[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 30. August 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13479
18. Wahlperiode 31.08.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13192 –
Gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit in Kultur und Medien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Alle Menschen haben das Recht, am kulturellen Leben teilzuhaben, dies gilt
selbstverständlich auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Das garantiert
unter anderem Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention, der den Staat
in die Pflicht nimmt, die kreative, künstlerische und intellektuelle Teilhabe von
Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen. Dazu gehört neben dem
Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen auch die Möglichkeit der kulturellen
und künstlerischen Entfaltung für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Damit das möglich wird, müssen kulturelle Programme sowie Medienangebote
barrierefrei zugänglich sein und die Bedürfnisse von Menschen mit
Beeinträchtigungen stets mit berücksichtigen. Museen, in denen Exponate in leichter
Sprache erklärt werden und Rampenzugänge, die nicht in den Hinterhof verlagert
werden – das sind Beispiele für gleichberechtigte Barrierefreiheit im
Kulturbereich. Es ist aber vonnöten, über diese positiven Beispiele hinaus ein
umfassenderes Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es ein großes Spektrum an
vielfältigen Beeinträchtigungen gibt, die bei der Gestaltung von kulturellen Angeboten
mit zu bedenken sind. Kultur barrierefrei zugänglich zu gestalten bedeutet auch,
spezielle Zugangsmöglichkeit zu digitalisierten Formaten der Kultur zu
schaffen und eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen an medialen
Angeboten zu gewährleisten.
Teilhabe sollte immer mit einem Blick für Gleichberechtigung auf allen Ebenen
gestaltet werden. Dann können auch Menschen mit Beeinträchtigungen alle
Angebote in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Beispielsweise finden
Filmvorführungen mit Audiodeskriptionen oder Theaterstücke mit Übertitelung immer
noch viel zu selten statt. Auch könnte beispielsweise der deutsche Hörfilmpreis
in seiner Bedeutung aufgewertet werden und mehr Aufmerksamkeit auf sich
ziehen, wenn er als eigene Kategorie in die Vergabe des deutschen Filmpreises
integriert werden würde. Kultur sollte ohne Grenzen auskommen und für alle
da sein – und von allen gemacht und gestaltet werden können.
Der Bund übernimmt aktuell mit ca. 1,2 Mrd. Euro jährlich etwa 13 Prozent der
Gesamtausgaben für Kultur und Medien und fördert damit eine Vielzahl an
Institutionen und Programmen. Es sollte zu den verbindlichen
Kulturfördergrundsätzen des Bundes gehören, dass geförderte Projekte und Einrichtungen in ihrer
konzeptionellen und praktischen täglichen Arbeit inklusiv gestaltet werden. So
ist es bereits heute eine der Förderbedingungen im Filmförderungsgesetz, dass
ein geförderter Film auch eine barrierefreie Fassung mit deutschen Untertiteln
und deutscher Audiodeskription in kinogeeigneter Qualität produzieren muss.
Nicht zu unterschätzen ist die Vorbildfunktion, die der Bund für Länder und
Gemeinden sowie für den privaten Kultursektor in dieser Hinsicht übernehmen
kann.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung unterstützt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen
mit Beeinträchtigungen und die Barrierefreiheit in Kultur und Medien.
Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK)
ratifiziert. Die Bundesregierung setzt sich unter anderem für die in Artikel 30 UN-
BRK formulierte Verpflichtung ein, die Teilhabe von Menschen mit
Beeinträchtigungen am kulturellen Leben zu fördern. Vor dem Hintergrund des Artikels 4
Absatz 2 der UN-BRK ergreift die Bundesregierung dabei im Rahmen ihrer
verfügbaren Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der Rechte Dritter
Maßnahmen, um nach und nach die volle Verwirklichung kultureller Rechte zu
erreichen.
Die Bundesregierung hat sich bereits 2002 verpflichtet, zivile Neubauten sowie
große zivile Um- und Erweiterungsbauten des Bundes entsprechend den
allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zu gestalten. Der Leitfaden
Barrierefreies Bauen wurde hierfür als Handlungsanleitung für die
Bauverwaltung des Bundes konzipiert und mit Erlass des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum 1. Juni 2014 eingeführt. Er wird
auch bei Fördermaßnahmen des Bundes für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
bei Einrichtungen in Kultur und Medien zugrunde gelegt.
