Umfang des offensichtlichen Wirksamkeitsverlusts beim BAföG
der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Christian Kühn (Tübingen), Doris Wagner, Tabea Rößner, Maria Klein-Schmeink, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Wirksamkeit des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist gemessen an der BAföG-Quote zurückgegangen. Sie liegt laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. nur noch bei 18 Prozent der Studierenden und damit auf dem niedrigsten Stand seit Anfang der 1990er-Jahre. Zugleich jobben Studierende verstärkt neben dem Studium und auch die unbaren Unterstützungsleistungen der Eltern z. B. in Form von Mietkostenübernahme steigen. Beides deutet der Präsident des Deutschen Studentenwerks e. V., Prof. Dr. Dieter Timmermann, als zunehmenden Kostendruck auf die Studierenden (Pressemitteilung des Deutschen Studentenwerks e. V. vom 27. Juni 2017).
Der Wirksamkeitsverlust des BAföG ist aus Sicht der Fragesteller die Folge zu langer Phasen ohne Erhöhung. Außerdem müssen die Bedingungen, unter denen BAföG gewährt wird, den heutigen Studien- und Lebensbedingungen angepasst werden. Dass die Studierendenschaft vielfältiger geworden ist, hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Johanna Wanka im Vorwort der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. bereits selbst festgestellt: „Die erhobenen Daten ergeben ein umfassendes Bild vom Sozialprofil der Studierenden an Deutschlands Hochschulen. Sie unterstreichen die Relevanz der sozialen Rahmenbedingungen für den Hochschulzugang und den Studienerfolg. Sie liefern der Politik, den Hochschulen, den Studentenwerken sowie den Studierenden selbst wichtige Hinweise für hochschul- und sozialpolitisches Handeln und zur Entwicklung der Service- und Beratungsangebote rund ums Studium.“ Trotzdem hält die Bundesregierung unverdrossen daran fest, dass das BAföG ausgerichtet bleibt auf die Kategorie „typischer Studierender“, „der alsbald nach Erwerb der Hochschulreife das Studium aufnimmt und es dann vor Erreichen des 30. Lebensjahres auch beendet“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kosten von BAföG-Reformvorschlägen“ auf Bundestagsdrucksache 17/12794).
Die Anfrage soll klären, wie die Bundesregierung dem in der 21. Sozialerhebung und anderen Studien beschriebenen Attraktivitäts- und Wirksamkeitsverlust des BAföG begegnen will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Um welche Zahl hat sich sowohl der durchschnittliche Monatsbestand als auch die Anzahl der im gesamten Jahr BAföG-Geförderten in den Jahren 2014, 2015 und 2016 verringert – für die letzteren beiden Jahren erwartete die Bundesregierung laut Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kosten von BAföG-Reformschritten“ (Bundestagsdrucksache 18/2532): „Ohne die Umsetzung des 25. BAföGÄndG würde die jahresdurchschnittliche Anzahl der Geförderten im Jahr 2016 um rund 3 Prozent gegenüber dem Jahr 2015 sinken.“ (bitte im Vergleich zur gesamten Gefördertenzahl und der durchschnittlichen monatlichen Gefördertenzahl für die jeweiligen Jahre angeben)?
Warum erwartet die Bundesregierung weiterhin, dass mit dem Inkrafttreten des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) mit rund 110 000 zusätzlich geförderten Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden zu rechnen ist (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kosten von BAföG-Reformschritten“, Bundestagsdrucksache 18/2532)?
Warum hat sich die Gefördertenzahl beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – dem „Meister-BAföG“ – im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr kaum verändert, obwohl es zum 1. August 2016 verbessert worden ist, indem Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie die staatlichen Zuschüsse gestiegen sind und es auch für Bachelorabsolventen geöffnet wurde?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus, dass die Gefördertenzahl beim AFBG 2016 sich kaum gegenüber dem Vorjahr verändert hat, und inwiefern lässt sich die ungefähr gleichgebliebene Zahl der AFBG-Geförderten als Indiz dafür werten, dass auch die Effekte der 25. BAföG-Novelle geringer ausfallen als von der Bundesregierung erwartet?
