[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. September 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13537
18. Wahlperiode 08.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/13215 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
30. Juni 2017
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt
(vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache
18/11388). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)
hat im Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden
Personen mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der
Bundesregierung auf die Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis
in: „UNHCR Mid-Year Trends 2013“, S. 6).
Aufgrund der Informationen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt
sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
Geflüchteten Ende 2016 insgesamt bei knapp 1,5 Millionen lag. Hierbei sind nicht nur
anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne mit einberechnet, sondern auch
Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus.
Von 1997 bis 2011 war diese Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten
von über einer Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt sie wieder
an. Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind allerdings zum
Teil fehlerhaft und überhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725).
Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit
internationalem Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997
auf 113 000 im Jahr 2011, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über
70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen.
Ende 2016 lebten dementgegen fast 500 000 anerkannte Flüchtlinge in
Deutschland, davon knapp 280 000 allein aus Syrien. Zudem hatten über 110 000
Menschen einen so genannten subsidiären Schutzstatus, ihre Zahl steigt infolge einer
geänderten Asylentscheidungspraxis seit März 2016 deutlich an (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/11473).
Gut 60 000 Personen verfügten Ende 2016 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1,
§§ 104a, 18a, 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes –AufenthG), etwa 50 000
wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5
AufenthG) und knapp 25 000 Personen wegen dringender humanitärer oder
persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere gut 6 000 Personen
verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen
Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden
Flüchtlinge war zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr
2011 gesunken und stieg dann bis Ende 2016 wieder auf über 725 000 an.
Nach der Implementierung eines Kerndatensystems im AZR und der
Nachregistrierung aller Schutzsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 eingereist
sind und zunächst keinen formellen Asylantrag stellen konnten, dürften die
Angaben des AZR wieder ein halbwegs realistisches Bild über die Zahl der
insgesamt in Deutschland lebenden Geflüchteten geben.
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren
und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und
wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im
ersten Halbjahr 2017?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 40 537
Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 24 788 männliche und 15 736 weibliche
sowie 13 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 4 006 Personen waren
unter 18 Jahren. 28 688 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 11 834 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 15 Personen ist die
Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 896 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 1 451
im ersten Halbjahr 2017.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Asylberechtigte insgesamt 40.537
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 73,8
befristete Aufenthaltsrechte 23,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,8
Asylberechtigte insgesamt 40.537
darunter:
Türkei 10.989
Syrien 6.425
Iran 5.790
Afghanistan 2.230
Irak 2.057
Sri Lanka 1.455
Kosovo 1.010
Eritrea 737
Pakistan 690
Polen 646
Äthiopien 629
Vietnam 567
Tschechische Republik 466
Ungeklärt 426
Serbien 402
Asylberechtigte insgesamt 40.537
Länder
Baden-Württemberg 5.087
Bayern 3.705
Berlin 2.394
Brandenburg 226
Bremen 586
Hamburg 1.793
Hessen 4.827
Mecklenburg-Vorpommern 124
Niedersachsen 5.400
Nordrhein-Westfalen 12.890
Rheinland-Pfalz 1.069
Saarland 715
Sachsen 364
Sachsen-Anhalt 250
Schleswig-Holstein 995
Thüringen 112
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte
Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1
Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten
Halbjahr 2017?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 546 533 Personen mit Flüchtlingsschutz,
darunter 362 016 männliche und 184 013 weibliche, sowie 504 Personen mit
unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 151 491 Personen waren unter 18 Jahre alt.
51 735 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 494 522
Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 276 Personen ist die Aufenthaltsdauer
unbekannt. 238 344 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 79 439 im ersten
Halbjahr 2017.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 546.533
davon mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 11,0
befristete Aufenthaltsrechte 79,2
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 9,9
Personen mit Flüchtlingsschutz
Deutschland 546.533
darunter:
Syrien 302.248
Irak 94.114
Afghanistan 34.657
Eritrea 32.061
Iran, Islamische Republik 25.022
Ungeklärt 12.618
Somalia 7.231
Türkei 5.594
Staatenlos 5.469
Pakistan 4.399
Russische Föderation 3.222
Sonstige asiat. Staatsangehörigkeiten 2.232
Äthiopien 1.715
Sri Lanka 1.654
Aserbaidschan 1.569
Personen mit Flüchtlingsschutz 546.533
Länder
Baden-Württemberg 59.159
Bayern 69.840
Berlin 21.327
Brandenburg 10.288
Bremen 11.705
Hamburg 16.821
Hessen 44.742
Mecklenburg-Vorpommern 9.888
Niedersachsen 60.018
Nordrhein-Westfalen 139.803
Rheinland-Pfalz 23.950
Saarland 15.224
Sachsen 18.147
Sachsen-Anhalt 13.513
Schleswig-Holstein 20.517
Thüringen 11.591
3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG
(internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den
Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele
von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten
Halbjahr 2017?
