Gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit in Kultur und Medien
der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Katja Dörner, Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Ekin Deligöz, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Alle Menschen haben das Recht, am kulturellen Leben teilzuhaben, dies gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Das garantiert unter anderem Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention, der den Staat in die Pflicht nimmt, die kreative, künstlerische und intellektuelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen. Dazu gehört neben dem Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen auch die Möglichkeit der kulturellen und künstlerischen Entfaltung für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Damit das möglich wird, müssen kulturelle Programme sowie Medienangebote barrierefrei zugänglich sein und die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen stets mit berücksichtigen. Museen, in denen Exponate in leichter Sprache erklärt werden und Rampenzugänge, die nicht in den Hinterhof verlagert werden – das sind Beispiele für gleichberechtigte Barrierefreiheit im Kulturbereich.
Es ist aber vonnöten, über diese positiven Beispiele hinaus ein umfassenderes Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es ein großes Spektrum an vielfältigen Beeinträchtigungen gibt, die bei der Gestaltung von kulturellen Angeboten mit zu bedenken sind. Kultur barrierefrei zugänglich zu gestalten bedeutet auch, spezielle Zugangsmöglichkeit zu digitalisierten Formaten der Kultur zu schaffen und eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen an medialen Angeboten zu gewährleisten.
Teilhabe sollte immer mit einem Blick für Gleichberechtigung auf allen Ebenen gestaltet werden. Dann können auch Menschen mit Beeinträchtigungen alle Angebote in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Beispielsweise finden Filmvorführungen mit Audiodeskriptionen oder Theaterstücke mit Übertitelung immer noch viel zu selten statt. Auch könnte beispielsweise der deutsche Hörfilmpreis in seiner Bedeutung aufgewertet werden und mehr Aufmerksamkeit auf sich ziehen, wenn er als eigene Kategorie in die Vergabe des deutschen Filmpreises integriert werden würde. Kultur sollte ohne Grenzen auskommen und für alle da sein – und von allen gemacht und gestaltet werden können.
Der Bund übernimmt aktuell mit ca. 1,2 Mrd. Euro jährlich etwa 13 Prozent der Gesamtausgaben für Kultur und Medien und fördert damit eine Vielzahl an Institutionen und Programmen. Es sollte zu den verbindlichen Kulturfördergrundsätzen des Bundes gehören, dass geförderte Projekte und Einrichtungen in ihrer konzeptionellen und praktischen täglichen Arbeit inklusiv gestaltet werden. So ist es bereits heute eine der Förderbedingungen im Filmförderungsgesetz, dass ein geförderter Film auch eine barrierefreie Fassung mit deutschen Untertiteln und deutscher Audiodeskription in kinogeeigneter Qualität produzieren muss. Nicht zu unterschätzen ist die Vorbildfunktion, die der Bund für Länder und Gemeinden sowie für den privaten Kultursektor in dieser Hinsicht übernehmen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele und welche von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen (wie zum Beispiel Deutscher Computerspielepreis, Deutscher Filmpreis etc.) im Bereich Kultur und Medien haben bisher welche Konzepte zur inklusiven Gestaltung ihrer Angebote erarbeitet (bitte nach Art der Barrierefreiheit auflisten, zum Beispiel barrierefreie Zugänge, leichte Sprache, Über-/Untertitelung, Audiodeskriptionen, barrierefreie Webseiten etc.)?
Wie viele und welche der von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien sind umfassend barrierefrei, wie viele und welche sind nur für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen nutzbar?
Wie hoch ist jeweils die Fördersumme der seit 2009 von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien (bitte unter Nennung des Namens und der Fördersumme differenziert für die Bereiche aufführen),
a) die umfassend barrierefreie Angebote gestaltet haben,
b) die teilweise barrierefreie Angebote gestaltet haben,
c) an denen Menschen mit Beeinträchtigungen aktiv beteiligt sind?
Inwiefern macht die Bundesregierung die Rezeptionsmöglichkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen zur Förderbedingung von Einrichtungen, Programmen und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien? Wenn ja, in welchen Bereichen?
Inwiefern ist bei der Vergabe von Fördermitteln die Kooperation der zu fördernden Einrichtung mit Institutionen und Projekten, die die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung fördern oder zur kulturellen Auseinandersetzung mit der Lebenssituation behinderter Menschen beitragen, ein relevantes Vergabekriterium?
Inwiefern schafft die Bundesregierung Anreize, geförderte Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien gleichberechtigt barrierefrei zu gestalten (zum Beispiel durch Vergabe zusätzlicher Mittel für barrierefreie Projektansätze)?
Wie viele Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätze sind in den durch die Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programmen und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien mit schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen bis heute besetzt? Wie viele schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen wurden seit 2009 neu eingestellt (bitte nach Berufsbereichen und nach Geschlecht aufschlüsseln)? Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht?
Wie viele der von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien, die unter die Beschäftigungspflicht fallen, erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Quote bei der Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen? Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht?
In welchen Bereichen sind die in Frage 7 genannten Arbeitsplätze angesiedelt, und in welchem Tarif werden sie vergütet? Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht?
Wie viele schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen haben seit 2009 eine Ausbildung in den von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programmen und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien absolviert und in welchen Bereichen (bitte nach Ausbildungsberuf und Geschlecht aufschlüsseln)? Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen zu fördern und Berufe im Kultur- und Medienbereich bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen bekannter zu machen?
Gab oder gibt es Bestrebungen, den Deutschen Hörfilmpreis in den Deutschen Filmpreis zu integrieren? Wenn nein, warum nicht?