Aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtliche Auswirkungen der Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung – Umgang des Bundesministeriums des Innern mit Berichtsbitten der Oppositionsfraktionen
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 13. April 2017 hat der Innenausschuss das Bundesministerium des Innern (BMI) um einen Bericht zu den aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtlichen Auswirkungen der Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung gebeten. Eine Nachfrage zu der Berichtsbitte ist am 28. Juni 2017 an das BMI weitergeleitet worden. Das BMI hat bislang keinen Bericht vorgelegt und auf die Berichtsbitte auch nicht anderweitig reagiert. Die Fragesteller halten diesen Umgang mit Berichtsanforderungen für inakzeptabel. Sie beobachten zudem die menschenrechtliche Lage in Tschetschenien mit großer Sorge.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über islamistische terroristische Organisationen im Nordkaukasus?
Welche aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtlichen Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung?
In wie vielen Fällen hat die Russische Föderation die Bundesrepublik Deutschland um Auslieferung russischer Staatsangehöriger wegen des Tatvorwurfs der Unterstützung von islamistischer terroristischer Organisationen ersucht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen wurden die Betroffenen ausgeliefert, und in wie vielen Fällen wurde die Auslieferung verweigert? Auf welcher Grundlage wurden die Tatvorwürfe vor der Auslieferung überprüft? Welche weiteren terroristischen Gruppen wurden von der Russischen Föderation im Rahmen von Auslieferungsgesuchen genannt? Wie viele Auslieferungsverfahren sind noch anhängig?
Wie viele russische Staatsangehörige aus Tschetschenien halten sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland auf, und welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben sie (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele in Deutschland aufhältige russische Staatsangehörige aus Tschetschenien sind nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung propagandistisch oder anderweitig für die tschetschenische Regierung tätig, und welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben sie (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln) (vgl. ZDF, ZDFzoom „Putins kalter Krieg“, 8. Februar 2017)?
Wie viele russische Staatsangehörige aus Tschetschenien haben nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung seit 2007 Asyl in der Bundesrepublik Deutschland beantragt (bitte nach Jahren und Verfahrensstand aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden seit 2007 Asylanträge russischer Staatsangehöriger aus Tschetschenien abgelehnt, weil die Antragsteller einen Ausschlusstatbestand gemäß § 3 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) erfüllten (bitte nach Jahren und Tatbestandsalternativen aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass russische Staatsangehörige aus Tschetschenien in der Bundesrepublik Deutschland durch die Tätigkeit von Sympathisanten des tschetschenischen Regimes bedroht und gefährdet werden?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Menschen, denen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch das tschetschenische Regime drohen, und die sich derzeit (noch) in Tschetschenien bzw. in der Russischen Föderation befinden, effektiven Schutz zu bieten?
Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass russischen Staatsangehörigen aus Tschetschenien infolge einer Rückführung nach Tschetschenien keine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder andere Rechtsgüter droht?