a) Welche Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 2
(subsidiärer Schutz) des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und nach § 25 Absatz 3
(Abschiebungsverbote) AufenthG. Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 151 914
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz)
AufenthG erfasst, davon 94 428 männliche, 57 313 weibliche und 173 Personen
mit unbekanntem Geschlecht. 51 194 Personen waren unter 18 Jahren. 4 575
Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 147 186 Personen sechs
Jahre oder weniger. 82 741 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 56 341
im ersten Halbjahr 2017. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3
AufenthG waren 54 104 Personen zum Stichtag 30. Juni 2017 erfasst, davon 28 281
männliche, 25 777 weibliche und 46 mit im AZR nicht ausgewiesenem
Geschlecht. 16 460 Personen waren unter 18 Jahre alt. 17 222 Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland und 36 846 Personen sechs Jahre oder
weniger. 10 826 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 14 864 im ersten
Halbjahr 2017.
b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25
Absatz 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG
Deutschland 151.914
darunter:
Syrien 112.041
Irak 12.544
Afghanistan 8.870
Eritrea 4.603
Ungeklärt 4.573
Somalia 3.033
Staatenlos 1.272
Iran 706
Sonstige asiatische
Staatsangehörigkeiten
472
Russische Föderation 446
Jemen 394
Libanon 251
Ohne Bezeichnung 251
Albanien 234
Sudan (ohne Südsudan) 184
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25
Absatz 3 AufenthG
Deutschland 54.104
darunter:
Afghanistan 28.822
Syrien 2.663
Somalia 2.510
Kosovo 1.965
Irak 1.659
Russische Föderation 1.420
Türkei 1.190
Serbien 1.122
Armenien 883
Nigeria 832
Iran 784
Eritrea 739
Äthiopien 667
Aserbaidschan 658
Bosnien-Herzegowina 628
Bundesland
AE nach § 25 Absatz 2
(subsidiärer Schutz)
AufenthG
AE nach § 25
Absatz 3 AufenthG
Deutschland 151.914 54.104
davon:
Baden-Württemberg 13.341 4.343
Bayern 12.747 7.872
Berlin 10.124 3.443
Brandenburg 3.936 1.431
Bremen 2.144 946
Hamburg 3.869 4.264
Hessen 14.957 6.072
Mecklenburg-Vorpommern 1.575 790
Niedersachsen 19.251 3.973
Nordrhein-Westfalen 36.740 9.639
Rheinland-Pfalz 10.528 3.076
Saarland 2.181 696
Sachsen 4.183 1.754
Sachsen-Anhalt 5.490 1.627
Schleswig-Holstein 7.399 2.463
Thüringen 3.449 1.715
4. Bei wie vielen der nach Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein
Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2017
anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und dem Status
differenzieren)?
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige
Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach
„aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen,
wurden 4 736 Widerrufsprüfverfahren bis zum Stichtag 30. Juni 2017 eingeleitet.
Die Verteilung der anhängigen Widerrufsprüfverfahren nach
Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Herkunftsländer gesamt Anhängige Widerrufsprüfverfahren
Stichtag: 30.06.2017 5.413
darunter:
Syrien 1.625
Irak 1.382
Afghanistan 483
Türkei 259
Russische Föderation 255
Iran 158
Kosovo 126
Ungeklärt 102
Somalia 101
Pakistan 76
Eritrea 74
Serbien 53
Aserbaidschan 50
Armenien 48
Sri Lanka 40
5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 20 575 Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 19 570 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 1 005 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung
nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus
Anerkennung
widerrufen /
zurückgenommen
Flüchtlingseigenschaft
widerrufen /
zurückgenommen*
subsidiärer Schutz
nach § 4 Absatz 1
AsylG widerrufen/
zurückgenommen
Summe
insgesamt 20.484 72 19 20.575
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % in % in % in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 79,2 25,0 0,0 78,9
befristete Aufenthaltsrechte 16,9 61,1 68,4 17,0
sonstiges (z. B. Duldung,
kein Status gespeichert) 4,0 13,9 31,6 4,0
Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Schutzstatus
alle Staatsangehörigkeiten 20.575
darunter:
Kosovo 7.171
Irak 3.656
Türkei 2.857
Serbien 1.350
Serbien und Montenegro (ehemals) 753
Albanien 578
Jugoslawien (ehemals) 383
Sri Lanka 382
Serbien (ehemals) 339
Syrien 230
Polen 227
Iran 199
Afghanistan 195
Vietnam 186
Togo 167
6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung
nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
welche Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen
Bundesländern?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 5 261 Personen mit einer Duldung nach § 60a
Absatz 1 AufenthG, darunter 3 364 männliche und 1 885 weibliche sowie 12
Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 1 645 Personen waren unter
18 Jahre alt. 1 396 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland,
3 862 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG 5.261
Bundesländer
