[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 31. August 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13478
18. Wahlperiode 04.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/13177 –
Beschleunigte Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Gesetzgebung im Asyl- und Aufenthaltsrecht war insbesondere in den
Jahren 2015 und 2016 von großer Eile und Hektik geprägt. So haben sich Verbände
über zu kurze Fristsetzungen bei der Verbändebeteiligung mehrfach beschwert
(die in diesem Absatz genannten Stellungnahmen sind hier zu finden:
www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylG_2015.html). Beim
Asylpaket II etwa beklagte sich die Humanistische Union gegenüber dem
Bundesministerium des Innern, dass es „inzwischen gängige Praxis“ sei, „Verbände und
zivilgesellschaftliche Gruppen zu Stellungnahmen innerhalb weniger Stunden
aufzufordern“, das sei „das Gegenteil von Partizipation. Es ist die schlichte
Vortäuschung von Partizipation. An ernsthaften Rückmeldungen aus den
angeschriebenen Verbänden und Organisationen kann Ihnen kaum gelegen sein“.
Der Deutsche Anwaltverein hielt „die Fristsetzung von nicht einmal acht
Stunden für inakzeptabel“. Die Neue Richtervereinigung beklagte ebenfalls, dass
„ein wirkliches Interesse der Regierung und damit die Möglichkeit der
Partizipation an zentraler gesetzgeberischer Tätigkeit ersichtlich nicht besteht“.
Amnesty International nannte die Fristsetzung „absolut inakzeptabel“ und ergänzte:
„Der Gesetzesvorschlag ist aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich und sollte
umfassend mit der Zivilgesellschaft konsultiert und anschließend verändert
werden. Die kurze Frist lässt dies nicht zu und legt den Schluss nahe, dass dies auch
nicht gewollt ist. Vor dem Hintergrund, dass auch der Konsultationsprozess zum
Asylpaket I von einer solch kurzen Frist charakterisiert war, bedauern wir dieses
wiederholte Vorgehen umso mehr“.
Auch die Bundesländer, Städte und Kommunen hatten angesichts sehr kurzer
Fristen oftmals keine Gelegenheit, Gesetzesvorhaben vor der Beschlussfassung
im Bundeskabinett aufmerksam zu prüfen und qualifizierte Einschätzungen
hierzu vorzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen
Spitzenverbände zunächst einmal ihre Einzelmitglieder befragen und Rückmeldungen
abstimmen müssen – genauso, wie Verbände und
Nichtregierungsorganisationen intern einen Abstimmungsprozess vornehmen müssen, bevor sie eine
Stellungnahme im Namen ihrer jeweiligen Organisation abgeben können. PRO
ASYL kritisierte, dass die „Pro-Forma-Praxis“ einer Verbändebeteiligung, die
aufgrund der kurzen Terminsetzung einem völligen Verzicht einer Abstimmung
gleichkomme, mit § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) nicht vereinbar sei (
www.proasyl.de/news/asylpaket-ii-breite-
undmassive-kritik-aus-der-zivilgesellschaft-und-verbaenden/).
Auch in Stellungnahmen für Sachverständigenanhörungen im Bereich des Asyl-
und Aufenthaltsrechts finden sich öfter Hinweise darauf, dass angesichts der
Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine gründliche und umfassende
Bewertung vorliegender Gesetzentwürfe nicht möglich gewesen sei (vgl. z. B.
Ausschussdrucksache 18(4)825E, S. 2). Die Zweifel daran, dass kritische
Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und von Praktikerinnen
und Praktikern im Gesetzgebungsverfahren überhaupt noch Beachtung finden,
werden auch dadurch bestärkt, dass es beispielsweise beim Asylpaket II, trotz
ganz erheblicher Kritik der Verbände und gesellschaftlicher Organisationen im
Gesetzgebungsverfahren, keinerlei Änderungen in der parlamentarischen
Beratung mehr gab – entgegen dem „Struckschen Gesetz“, wonach angeblich kein
Gesetz den Deutschen Bundestag so verlasse, wie es hineinkommt.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich die angebliche
Eilbedürftigkeit mancher Gesetzesvorhaben im Asyl- und Aufenthaltsrecht nach Auffassung
der Fragestellerinnen und Fragesteller insbesondere im Rückblick als höchst
fragwürdig erweist: So gibt es die mit dem Asylpaket II als zentrales Anliegen
eingeführten beschleunigten Asylverfahren bislang nur in Bayern (genauere
Angaben zur Anwendungspraxis kann die Bundesregierung allerdings nicht
machen, vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 4i), und der
angeblich durch die gesetzliche Einstufung von Albanien, Kosovo und
Montenegro als sichere Herkunftsstaaten erreichte Rückgang der Asylsuchenden aus
diesen Ländern war nachweislich bereits vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen
Regelungen erfolgt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6603, Antwort zu Frage 15:
Asylsuchende aus diesen Ländern machten im Oktober 2015 gerade einmal
1,35 Prozent aller neuen Asylsuchenden aus; das Asylpaket I trat am 24.
Oktober 2015 in Kraft). Gerade bei der Einstufung von Ländern als sichere
Herkunftsstaaten kommt dem Gesetzgeber jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht
zu, so das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 14. Mai 1996 (2 BvR
1507/93 und 2 BvR 1508/93).
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der
Abgeordneten Dr. Petra Sitte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12703, zu Frage 16),
geht hervor, dass die kürzeste im Rahmen der Verbändebeteiligung gewährte
Frist mit nur zwei Werktagen im Aufenthaltsrecht erfolgte, beim Gesetz zur
besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht – die Antwort enthält allerdings nur
Angaben zu Gesetzesvorhaben ab dem 15. Februar 2017. Nach einer
Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages soll die
Beteiligung von Verbänden im Gesetzgebungsverfahren es dem federführenden
Ressort ermöglichen, die Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen (vgl.
www.taz.de/Archiv-Suche/!5420601&s=Linksfraktion&SuchRahmen=Print/).
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. Dr. Petra
Sitte forderte entsprechend eine Frist „von mindestens zehn Werktagen“, „damit
Verbände und NGOs ihr demokratisches Recht vollumfänglich wahrnehmen
können“. Sonst entstehe der Eindruck, auf die Meinung dieser
außerparlamentarischen Akteure werde kein Wert gelegt und Kritik im Vorhinein
ausgeschlossen.
Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf folgende Gesetzesvorhaben:
Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des
Sozialgerichtsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/2592), Entwurf eines
Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur
Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete
Ausländer (Bundestagsdrucksache 18/1528), Entwurf eines
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/6185), Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung beschleunigter Asylverfahren (Bundestagsdrucksache 18/7538),
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des
Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken
(Datenaustauschverbesserungsgesetz) (Bundestagsdrucksache 18/7043), Entwurf eines Gesetzes zur
erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten
Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei strafffälligen Asylbewerbern
(Bundestagsdrucksache 18/7537), Entwurf eines Integrationsgesetzes
(Bundestagsdrucksache 18/8829), Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/9985), Entwurf eines Gesetzes zur
Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs
Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
(Bundestagsdrucksache 18/8039), Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der
Ausreisepflicht (Bundestagsdrucksache 18/11546).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Um die Entwicklung des Flucht- und Migrationsgeschehens zu bewältigen, hat
die Bundesregierung seit Mitte 2015 Vieles ins Werk gesetzt. Unter anderem auch
mithilfe zahlreicher Gesetzesänderungen ist es gelungen, die Herausforderungen,
die mit dem hohen Zugang von Schutzsuchenden, Asylbewerbern und anderen
Migranten seit 2015 verbunden waren und sind, angefangen von der
angemessenen Versorgung bis zur ordnungsgemäßen Durchführung des Asylverfahrens
sowie der Integration der Betroffenen, besser zu bewältigen. Diese
Gesetzgebungsvorhaben waren von besonderer Dringlichkeit, auch um eine verbesserte
Steuerung und Ordnung des Flucht- und Migrationsgeschehens möglichst schnell zu
erreichen.
Die Bundesregierung war und ist sich zugleich der besonderen Bedeutung
bewusst, die einer transparenten, umfangreichen und möglichst intensiven
Beteiligung der Länder, der kommunalen Spitzenverbände sowie von Zentral- und
Gesamtverbänden (§ 47 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien, GGO) und Fachkreisen (§ 47 Absatz 3 GGO) zukommt.
Die GGO regelt Zusammenarbeit und Organisation der Bundesministerien. Die
Regelungen richten sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Bundesministerien und geben diesen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren
bestimmte Prüfschritte vor, z. B., wie und wann die Meinung und die Fachkenntnis
von Stellen außerhalb der Verwaltung einbezogen werden. Zeitpunkt, Umfang
und Auswahl der Verbände- und Fachkreisbeteiligung obliegt grundsätzlich dem
für den Gesetzentwurf fachlich zuständigen Bundesministerium, in dessen
Ermessen auch die Frage gestellt ist, ob eine Anhörung im Sinne von § 47 Absatz 5
GGO durchgeführt wird.
Aus Sicht der Bundesregierung ist es von hohem Wert, wenn die
unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen aller Betroffenen sowie eines möglichst breiten
Spektrums zivilgesellschaftlicher Institutionen mit möglichst vielen gründlichen
und umfassenden Bewertungen einfließen und kritische Stellungnahmen im
Rahmen solcher Beteiligungsprozesse erwogen werden können.
Des Weiteren ist die Bundesregierung bestrebt, Regierungshandeln transparent
und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Dazu
gehört es, Entscheidungen und Maßnahmen grundsätzlich öffentlich zu machen.
In der Verfolgung dieser Zielsetzung hat sie bereits eine Vielzahl von
Maßnahmen angestoßen und umgesetzt. Sie veröffentlicht zurzeit sukzessive alle ihre
Gesetzentwürfe, die in dieser Legislaturperiode im Rahmen der
Verbändebeteiligung von den Ressorts versandt wurden, wie auch die dazu eingegangenen
Stellungnahmen.
Einige Beteiligte haben sich über die kurzen Reaktionsfristen im Rahmen der
Beteiligungsprozesse beschwert, die aus dem Zeitdruck in den
Gesetzgebungsverfahren resultierten. Der Bundesregierung ist bewusst, dass die Beteiligten i. S.
von § 47 GGO für ihre aufmerksame Prüfung und qualifizierte Einschätzung
sowie interne Meinungsbildung und ggf. Abstimmungsprozesse Zeit brauchen und
daher die Reaktionsfrist möglichst frühzeitig gesetzt und auskömmlich bemessen
sein sollte. Allerdings hat die Beteiligung im Rahmen der oben genannten
Gesetzgebungsvorhaben gezeigt, dass vielen Akteuren auch in sehr kurzer Zeit
fundierte Stellungnahmen möglich waren – zumal über verschiedene in den
genannten Vorhaben enthaltenen Regelungsvorschläge bereits vor Eingang von
Beteiligungsschreiben der Bundesregierung öffentlich debattiert wurde.
Die Bundesregierung bittet um Verständnis, dass – aufgrund der Vielzahl der
betroffenen Verfahren und Verbände – keine Gewähr für die Vollständigkeit der
Aufzählung der in den einzelnen von den Fragestellern angesprochenen
Gesetzgebungsverfahren beteiligten Verbände übernommen werden kann.
1. Wie verlief bei den in der Vorbemerkung genannten Gesetzen
a) die Verbändebeteiligung,
b) die Beteiligung der Bundesländer und von kommunalen
Spitzenverbänden
(bitte zu jedem Gesetzentwurf jeweils das Datum der Kabinettbefassung, das
Datum der Beteiligungsschreiben und die dabei gesetzte Frist zur
Rückmeldung nennen – bei Fristen kürzer als drei Tage bitte in Stunden angeben)?
Die Antwort zu den Fragen 1, 1a und 1b ergeben sich aus nachstehender Tabelle;
unter Buchstabe a) sind Beteiligungsschreiben an Verbände mit Datum und Frist
zur Rückmeldung aufgeführt, unter Buchstabe b) solche an Länder und
kommunale Spitzenverbände.
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Bundestagsdrucksache
18/2592;
Kabinettbeschluss:
27.08.2014
a)
Beteiligungsschreiben
vom 13.06.2014:
Amnesty International,
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtspflege,
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen
Träger der Sozialhilfe,
Deutscher Verein für öffentliche und private
Fürsorge e.V.,
Deutscher Anwaltsverein – DAV,
Deutscher Sozialgerichtstag,
a)
11.07.2014
b)
11.07.2014
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Deutsches Institut für Menschenrechte,
Evangelische Kirche Deutschland – EKD,
Flüchtlingsrat Berlin e.V.,
Humanistische Union,
Deutsche Richterbund,
Bundesweiter Koordinierungskreis gegen
Menschenhandel e.V.,
Kommissariat Deutscher Bischöfe,
Pro Asyl,
Rotes Kreuz,
UNHCR,
Vereinigung demokratischer Juristinnen und
Juristen,
Bundesrechtsanwaltskammer
Beteiligungsschreiben
vom 18.06.2014:
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG),
Bundesärztekammer,
Bundeszahnärztekammer,
GKV-Spitzenverband.
