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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bestandsaufnahme des deutschen Tarifvertragssystems

Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, u.a. Anträge, Klagen, Tarifausschüsse, komplette Lohntabellen und einzelne Lohngruppen, branchenbezogener Handlungsbedarf, Tarifvertragsabschlüsse durch Innungen; Entwicklung der Tarifbindung und der Tarifvertragsanzahl in EU-Mitgliedstaaten und im wiedervereinigten Deutschland, tarifvertragsgebundene Beschäftigtenanzahlen und Anteil der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in der EU, Ausfalltage durch Arbeitskampfmaßnahmen, Streikbeteiligung bei Bundesbehörden; Erosion des Systems der Branchen- bzw. Flächentarifverträge, u.a. Leiharbeitskräfte, Arbeitszeit- und Lohnentwicklung, tarifdispositive Regelungen; Betriebsräte und Klagen gegen Betriebsratsmitglieder<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.08.2017

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1318120.07.2017

Bestandsaufnahme des deutschen Tarifvertragssystems

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Mitte der 1990er-Jahre erodiert das deutsche Tarifvertragssystem. Es ist festzustellen, dass die tarifpolitisch gut regulierten Kerne immer kleiner und die tarifvertragsschwachen und -freien Zonen immer größer werden. Es handelt sich dabei um einen inkrementellen Prozess, der mehrere Ursachen und Verlaufsformen hat: die Erosion struktureller Macht, gewerkschaftlicher Organisationsmacht und institutioneller Macht (vgl. WSI:4:2009 S. 201, www.boeckler.de/wsi mit_2009_04_bispinck_schulten.pdf). Das Tarifvertragssystem wird gestützt durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG). Dadurch sollen tarifvertragliche Schmutzkonkurrenzen und damit sozial unfaire Wettbewerbsvorteile verhindert werden. Auch die Bundesregierung stellt fest, dass „in Deutschland […] die Beschäftigung zu niedrigen Löhnen in den vergangenen Jahren zugenommen [hat]. Insbesondere im Bereich einfacher Tätigkeiten sind die Tarifvertragsparteien oftmals nicht mehr selbst in der Lage, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen“ (Bundestagsdrucksache 18/1558). Die Fragesteller bezweifeln, dass das Tarifautonomiestärkungsgesetz die richtigen Instrumente bereithält.

Die Bundesregierung versucht nun, unter anderem mit sogenannten tarifdispositiven Regelungen die Attraktivität von Tarifverträgen für Arbeitgeber zu stärken. Beispiele für solche Regelungen sind unter anderem im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, im Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie im Betriebsrentenstärkungsgesetz zu finden. Die Bundesregierung lässt ausdrücklich Abweichungen von bestehenden Gesetzen zu. Die Tarifparteien dürfen somit über Verschlechterungen vom Gesetz verhandeln. Tarifgebundene Unternehmen sollen damit „präferiert“ (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem Meseberger Treffen am 23. Juni 2016, www.faz.net/aktuell/wirtschaft/f-a-z-exklusiv-nahles-gibt-startschussfuer-grosse-experimente-mit-der-arbeitszeit-14534469.html) und „privilegiert“ (Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles in der FAZ am 19. November 2016, www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/Regierung-prueft-Staerkung-der-Tarifbindung-1001268146) werden.

Kritische Stimmen sehen in tarifdispositiven Regelungen die Gefahr einer einseitigen Stärkung der Arbeitgeber. Der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler sieht „(…) nicht, dass die Gewerkschaften auf diesem Wege bessere Arbeitsbedingungen erreichen könnten. Eine solche Erweiterung tariflicher Möglichkeiten stellt in Wahrheit eine Belastung dar. Die Arbeitgeber werden Druck ausüben, weil sie mehr Flexibilität erreichen wollen. Um diesen Druck abzuwehren, braucht man gewerkschaftliche Kraft. Fehlt sie, bleibt nur der Weg zu immer schlechteren Tarifverträge“ (Junge Welt, 7. Januar 2017, S. 15).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele Anträge auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2017, wie viele mündeten in eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, und wie viele wurden abgelehnt (bitte nach Branchen differenzieren; bitte die Gründe der Ablehnung benennen sowie die ablehnende Institution angeben; bitte auch ausweisen, ob es sich um Folgeanträge oder Neuanträge handelt, sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und nach Tarifvertragsgesetz differenzieren, bitte nach Anträgen auf Bundesebene und auf der Ebene der Länder unterscheiden)?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Klagen gegen bestehende Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (bitte nach Bundesländern und Bund aufschlüsseln)?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung der Tarifvertragsausschüsse nach Organisationen/Institutionen (bitte nach Bundesländern und Bund aufschlüsseln)?