Um Menschen mit Behinderung in gleicher Weise am Arbeitsleben teilhaben zu
lassen, gibt das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX), wie auch seine
Vorgängergesetze, seit vielen Jahren unter anderem Vorgaben zur Einstellung, zur
Ausgestaltung der Beschäftigung und die Möglichkeiten unterstützender
Leistungen des Staates vor. Die Regelungen gelten für Menschen mit einem Grad ihrer
Behinderung von mindestens 50 Prozent oder von jedenfalls 30 Prozent, wenn sie
aufgrund amtlicher Entscheidung unter bestimmten Voraus-setzungen
gleichgestellt sind. Alle Arbeitgeber unterliegen diesen Bestimmungen und können von
erheblichen und weitgehenden staatlichen Eingliederungshilfen profitieren. Für
öffentliche Arbeitgeber gelten teilweise zusätzliche Regelungen. Alle
Kultureinrichtungen, gleich wie sie verfasst sind, haben daher die Bestimmungen des
SGB IX zu beachten und sollten von den auf ihrer Basis angebotenen
Möglichkeiten zur Förderung der Teilhabe Gebrauch machen.
Alle Arbeitgeber müssen bei der Besetzung freier Stellen prüfen, ob
schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen eingestellt werden können, ggf.
unter Anpassung des Arbeitsplatzes an die Behinderung, damit die vorhandenen
Kenntnisse und Fähigkeiten voll verwertet werden können. Hierfür haben die
Arbeitgeber Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen, um
Vermittlungsvorschläge zu erhalten. Notwendige Anpassungen können durch technische
Arbeitshilfen oder auch die Beschäftigung von Arbeitsassistenz erfolgen. Die
Kosten hierfür werden ganz oder teilweise von den Integrationsämtern getragen,
die eine fundierte Beratung über technische und organisatorische Möglichkeiten
bereitstellen.
Für private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich
mindestens 20 Arbeitsplätzen gilt eine Pflicht zur Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen von mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze (§ 71 SGB IX).
Zumindest haben Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich weniger als
40 Arbeitsplätze mit mindestens 18 Wochenstunden und einer Dauer von mehr
als acht Wochen besetzen, im Jahresmittel je Monat einen schwerbehinderten
Menschen zu beschäftigen. Geschieht dies nicht, ist eine Ausgleichsabgabe an die
Agentur für Arbeit zu zahlen, aus der die o. g. Eingliederungshilfen finanziert
werden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) war sowohl
an der Erstellung des ersten als auch des zweiten Nationalen Aktionsplans der
Bundesregierung zur UN-BRK (NAP 1.0 bzw. NAP 2.0) beteiligt und
verantwortet die Umsetzung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Maßnahmen des
NAP 1.0 bzw. NAP 2.0. Auf den gleichnamigen Bericht und auf den aktuellen
„Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von
Menschen mit Beeinträchtigungen. Teilhabe, Beeinträchtigung, Behinderung“ aus
dem Jahr 2016 wird verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10940).
Die BKM hat die Handlungsempfehlungen der von ihr geförderten Studie der
Kulturpolitischen Gesellschaft „Inklusive Kulturelle Bildung und Kulturarbeit.
Förderer und Akteure – Programme und Projekte“ im Rahmen einer
Inklusionstagung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahr 2015 für dauerhaft
geförderte Einrichtungen präzisiert. Dabei wurden konkrete Fragen zur Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans Inklusion in Kultureinrichtungen behandelt.
Die BKM fördert das Dialog- und Fachforum Netzwerk Kultur und Inklusion, das
das Ziel verfolgt, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe
an allen Bereichen kulturellen Lebens zu ermöglichen. Dabei wird bundesweit
eine Qualitäts- und Strukturdiskussion angeregt, die die regionalen
Entwicklungen aufgreift und eine breite Diskussion anstößt.