b)
Beteiligungsschreiben
vom 13.06.2014:
Bundesverband kommunaler Spitzenverbände,
DLT – Deutscher Landkreistag,
DST – Deutscher Städtetag,
DStGB – Deutscher Städte- und
Gemeindebund,
Beteiligung aller Länder
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Bundestagsdrucksache
18/1528;
Kabinettbeschluss:
12.03.2014
a)
Beteiligungsschreiben
vom 20.02.2014:
Bevollmächtigter des Rates der EKD
Katholisches Büro,
Diakonie Deutschland,
Deutscher Städtetag,
Deutscher Städte-und Gemeindebund,
Deutscher Landkreistag,
Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen,
Pro Asyl,
Jesuiten Flüchtlingsdienst,
Amnesty International,
Institut für Menschenrechte,
Verband binationaler Familien und
Partnerschaften,
Menschenrechte für die Frau e.V.,
Koordinierungskreis gegen Menschenhandel
e.V.,
Deutsches Rotes Kreuz,
Caritas Internationales,
Arbeiterwohlfahrt,
Der Paritätische Gesamtverband,
Internationaler Bund,
Neue Rechtsschutz Versicherung,
Deutscher Anwaltsverein,
Deutscher Juristinnen Bund,
Bundesverband unbegleitete Minderjährige,
Gesellschaft für bedrohte Völker,
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma,
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte,
Deutscher Industrie- und Handelskammertag,
Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände,
Bundesverband mittelständische Wirtschaft,
Unternehmerverband Deutschland e.V.,
Deutscher Bauernverband,
a)
28.02.2014
b)
28.02.2014
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Bundesverband junge Unternehmer,
Deutscher Gewerkschaftsbund,
Ver.di .
b) Beteiligungsschreiben
vom 20.02.2014:
Beteiligung aller Länder
Bundestagsdrucksache
18/6185;
Kabinettbeschluss:
29.09.2015
a)
Beteiligungsschreiben
vom 22.09.2015:
Pro Asyl,
Amnesty International,
Bundesverband AOK,
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.,
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Familienorganisationen,
DBB,
Beamtenbund und Tarifunion,
Bitkom,
Bundesverband junge Unternehmer
BKK Dachverband e.V.,
Bund der Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieure,
Bund Deutscher Architekten,
Baumeister,
Bund Deutscher Verwaltungsrichter und
Verwaltungsrichterinnen,
Bundesarbeitergemeinschaft,
Frauenbeauftragte BAG,
Bundesarchitektenkammer,
Bundesärztekammer,
Bundesausschuss Politische Bildung,
Bundesingenieurkammer,
Bundespsychotherapeutenkammer,
Bundesrechtsanwaltskammer,
Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz,
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des
öffentlichen Gesundheitsdienstes,
a)
23.09.2015
b)
keine Frist
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.,
Bundesverband der freien Berufe
Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH,
Verbund deutscher Stiftungen,
Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V.,
Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen,
Humanistische Union,
IKK e.V.,
Immobilienverband,
Internationale Organisation für Migration,
internationaler Bund,
Jesuiten Flüchtlingsdienst,
Johanniter-Unfall-Hilfe,
Kassenärztliche Bundesvereinigung,
KSD Katholischer Siedlungsdienst,
Koordinierungskreis gegen Menschenhandel
e.V.,
Katholisches Büro,
Koordinierungsrat,
Vereinigung Freischaffender Architekten,
Bundesverband erneuerbare Energie e.V.,
Bundesverband Frauenberatungsstellen und
Frauennotrufe,
Bundesverband der privaten
Immobilienwirtschaft,
Bundesverband mittelständische Wirtschaft,
Unternehmerverband Deutschland e.V.,
Bundesverband unbegleitete Minderjährige,
Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände,
Deutscher Städtetag,
Bundesvereinigung der Landes-
Stadtentwicklungsgesellschaften,
Bundeszahnärztekammer,
Dachverband der Migrantinnenorganisationen,
Evangelische Zentralstelle für
Weltanschauungsfragen,
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Der Paritätische Gesamtverband,
Deutsche Akademie für Städtebau und
Landesplanung,
Deutsche Krankenhausgesellschaft,
Deutsche Rentenversicherung,
Deutscher Anwaltsverein,
Deutscher Bauernverband,
Deutscher Bundesjugendring,
Caritas Internationales,
Deutscher Familienverband,
Malteser Hilfsdienst e.V.,
Neue Rechtsschutz Versicherung,
Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland,
Sachverständigungsrat deutscher Stiftungen für
Integration und Migration,
Save the Children,
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau,
Menschenrechte für die Frau e.V.,
Die Türkische Gemeinde in Deutschland,
UNICEF,
Verband beratender Ingenieure,
Verband binationaler Familien und
Partnerschaften,
Verband der Ersatzkassen e.V.,
Knappschaft-Bahn-See,
Verband Deutscher Architekten e.V.,
Verband selbstständiger Ingenieure,
Verein Deutscher Ingenieure,
Deutscher Frauenrat,
Deutscher Fußball-Bund e.V.,
Deutscher Industrie-und Handelskammertag,
Deutscher Juristinnenbund,
Landkreistag,
Deutscher Olympischer Sportbund,
Deutscher Richterbund,
Sozialgerichtstag,
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Deutscher Verband für Wohnungswesen,
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Deutscher Verein für öffentliche und private
Fürsorge e.V.,
Deutscher Volkshochschulverband,
Deutsches Institut für Menschenrechte,
Deutsches Rotes Kreuz,
Diakonie Deutschland,
Evangelischer Bundesverband,
Flüchtlingsrat,
Frauenhauskoordinierung,
GKV-Spitzenverband,
Vereinigung für Stadt-, Regional- und
Landesplanung,
Ver.di,
Zentralrat der Juden,
Eigentümerverband Haus&Grund,
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.,
Zentralverband Deutsches Baugewerbe,
Zentralwohlfahrtstelle der Juden in
Deutschland,
Internationaler Bund,
Deutscher Gewerkschaftsbund,
Frauenrat,
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und
Juristen e.V.,
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für
Religion e.V.,
Zentralrat e.V.,
Zentralrat der Muslime,
Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland,
IGS Deutschland,
Deutscher Kinderschutzbund,
Arbeiterwohlfahrt,
Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden
e.V.,
Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V..
b)
Beteiligungsschreiben
vom 21.09.2015:
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Beteiligung aller Länder
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Deutscher Landkreistag,
Deutscher Städtetag.