Baden-Württemberg 415
Bayern 306
Berlin 33
Brandenburg 117
Bremen 113
Hamburg 9
Hessen 222
Mecklenburg-Vorpommern 37
Niedersachsen 828
Nordrhein-Westfalen 1.457
Rheinland-Pfalz 537
Saarland 23
Sachsen 294
Sachsen-Anhalt 103
Schleswig-Holstein 718
Thüringen 49
Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG
alle Staatsangehörigkeiten 5.261
darunter:
Serbien 535
Kosovo 411
Afghanistan 392
Irak 382
Russische Föderation 327
Mazedonien 226
Albanien 203
Ungeklärt 200
Türkei 194
Indien 179
Syrien 179
Libanon 173
Aserbaidschan 155
Pakistan 138
Armenien 137
Die im März 2012 von der Innenministerkonferenz beschlossene Aussetzung von
Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a Absatz 1 AufenthG wurde zuletzt am
30. September 2016 für die Dauer eines weiteren Jahres bis 30. September 2017
im erforderlichen Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern
verlängert. Ob darüber hinaus weitere Abschiebungsstopps nach § 60a Absatz 1 Satz 1
AufenthG bestehen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c AufenthG
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016
bzw. im ersten Halbjahr 2017?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Summe 136 13 21 170
männlich 110 9 19 138
weiblich 26 4 2 32
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
über 18 Jahre 136 13 21 170
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Aufenthaltsdauer 136 13 21 170
6 Jahre und weniger 80 2 17 99
mehr als 6 Jahre 56 11 4 71
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Länder 136 13 21 170
Baden-Württemberg 20 2 4 26
Bayern 56 4 9 69
Berlin 9 9
Brandenburg 1 3 4
Bremen 1 1
Hamburg 8 8
Hessen 14 1 15
Niedersachsen 6 1 2 9
Nordrhein-Westfalen 14 1 3 18
Rheinland-Pfalz 2 1 1 4
Sachsen 1 1
Schleswig-Holstein 1 1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG
Deutschland 136
darunter:
Afghanistan 30
Irak 15
Bangladesch 7
Türkei 7
Äthiopien 6
China 6
Indien 6
Kosovo 5
Kamerun 4
Marokko 4
Serbien 4
Iran 3
Aserbaidschan 2
Gambia 2
Kenia 2
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG
alle Staatsangehörigkeiten 13
Indien 4
China 2
Aserbaidschan 1
Bangladesch 1
Brasilien 1
Iran 1
Marokko 1
Syrien 1
Ungeklärt 1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG
alle Staatsangehörigkeiten 21
Irak 10
Indien 2
Iran 2
Vietnam 2
Afghanistan 1
China 1
Korea, Dem. Volksrepublik 1
Kosovo 1
Russische Föderation 1
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 AufenthG 170
davon
erstmalig in 2016 50
erstmalig in 2017 27
8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 30. Juni 2017 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der
Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)?
Bis zum 30. Juni 2017 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische
Zuwanderer insgesamt 207 542 Personen aufgenommen. Hinzu kommen 8 535
Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens
eingereist waren. Insgesamt sind damit 216 077 jüdische Zuwanderer mit ihren
Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten
eingereist. Eine Statistik nach Geschlecht oder Alter der eingereisten jüdischen
Zuwanderer wird nicht geführt. Die Verteilung nach Bundesländern kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Bundesland Einreisen / Personen
Baden-Württemberg 19.713
Bayern 31.693
Berlin 934
Brandenburg 7.561
Bremen 2.223
Hamburg 5.252
Hessen 18.298
Mecklenburg-Vorpommern 6.588
Niedersachsen 18.194
Nordrhein-Westfalen 51.102
Rheinland-Pfalz 11.514
Saarland 3.212
Sachsen 10.959
Sachsen-Anhalt 7.668
Schleswig-Holstein* 6.760
Thüringen 5.871
Gesamt 207.542
9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw.
im ersten Halbjahr 2017?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 30. Juni 2017
insgesamt 4 168 Personen, darunter 2 223 männliche und 1 943 weibliche sowie zwei
Personen mit unbekanntem Geschlecht. 1 542 Personen waren unter 18 Jahre alt.
268 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 3 900
Personen sechs Jahre oder weniger. 847 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016,
912 im ersten Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Bundesländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 4.168
Länder
Baden-Württemberg 395
Bayern 626
Berlin 239
Brandenburg 110
Bremen 36
Hamburg 128
Hessen 281
Mecklenburg-Vorpommern 47
Niedersachsen 354
Nordrhein-Westfalen 1.314
Rheinland-Pfalz 154
Saarland 40
Sachsen 131
Sachsen-Anhalt 99
Schleswig-Holstein 142
Thüringen 72
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 4.168
darunter:
Afghanistan 2.779
Syrien 312
Iran 123
China 88
Irak 56
Ungeklärt 55
Bosnien-Herzegowina 52
Türkei 50
Libanon 44
Indien 38
Vereinigte Staaten von Amerika 34
Japan 31
Russische Föderation 30
Libyen 23
Serbien 22
10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im
ersten Halbjahr 2017?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 30. Juni 2017
insgesamt 6 491 Personen, darunter 3 332 männliche und 3 158 weibliche Personen.
