Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen Japan und der EU auf den Landwirtschaftssektor und die Umwelt
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, Peter Meiwald, Anja Hajduk, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Voraussichtlich wird noch in diesem Jahr der Abschluss des EU-Japan-Freihandelsabkommens (JEFTA) verkündet. In Brüssel und Tokyo bemühen sich die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer um eine zügige Einigung, an der insbesondere Japan großes Interesse hat, nachdem das transpazifische Handelsabkommen TTP von US-Präsident Donald Trump abgesagt wurde. Auch die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström ist zuversichtlich, dass alle noch ausstehenden Verhandlungskapitel bis Ende 2017 geklärt sind. Ein weitestgehend offener Punkt ist allerdings noch immer der Marktzugang für landwirtschaftliche Produkte. Japan reformiert derzeit seinen Landwirtschaftssektor mit dem Ziel, diesen wettbewerbsfähiger zu machen. Im Sommer 2017 wird mit einem Abschluss dieser Agrarreform gerechnet.
Anders als beim europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA wird das EU-Japan-Freihandelsabkommen in der Öffentlichkeit erst seit kurzem wahrgenommen (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/handelsabkommen-zwischen-der-eu-und-japan-der-neue-pakt-mit-japan-koennte-die-gemueter-erregen-1.355 9218, www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bruessel-eu-und-japan-einig-ueber-freihandelspakt-a-1156241.html, www.euractiv.de/section/finanzen-und-wirtschaft/news/freihandelsabkommen-mit-japan-europas-signal-gegen-protektionismus/).
Die voraussichtlich geringen negativen Effekte auf deutsche Agrarabsatzmärkte könnten ein Grund dafür sein, dass das Abkommen bei den Agrarverbänden und Nichtregierungsorganisationen bisher auf wenig Resonanz stößt. Die Einfuhren von Agrarerzeugnissen aus Japan sind extrem gering.
Anders sieht es allerdings bei den Exporten der EU und Deutschland nach Japan aus: Japan ist der sechstgrößte Handelspartner der EU. Bei Agrargütern und Nahrungsmitteln steht Japan als äußerst wichtiges Abnahmeland sogar an zweiter Stelle, gleich nach den USA (http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/ bitstream/JRC103602/lb-na-28206-en-n_full_report_final.pdf). EU-Mitgliedsländer wie Dänemark, die Niederlande, Deutschland und Großbritannien setzen bereits jetzt große Mengen Schweinefleisch in Japan ab (http://asia.nikkei. com/Politics-Economy/International-Relations/Japan-weighs-lower-tariff-on-EU- pork-for-trade-deal).
Durch eine je nach Übergangszeitraum früher oder später eintretende Liberalisierung der Agrarmärkte werden auf europäischer Seite durch gesteigerte Exporte und Produktionsmengen schon jetzt bestehende Umweltprobleme noch gravierender.
Auf japanischer Seite ist davon auszugehen, dass der bislang u. a. durch Zölle und Importquoten geschützte japanische Agrarsektor massiv unter Wettbewerbsdruck gerät und japanische Produzentinnen und Produzenten gegenüber der Konkurrenz aus Europa das Nachsehen haben. Dies gilt insbesondere für den Fleisch- und Milchsektor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hat sich der Handel mit tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen zwischen Japan und der Europäischen Union bzw. Deutschland seit dem Jahr 2006 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte jeweils getrennt nach Warengruppen – Rind-, Geflügel- und Schweinefleischprodukte, Fisch, Milch und Reis – und EU-Außenhandel/DE-Außenhandel angeben)?
Wie hat sich der Handel mit weiterverarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten wie Wurstprodukte, Butter, Molkereierzeugnisse und Käse zwischen Japan und der Europäischen Union bzw. Deutschland seit dem Jahr 2006 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte jeweils getrennt nach Warengruppen und EU-Außenhandel/DE-Außenhandel angeben)?
Wie hat sich der Handel mit Holzprodukten zwischen Japan und der Europäischen Union bzw. Deutschland seit dem Jahr 2006 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte jeweils getrennt nach Warengruppen und EU-Außenhandel/DE-Außenhandel angeben)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Effekte des EU-Japan-Freihandelsabkommens in den nächsten zehn Jahren auf den hiesigen Schweinefleisch-, Geflügel-, Rindfleisch- und Milchsektor ein, und inwiefern werden kleine Betriebe vom EU-Japan-Freihandelsabkommen profitieren? Worauf begründet sie ihre Annahme?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des EU-Japan-Freihandelsabkommens auf die japanische Landwirtschaft hinsichtlich der Entwicklung von Betriebsgrößen und Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft ein?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie sich der durchschnittliche japanische Milchauszahlungspreis im Vergleich zum Auszahlungspreis in der EU und Deutschland in Euro in den vergangenen zehn Jahren dargestellt hat, und teilt die Bunderegierung die Einschätzung (vgl. www.abl-ev.de/spezialseiten/abl-artikel/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5 D=1387&cHash= 2eba7b33c20436f94e8c4fc75edcdf3a), dass bei einer Öffnung der Agrarmärkte nach Abschluss des EU-Japan-Freihandelsabkommens der wirtschaftliche Druck auf die bäuerlichen Michviehbetriebe in Japan steigt, die Auszahlungspreise sinken und kleinbäuerliche Betriebe vom Markt verdrängt werden (bitte begründen)?