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Bundestagsdrucksache
18/7538
Kabinettbeschluss:
03.02.2016
a)
Beteiligungsschreiben
vom 01.02.2016 um 12:13 Uhr:
Pro Asyl,
Amnesty International,
Bundesverband AOK,
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.,
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Familienorganisationen,
dBb Beamtenbund und Tarifunion,
Bitkom,
Bundesverband junge Unternehmer,
BKK Dachverband e.V.,
Bund der Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieure,
Bund Deutscher Architekten,
Baumeister,
Bund Deutscher Verwaltungsrichter und
Verwaltungsrichterinnen,
Bundesarbeitergemeinschaft,
Frauenbeauftragte BAG,
Bundesarchitektenkammer,
Bundesärztekammer,
Bundesausschuss Politische Bildung,
Bundesingenieurkammer,
Bundespsychotherapeutenkammer,
Bundesrechtsanwaltskammer,
Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz,
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des
öffentlichen Gesundheitsdienstes,
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.,
Bundesverband der freien Berufe
Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH,
Verbund deutscher Stiftungen,
Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V.,
Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen,
a)
01.02.2016,
20:00 Uhr
b) 01.02.2016,
20:00 Uhr
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Humanistische Union,
IKK e.V.,
Immobilienverband,
Internationale Organisation für Migration,
internationaler Bund,
Jesuiten Flüchtlingsdienst,
Johanniter-Unfall-Hilfe,
Kassenärztliche Bundesvereinigung,
KSD Katholischer Siedlungsdienst,
Koordinierungskreis gegen Menschenhandel
e.V.,
Katholisches Büro,
Koordinierungsrat,
Vereinigung Freischaffender Architekten,
Bundesverband erneuerbare Energie e.V.,
Bundesverband Frauenberatungsstellen und
Frauennotrufe,
Bundesverband der privaten
Immobilienwirtschaft,
Bundesverband mittelständische Wirtschaft,
Unternehmerverband Deutschland e.V.,
Bundesverband unbegleitete Minderjährige,
Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände,
Deutscher Städtetag,
Bundesvereinigung der Landes-
Stadtentwicklungsgesellschaften,
Bundeszahnärztekammer,
Dachverband der Migrantinnenorganisationen,
Evangelische Zentralstelle für
Weltanschauungsfragen,
Der Paritätische Gesamtverband,
Deutsche Akademie für Städtebau und
Landesplanung,
Deutsche Krankenhausgesellschaft,
Deutsche Rentenversicherung,
Deutscher Anwaltsverein,
Deutscher Bauernverband,
Deutscher Bundesjugendring,
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Caritas Internationales,
Deutscher Familienverband,
Malteser Hilfsdienst e.V.,
Neue Rechtsschutz Versicherung,
Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland,
Sachverständigungsrat deutscher Stiftungen für
Integration und Migration,
Save the Children,
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau,
Menschenrechte für die Frau e.V.,
Die Türkische Gemeinde in Deutschland,
UNICEF,
Verband beratender Ingenieure,
Verband binationaler Familien und
Partnerschaften,
Verband der Ersatzkassen e.V.,
Knappschaft-Bahn-See,
Verband Deutscher Architekten e.V.,
Verband selbstständiger Ingenieure,
Verein Deutscher Ingenieure,
Deutscher Frauenrat,
Deutscher Fußball-Bund e.V.,
Deutscher Industrie-und Handelskammertag,
Deutscher Juristinnenbund,
Landkreistag,
Deutscher Olympischer Sportbund,
Deutscher Richterbund,
Sozialgerichtstag,
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Deutscher Verband für Wohnungswesen,
Deutscher Verein für öffentliche und private
Fürsorge e.V.,
Deutscher Volkshochschulverband,
Deutsches Institut für Menschenrechte,
Deutsches Rotes Kreuz,
Diakonie Deutschland,
Evangelischer Bundesverband,
Flüchtlingsrat,
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frauenhauskoordinierung,
GKV-Spitzenverband,
Vereinigung für Stadt-, Regional- und
Landesplanung,
Ver.di,
Zentralrat der Juden,
Eigentümerverband Haus&Grund,
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.,
Zentralverband Deutsches Baugewerbe,
Zentralwohlfahrtstelle der Juden in
Deutschland,
Internationaler Bund,
Deutscher Gewerkschaftsbund,
Frauenrat,
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und
Juristen e.V.,
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für
Religion e.V.,
Zentralrat e.V.,
Zentralrat der Muslime,
Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland,
IGS Deutschland,
Deutscher Kinderschutzbund,
Arbeiterwohlfahrt,
Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden
e.V.,
Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V..
b) Beteiligungsschreiben
vom 01.02.2016 um 12:12 Uhr:
Beteiligung aller Länder
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Bundestagsdrucksache
18/7043
Kabinettbeschluss:
09.12.2015
a)
entfällt
b) Beteiligungsnachricht
vom 23.11.2015, 13:23 Uhr:
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Deutscher Landkreistag,
Deutscher Städtetag
a)
entfällt
b)
25.11.2015,
18:00 Uhr
Bundestagsdrucksache
18/7537
Kabinettbeschluss:
27.01.2016
a)
entfällt
b)
Beteiligungsschreiben
vom 21.01.2016:
alle Länder,
Deutscher Städtetag,
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Landkreistag.
a)
entfällt
b)
25.01.2016
Bundestagsdrucksache
18/8829;
Kabinettbeschluss:
25.05.2016
a)
Beteiligungsschreiben
vom 29.04.2016, 16:34 Uhr:
Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland,
Alevitische Gemeinde Deutschland,
Allgemeiner Wohlfahrtsverbund,
Amnesty International,
Arbeiter-Samariter-Bund,
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und
Jugendhilfe,
Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände,
Bund Deutscher Verwaltungsrichter,
Bundesagentur für Arbeit,
Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit,
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege
e.V.,
a)
03.05.2016,
„Dienstschluss“
b)
03.05.2016,
„Dienstschluss“
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen
Träger der Sozialhilfe,
Bundesarbeitsgemeinschaft für Berufsbildungswerke,
Bundesarbeitsgemeinschaft
Immobilienwirtschaft Deutschland,
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler
Frauenbüros,
Bundesausschuss politische Bildung,
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge e.V.,
Bundesrechtsanwaltskammer,
Bundesverband der Dolmetscher und
Übersetzer e.V.,
Bundesverband der Träger beruflicher Bildung,
Bundesverband Deutscher
Berufsförderungswerke,
Bundesverband Deutscher Stiftungen,
Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen,
Bundesverband Freier Immobilien- und
Wohnungsunternehmen e.V.,
Bundesverband mittelständische Wirtschaft,
Bundesvereinigung der Landes- und
Stadtentwicklungsgesellschaften e.V.,
Bundesweiter Koordinierungskreis gegen
Menschenhandel e.V.,
Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands,
Dachverband der Migrantinnenorganisationen,
Der Paritätische Gesamtverband,
Deutsche Gesellschaft für Baurecht,
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
Deutsche Rentenversicherung Bund,
Deutscher Anwaltsverein,
Deutscher Bundesjugendring,
Deutscher Caritasverband e.V.,
Deutscher Frauenrat,
Deutscher Gewerkschaftsbund,
Deutscher Hochschulverband,
Deutscher Industrie- und Handelskammertag,
Deutscher Juristinnenbund e.V.,
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Deutscher Mieterbund e.V.,
Deutscher Richterbund e.V.,
Deutscher Sozialgerichtstag,
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Deutscher Städtetag,
Deutscher Verband der freien Übersetzer und
Dolmetscher,
Deutscher Verband für Wohnungswesen,
Städtebau und Raumordnung e.V.,
Deutscher Verein für öffentliche und private
Fürsorge,
Deutscher Volkshochschul-Verband,
Deutsches Rotes Kreuz,
Diakonie,
Die Familienunternehmer
Evangelische Kirche in Deutschland,
Flüchtlingsrat Berlin e.V.,
Frauenhauskoordinierung e.V.,
GKV Spitzenverband,
Haus und Grund Deutschland,
Humanistische Union,
Immobilienverband Deutschland,
Institut für Menschenrechte
Interessenverband deutscher
Zeitarbeitsunternehmen,
Internationale Organisation für Migration,
Internationaler Bund,
Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in
Deutschland – Zentralrat e.V.,
Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.,
Islamrat,
Jesuiten Flüchtlingsdienst,
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,
Katholische Erwachsenenbildung Deutschland
Bundesarbeitsgemeinschaft e.V.,
Katholischer Siedlungsdienst e.V.,
Katholisches Büro,
Koordinierungsrat der Muslime,
Malteser Hilfsdienst e.V.,
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Neue Richtervereinigung,
Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland,
Pro Asyl,
Rat für Migration e.V.,
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für
Integration und Migration,
Sozialverband Deutschland e.V.,
Sozialverband VdK Deutschland e.V.,
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau,
Türkische Gemeinde in Deutschland,
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für
Religion e.V.,
UNHCR,
UNICEF,
Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,
Verband der Islamischen Kulturzentren e.V.,
Verband der Privaten Krankenversicherung
e.V.,
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.,
Vereinigung für Stadt-, Regional- und
Landesplanung e.V.,
Wuppertaler Kreis – Bundesverband
betriebliche Weiterbildung,
Zentraler Immobilienausschuss e.V.,
Zentralrat der Juden in Deutschland,
Zentralrat der Muslime in Deutschland,
Zentralverband des Deutschen Handwerks,
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in
Deutschland e.V..
