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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Dorschfangquoten und Kompensationsmaßnahmen

Stilllegungsprämien für Berufs- und Nebenerwerbsfischer in Nord- und Ostsee seit Januar 2017 bzw. deren Anteil an der Ersetzung des Verdienstausfalls, Entwicklung der Berufsfischerei in den letzten 10 Jahren sowie deren wirtschaftlicher und kultureller Stellenwert, Schutz der Ostseefischerei vor starken Quotenschwankungen, Mittel im Bundeshaushalt 2017 für Berufsfischer, Vorkehrungen für Entschädigungsfortführung 2018, wirtschaftliche Auswirkungen des festgelegten Fanglimits für Freizeitfischerei und Bewertung des ökonomischen Werts, Aufbau der Laicherbiomasse, Dorschbestandsentwicklung<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

07.08.2017

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1316518.07.2017

Dorschfangquoten und Kompensationsmaßnahmen

der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Heidrun Bluhm, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Birgit Menz, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Reaktion auf einen erheblichen Bestandseinbruch beim Dorsch in der westlichen Ostsee wurden die Fangquoten 2017 massiv gekürzt. Neben der Berufsfischerei ist erstmalig auch die Freizeitfischerei von Einschränkungen betroffen.

Die ursprünglich geforderte Reduzierung der Fangquote für die Berufsfischerei um 88 Prozent fiel mit 56 Prozent nicht so hart wie befürchtet aus, dafür wurde die Freizeitfischerei mit in die Pflicht genommen, für die außerhalb der Schonzeit ein Entnahmelimit von fünf Dorschen pro Tag (Baglimit) eingeführt wurde.

Während Härten für die Berufsfischerei mit Stilllegungsprämien abgefedert werden sollen, ist für die vom Angeltourismus abhängigen Betriebe noch keine Lösung in Sicht. Betreiber von Angelkuttern geben einen Rückgang der Buchungen von 30 bis 50 Prozent an (Lausitzer Rundschau am 20. April 2017). Das Johann Heinrich von Thünen-Institut (Dossier „Wo ist der Haken? – Die Bedeutung der Meeresangelfischerei“, www.thuenen.de/de/thema/fischerei/wo-ist-der-hakenmeeresangelfischerei/) stellt fest, dass „insbesondere für die Küstengebiete und strukturarme Regionen“ der Angeltourismus „eine beachtliche Einkommensquelle“ ist, und beziffert den Umsatz von Meeresanglern in Nord- und Ostsee in Deutschland mit jährlich insgesamt 118 Mio. Euro.

Während niemand die Wichtigkeit des Bestandserhalts des Dorsches bestreitet, hängt die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen in den strukturschwachen Regionen an der Ostseeküste auch mit deren wirtschaftlicher Verträglichkeit zusammen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In wie vielen Fällen wurden in Nord- und Ostsee tätigen Berufs- und Nebenerwerbsfischern seit dem 1. Januar 2017 Stilllegungsprämien und andere Entschädigungen gewährt (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Fälle, durchschnittlicher Höhe der Zahlungen pro Betrieb und Quelle der Zahlungen, Anteil der nicht genehmigten Anträge)?

2

Zu welchem Anteil wird der den Berufs- und Nebenerwerbsfischern durch erhebliche Reduzierungen von Fangquoten entstandene Verdienstausfall durch diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung ersetzt?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Berufsfischerei an der Ostsee in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Beschäftigten insgesamt aufschlüsseln)?

4

Welchen wirtschaftlichen und kulturellen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Berufsfischerei in der Ostsee ein?

5

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Ostseefischerei in der Bundesrepublik Deutschland zukünftig vor starken Quotenschwankungen zu schützen und Betrieben ein verlässliches Auskommen zu sichern?

6

In wie vielen Fällen wurden Betreibern von Angelkuttern seit dem 1. Januar 2017 Stilllegungsprämien und andere Entschädigungen gewährt (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Fälle, durchschnittlicher Höhe der Zahlungen pro Betrieb und Quelle der Zahlungen)?

7

Wie viele Mittel stehen 2017 für die Entschädigung für Berufsfischer zur Verfügung (bitte nach Quelle aufschlüsseln), und wie viele wurden davon nach heutigem Stand abgerufen?

8

Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um eine Fortführung der Entschädigungsmaßnahmen im Jahr 2018 zu gewährleisten, da nicht mit einer Quotenerhöhung zu rechnen ist?

9

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft (Tourismus, Angelreiseveranstalter, Betreiber von Angelkuttern, Angelgeschäfte etc.) hat das für die Freizeitfischerei festgelegte Fanglimit von fünf Dorschen am Tag nach Kenntnis der Bundesregierung?

10

In welcher Form werden Betroffene (nach Frage 9) von wem entschädigt, erkennt die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, und plant die Bundesregierung bei der Festlegung der Dorschquote für 2018 einen Ausgleichsfonds für die betroffene regionale Wirtschaft?

11

Wie bewertet die Bundesregierung das für die Freizeitfischerei festgelegte Fanglimit von fünf Dorschen am Tag, und wird sich die Bundesregierung bei der Verhandlung der Fangquoten für 2018 gegen ein Fanglimit für die Freizeitfischerei aussprechen?

12

Inwieweit wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen über die Dorschquote 2018 dem Rechnung tragen, dass der Erlös aus dem Dorschfang der Berufsfischerei in den vom Baglimit betroffenen Gebieten des International Councils for the Exploration of the Sea (ICES) 22 bis 24 geschätzt ca. 10 bis 15 Mio. Euro ausmacht, während der Angeltourismus aber ca. 118 Mio. Euro allein in den strukturschwachen Küstengebieten pro Jahr umsetzt (Thünen-Institut)?

13

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass 2018 die Quotenempfehlung der Wissenschaft für Berufsfischer bei angemessener Entschädigung umgesetzt wird?

14

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zum Aufbau der Laicherbiomasse für notwendig? An welchen wird sie sich beteiligen, und welche wird sie selbst ergreifen?

15

Welche Kenntnisse hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über den Dorschjahrgang 2016, und welche Bestandsentwicklung erwartet das BMEL in den nächsten Jahren?

16

Wann wird die Bundesregierung entscheiden, ob sie auch im Jahr 2018 die Schollenfischerei in der Laichzeit für Dorsch untersagt, und wann wird sie dies kommunizieren?

Berlin, den 17. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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