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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bilanz des Aussteigerprogramms für Linksextremisten des Bundesamtes für Verfassungsschutz 2014 bis 2016

Anzahl und Art der Kontaktaufnahmen, ausstiegswillige Personen mit laufendem Ermittlungsverfahren oder zum Zeitpunkt des Erstkontakts in Haft befindlich, Gründe für die Inanspruchnahme, Unterstützungsbedarf und -maßnahmen, mit Hilfe des BfV tatsächlich ausgestiegene Personen, Aufrufe zu Fememorden im Bereich der linken Szene, Anwerbung Kontaktsuchender als V-Personen, Schlussfolgerungen und weitere Konzipierung; Tendenzen zu Rassismus und Gewaltbereitschaft in der Mitte der Gesellschaft, Auflage eines Aussteigerprogramms für Extremisten der Mitte<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.08.2017

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1316418.07.2017

Bilanz des Aussteigerprogramms für Linksextremisten des Bundesamtes für Verfassungsschutz 2014 bis 2016

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Martina Renner, Dr. André Hahn und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit 2011 betreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein sogenanntes Aussteigerprogramm für Linksextremisten. Der Arbeitsaufwand, den die dafür zuständigen Nachrichtendienstmitarbeiter mit der umworbenen Klientel haben, war in der Vergangenheit recht übersichtlich. Bis Anfang 2014 wurden lediglich insgesamt 41 Kontaktaufnahmen über die Hotline verzeichnet (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/11412 und 18/572). Davon ging allerdings fast die Hälfte unmittelbar nach Einrichtung des Aussteigertelefons ein, meist handelte es sich dabei um Journalisten oder Off-Topic-Querulanten. Die Zahl der Anrufer sank 2012 auf 15 und 2013 auf 5.

In den ersten zweieinhalb Jahren seines Bestehens konnte das Aussteigerprogramm in einem einzigen Fall vermelden, es habe zum Ausstieg einer Person aus der autonomen Szene beigetragen, ohne dass die Art der behördlichen Beihilfe hierzu umfangreich dargelegt wurde.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen sich durch diese Zahlen in ihrer bereits dargelegten Annahme bestätigt, dass Personen, die aus linken Organisationen aussteigen wollen, dies einfach tun. Dafür genügt es in der Regel, Gruppenplena zu vermeiden, woanders als in der „Volxküche“ zu speisen oder das „junge Welt“-Abo zu kündigen – dies sind Handlungen, zu denen Personen, die in der linken Szene aktiv waren, offenbar auch ohne Hilfe des Inlandsnachrichtendienstes imstande sind. Wer sein Engagement in linken Zusammenhängen beenden will, will offenbar auch nicht die Hilfe des Nachrichtendienstes beim Aufbau eines neuen Freundeskreises oder bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in Anspruch nehmen.

Wenn die Bundesregierung ausführt, es handele sich bei diesem Aussteigerprogramm ohne Aussteiger „trotz der zahlenmäßig überschaubaren Anzahl von ernsthaften Anrufern […] um eine sinnvolle Komponente einer mehrdimensionalen Bekämpfungsstrategie und zur Wiedereingliederung von ausstiegswilligen Linksextremisten in die Mehrheitsgesellschaft“, interpretieren die Fragestellerinnen und Fragesteller dies als Wunschdenken. Für die Aufrechterhaltung des Programms sind aus ihrer Sicht eher zwei andere Punkte wichtig: Zum einen das Prinzip, am „extremismustheoretischen“ Ansatz festzuhalten, der eine Gleichbehandlung von islamistischem sowie neofaschistischem „Extremismus“ mit vermeintlichem „Linksextremismus“ auch dann vorgibt, wenn er offensichtlich keinen konkreten Nutzen hat, zum anderen die Hoffnung, den einen oder anderen V-Mann in der linken Szene anzuwerben.