b) Beteiligungsschreiben
vom 29.04.2016, 16:34 Uhr:
alle Länder,
Deutscher Landkreistag,
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Deutscher Städtetag.
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Bundestagsdrucksache
18/9985;
Kabinettbeschluss:
21.09.2016
a)
Beteiligungsschreiben
vom 06.09.2016:
AGJ Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe,
Amnesty International,
AOK Bundesverband,
ASB Arbeiter Samariterbund,
AWO Arbeiterwohlfahrt,
BA Bundesagentur für Arbeit,
BDA Bund Deutscher Arbeitgeber,
BDI EU Bundesverband der dt. Industrie,
BDVR Bundesverband dt. Verwaltungsrichter,
BJU Bund junger Unternehmer,
BRAK Bundesrechtsanwaltskammer,
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtspflege,
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen
Träger der Sozialhilfe,
Bundesärztekammer,
Bundesverband dt. Stiftungen,
Caritas Berlin,
DAV Dt. Anwaltsverein,
Der Paritätische,
Deutscher Caritasverband,
Deutscher Richterbund,
Deutscher Sozialgerichtstag,
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Deutscher Verband für Wohnungswesen,
Deutscher Verein für öffentliche und private
Fürsorge,
Deutsches Institut für Menschenrechte,
Diakonie,
DIKH Deutsche Industrie- und
Handelskammer,
DJB Deutscher Juristinnenbund,
EKD Evangelische Kirche Deutschland,
Flüchtlingsrat Berlin,
Frauenrat,
a)
13.09.2016
b)
13.09.2016
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frauenrechte,
GKV-Spitzenverband
Humanistische Union,
Jesuiten Flüchtlingsdienst,
Johanniter,
KOK Bundesweiter Koordinierungskreis gegen
Menschenhandel,
Kommissariat Deutscher Bischöfe,
Koordinationsrat der Muslime in Deutschland,
Landkreistag,
Malteser,
Mieterbund,
NRV Neue Richtervereinigung,
OBKD Orthodoxe Bischofskonferenz
Deutschland,
Pro Asyl,
Rotes Kreuz,
Save the Children,
Sozialgerichtstag,
Städtetag,
SVR Migration,
UNHCR,
UNICEF,
Verband deutscher Juristinnen.
b) Beteiligungsschreiben
vom 06.09.2016:
Beteiligung aller Länder
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Bundestagsdrucksache
18/8039;
Kabinettbeschluss:
03.02.2016
a)
Beteiligungsschreiben
vom 29.01.2016:
Bevollmächtigter des Rates der EKD
Katholisches Büro,
Diakonie Deutschland,
Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen,
Pro Asyl,
Jesuiten Flüchtlingsdienst,
Amnesty International,
Institut für Menschenrechte,
Verband binationaler Familien und
Partnerschaften,
Menschenrechte für die Frau e.V.,
Koordinierungskreis gegen Menschenhandel
e.V.,
Deutsches Rotes Kreuz,
Caritas Internationales
Arbeiterwohlfahrt,
Der Paritätische Gesamtverband,
Internationaler Bund,
Neue Rechtsschutz Versicherung,
Deutscher Anwaltsverein,
Deutscher Juristinnenbund,
Bundesverband unbegleitete Minderjährige,
Gesellschaft für bedrohte Völker,
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma,
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte.
b)
Beteiligungsschreiben
vom 29.01.2016:
Beteiligung aller Länder
Deutscher Städtetag,
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Deutscher Landkreistag.
a)
02.02.2016
b)
01.02.2016
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Bundestagsdrucksache
18/11546;
Kabinettbeschluss:
22.01.2017
a)
Beteiligungsschreiben
vom 16.02.2017, 11:16 Uhr:
Bundesrechtsanwaltskammer,
Bund Deutscher Verwaltungsrichter,
Bundesausschuss politische Bildung,
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge e.V.,
Dachverband der Migrantinnenorganisationen
(DAMigra) e.V.,
Deutscher Anwaltsverein,
Deutscher Richterbund,
Flüchtlingsrat Berlin,
Institut für Menschenrechte,
Internationale Organisation für Migration Neue
Richtervereinigung,
Pro Asyl,
Sachverständigenrat Migration,
UNHCR,
UNICEF,
Verband deutscher Juristinnen.