1 929 Personen waren unter 18 Jahre alt. 4 524 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 1 967 Personen sechs Jahre oder weniger. 1 379
erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 646 im ersten Halbjahr 2017. Die
Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
folgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 6.491
Länder
Baden-Württemberg 514
Bayern 414
Berlin 1.521
Brandenburg 92
Bremen 77
Hamburg 162
Hessen 294
Mecklenburg-Vorpommern 19
Niedersachsen 723
Nordrhein-Westfalen 1.281
Rheinland-Pfalz 350
Saarland 113
Sachsen 119
Sachsen-Anhalt 134
Schleswig-Holstein 172
Thüringen 506
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 6.491
darunter:
Serbien 925
Kosovo 896
Türkei 626
Irak 305
Mazedonien 292
Libanon 266
Bosnien-Herzegowina 265
Russische Föderation 257
Albanien 245
Armenien 243
Afghanistan 187
Iran 147
Aserbaidschan 142
Syrien 134
China 123
11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte
jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 28 414 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 6 921 Personen waren unter 18 Jahre
alt. 21 245 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 7 168
Personen sechs Jahre oder weniger und bei einer Person war die Aufenthaltsdauer
unbekannt. 2 990 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 609 im ersten
Halbjahr 2017. Zudem waren 18 642 Personen nach § 23 Absatz 2 AufenthG
erfasst, von denen 6 156 Personen unter 18 Jahre alt waren. 2 202 Personen lebten
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 16 440 Personen sechs Jahre oder
weniger. 1 634 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 534 im ersten
Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 23 AufenthG Absatz 1 Absatz 2
Summe 28.414 18.642
männlich 13.379 9.037
weiblich 15.026 9.557
unbekannt 9 48
Bundesland AE nach § 23 Absatz 1 AufenthG AE nach § 23 Absatz 2 AufenthG
Deutschland 28.414 18.642
Baden-Württemberg 3.876 2.663
Bayern 959 2.906
Berlin 3.469 1.099
Brandenburg 383 609
Bremen 583 190
Hamburg 1.424 439
Hessen 2.323 1.314
Mecklenburg-Vorpommern 89 301
Niedersachsen 2.493 1.570
Nordrhein-Westfalen 9.109 3.606
Rheinland-Pfalz 1.085 961
Saarland 498 197
Sachsen 384 1.200
Sachsen-Anhalt 436 448
Schleswig-Holstein 808 570
Thüringen 495 569
Personen mit Aufenthaltserlaubnis § 23 Absatz 1 AufenthG
alle Staatsangehörigkeiten 28.414
darunter:
Syrien 5.647
Kosovo 3.713
Serbien 3.500
Türkei 2.177
Bosnien-Herzegowina 1.943
Libanon 1.857
Irak 1.336
Ungeklärt 984
Afghanistan 942
Iran 605
Russische Föderation 400
Ukraine 367
Pakistan 364
Sri Lanka 363
Vietnam 297
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG
alle Staatsangehörigkeiten 18.642
darunter:
Syrien 13.673
Irak 1.768
Ukraine 878
Russische Föderation 616
Ungeklärt 306
Staatenlos 256
Somalia 195
Eritrea 169
Iran 88
Weißrußland 77
Usbekistan 72
Moldau (Republik) 69
Libanon 65
Sudan (ohne Südsudan) 63
Äthiopien 51
12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr
2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?
Zum 30. Juni 2017 waren im AZR insgesamt 1.177 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. 402 Personen
waren unter 18 Jahre alt.
Eine erstmalige Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG im Sinne der Frage ist rechtlich nicht möglich. Weitere Details können
den folgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 104a bzw.
§ 23
Absatz 1 i. V. m § 104a
AufenthG
AE nach § 23 Absatz 1 i. V.
m.
§ 104b AufenthG Summe
Insgesamt 1.146 31 1.177
männlich 599 15 614
weiblich 547 16 563
Bundesland
AE nach § 104a bzw.
§ 23 Absatz 1 i. V. m
§ 104a AufenthG
AE nach § 23 Absatz 1
i. V. m. § 104b
AufenthG Summe
Deutschland 1.146 31 1.177
davon
Baden-Württemberg 69 3 72
Bayern 28 0 28
Berlin 31 0 31
Brandenburg 5 0 5
Bremen 24 0 24
Hamburg 11 0 11
Hessen 23 0 23
Mecklenburg-
Vorpommern
5 1
6
Niedersachsen 32 1 33
Nordrhein-Westfalen 137 0 137
Rheinland-Pfalz 8 0 8
Saarland 48 1 49
Sachsen 24 0 24
Sachsen-Anhalt 27 0 27
Schleswig-Holstein 659 25 684
Thüringen 15 0 15
AE nach
§ 104a bzw.
§ 23 Absatz 1
i. V. m.