In der Annahme, dass angesichts geringer Fallzahlen der Arbeitsaufwand leicht zu bewältigen sein wird, bitten die Fragestellerinnen und Fragesteller um eine umfassende, vollständige und einzelfallbezogene Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Kontaktaufnahmen hat das Aussteigerprogramm seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/572 verzeichnet (bitte nach Jahren aufgliedern)?

a) Wie erfolgten diese Kontaktaufnahmen (bitte Medium angeben, ob telefonisch oder per E-Mail oder anderweitig)?

b) Wie viele Kontaktaufnahmen erfolgten von Personen, bei denen eine Ausstiegsbereitschaft angenommen wurde, und wie viele von Angehörigen solcher Personen (bitte für den Fall von Mehrfachtreffern angeben, um wie viele ausstiegswillige Personen es sich bei sämtlichen Kontaktaufnahmen insgesamt handelte)?

c) Wie viele Kontaktaufnahmen erfolgten aus anderen Gründen (Journalistenanfragen, Off-Topic usw.)?

2

Wie viele der ausstiegswilligen Personen, die Kontakt aufnahmen bzw. deren Angehörige Kontakt aufnahmen, waren zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit Ermittlungsverfahren konfrontiert oder befanden sich in Haft?

3

Welches sind „überzeugende Gründe“ für den Ausstieg aus der linken Szene (vgl. Antwort zu Frage 1d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11412), und wie ermitteln die Mitarbeiter des BfV, ob diese Gründe vorliegen?

4

Welche Gründe haben die ausstiegswilligen Personen bzw. deren Angehörige für die Kontaktaufnahme mit dem BfV angegeben? Welchen konkreten Hilfsbedarf haben sie genannt?

5

Welche Angaben machten ausstiegswillige Personen – falls es sie gab –, warum sie nicht einfach aussteigen, sondern um Hilfestellung des BfV bitten?

a) Worin genau liegt bei diesen Anrufern die Hilfebedürftigkeit (bitte vollständig aufzählen)?

b) Welche Angebote hat das BfV gemacht, praktische Hilfe zu leisten?

c) Inwiefern wurden diese Angebote in der Folge auch tatsächlich umgesetzt (bitte Fallzahlen nennen und Art der Hilfestellung konkret darlegen)?

d) Welche Kosten sind dabei entstanden (inkl. Fahrtkostenerstattung für die kontaktierenden Personen)?

e) Sofern keine praktische Umsetzung erfolgte, warum nicht?

6

Wie viele Erstkontaktaufnahmen führten zu Folgegesprächen?

7

Wie viele Personen sind letztlich – nach Einschätzung der Bundesregierung – mit Hilfe des BfV aus der linken Szene ausgestiegen, und worin lag in diesen Fällen die Rolle des Aussteigerprogramms?

a) Aus welchen Bundesländern stammen diese Personen, wie viele sind weiblich oder männlich, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur Altersstruktur machen?

b) Wie viele dieser Personen waren zum Zeitpunkt ihrer Kontaktaufnahme mit Ermittlungsverfahren konfrontiert bzw. in Haft (bitte Gründe angeben und darlegen, inwiefern das Ermittlungsverfahren zu einer Strafe führte)?

c) In welchen Spektren waren diese Personen zuvor aktiv, und was ist deren politisches Markenzeichen?

d) Welche Funktion hatten diese Personen in diesen Spektren?

e) Wie lange hatten sie diesen Spektren angehört?

f) Worin genau lag in diesen Fällen der Unterstützungsbedarf, inwiefern wurde diesem entsprochen, und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte vollständig anführen)?

8

Ist der Bundesregierung bekannt geworden, dass es im Bereich der linken Szene zu Fememorden oder Aufrufen dazu gegen Aussteiger kommt (bitte ggf. darlegen)?

9

Konnten manche der Personen, die Kontakt aufnahmen, als V-Leute angeworben werden, und wenn ja, wie viele?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Arbeit des Aussteigerprogramms für dessen weitere Konzipierung bzw. Arbeit?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Analysen des Bundeskriminalamtes ein hoher Anteil von Straftaten z. B. gegen Flüchtlingsunterkünfte von Personen unternommen werden, die nicht pauschal dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind? Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang Tendenzen zu Rassismus und Gewaltbereitschaft in der sogenannten Mitte der Gesellschaft?

12

Erwägt die Bundesregierung, ein Aussteigerprogramm für Extremisten der Mitte aufzulegen (bitte begründen)?

Berlin, den 18. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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