Menschen mit Behinderungen, gleich welcher Art, sollen einen chancengleichen
Zugang zu kultur- und medienpolitischen Informationen erhalten. Der
Internetauftritt der BKM beispielsweise erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zur
Barrierefreiheit. Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichbehandlung werden die
Inhalte, wo immer es möglich ist, so dargestellt, dass sie einer möglichst großen
Zielgruppe ohne spezielle Sonderlösungen zugänglich sind. Abkürzungen sind
beispielsweise für Lesegeräte gekennzeichnet und mit dem entsprechenden
ausgeschriebenen Text hinterlegt. Visuelle Abbildungen sind neben der allgemeinen
Bildunterschrift mit alternativen Texten unterlegt, die genau beschreiben, was auf
dem Bild oder der Grafik zu sehen ist. Darüber hinaus ist das Internetangebot der
BKM zum Vorteil für alle Nutzerinnen und Nutzer in einer einfachen Sprache
gehalten und bietet eine nachvollziehbare Navigation für eine möglichst hohe
Benutzerfreundlichkeit.
Die Bundesregierung hat zudem Maßnahmen im Bereich der Medienangebote/
-förderung in ihrer Zuständigkeit ergriffen: Sie knüpft die Produktionsförderung
von Kinofilmen an die Herstellung einer barrierefreien Fassung in marktgerechter
und kinogeeigneter Qualität. Dies ist nach dem Filmförderungsgesetz ebenfalls
Voraussetzung für die Filmproduktionsförderung durch die
Filmförderungsanstalt (FFA). Zudem dürfen nach dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen
Filmförderungsgesetz Förderhilfen für Kinos und den Absatz von Filmen nur gewährt
werden, wenn barrierefreie Fassungen in geeigneter Weise und in angemessenem
Maße zugänglich gemacht werden.
Zur inklusiven Gestaltung vieler Veranstaltungen und Programme können keine
allgemeingültigen Angaben gemacht werden, da sie in Abhängigkeit zu den
jeweils wechselnden Veranstaltungsorten und den dortigen Rahmenbedingungen
stehen.
Die Bundesregierung fördert eine Vielzahl an Einrichtungen, Programmen und
Veranstaltungen. Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder
Barrierearmut – vgl. Antwort zu den Fragen 4, 5, 6 und 11 – sind dabei nur teilweise
konkreter Gegenstand der entsprechenden Förderung. In vielen Fällen sind
Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut nicht explizit Gegenstand der Förderung. Die
Durchführung entsprechender Maßnahmen liegt dann – im gesetzlichen Rahmen – in
erster Linie in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen und nicht bei der
Bundesregierung. Um den Fragestellern trotzdem ein möglichst vollständiges
Bild der Herstellung von Barrierefreiheit oder Barrierearmut darlegen zu können,
hat die Bundesregierung die Einrichtungen um Auskunft zur Beantwortung der
Kleinen Anfrage gebeten. Die Angaben zu den Fragen 1 bis 3 beruhen auf den
Selbstauskünften der einzelnen Einrichtungen.
1. Wie viele und welche von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen,
Programme und Veranstaltungen (wie zum Beispiel Deutscher
Computerspielepreis, Deutscher Filmpreis etc.) im Bereich Kultur und Medien haben
bisher welche Konzepte zur inklusiven Gestaltung ihrer Angebote erarbeitet
(bitte nach Art der Barrierefreiheit auflisten, zum Beispiel barrierefreie
Zugänge, leichte Sprache, Über-/Untertitelung, Audiodeskriptionen,
barrierefreie Webseiten etc.)?
Die Konzepte der Einrichtungen zur inklusiven Gestaltung ihrer Angebote
werden im Folgenden dargestellt.
53 Einrichtungen bieten barrierefreie bzw. barrierearme Zugänge an:
Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW,
Remscheid
Akademie der Künste
AlliiertenMuseum e. V.
Bach-Archiv
Barenboim-Said-Akademie
Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände
Deutsche Dienststelle/WASt
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Schillergesellschaft/Deutsches Literaturarchiv Marbach (mit
Schiller-Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne)
Deutscher Filmpreis
Deutsches Filminstitut
Deutsches Kabarettarchiv
Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V.
Deutsches Zentrum des Internationalen Theaterinstituts
Dialog- und Fachforum Netzwerk Kultur und Inklusion
Donauschwäbisches Zentralmuseum
European Film Academy e. V.
Festival Thespis
Freies Deutsches Hochstift/Goethe-Haus
Händelfestspiele Göttingen
Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V.
Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V.