Sind die Rückmeldungen der Studentenwerke, wonach es sich andeutet, dass die Zahl der BAföG-Empfänger nicht wie erwartet steigt, aus Sicht der Bundesregierung völlig aus der Luft gegriffen (siehe dpa-Meldung vom 31. Mai 2017 „Verdeckte Armut bei Studenten?“)?
Warum veranschlagt die Bundesregierung im Haushaltsentwurf 2018 (Einzelplan 30) im Vergleich zum Soll 2017 bei den BAföG-Ausgaben für Schülerinnen und Schüler fast 7 Mio. Euro und bei den Zuschüssen für Studierende über 18 Mio. Euro weniger?
Wie viele Geförderte erwartet die Bundesregierung im Jahr 2018 (Schülerinnen/Schüler und Studierende getrennt ausweisen)?
Warum hat die Bundesregierung keine BAföG-Novelle vorgelegt, die die bestehende tatsächliche Lücke zwischen Bedarfssatz und Lebenshaltungskosten schließt, was auch der BAföG-Beirat in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des 25. BAföGÄndG anmahnte, in der es heißt, dass eine Erhöhung zum August 2016 zwar den Abstand zwischen Bedarfssatz und Lebenshaltungskosten verringere, „sie schließt aber nicht die nach wie vor bestehende tatsächliche Lücke“?
Welche Konsequenzen bezogen auf künftige Novellen des BAföG zieht die Bundesregierung aus der Studie „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden“ des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS), zu der das Deutsche Studentenwerk e. V. das Fazit zieht: „Im Übrigen zeigt die Bundesregierung aktuell selbst die Unterdeckung für Erwachsene auf: Im Vergleich der Bedarfe von SGB II, BAföG, Düsseldorfer Tabelle und Existenzminimumbericht der Bundesregierung müssten der Grundbedarf von derzeit 399 Euro um bis zu 36 Euro und der Wohnbedarf von derzeit 250 Euro um bis zu 76 Euro steigen. Und das BAföG muss der Lebenswirklichkeit einer immer heterogeneren Studierendenschaft gerecht werden.“?
Was ist der Unterschied zwischen dem „Normalstudierenden“, ein Bezugskonzept bis zur 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V., und dem „Fokus-Typ“, wie er in der 21. Sozialerhebung eingeführt wurde, wobei beide Bezugsgruppen gleichermaßen dadurch charakterisiert sind, dass sie nicht mehr im Elternhaus wohnen, in einem Vollzeitstudium eingeschrieben sind und sich im Erststudium befinden (siehe S. 633 der 20. Sozialerhebung bzw. auf S. 14 des Online-Glossars der 21. Sozialerhebung)?
Warum war eine Neuausrichtung der Bezugsgruppen notwendig?
Inwiefern wird die Bundesregierung den „Fokus-Typ“ bei förderpolitischen Überlegungen als Regelfall betrachten, wie es bereits in der Vergangenheit für den „Normalstudierenden“ galt („Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass der „Normalstudierende“ derjenige Studierendentyp ist, der bei förderpolitischen Überlegungen sowie unterhaltsrechtlichen Fragestellungen als Regelfall im Vordergrund steht“; siehe Glossar auf S. 633 der 20. Sozialerhebung)?
Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung für förderpolitische Entscheidungen zum Beispiel in der Studienfinanzierung problematisch, dass der „Fokus-Typ“ nur 51 Prozent der Studierenden des Berichtskreises der 21. Sozialerhebung repräsentiert, während es bei der Bezugsgruppe „Normalstudierende“ in der 20. Sozialerhebung immerhin 62 Prozent waren?
Wie viel Prozent der Studierenden fallen unter die Kategorie „typischer Studierender“, „der alsbald nach Erwerb der Hochschulreife das Studium aufnimmt und es dann vor Erreichen des 30. Lebensjahres auch beendet“, welches die Grundannahme für das Massenleistungsgesetz BAföG ist (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kosten von BAföG-Reformvorschlägen“ auf Bundestagsdrucksache 17/12794)?
