, um eine Stigmatisierung der darauf genannten Journalisten zu verhindern?
Wie viele Exemplare der Liste wurden von wem angefertigt bzw. kopiert?
Wie viele, wo und mit welcher Aufgabe eingesetzte Polizeibeamte erhielten ein Exemplar der Liste?
Welche und wie viele weitere, nicht zur Polizei gehörende Personen erhielten ein Exemplar der Liste?
Wurden Polizeibeamte, die die Liste erhalten hatten, darauf hingewiesen, diese diskret zu benutzen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sieht die Bundesregierung ein datenschutzrechtliches Problem darin, dass Journalistinnen und Journalisten an den Kontrollpunkten zum Pressezentrum nach Angaben der „ARD“ die Namen auf den Listen nicht nur lesen sondern sogar filmen konnten?
Wurden die Listen nach Gebrauch wieder eingesammelt und vernichtet?
Wenn nein, warum nicht, und inwieweit hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wo sich alle Exemplare der Listen befinden?
Inwieweit kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Listen nicht in unbefugte Hände geraten sind?
Inwieweit wurden oder werden diejenigen Journalisten, deren Namen auf der Liste standen, die aber nicht beim Pressezentrum erschienen sind, darüber informiert, dass ihnen die Akkreditierung aus Sicherheitsbedenken wieder entzogen wurde?
Welche Kritik von Datenschützern, Bürgerrechtsvereinigungen und Journalistenverbänden am Akkreditierungsverfahren, dem Entzug der Akkreditierungen und dem Umgang mit den Listen sind der Bundesregierung bekannt geworden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Kritik?
Seit wann genau und bei welchen nationalen und internationalen Veranstaltungen, Kongressen, Gipfeln und dergleichen im Einzelnen gibt es die Praxis, als Sicherheitsrisiko angesehene Journalisten von Beamten des Bundeskriminalamtes begleiten bzw. beobachten zu lassen?
Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt diese Begleitung von Journalisten durch BKA-Beamte?
Wie viele Journalisten wurden auf welchen Veranstaltungen, Kongressen und Gipfeln jeweils vom BKA begleitet?
Was genau ist die Aufgabe dieser BKA-Beamten?
Auf welche räumlichen Bereiche beschränkt sich jeweils die Begleitung durch BKA-Beamte (also beispielsweise nur besondere Sicherheitsbereiche oder z. B. auch WC-Anlagen)?
Inwieweit wurden die betroffenen Journalisten auf die Begleitung durch BKA-Beamte hingewiesen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung durch diese Begleit- und Beobachtungspraxis das Grundrecht auf Pressefreiheit eingeschränkt, etwa weil sich Journalisten nicht unbeobachtet mit ihren Tippgebern und Quellen treffen und besprechen können?
Inwieweit sind die BKA-Beamten angewiesen, nach der Begleitung von Journalisten einen schriftlichen Bericht anzufertigen?
Wurde seit Einführung dieser Praxis jemals ein Eingreifen eines BKA-Beamten aufgrund einer sicherheitsgefährdenden Handlung eines Journalisten notwendig, und wenn ja, wann, wo, und aus welchem Grund?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von Beschimpfungen und Behinderungen von Journalisten durch die Polizei sowie gewaltsamen Übergriffen von Polizisten auf Journalisten einschließlich Pfefferspray-Attacken und Schlagstockeinsätzen während des G20-Gipfels in Hamburg, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Vorkommnissen?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 2017 im Schanzenviertel von Seiten der Polizei Journalistinnen und Journalisten gebeten wurden, keine Aufnahmen vom Einsatzgeschehen bzw. dem „taktischen Vorgehen“ zu machen (www.neues-deutschland.de/artikel/1056741.g-eskalation-im-schanzenviertel.html)?