§ 104a AufenthG
AE nach § 23 Absatz 1
i. V. m. § 104b
AufenthG Summe
alle
Staatsangehörigkeiten 1.146 31 1.177
darunter:
Kosovo 405 5 410
Serbien 254 9 263
Türkei 88 1 89
Syrien 50 0 50
Libanon 27 0 27
Vietnam 26 0 26
Irak 24 1 25
Ungeklärt 24 1 25
Serbien-Mont.
(ehemals)
23 1 24
Bosnien-Herzegowina 21 2 23
Afghanistan 21 1 22
China 18 0 18
Pakistan 13 1 14
Russische Föderation 13 0 13
Serbien (ehemals) 12 0 12
Montenegro 11 3 14
Mazedonien 11 1 12
Armenien 10 1 11
Sri Lanka 8 1 9
Togo 5 1 6
Nepal 1 1 2
13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?
Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5
Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden, der Voraussetzung
für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist.
14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15
wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten
Halbjahr 2017?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 23 722 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 13 317 nach § 25 Absatz 4
Satz 1 AufenthG sowie 10 405 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. 4 371
Personen waren unter 18 Jahre alt. 3 219 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr
2016, 1 925 im ersten Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Geschlecht,
Aufenthaltsdauer, Bundesländer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 25 Absatz 4
AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz 2
AufenthG Summe
Summe 13.317 10.405 23.722
männlich 7.062 4.799 11.861
weiblich 6.212 5.602 11.814
unbekannt 43 4 47
AE nach § 25 Absatz 4
AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz 2
AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 13.317 10.405 23.722
6 Jahre und weniger 10.917 1.483 12.400
mehr als 6 Jahre 2.400 8.919 11.319
unbekannt 0 3 3
AE nach § 25 Absatz 4
AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz
1
AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz
2
AufenthG
Summe
Deutschland 13.317 10.405 23.722
Baden-Württemberg 488 412 900
Bayern 3.311 325 3.636
Berlin 3.162 1.305 4.467
Brandenburg 47 66 113
Bremen 70 97 167
Hamburg 1.017 532 1.549
Hessen 883 340 1.223
Mecklenburg-Vorpommern 45 461 506
Niedersachsen 568 2.390 2.958
Nordrhein-Westfalen 3.117 3.632 6.749
Rheinland-Pfalz 285 324 609
Saarland 36 175 211
Sachsen 55 88 143
Sachsen-Anhalt 25 129 154
Schleswig-Holstein 180 99 279
Thüringen 28 30 58
AE nach § 25 Absatz 4
AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz
1
AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz
2
AufenthG
Summe
alle Staatsangehörigkeiten 13.317 10.405 23.722
Libyen 2.867 51 2.918
Türkei 423 1.909 2.332
Russische Föderation 1.735 310 2.045
Serbien 241 1.171 1.412
Kosovo 222 1.129 1.351
Vereinigte Arabische
Emirate
1.065 6 1.071
Saudi Arabien 993 13 1.006
Kuwait 881 18 899
Libanon 87 766 853
Irak 343 274 617
Ukraine 403 143 546
Bosnien-Herzegowina 122 402 524
Ungeklärt 68 438 506
Iran 186 203 389
Syrien 147 235 382
Katar 373 3 376
15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b
AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr
2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 87 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren 10 Personen unter
18 Jahre alt. 31 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 7 im ersten
Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
AE nach § 25 Absatz 4a
und 4b AufenthG
§ 25 Absatz 4a
AufenthG
§ 25 Absatz 4b
AufenthG Summe
Summe
männlich
weiblich
73
9
64
14
1
13
87
10
77
AE nach § 25 Absatz 4a
und 4b AufenthG
§ 25 Absatz 4a
AufenthG
§ 25 Absatz 4b
AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 73 14 87
6 Jahre und weniger 13 5 18
mehr als 6 Jahre 60 9 69
AE nach § 25 Absatz 4a
und 4b AufenthG
§ 25 Absatz 4a
AufenthG
§ 25 Absatz 4b
AufenthG Summe
Länder 73 14 87
darunter
Baden-Württemberg 6 87
Bayern 13 6
Berlin 8 3 13
Brandenburg 1 11
Bremen 1 1
Hamburg 5 2 1
Hessen 10 5 7
Mecklenburg-Vorpommern 15
Niedersachsen 9 0
Nordrhein-Westfalen 14 3 9
Rheinland-Pfalz 17
Saarland 4 0
Sachsen 2 4
Sachsen-Anhalt 1 2
Schleswig-Holstein 1
Thüringen 0
§ 25 Absatz 4a AufenthG
§ 25 Absatz 4b
AufenthG
alle Staatsangehörigkeiten 73 14
darunter
Bulgarien 12
Rumänien 11
Nigeria 10
China 6
Albanien 4
Ungeklärt 4
Ghana 2
Irak 2
Afghanistan 1
Brasilien 1
Dominikanische Republik 1
Ecuador 1
Gambia 1
Haiti 1
Iran 1
Tunesien 5
Syrien 3
Vietnam 2
Kosovo 1
Kuwait 1
Russische Föderation 1
Ukraine 1
16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen
erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 lebten 50 320 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 27 048 männliche und
23 253 weibliche, sowie 19 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 16 074
Personen waren unter 18 Jahre alt. 32 790 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren
in Deutschland, 17 530 Personen sechs Jahre oder weniger. 6 210 erhielten diesen
Status erstmalig im Jahr 2016, 3 662 im ersten Halbjahr 2017. Die Verteilung
nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen
entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Länder insgesamt 50.320
davon:
Baden-Württemberg 3.004
Bayern 2.537
Berlin 5.301
Brandenburg 914
Bremen 2.290
Hamburg 3.496
Hessen 2.485
Mecklenburg-Vorpommern 349
Niedersachsen 4.783
Nordrhein-Westfalen 17.504
Rheinland-Pfalz 1.822
Saarland 359
Sachsen 1.181
Sachsen-Anhalt 1.221
Schleswig-Holstein 2.286
Thüringen 788
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 50.320
darunter
Serbien 7.453
Kosovo 5.802
Türkei 4.964
Ungeklärt 2.499
Afghanistan 2.032
Bosnien-Herzegowina 1.901
Mazedonien 1.784
Irak 1.623
Vietnam 1.587
Russische Föderation 1.581
Ghana 1.317
Armenien 1.303
Libanon 1.289
Nigeria 1.184
Staatenlos 1.043
17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 5 005 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG, 376 Personen mit einer Duldung nach 60a Absatz 2b
AufenthG und 1 780 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25b AufenthG
aufhältig. Die Verteilung nach Geschlecht, Alter, Bundesländer und
Herkunftsländer kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden:
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a
AufenthG
§ 25a
Absatz 1
§ 25a
Absatz 2
Satz 1
§ 25a
Absatz 2
Satz 2
Summe
Summe 4.078 576 351 5.005
männlich 2.240 266 199 2.705
weiblich 1.838 310 122 2.300
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG § 25a Absatz 1
§ 25a Absatz 2
Satz 1
§ 25a Absatz 2
Satz 2 Summe
Altersgruppe 4.078 576 351 5.005
Unter 18 Jahre 1.130 31 303 1.464
18 Jahre und älter 2.948 545 48 3.541
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG § 25a Absatz 1
§ 25a Absatz 2
Satz 1
§ 25a Absatz 2
Satz 2 Summe
Länder 4.078 576 351 5.005
Baden-Württemberg 397 70 38 505
Bayern 255 47 38 340
Berlin 229 23 9 290
Brandenburg 33 13 3 84
Bremen 103 19 10 160
Hamburg 207 19 14 264
Hessen 270 31 20 339
Mecklenburg-
Vorpommern
50 5 1
93
Niedersachsen 660 114 83 812
Nordrhein-Westfalen 1.353 167 99 1.558
Rheinland-Pfalz 139 30 18 207
Saarland 52 11 4 101
Sachsen 61 10 5 109
Sachsen-Anhalt 103 3 144
Schleswig-Holstein 123 12 6 173
Thüringen 43 2 3 83
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 1 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 4.078
darunter:
Türkei 590
Serbien 490
Kosovo 435
Libanon 311
Afghanistan 274
Armenien 192
Russische Föderation 192
Irak 156
Ungeklärt 149
Aserbaidschan 132
Syrien 92
Mazedonien 70
Iran 67
Vietnam 65
China 43
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a
Absatz 2 S. 1 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 576
darunter:
Türkei 95
Kosovo 74
Serbien 65
Russische Föderation 39
Irak 32
Libanon 29
Armenien 28
Aserbaidschan 26
Iran 17
Afghanistan 10
Ägypten 10
Mazedonien 10
Ungeklärt 10
Jordanien 9
China 8
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 2 S. 2 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 351
darunter:
Türkei 82
Serbien 46
Kosovo 43
Syrien 26
Irak 25
Libanon 15
Russische Föderation 12
Aserbaidschan 11
Jordanien 11
Ägypten 8
Afghanistan 6
Armenien 6
Bosnien-Herzegowina 6
Iran 5
Ungeklärt 5
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG § 25a Absatz 1
§ 25a Absatz 2
Satz 1
§ 25a Absatz 2
Satz 2
Erteilungen insgesamt 4.078 576 351
davon
erstmalig in 2016
1.108
115
68
erstmalig in 2017 432 64 36
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 376
Altersgruppe
unter 18 Jahre 144
18 Jahre und mehr 232
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 376
Geschlecht
männlich 185
Weiblich 191
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 376
Länder
davon:
Baden-Württemberg 23
Bayern 15
Berlin 116
Brandenburg 5
Bremen 0
Hamburg 7
Hessen 27
Mecklenburg-Vorpommern 8
Niedersachsen 52
Nordrhein-Westfalen 55
Rheinland-Pfalz 14
Saarland 6
Sachsen 15
Sachsen-Anhalt 18
Schleswig-Holstein 11
Thüringen 4
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 376
davon:
Libanon 85
Ungeklärt 39
Türkei 37
Russische Föderation 33
Serbien 29
Kosovo 26
Afghanistan 23
Mazedonien 13
Armenien 10
Irak 9
Jugoslawien (ehemals) 7
Ghana 5
Pakistan 5
Kongo, Dem. Republik 4
Jordanien 4
AE nach § 25b
AufenthG
nach § 25b Absatz 1 S. 1
AufenthG
(integrierter Ausländer)
nach § 25b Absatz 4
AufenthG
(Ehegatte/Lebenspartner)
nach § 25b Absatz 4
AufenthG
(Minderjähriges Kind)
Summe
Summe 1.291 135 354 1.780
männlich 919 25 196 1.140
weiblich 372 110 158 640
AE nach § 25b
AufenthG
nach § 25b Absatz 1 S. 1
AufenthG
(integrierter Ausländer)
nach § 25b Absatz 4
AufenthG
(Ehegatte/Lebenspartner)
nach § 25b Absatz 4
AufenthG
(Minderjähriges Kind)
Summe
Altersgruppe 1.291 135 354 1.780
Unter 18 Jahre 32 24 348 404
18 Jahre und älter 1.259 111 6 1.376
AE nach § 25b
AufenthG
nach § 25b Absatz 1 S.