Jeweils 15.02.2017, 18:09 Uhr:
Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland,
Alevitische Gemeinde Deutschland,
Amnesty International Deutschland,
Arbeiter Samariter Bund,
AWO Arbeiterwohlfahrt,
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler
Frauenbüros,
Caritas,
Diakonie,
Deutsches Rotes Kreuz,
Deutscher Verein für öffentliche und private
Fürsorge,
Evangelische Kirche Deutschland,
a)
17.02.2017,
10:00 Uhr
b)
17.02.2017,
10:00 Uhr
Gesetzgebungsvorhaben,
mit Datum Kabinettbefassung
Adressat;
Datum des Beteiligungsschreibens
a) Beteiligung von Verbänden
b) Beteiligung der Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frist zur
Rückmeldung
a) Beteiligung von
Verbänden
b) Beteiligung der
Länder und kommunaler
Spitzenverbände
Frauenhauskoordinierung,
Frauenrat,
Humanistische Union,
Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.,
Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in
Deutschland – Zentralrat e.V.,
Islamrat,
Jesuiten Flüchtlingsdienst,
Johanniter,
Kath. Büro,
Katholischer Siedlungsdienst e.V.,
Bundesweiter Koordinierungskreis
gegen Menschenhandel e.V.,
Koordinierungsrat der Muslime,
Malteser,
Orthodoxe Bischofskonferenz,
Der Paritätische Gesamtverband,
Türkische Gemeinde in Deutschland,
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für
Religion e.V.,
VdK – Verband der Islamischen Kulturzentren
e.V.,
Zentralrat der Juden in Deutschland
Zentralrat der Muslime,
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in
Deutschland e.V..
b) Beteiligungsschreiben
vom 15.02.2017, 17:50 Uhr:
Beteiligung aller Länder
Beteiligungsschreiben
vom 15.02.2017, 18:09 Uhr:
Deutscher Städtetag,
Deutscher Städte- und Gemeindebund,
Landkreistag.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wie viele und welche Beschwerden gab es von welchen Akteuren angesichts
kurzer Fristsetzungen im Rahmen der Beteiligung von Verbänden bzw. von
Ländern und Kommunen, hält die Bundesregierung diese Beschwerden für
berechtigt, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert – sowohl
konkret als auch hinsichtlich struktureller Änderungen und Verbesserungen im
Beteiligungsverfahren (bitte so ausführlich und konkret wie möglich
darstellen)?
Im Rahmen der Verbände- und Länderbeteiligung sind folgende schriftlichen
Beschwerden eingegangen (mündliche Beschwerden wurden nicht nachgehalten).
Die Bundesregierung hat die Kritik jeweils zur Kenntnis genommen.
Bundestagsdrucksache 18/1528:
Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten viele Kritik in
verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme.
Formelle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht bekannt.
Bundestagsdrucksache 18/6185:
Von der Vielzahl der circa 50 eingegangenen Stellungnahmen enthielten die
meisten Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine
Stellungnahme. Formelle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht
bekannt.
Bundestagsdrucksache 18/7538:
Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten die meisten Kritik
in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für die Stellungnahme.
Formelle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht bekannt.
Bundestagsdrucksache 18/8829:
Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten viele Kritik in
verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme.
Bundestagsdrucksache 18/9985:
Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten einige Kritik in
verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme.
Bundestagsdrucksache 18/8039:
Von der Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen enthielten die meisten
Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für die
Stellungnahme. Formelle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht bekannt.
Bundestagsdrucksache 18/11546:
Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten elf Kritik in
verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Welche nachteiligen Folgen für die Qualität der Gesetzgebungsverfahren
sieht die Bundesregierung, wenn infolge kurzer Fristsetzungen bei der
Beteiligung von Verbänden bzw. von Ländern und Kommunen sich einzelne
Verbände bzw. Länder und kommunale Spitzenverbände nicht äußern
konnten oder wollten oder nur zu oberflächlichen oder unvollständigen
Stellungnahmen in der Lage waren (bitte ausführen)?
4. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Verstoß gegen § 47 GGO, wenn
angesichts zu kurzer Fristen (etwa weniger als drei Tage) die Verpflichtung
zur Beteiligung von Verbänden, Ländern und kommunalen
Spitzenverbänden nur pro forma oder unzureichend gewahrt wird (vgl.
www.proasyl.de/
news/asylpaket-ii-breite-und-massive-kritik-aus-der-zivilgesellschaft-
undverbaenden/), und was folgt daraus?
5. Wie soll Verbänden oder kommunalen Spitzenverbänden eine substantiierte
Stellungnahme zu oft komplexen Gesetzentwürfen innerhalb weniger Tage
möglich sein, wenn berücksichtigt wird, dass diese ihre jeweiligen
Untermitglieder beteiligen und eine inhaltliche Verständigung zur beabsichtigten
Stellungnahme auch innerhalb ihres Verbandes vornehmen müssen (bitte
ausführen), und inwieweit hielte die Bundesregierung auch vor diesem
Hintergrund eine Mindestfrist von etwa zehn Werktagen für sinnvoll, bzw.
inwieweit würde sie eine solche Regelung unterstützen (bitte begründend
ausführen)?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
6. Welche Anstrengungen und Vorkehrungen hat die Bundesregierung bei den
genannten Gesetzen unternommen, um der Vorgabe nach § 47 Absatz 1
GGO gerecht zu werden, wonach Ländern, kommunalen Spitzenverbänden,
Fachkreisen und Verbänden Gesetzesvorlagen „möglichst frühzeitig“
zuzuleiten sind, wie ist diese Bestimmung näher auszulegen, sieht sie diese
Vorschrift in den genannten Gesetzgebungsverfahren als erfüllt an, und wenn
nein, was waren die jeweiligen Gründe für entsprechende Versäumnisse
(bitte auflisten), und was folgt daraus (bitte ausführen)?
Die in § 47 Absatz 1 GGO enthaltene Regelung der „möglichst frühzeitige(n)
Zuleitung“ an die dort genannten Beteiligten wurde hinsichtlich aller
fragegegenständlichen Gesetzesvorhaben erfüllt, die Beteiligung erfolgte im Rahmen des
Möglichen unverzüglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
7. Bei welchen der genannten Gesetze gab es eine mündliche Anhörung nach
§ 47 Absatz 5 GGO, und wenn nicht, warum nicht (bitte ausführen)?
Bundestagsdrucksachen 18/1528, 18/6185, 18/7538, 18/7043, 18/8829,
18/9985, 18/8039 und 18/11546:
Eine mündliche Anhörung nach § 47 Absatz 5 GGO konnte innerhalb des zur
Verfügung stehenden Zeitraums zwischen Erarbeitung des Gesetzentwurfs und
Kabinettbehandlung nicht durchgeführt werden; sie ist auch nicht zwingend
durchzuführen. Die schriftliche Beteiligung wurde als ausreichend angesehen.
Bundestagsdrucksache 18/2592:
Eine mündliche Anhörung ist am 2. Juli 2014 erfolgt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Welche substantiellen Änderungen an den (zumeist als Referentenentwürfe)
verschickten Gesetzentwürfen gab es infolge der Verbände- bzw.