Welche Gruppen Studierende kann die Bundesregierung neben der bisherigen Grundannahme „typische Studierende“ identifizieren?
Welchen Anteil machen sie etwa aus a) an der Gruppe der Studierenden, b) an der Gruppe der „dem Grunde nach Berechtigten“, c) an der Gruppe der Geförderten?
Hält es die Bundesregierung für angebracht, die Grundannahme beim BAföG zu verändern, welches bisher als Massenleistungsgesetz vom typischen Studierenden ausgeht, „der alsbald nach Erwerb der Hochschulreife das Studium aufnimmt und es dann vor Erreichen des 30. Lebensjahres auch beendet“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kosten von BAföG-Reformvorschlägen“ auf Bundestagsdrucksache 17/12794)?
a) Wenn ja, wie soll die Definition künftig lauten und erweitert werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung beim BAföG vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Veröffentlichung der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. festgestellt hat, dass die Studierenden als Gruppe insgesamt diverser und heterogener werden, und wie muss das BAföG für die jeweiligen Gruppen erweitert werden, die nicht dem Regierungsbild vom typischen Studierenden entsprechen?
Warum hat die Bundesregierung in ihrem Referentenentwurf für eine 25. BAföG-Novelle empfohlen, die Erhöhung von Fördersätzen und Freibeträgen erst zum Herbst 2016 in Kraft treten zu lassen, während andere Teile der Reform bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt wurden (siehe Bundestagsdrucksache 18/2663)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das Absinken der BAföG-Quote auf 18 Prozent (Quelle: 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V.) vermeidbar gewesen wäre, wenn die höheren Fördersätze und Freibeträge bereits zum Januar 2015 in Kraft getreten wären?
Wenn nein, welche anderen Gründe waren für die gesunkene BAföG-Quote ausschlaggebend?
Wie bewertet es die Bundesregierung als Erfolg ihrer Politik, dass die BAföG-Quote laut 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. auf 18 Prozent abgesunken ist, womit sie auf dem niedrigsten Niveau seit dem Beginn der 1990er-Jahre angekommen ist?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die BAföG-Quote bei Studierenden aus Elternhäusern niedriger Bildungsherkunft von 40 auf 27 Prozent stark gesunken ist unter besonderer Berücksichtigung, dass es nach wie vor eine soziale Schieflage beim Hochschulzugang gibt (Quelle: 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V.)?
Welche BAföG-Quote wird nach Einschätzung der Bundesregierung mit der 25. BAföG-Novelle erreicht, und welche Quote peilt die Bundesregierung für die Zukunft an?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V. mehr Studierende nebenher jobben (Erwerbstätigenquote ist auf 68 Prozent angestiegen, an den Universitäten ist sie mit 69 Prozent so hoch wie nie zuvor) und auch die unbaren Unterstützungsleistungen der Eltern z. B. in Form von Mietübernahme kräftig von 261 Euro (2012) auf 309 Euro (2016) angestiegen ist?
Hat der Kostendruck auf Studierende zugenommen?
Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die Bedeutung des BAföG bei den Einnahmen zwischen 2012 und 2016 bei allen Bildungsherkunftsgruppen der Sozialerhebung (niedrig, mittel, gehoben, hoch) rückläufig ist und für die Herkunftsgruppe niedrig die Bedeutung des eigenen Verdiensts und der Unterstützung der Eltern deutlich zugenommen hat (Quelle: 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V.)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Befund der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V., dass von den Studierenden aus Elternhäusern niedriger Bildungsherkunft, die keinen BAföG-Antrag gestellt haben, 37 Prozent dies damit begründeten, dass sie sich nicht verschulden wollen?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Halbierung oder Abschaffung der Verschuldensobergrenze beim BAföG von derzeit 10 000 Euro?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Halbierung oder Abschaffung des Darlehensanteils von derzeit 50 Prozent beim BAföG?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Befund der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V., dass inzwischen in keinem Bundesland die im BAföG verankerte Wohnpauschale von bis zu 250 Euro für nicht bei den Eltern wohnende Studierende die monatlichen Ausgaben für die Miete deckt und es große regionale Unterschiede bei den Mietkosten gibt?