1
AufenthG
(integrierter Ausländer)
nach § 25b Absatz 4
AufenthG
(Ehegatte/Lebenspartner)
nach § 25b Absatz 4
AufenthG
(Minderjähriges Kind)
Summe
Länder 1.291 135 354 1.780
Baden-Württemberg 128 23 20 171
Bayern 116 10 18 144
Berlin 40 3 14 57
Brandenburg 25 3 4 32
Bremen 69 6 40 115
Hamburg 39 5 44
Hessen 97 15 35 147
Mecklenburg-
Vorpommern
15
2
17
Niedersachsen 239 28 76 343
Nordrhein-Westfalen 341 27 92 460
Rheinland-Pfalz 64 12 21 97
Saarland 19 2 3 24
Sachsen 34 2 5 41
Sachsen-Anhalt 27 3 9 39
Schleswig-Holstein 21 1 5 27
Thüringen 17 5 22
AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Absatz 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer)
Herkunftsländer gesamt 1.291
darunter:
Irak 181
Serbien 117
Kosovo 114
Libanon 102
Türkei 97
Armenien 58
Russische Föderation 50
Aserbaidschan 44
Iran 43
China 41
Pakistan 39
Indien 27
Ungeklärt 24
Afghanistan 19
Guinea 18
AE nach § 25b AufenthG
nach § 25b Absatz 4 AufenthG
(Ehegatte/Lebenspartner)
Herkunftsländer gesamt 135
darunter:
Serbien 22
China 15
Kosovo 14
Libanon 12
Türkei 7
Armenien 6
Irak 6
Russische Föderation 5
Afghanistan 4
Algerien 4
Jordanien 4
Georgien 3
Iran 3
Korea (Republik) 3
Togo 3
AE nach § 25b AufenthG
nach § 25b Absatz 4 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger
Integration: Minderjähriges Kind)
Herkunftsländer gesamt 354
darunter:
Serbien 56
Türkei 33
Kosovo 30
Libanon 29
Irak 19
Russische Föderation 17
Serbien (ehemals) 15
Ungeklärt 15
Armenien 13
Aserbaidschan 10
China 9
Jordanien 9
Afghanistan 8
Georgien 8
Montenegro 7
AE nach § 25b
AufenthG
nach § 25b Absatz 1
S. 1 AufenthG
(integrierter Ausländer)
nach § 25b Absatz 4
AufenthG
(Ehegatte/Lebenspartner)
nach § 25b Absatz 4
AufenthG
(Minderjähriges Kind)
Erteilungen insgesamt 1.291 135 354
davon
erstmalig in 2016
772
84
201
erstmalig in 2017 334 35 127
18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei,
vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach
Alter (null bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40
bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine
Auflistung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG – vgl.