Länderbeteiligung vor der Beschlussfassung im Kabinett (bitte zumindest kursorisch
wesentliche Änderungen aufführen), und bei welchen
Gesetzgebungsverfahren gab es keine Änderungen infolge der Verbände- und Länderbeteiligung
(bitte für jeden in der Vorbemerkung genannten Gesetzentwurf einzeln
auflisten)?
Regierungsinterne Abstimmungen zu Referentenentwürfen führen regelmäßig zu
Änderungen des Ursprungsentwurfs. Die Stellungnahmen von Ländern und
Verbänden sind den Ressorts grundsätzlich bekannt und werden bei der
Entscheidungsfindung berücksichtigt. Es ist regelmäßig nicht möglich, einzelne
Änderungen auf eine einzelne Ursache – etwa eine Stellungnahme im Rahmen der
Verbände- bzw. Länderbeteiligung – zurückzuführen.
9. Was entgegnet die Bundesregierung auf den Vorwurf von Verbänden
angesichts extrem kurzer Fristsetzungen bei der Verbändebeteiligung (siehe
Vorbemerkung), auf ihre fachliche Einschätzung und Praxiserfahrung würde
seitens der Bundesregierung kein Wert gelegt und eine ernsthafte
Auseinandersetzung mit ihrer Kritik sei nicht beabsichtigt (bitte ausführlich darlegen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
10. Bei welchen der genannten Gesetze wurde ein beschleunigtes
Beteiligungsverfahren gegenüber dem Bundesrat beantragt, wie wurde dies jeweils
begründet, und in welchen Fällen erfolgte dann ein beschleunigtes Verfahren
(bitte für jedes Gesetz einzeln auflisten, auch, welche Fristen für etwaige
Stellungnahmen dem Bundesrat bzw. den jeweiligen Ausschüssen im
Bundesrat zur Verfügung standen)?
Bundestagsdrucksache 18/1528:
Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beim Bundesrat
beantragt.
Die besondere Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfes wurde mit dem starken
Anstieg der Zugangszahlen im Asylbereich begründet, der nochmals eine
deutliche Zuspitzung der Lage erwarten ließ. Zur weiteren Beschleunigung der
Asylverfahren und der sich an eine negative Asylentscheidung anschließenden
Beendigung des Aufenthalts in Deutschland war die Einstufung der drei
Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts
(§ 29a AsylVfG) mit den daran anknüpfenden kürzeren Fristen daher
eilbedürftig. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen.
Bundestagsdrucksache 18/9985:
Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beim Bundesrat
beantragt, um eine zügige Aktualisierung des Asylbewerberleistungsgesetzes
zu ermöglichen. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen.
Bundestagsdrucksache 18/11546:
Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beantragt. Der
Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen. Die besondere
Eilbedürftigkeit wurde wie folgt begründet: In ihrer Besprechung am 9. Februar 2017
hatten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder darauf geeinigt, dass der Gesetzentwurf zeitnah auf den Weg
gebracht wird. Das beschleunigte Verfahren diente dazu, das gesetzgeberische
Ziel der besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vor dem Hintergrund der zu
erwartenden steigenden Zahl der Ausreisepflichtigen umgehend zu erreichen.
Bundestagsdrucksache 18/8829:
Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beim Bundesrat
beantragt, um ein Inkrafttreten des Gesetzes vor der Sommerpause zu
gewährleisten. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen. Termine für
die Stellungnahmen des Bundesrates waren:
30. Mai 2016 (Befassung Ausschuss für Kulturfragen),
1. Juni 2016 (Befassung Rechtsausschuss, Ausschuss für Frauen und Jugend),
2. Juni 2016 (Befassung Innenausschuss, AIS-Ausschuss, Ausschuss für
Familie und Senioren, Wirtschaftsausschuss),
17. Juni 2016 (Stellungnahme Bundesrat).
Im Hinblick auf die übrigen fragegegenständlichen Bundestagsdrucksachen
wurde seitens der Bundesregierung keine Beschleunigung beantragt.
11. Wie verlief das Gesetzgebungsverfahren bei den genannten Gesetzen im
Zusammenspiel der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrates
(bitte für jedes der genannten Gesetzes einzeln auflisten: Kabinettbeschluss,
Datum der jeweiligen Lesung im Bundesrat bzw. im Deutschen Bundestag
bzw. in den jeweiligen Ausschüssen, Stellungnahme des Bundesrates,
Gegenäußerung der Bundesregierung usw.)?
Der Gang des Gesetzgebungsverfahrens ist jeweils im Einzelnen den
Dokumenten in der öffentlich zugänglichen Bundestagsdatenbank (DIP) zu entnehmen;
hinsichtlich des Datums der jeweiligen Kabinettbeschlüsse wird auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen. Gegenäußerungen der Bundesregierung liegen in den
nachstehend genannten Gesetzgebungsverfahren vor:
Gesetzgebungsvorhaben (BT-Drs.) Datum des Kabinettbeschlusses für Gegenäußerung
Bundestagsdrucksache 18/2592 29.10.2014
Bundestagsdrucksache 18/8829 22.06.2016
Bundestagsdrucksache 18/9985 16.11.2016
Bundestagsdrucksache 18/7043 06.01.2016
Bundestagsdrucksache 18/11546 22.03.2017
Bundestagsdrucksache 18/7537 entfällt (wurde als Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
eingebracht)
12. Wann wurden bei den in der Vorbemerkung genannten Gesetzentwürfen
jeweils die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration bzw. für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu
welchem Zeitpunkt mit welchem Ergebnis beteiligt?
Die fragegegenständlichen Beteiligungen finden bei der Ressortabstimmung von
Gesetzentwürfen regelmäßig statt. Motive für die Vielzahl von Änderungen im
Entstehungsprozess der fragegegenständlichen Gesetzentwürfe wurden nicht im
Einzelnen dokumentiert. Die Stellungnahmen der in der Fragestellung Genannten
sind in die Meinungsbildung der Bundesregierung eingeflossen.
Bundestagsdrucksache 18/2592:
Die Beteiligung der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration
(IntB) sowie der Beauftragten für den Datenschutz und die
Informationssicherheit (BfDI) fand ab dem 11. Juni 2014 zeitgleich mit der Beteiligung der
Bundesressorts statt. Die erste schriftliche Stellungnahme der Beauftragten für
Migration, Flüchtlinge und Integration ging am 25. Juni 2014 ein.
Bundestagsdrucksache 18/1528:
Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration wurde ab dem
13. Februar 2014 beteiligt, ihre erste schriftliche Stellungnahme ging am
21. Februar 2014 ein. Die Datenschutzbeauftragte wurde nicht beteiligt.
Bundestagsdrucksache 18/6185:
Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration wurde ab dem
14. September 2015 beteiligt, eine erste schriftliche Stellungnahme ging am
15. September 2015 ein. Die Datenschutzbeauftragte wurde am 21. September
2015 beteiligt, sie hat eine Stellungnahme an den Innenausschuss des
Deutschen Bundestages abgegeben.