Internationaler Suchdienst
Klassik Stiftung Weimar
Kulturstiftung des Bundes
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
Kunstforum Ostdeutsche Galerie
Museum für Sepulkralkultur
Ostpreußisches Landesmuseum
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Schlesisches Museum zu Görlitz
Stiftung Bauhaus Dessau
Stiftung Berliner Mauer
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Stiftung Deutsche Kinemathek
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz
Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.
Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand
Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
Stiftung Genshagen
Stiftung Hambacher Schloss
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stiftung Händelhaus Halle
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung-Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Stiftung Topographie des Terrors
Tolstoi Bibliothek
Weltkulturerbe Völklinger Hütte-Europäisches Zentrum für Kunst und
Industriekultur
Westpreußisches Landesmuseum
Zudem werden bei verschiedenen investiven Projektförderungen im Bereich des
Denkmalschutzes auch Maßnahmen zur Reduktion baulicher Barrieren im
Zuwendungsverfahren berücksichtigt.
30 Einrichtungen bieten Inklusive Angebote, Leichte Sprache etc. an:
Bach-Archiv
Beethoven-Haus Bonn
Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Welle
Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V.
Gesellschaft für deutsche Sprache
Haus der Wannsee-Konferenz
Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V.
Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V.
Initiative Musik
Klassik Stiftung Weimar
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen
KZ-Gedenkstätte Neuengamme
KZ-Gedenkstätte Dachau
KZ-Gedenkstätte Flossenbürg
Museum für Sepulkralkultur
Ostpreußisches Landesmuseum
Schlesisches Museum zu Görlitz
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand
Stiftung Haus der Geschichte
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Stiftung Preu��ischer Kulturbesitz
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Stiftung Topographie des Terrors
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Weltkulturerbe Völklinger Hütte-Europäisches Zentrum für Kunst und
Industriekultur
23 Einrichtungen bieten Über-/Untertitelung, Gebärdensprache etc. an:
Akademie der Künste
AlliiertenMuseum e. V.
Deutsche Schillergesellschaft/Deutsches Literaturarchiv Marbach (mit
Schiller-Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne)
Deutsche Welle
Deutscher Filmpreis
European Film Academy e. V.
Filmtage Tübingen e. V.
Geschäftsstelle zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO
Gesellschaft für Deutsche Sprache
Haus der Wannsee-Konferenz
Klassik Stiftung Weimar
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
KZ-Gedenkstätte Dachau
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Gedenkstätte Deutscher Wiederstand
Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
Stiftung Händelhaus Halle
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Topographie des Terrors
Weltkulturerbe Völklinger Hütte-Europäisches Zentrum für Kunst und
Industriekultur
34 Einrichtungen bieten Audiodeskriptionen, Audioguides, Audioführungen,
Hörbücher, Video- oder Hörführungen etc. an:
Akademie der Künste
AlliiertenMuseum e. V.
Bach-Archiv
Beethoven-Haus Bonn
Bund Heimat und Umwelt
Deutsche Schillergesellschaft/Deutsches Literaturarchiv Marbach (mit
Schiller-Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne)
Deutscher Filmpreis
Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn
Haus der Wannsee-Konferenz
Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V.
Klassik Stiftung Weimar
Kulturstiftung des Bundes
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
KZ-Gedenkstätte Dachau
KZ-Gedenkstätte Flossenbürg
Museum für Sepulkralkultur
Ostpreußisches Landesmuseum
Stiftung Berliner Mauer
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand
Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
Stiftung Genshagen
Stiftung Hambacher Schloss
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung-Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Stiftung Topographie des Terrors
Tolstoi Bibliothek
Weltkulturerbe Völklinger Hütte-Europäisches Zentrum für Kunst und
Industriekultur
24 Einrichtungen bieten barrierefreie bzw. barrierearme Webseiten an:
Akademie der Künste
Bund Heimat und Umwelt Deutschland
Deutsche Dienststelle/WASt
Deutsche Digitale Bibliothek
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Schillergesellschaft/Deutsches Literaturarchiv Marbach (mit
Schiller-Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne)
Deutsche Welle
Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V.
Geschäftsstelle zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO
Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V.
Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V.