An welchen konkreten Maßnahmen arbeitet die Bundesregierung, um die sich weiter öffnende Lücke zwischen der BAföG-Wohnpauschale und den tatsächlichen Mietkosten zumindest zu verkleinern, wenn nicht gar zu schließen, und über welche langfristigen Weiterentwicklungen denkt die Bundesregierung nach – ein Beispiel wäre, die Pauschale regional zu staffeln?
Welchen Effekt hätte im Vergleich ein Einstieg des Bundes in die Finanzierung von mehr Wohnraum für Studierende durch die Studierendenwerke?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Befund der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V., dass Studierende aus Elternhäusern niedriger Bildungsherkunft besonders häufig aufgrund zu hohen eigenen Einkommens oder Vermögens keinen BAföG-Antrag gestellt haben bzw. der BAföG-Antrag abgelehnt wurde – auch vor dem Hintergrund, dass in der Sozialerhebung als Grund angeführt wird, dass Mitglieder dieser Gruppe aus hochschulfernen Elternhäusern tendenziell später ein Studium beginnen bzw. zuvor berufstätig waren und damit „entsprechend älter, länger und stärker auf Selbstfinanzierung angewiesen“ seien, „was sich auf den BAföG-Anspruch auswirkt“ (siehe 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e. V., S. 54)?
Wie viele Drittstaatsangehörige haben seit 2014 BAföG in Anspruch genommen (bitte nach Jahren, Bundesländern und den Aufenthaltstiteln bzw. Fallgruppen des § 8 BAföG, aus denen sich der BAföG-Anspruch ergibt, aufschlüsseln)?
Welche Probleme beim BAföG-Bezug durch Drittstaatsangehörige sind der Bundesregierung bekannt, und welche Lösungsmöglichkeiten bieten sich aus Sicht der Bundesregierung in folgenden Bereichen an
a) Bearbeitungszeiten (u. a. Schwierigkeiten bei der Dokumentenbeschaffung)
b) Fachrichtungswechsel (u. a. Flucht als unabweisbarer Grund)
c) Anrechnung von Studienzeiten im Ausland (u. a. Probleme bei der Anerkennung)
d) Zweitstudium (u. a. für Absolventinnen und Absolventen staatlich reglementierter Berufe wie auch solche mit sehr national geprägten Inhalten, wie Lehrer oder Juristen, aber auch für Absolventen anderer Studiengänge)
e) Überschreitung der Altersgrenzen?
Welche Ermessensspielräume haben die BAföG-Ämter, um die in der vorherigen Frage beschriebenen Problematiken zu lösen, und ermuntert die Bundesregierung bzw. ermuntern die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung die BAföG-Ämter, Ermessensspielräume in den BAföG-Regelungen zu nutzen?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für bildungs- und integrationspolitisch gerechtfertigt, Drittstaatsangehörige, die nicht in den Anwendungsbereich des BAföG fallen, von der Studienförderung auszuschließen, und inwiefern beabsichtigt sie diesbezüglich den Anwendungsbereich des BAföG insbesondere auf Asylbewerber und Personen mit Fiktionsbescheinigung auszuweiten?
In welchem Monat des Jahres 2017 wird der nächste sogenannte BAföG-Bericht („Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2“) vorgelegt?
Kann die Bundesregierung garantieren, dass der Bericht tatsächlich im laufenden Jahr erscheinen wird, und welche rechtlichen Konsequenzen hätte es, wenn die Bundesregierung die von der Mehrheit von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag beschlossene Verschiebung der eigentlich für 2016 anstehenden Berichterstattung auf das Jahr 2017 nicht einhält?