Bundestagsdrucksache 18/7538:
Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und die
Datenschutzbeauftragte wurden jeweils ab dem 29. Januar 2016 beteiligt. Die ersten
schriftlichen Stellungnahmen gingen am 17. Februar 2015 und 29. Januar 2016
ein. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration hat mehrfach
schriftlich und mündlich Stellung genommen.
Bundestagsdrucksache 18/7043:
Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und die
Datenschutzbeauftragte sind jeweils am 20. November 2015 erstmalig beteiligt
worden und haben erstmalig am 25. November 2015 schriftlich Stellung
genommen.
Bundestagsdrucksache 18/7537:
Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration ist ab dem 18.
November 2016 beteiligt worden und hat am 19. Januar 2016 erstmalig schriftlich
Stellung genommen.
Bundestagsdrucksache 18/8829:
Die Beteiligung der Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und
der Datenschutzbeauftragten fand ab dem 29. April 2016 im Rahmen der
Ressortabstimmung statt; die ersten schriftlichen Stellungnahmen gingen am
3. Mai 2016 ein.
Bundestagsdrucksache 18/9985:
Die Beteiligung der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration
und der Datenschutzbeauftragten fand zeitgleich mit der Beteiligung der
Bundesressorts ab dem 2. September 2016 statt. Die erste schriftliche
Stellungnahme der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration ging am
8. September 2016 ein.
13. Wann wurden zu den genannten Gesetzentwürfen
Sachverständigenanhörungen im jeweiligen Fachausschuss beschlossen, wann erfolgten diese
Anhörungen, und wann war die abschließende Beratung im jeweiligen
Fachausschuss bzw. im Deutschen Bundestag (bitte nach den einzelnen Gesetzen
getrennt mit genauen Daten auflisten)?
Der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag und seinen
Ausschüssen unterliegt der Parlamentshoheit. Hierzu nimmt die Bundesregierung nicht
Stellung.
14. Nutzt die Bundesregierung (d. h. in der Regel die beteiligten
Bundesministerien und die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration) die von
den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages beschlossenen
öffentlichen Sachverständigenanhörungen in den Ausschüssen des Bundestages, um
die Angemessenheit, Praxistauglichkeit und juristische wie fachliche
Richtigkeit der von ihr vorgeschlagenen Gesetzesregelungen oder -änderungen
zu bewerten, wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie geschieht dies konkret,
insbesondere auch in Abstimmung mit den Regierungsfraktionen, wie viel
Zeit stand den beteiligten Bundesministerien dafür jeweils zur Verfügung
(bitte für die genannten Gesetze auflisten: Wochen, Tage bzw. Stunden, die
zwischen Beendigung der Anhörung und Beratung im Fachausschuss zur
Verfügung standen), bei welchen Gesetzen hat es infolge einer
Sachverständigenanhörung noch substantielle Änderungen gegeben, und inwieweit war
die Bundesregierung hieran beteiligt (bitte auflisten)?
Die Bundesregierung verfolgt regelmäßig die Sachverständigenanhörungen
durch das Parlament. Die Verfahrenshoheit hinsichtlich der weiteren Beratungen
liegt allein beim Parlament. Zu keinem der fragegegenständlichen
Gesetzentwürfe ist die Bundesregierung vom zuständigen Ausschuss infolge der
parlamentarischen Sachverständigenanhörungen um substantielle Änderungen gebeten
worden; sie hat daher keine Formulierungen für substantielle Änderungen zur
Verfügung gestellt.
15. Für welche Sachverständigenanhörungen wurden Bundes- oder
Landesbedienstete als Sachverständige benannt (bitte nach den genannten Gesetzen
mit Name, Funktion und Datum auflisten), wie haben sich diese in diesem
Zusammenhang jeweils mit Vorgesetzten oder mit Bundesministerien
abgestimmt, und inwieweit werden Vorschläge der Bundesregierung für
Gesetzesänderungen oder -bestimmungen im Vorfeld mit fachkundigen
Bundesbediensteten abgestimmt (bitte ausführen)?
Die Liste der Sachverständigen ist im Rahmen des Internetauftritts des Deutschen
Bundestages allgemein verfügbar. Abstimmungen der Sachverständigen mit den
Bundesministerien erfolgen grundsätzlich nicht.
Bei jedem Gesetzentwurf wird gemäß § 45 GGO eine Ressortbeteiligung
durchgeführt, bei der die Expertise jeweils zuständiger fachkundiger
Bundesbediensteter einfließt.
16. Bei welchen der in der Vorbemerkung genannten Gesetze gab es noch
Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens, bei welchen wurden
Änderungsvorschläge des Bundesrates aufgenommen, bei welchen gab es keine
Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf (bitte im
Einzelnen auflisten), und wie ist dies vor dem Hintergrund des „Struckschen
Gesetzes“ zu bewerten?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die vorgegebene Eilbedürftigkeit
mancher Gesetzesregelungen im Nachhinein, wenn sich z. B. herausstellt, dass
nur in Bayern die Neuregelung beschleunigter Asylverfahren überhaupt zur
Anwendung kommt und dass die Zahl der Asylgesuche aus Albanien,
Montenegro und Kosovo bereits drastisch zurückgegangen war, bevor diese
Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden (siehe Vorbemerkung, bitte
begründend ausführen)?
Die Regelung zu den beschleunigten Verfahren in § 30a des Asylgesetzes sowie
die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten sind nur ein
Teil eines Gesamtpakets von Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung
der Flüchtlingskrise, die auch im Hinblick auf mögliche ähnliche Entwicklung in
der Zukunft zu sehen sind.
18. Hat die Bundesregierung beim Gesetzgebungsverfahren zur Einstufung der
Länder Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten
Abgeordneten des Bundestages die Materialien und Berichte, die sie laut
Gesetzentwurf bei der Einstufung verwandt hat (Lageberichte des Auswärtigen
Amts und Berichte von internationalen und Nichtregierungsorganisationen
usw.), zur Verfügung gestellt, damit die Abgeordneten ihrer
verfassungsrechtlichen Sorgfaltspflicht bei der Erhebung und Aufbereitung von
Tatsachen, die der Einstufung zugrunde liegen (vgl. Bundesverfassungsgericht,
Urteil vom 14. Mai 1996, 2 BvR 1507/93 und 2 BvR 1508/93), nachkommen
konnten (wenn ja, wann und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht)?
Die fragegegenständlichen Materialien und Berichte waren allen Abgeordneten
des Deutschen Bundestages zum Beispiel in Form von Bundestagsdrucksachen
zugänglich; daher wird als bekannt vorausgesetzt, welche Materialien die
Bundesregierung zur Verfügung gestellt hat. Die Modalitäten von Auswahl und
Bereitstellung der Materialien sind im Einzelnen nicht dokumentiert.
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