Internationaler Suchdienst
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
KZ-Gedenkstätte Neuengamme
Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand
Stiftung Händelhaus Halle
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Topographie des Terrors
Westpreußisches Landesmuseum
Mit dem Förderprogramm „Ein Netz für Kinder“ wird zudem die möglichst
barrierearme Gestaltung von Internetangeboten für Kinder unterstützt.
8 Einrichtungen bieten spezielle Führungen bzw. einen individuell abgestimmten
Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen an:
Deutscher Filmpreis
Freies Deutsches Hochstift/Goethe-Haus
Gesellschaft für Deutsche Sprache
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand
Stiftung Händelhaus Halle
Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Neben den genannten individuellen Angeboten bieten zahlreiche Einrichtungen
im Bereich Kultur und Medien ermäßigten Eintritt für schwerbehinderte
Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen an.
2. Wie viele und welche der von der Bundesregierung geförderten
Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien sind
umfassend barrierefrei, wie viele und welche sind nur für Menschen mit
bestimmten Beeinträchtigungen nutzbar?
3. Wie hoch ist jeweils die Fördersumme der seit 2009 von der
Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen im
Bereich Kultur und Medien (bitte unter Nennung des Namens und der
Fördersumme differenziert für die Bereiche aufführen),
a) die umfassend barrierefreie Angebote gestaltet haben,
b) die teilweise barrierefreie Angebote gestaltet haben,
c) an denen Menschen mit Beeinträchtigungen aktiv beteiligt sind?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Es werden die Gesamtfördersummen der Einrichtungen seit 2009 aufgeführt. Bei
Mischfinanzierungen ist nur der Bundesanteil ausgewiesen.
13 Einrichtungen sind umfassend barrierefrei:
AlliiertenMuseum e. V.: 14 330 T Euro
Deutsche Dienststelle/WASt: 145 900 T Euro
Otto-von-Bismarck-Stiftung: 8 763 T Euro
Stiftung Bauhaus Dessau: 11 752 T Euro
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas: 27 819 T Euro
Stiftung Deutsche Kinemathek: 67 528 T Euro
Stiftung Deutsches Historisches Museum : 360 969 T Euro
Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand: 18 179 T Euro
Stiftung Hambacher Schloss: 900 T Euro
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: 195 720 T Euro
Stiftung Jüdisches Museum Berlin: 127 212 T Euro
Stiftung-Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte: 6 971 T Euro
Stiftung Topographie des Terrors: 15 536 T Euro
75 Einrichtungen sind für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen
barrierefrei, ld. h. haben teilweise barrierefreie Angebote gestaltet:
Adalbert-Stifter-Verein: 3 779 T Euro
Akademie der Künste: 166 515 T Euro
Akademisches Förderprogramm: 5 500 T Euro
Bach-Archiv: 6 034 T Euro
Barenboim-Said-Akademie: 5 500 T Euro (Förderung ab 2017)
Bund Heimat und Umwelt Deutschland: 1 134 T Euro
Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung: 14 470 T Euro
Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände: 250 T Euro
Deutsche Dienststelle/WASt: 145 900 T Euro
Deutsche Digitale Bibliothek: 18 300 T Euro
Deutscher Museumsbund: „Das inklusive Museum. Ein Leitfaden zu
Barrierefreiheit und Inklusion“: 12 T Euro
Deutsche Nationalbibliothek: 426 476 T Euro
Deutsche Schillergesellschaft/Deutsches Literaturarchiv Marbach (mit
Schiller-Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne): 40 851 T Euro
Deutsche Welle: 2 573 299 T Euro
Deutscher Filmpreis: 26 285 T Euro
Deutsch-Russisches Museum Berlin-Karlshorst: 9 637 T Euro
Deutsches Filminstitut: 2 825 T Euro
Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V.: 10 999 T Euro
Deutsches Zentrum des internationalen Theaterinstituts: 2 026 T Euro
Dialog- und Fachforum Netzwerk Kultur und Inklusion: 70 T Euro
Donauschwäbisches Zentralmuseum: 3 008 T Euro
„Ein Netz für Kinder“: 80 geförderte Internetangebote: 7 000 T Euro
Europäisches Netzwerk für Erinnerung und Solidarität: 2 700 T Euro
European Film Academy e. V.: 1 530 T Euro
European Film Promotion e. V.: 1 023 T Euro
Filmtage Tübingen e. V.: 252 T Euro
Freies Deutsches Hochstift/Goethe-Haus: 5 231 T Euro
Gedenkstätten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Stiftung Berliner Mauer,
Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Gedenkstätte Deutsche
Teilung Marienborn, Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth, Gedenk- und
Begegnungsstätte Leistikow-straße Potsdam, Gedenkstätte Geschlossener
Jugendwerkhof Torgau) und Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur:
49 001 T Euro
German Films - Service und Marketing GmbH: 14 000 T Euro
Geschäftsstelle zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO: 600 T Euro
Gesellschaft für deutsche Sprache: 2 325 T Euro
Haus der Wannsee-Konferenz: 7 081 T Euro
Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung e. V.: 20 169 T Euro
Immanuel-Kant-Stipendium: 1 404 T Euro
Initiative Musik: 26 639 T Euro
Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V.: 6 287 T Euro
Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V.:
11 585 T Euro
Internationaler Suchdienst: 127 259 T Euro
Internationales Filmfestival Mannheim Heidelberg: 105 T Euro
Klassik Stiftung Weimar: 100 353 T Euro
Kulturstiftung des Bundes: 331 381 T Euro.