4

In welchen und in wie vielen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die komplette Lohntabelle und in welchen und in wie vielen wurden nur einzelne Lohngruppen für allgemeinverbindlich erklärt (bitte nach Bundesländern und Bund aufschlüsseln)?

5

Wie viele und welche Tarifverträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des neuen § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt (bitte nach Anträgen auf Bundesebene und auf der Ebene der Länder unterscheiden)?

6

In welchen Branchen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf oder hat die Bundesregierung in Planung, Tarifverträge nach § 5 Absatz 1 TVG für allgemeinverbindlich zu erklären?

7

Wie viele Tarifverträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 von Innungen abgeschlossen (bitte Abschlüsse jährlich, nach Innung, nach Neuabschlüssen und nach Folgetarifverträgen ausweisen, bitte nach Ost/West, einzelnen Bundesländern sowie nach Branchen differenzieren, jeweils bitte auch die Tarifbindung der Betriebe und der Beschäftigten ausweisen)?

8

Wie erklärt sich die Bundesregierung die sinkende Zahl der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen?

9

Wie hat sich die Tarifbindung nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den vergangenen 15 Jahren entwickelt, und wie hoch ist sie derzeit jeweils?

10

Wie hat sich die Anzahl von Tarifverträgen nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den vergangenen 15 Jahren entwickelt (bitte jährlich darstellen)?

11

Wie viele Beschäftigte fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages (bitte die letzten 15 Jahre ausweisen und jährlich darstellen)?

12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die in den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages fallen?

13

Wie viele Ausfalltage aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich seit dem Jahr 1991 (bitte jährlich darstellen und nach Branchen und Ost/West differenzieren)?

14

Wie viele Ausfalltage aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1991 in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in den USA (wenn möglich, bitte für jedes Land einzeln die jährlichen Daten ausweisen)?

15

Welche Berufsgruppen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2017 in Deutschland besonders hohe Durchschnittszahlen bezüglich der Dauer und Anzahl von Arbeitskämpfen auf, und wie viele Ausfalltage sind jeweils zu verzeichnen (bitte die ersten zehn ausweisen)?

16

Wie hoch war die Streikbeteiligung bei Arbeitskampfmaßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1991 in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden und -instituten (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und -instituten aufschlüsseln)? Ist ein Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Befristungen und der Streikbereitschaft zu erkennen?

17

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland seit dem Jahr 1991 bis heute entwickelt (bitte nach Ost/West, den einzelnen Bundesländern sowie nach Branchen differenzieren, jeweils die Tarifbindung der Betriebe und der Beschäftigten ausweisen sowie die Tarifbindung nach Firmentarifvertrag und Branchentarifvertrag unterscheiden)?

18

Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Erosion des Systems der Branchen- bzw. Flächentarifverträge zu beobachten? Wenn ja, welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die wesentlichen Ursachen für diese Entwicklung?

19

Wie viele Beschäftigte sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung als Leiharbeitskräfte beschäftigt (bitte die letzten zehn Jahre ausweisen und nach Geschlecht, Alter, Branche, mit/ohne Tarifbindung, mit/ohne betriebliche Mitbestimmungsorgane differenzieren)?

20

Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung in tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Betrieben entwickelt (bitte nach Branche, Geschlecht, Alter, Vollzeit/Teilzeit, Werkverträge, Befristungen mit und ohne Sachgrund aufschlüsseln; bitte die letzten zehn Jahre ausweisen)?

21

Wie haben sich die Arbeitszeiten der Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung in tarifgebundenen Betrieben und Branchen im Vergleich zu nicht tarifierten entwickelt (bitte die letzten 15 Jahre ausweisen, bitte nach Branchen aufschlüsseln)?

22

Wie haben sich die Löhne der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben und Branchen nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu nicht tarifierten entwickelt (bitte die letzten 15 Jahre ausweisen sowie nach Real- und Nominallöhnen differenzieren; bitte nach Branchen aufschlüsseln)?

23

Wie viele und welche Tarifverträge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, in denen tarifdispositive Regelungen (hier verstanden als Möglichkeit zur Abweichung von den gesetzlichen Regelungen, kein Äquivalenzausgleich) zur Anwendung kommen (bitte die letzten zehn Jahre ausweisen, nach Branche aufschlüsseln und die Abweichung zur gesetzlichen Regelung darstellen)?

24

Wie viele Betriebsräte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte die letzten 15 Jahre, nach Branche und Unternehmensgröße und tarifierte und nichttarifierte Unternehmen aufschlüsseln)?

25

Wie viele Klagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Betriebsrätsmitglieder in den letzten 15 Jahren beim Bundesarbeitsgericht verhandelt (bitte jährlich aufschlüsseln und angeben, wie viele Klagen zugunsten des Klägers entschieden wurden)?

Berlin, den 19. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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