Im Vergleich zur Betriebsstruktur in Deutschland liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen im japanischen Milchsektor vor (bitte Angabe der Zahl von Milchviehbetrieben, Bestandsgrößen, Anzahl der Milchkühe)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die aktuell in Japan beschlossene Milchmarktreform („Livestock Stabilization Act“) hinreichend lokale Milcherzeugerinnen und -erzeuger schützt, und welche Möglichkeiten bietet das Freihandelsabkommen Japan, beispielsweise durch besondere Schutzmechanismen, seine heimische Pflanzen- und Tierproduktion nach Abschluss des Freihandelsabkommens zu schützen?
Spielen die möglichen Auswirkungen des EU-Japan-Freihandelsabkommens auf die Agrarstruktur in der EU und in Japan nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle bei den Verhandlungen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
Welche Zölle werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf Seiten der EU und auf japanischer Seite für welche Warengruppen tierischer, pflanzlicher und weiterverarbeiteter landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhoben, und welche Zollsenkungen und Quotenanpassungen werden seitens der EU innerhalb welcher Übergangszeiten angestrebt (bitte Angaben für alle Produkte pflanzlicher Erzeugung, für alle Milcherzeugnisse, für Milch, Wein und alle Fleischprodukte)?
Wie wird die Bundesregierung mit den voraussichtlich zunehmenden Exporten tierischer Produkte aus der EU nach Japan (vgl. www.gtai.de/GTAI/ Navigation/DE/Trade/Maerkte/suche,t=deutsches-fleisch-boomt-in-asien, did=1429970.html; www.agra.de/premiumbereich/nachrichten/eu-agrarexport- profitiert-vom-handelsabkommen-mit-japan.html), der damit einhergehenden Aufstockung von Tierbeständen und den dadurch steigenden Mengen an Wirtschaftsdünger umgehen, und sieht sie durch das Freihandelsabkommen EU-Japan die Reduzierung von Stickstoffüberschüssen bis 2030 auf unter 70 kg N/ha im Fünfjahresmittel (Indikator 2.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie) und die Einhaltung der Emissionsminderungsverpflichtungen (EU-NE(R)C-Richtlinie) in Gefahr?
Entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Tierschutzmindestanforderungen in der Nutztierhaltung der EU denen in Japan, und wenn nein, worin liegen die Unterschiede bei der Haltung, dem Transport und bei der Schlachtung von Schweinen, Ferkeln, Sauen, Mastbullen, Milchkühen, Kälbern, Masthühnern, Legehennen, Truthühnern, Kaninchen und bei der Aquakultur (bitte einzeln aufführen)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob im Freihandelsabkommen EU-Japan explizite tierschutzrelevante Regelungen verankert werden, und mit welchen Durchsetzungsmechanismen diese versehen werden?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz von Wachstumsbeschleunigern und Antibiotika in der Rinder-, Schweine- oder Geflügelhaltung in Japan vor (bitte Angabe des Anteils behandelter Tiere)?
Welche Veterinärzertifikate für den Handel mit Japan wurden von der Bundesregierung (bzw. dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) bisher für welche Güter verhandelt und werden seitdem angewandt?
Wie viele gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Japan für den Anbau als Lebens- oder Futtermittel zugelassen (bitte je Zulassung auflisten), und wie viel Prozent der Tierfütterung in Japan werden mit GVO-Futter bestritten (bitte aufführen nach Kultur, Herkunft und Mengen- bzw. prozentualem Anteil der Länderherkünfte)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Gegenmaßnahmen des japanischen Agrarministeriums zu dem im Sustainability Impact Assessment der Europäischen Kommission festgestellten übermäßig hohen Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft vor (vgl. S. 228; http://ec.europa.eu/trade/ policy/policy-making/analysis/policy-evaluation/sustainability- impactassessments/index_en.htm)?
a) Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission in den Verhandlungen auf EU-Ebene das offensive Interesse bekundet, dass Japan die Missstände bei der Pestizidanwendung behebt, und wenn nein, warum nicht?
b) In welchen anderen bilateralen oder multilateralen Foren wird die Bundesregierung gegenüber Japan den Missstand in der Pestizidanwendung thematisieren?
Inwieweit trägt das EU-Japan-Freihandelsabkommen nach Auffassung der Bundesregierung zur Bekämpfung des Walfangs bei?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der in Japan praktizierte Walfang, vorgeblich zu Forschungszwecken betrieben, im Rahmen der Verhandlungen über das EU-Japan-Freihandelsabkommen thematisiert? Wenn ja, in welchen Verhandlungsrunden? Wenn nein, warum nicht?
In welchem Maße bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Japan Regelungen, die der EU-Holzhandelsverordnung entsprechen, und werden diese vollumfänglich angewendet?
Welche Bestimmungen finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den derzeitigen Entwürfen des EU-Japan-Freihandelsabkommens, die die Eindämmung des Handels mit illegal geschlagenem Holz zum Ziel haben?
a) Welche rechtliche Bindewirkung ergibt sich aus diesen Bestimmungen?
b) Ist die Eindämmung des Handels mit illegal geschlagenem Holz ein offensives Interesse der EU in den Verhandlungen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der mögliche Abschluss des EU-Japan-Freihandelsabkommens ein geeignetes Mittel darstellt, um eine Positionsänderung auf Seiten Japans in Bezug auf illegalen Holzhandel zu erreichen? Wenn nein, warum nicht?