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH: 230 874 T Euro
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH:
132 257 T Euro
Kunstforum Ostdeutsche Galerie: 5 538 T Euro
KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen: 9 133 T Euro
KZ-Gedenkstätte Neuengamme: 6 629 T Euro
KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg: 11 107 T Euro
Leipziger DOK-Filmwochen GmbH: 135 T Euro
Museum für Sepulkralkultur: rd. 3 700 T Euro
Nipkow Programm e. V.: 1 040 T Euro
Ostpreußisches Landesmuseum: 5 146 T Euro
Schlesisches Museum zu Görlitz: 4 294 T Euro
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten: 41 162 T Euro
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus: 13 117 T Euro
Stiftung Bundespräsident Theodor-Heuss-Haus: 7 571 T Euro
Stiftung Deutsche Kinemathek: 67 528 T Euro
Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste: 15 116 T Euro (Förderung ab
2015)
Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau: 9 754 T Euro
Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz: 3 869 T Euro
Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora: 30 342 T Euro
Stiftung Genshagen: 8 179 T Euro
Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek: 5 971 T Euro
Stiftung Preußischer Kulturbesitz: 991 271 T Euro
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg: 132 871 T
Euro
Stiftung Sächsische Gedenkstätten: 8 335 T Euro
Tolstoi Bibliothek: 2 222 T Euro
Weltkulturerbe Völklinger Hütte-Europäisches Zentrum für Kunst und
Industriekultur: 21 437 T Euro
Westpreußisches Landesmuseum: 4 384 T Euro
7 Einrichtungen beteiligen Menschen mit Beeinträchtigungen aktiv an der
Gestaltung und/oder Entwicklung ihrer Angebote:
Akademie der Künste: 166 515 T Euro
Stiftung Deutsche Kinemathek: 67 528 T Euro
Deutsche Nationalbibliothek: 426 476 T Euro
Deutsche Welle: 2 573 299 T Euro
Dialog- und Fachforum Netzwerk Kultur und Inklusion: 70 T Euro
Kulturstiftung des Bundes: 331 381 T Euro.
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH:
132 257 T Euro
4. Inwiefern macht die Bundesregierung die Rezeptionsmöglichkeit für
Menschen mit Beeinträchtigungen zur Förderbedingung von Einrichtungen,
Programmen und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien?
Wenn ja, in welchen Bereichen?
5. Inwiefern ist bei der Vergabe von Fördermitteln die Kooperation der zu
fördernden Einrichtung mit Institutionen und Projekten, die die
Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung fördern oder zur
kulturellen Auseinandersetzung mit der Lebenssituation behinderter Menschen
beitragen, ein relevantes Vergabekriterium?
6. Inwiefern schafft die Bundesregierung Anreize, geförderte Einrichtungen,
Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien
gleichberechtigt barrierefrei zu gestalten (zum Beispiel durch Vergabe zusätzlicher
Mittel für barrierefreie Projektansätze)?
Die Fragen 4, 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist es ein großes Anliegen, die Rezeptionsmöglichkeit für
Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern, die Zusammenarbeit von
Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zu fördern, zur kulturellen
Auseinandersetzung mit der Lebenssituation behinderter Menschen beizutragen, Anreize zur
Umsetzung von Barrierefreiheit im Bereich Kultur und Medien zu schaffen und
Berufe im Kultur- und Medienbereich bei jungen Menschen mit
Beeinträchtigungen bekannter zu machen.
Soweit es sich um institutionelle Förderung nach den Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften Nummer 2.2 zu § 23 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) und
nicht um Projekt-förderungen im Sinne der VV Nummer 2.1 zu § 23 BHO
handelt, werden Belange der Barrierefreiheit gem. § 1 Absatz 3 BGG auch im
Rahmen der Erteilung neuer Zuwendungsbescheide berücksichtigt. § 1 Absatz 3
BGG regelt, dass die geförderten Institutionen vertraglich bzw. durch
Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid zur Anwendung der Grundzüge des BGG
verpflichtet werden sollen. Welche Vorschriften im Einzelnen anzuwenden sind,
hängt dabei von der jeweiligen institutionellen Zuwendungs-empfängerin
beziehungsweise dem jeweiligen institutionellen Zuwendungsempfänger ab und wird
daher im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/7824, S. 31).
Des Weiteren hat die BKM eine Auflage in die Zuwendungsbescheide an
dauerhaft durch BKM geförderte Kultureinrichtungen aufgenommen, um die kulturelle
Vermittlungsarbeit an bislang unterrepräsentierten Gruppen zu fördern. Diese
Adressatengruppe können auch Menschen mit Beeinträchtigungen sein.
Auf die Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei Gebäuden und auf die
Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Bereich Kultur
und Medien wird hingewiesen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
7. Wie viele Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätze sind in den durch die
Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programmen und Veranstaltungen im
Bereich Kultur und Medien mit schwerbehinderten und ihnen
gleichgestellten Menschen bis heute besetzt?
Wie viele schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen wurden seit
2009 neu eingestellt (bitte nach Berufsbereichen und nach Geschlecht
aufschlüsseln)?
Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht?
Die erfragten Daten werden nicht über alle Einrichtungen hinweg erhoben. Es
gibt keine einheitliche Erfassungssystematik, die eine Beantwortung dieser
Fragen zulässt.
8. Wie viele der von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen,
Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien, die unter die
Beschäftigungspflicht fallen, erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Quote
bei der Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen?
Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht?
Es erfüllen 22 der 23 Einrichtungen, die unter die Beschäftigungspflicht fallen,
die gesetzlich vorgeschriebene Quote. Eine Einrichtung erfüllt die gesetzlich
vorgeschriebene Quote derzeit nicht, weil geeignete Bewerberinnen bzw. Bewerber
fehlen.
Im Bereich Kultur und Medien gibt es eine Vielzahl an Einrichtungen, die
weniger als 20 Beschäftigte haben und nicht unter die Beschäftigungspflicht (5-
Prozent-Pflichtquote – § 71 Absatz 1 SGB IX) fallen.
Programme und Veranstaltungen unterliegen nicht der Beschäftigungspflicht.
9. In welchen Bereichen sind die in Frage 7 genannten Arbeitsplätze
angesiedelt, und in welchem Tarif werden sie vergütet?
Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
10. Wie viele schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen haben seit
2009 eine Ausbildung in den von der Bundesregierung geförderten
Einrichtungen, Programmen und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien
absolviert und in welchen Bereichen (bitte nach Ausbildungsberuf und
Geschlecht aufschlüsseln)?
Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Beschäftigung
schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen zu fördern und
Berufe im Kultur- und Medienbereich bei jungen Menschen mit
Beeinträchtigungen bekannter zu machen?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
12. Gab oder gibt es Bestrebungen, den Deutschen Hörfilmpreis in den
Deutschen Filmpreis zu integrieren?
Wenn nein, warum nicht?
Der Deutsche Hörfilmpreis liegt nicht in der Verantwortung der
Bundesregierung. Es gibt bislang seitens der Bundesregierung keine Bestrebungen, den vom
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) vergebenen Deutschen
Hörfilmpreis in den Deutschen Filmpreis zu integrieren. Der Bundesregierung
sind auch keine diesbezüglichen Bestrebungen des DBSV oder der Deutschen
Filmakademie bekannt.
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ISSN 0722-8333]