Plenarprotokoll 18/126, S. 12263, Anlage 29 –, differenziert nach Bundesländern
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von
ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr
2017?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 159 678 Personen mit einer Duldung,
darunter 105 279 männliche und 54 134 weibliche, sowie 265 Person mit
unbekanntem Geschlecht, erfasst. 47 959 Personen waren unter 18 Jahre alt. 39 041
erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 42 340 im ersten Halbjahr 2017,
wobei diese Angaben grundsächlich keine Aussage zur Dauer von Duldungen
zulassen, da automatisiert nicht ausgewertet werden kann, ob erstmalig erteilte
Duldungen in der Folge ununterbrochen verlängert wurden. Die Verteilung nach
Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Duldung 159.678
Aufenthaltsdauer
0 – 3 Jahre 108.652
mehr als 3 Jahre 50.884
0 – 4 Jahre 120.774
mehr als 4 Jahre 38.762
0 – 5 Jahre 127.530
mehr als 5 Jahre 32.006
0 – 6 Jahre 132.706
mehr als 6 Jahre 26.830
0 – 8 Jahre 137.906
mehr als 8 Jahre 21.630
0 – 10 Jahre 140.635
mehr als 10 Jahre 18.901
0 – 12 Jahre 143.240
mehr als 12 Jahre 16.296
0 – 15 Jahre 148.239
mehr als 15 Jahre 11.297
Aufenthaltsdauer nicht bekannt 142
Personen mit Duldung 159.678
Alter
0 – 11 Jahre 31.932
12 – 15 Jahre 8.952
16 – 17 Jahre 7.075
18 – 20 Jahre 10.280
21 – 29 Jahre 36.748
30 – 39 Jahre 35.049
40 – 49 Jahre 17.768
50 – 59 Jahre 7.796
60 – 69 Jahre 2.796
70 Jahre und mehr 1.273
Ohne Altersangaben 9
Duldungen insgesamt zum Stichtag 30.06.2017 159.678
davon:
1. Nach § 60a AufenthG Duldung (ohne nähere Angabe) 3.228
2. Nach § 60a Absatz 1 AufenthG
Duldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte
Ausländergruppen oder in bestimmte Staaten) 5.261
3. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich;
hier: Duldung wg. fehlender Reisedokumente 54.271
4. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich;
hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach
Nummer 1
7.697
5. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich;
hier: Duldung aus medizinischen Gründen 4.093
6. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich;
hier: Duldung aus sonstigen Gründen 78.394
7. Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG Vorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren. 501
8. Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG
sogenannte „Ermessensduldung“ Es liegen dringende humanitäre oder
persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung;
Betreuung kranker Familienangehöriger)
5.857
9.
Nach § 60a
Absatz 2a
AufenthG
Zurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert, und Deutschland ist
rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet 0
10.
Nach § 60a
Absatz 2b
AufenthG
Eltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a AufenthG (gut
integrierte Jugendliche). 376
Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe
HKL insgesamt 3.228 5.261 54.271 7.697 4.093 78.394 501 5.857 0 376 159.678
darunter:
Serbien 34 535 1.966 1.412 675 8.662 42 515 0 29 13.870
Kosovo 27 411 1.864 1.179 643 6.767 31 709 0 26 11.657
Albanien 9 203 795 916 689 6.820 40 937 0 3 10.412
Afghanistan 37 392 3.233 104 36 6.123 46 313 0 23 10.307
Russische Föderation 142 327 3.203 409 127 4.584 21 218 0 33 9.064
Mazedonien 27 226 768 665 481 5.081 28 228 0 13 7.517
Indien 67 179 4.973 53 14 905 4 38 0 3 6.236
Irak 92 382 1.500 114 44 3.659 25 126 0 9 5.951
Pakistan 40 138 3.696 54 12 1.619 20 92 0 5 5.676
Ungeklärt 205 200 3.248 110 20 1.585 16 73 0 39 5.496
Türkei 200 194 1.114 196 78 2.280 18 188 0 37 4.305
Libanon 55 173 2.483 151 22 1.139 7 80 0 85 4.195
Syrien 20 179 649 95 44 2.820 14 138 0 1 3.960
Bosnien-Herzegowina 253 55 717 271 118 1.955 11 164 0 1 3.545
Algerien 44 64 1.878 79 17 945 8 60 0 1 3.096
Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe
Alle Bundesländer insgesamt 3.228 5.261 54.271 7.697 4.093 78.394 501 5.857 0 376 159.678
davon:
Baden-Württemberg 464 415 6.802 841 192 10.970 28 261 0 23 19.996
Bayern 215 306 4.574 429 240 5.530 57 667 0 15 12.033
Berlin 702 33 3.688 352 105 3.902 29 882 0 116 9.809
Brandenburg 84 117 2.245 113 52 2.464 34 170 0 5 5.284
Bremen 7 113 337 241 360 1.552 3 152 0 2.765
Hamburg 15 9 1.698 336 60 2.884 4 55 0 7 5.068
Hessen 139 222 2.315 155 111 3.407 26 168 0 27 6.570
Mecklenburg-Vorpommern 20 37 1.399 86 38 1.083 26 0 8 2.697
Niedersachsen 234 828 4.126 700 618 7.907 31 1.100 0 52 15.596
Nordrhein-Westfalen 910 1.457 15.064 3.350 1.628 26.314 157 1.084 0 55 50.019
Rheinland-Pfalz 209 537 960 175 217 3.805 11 502 0 14 6.430
Saarland 3 23 297 83 59 568 8 31 0 6 1.078
Sachsen 44 294 5.094 322 74 2.074 6 110 0 15 8.033
Sachsen-Anhalt 101 103 3.928 111 22 1.789 21 50 0 18 6.143
Schleswig-Holstein 75 718 1.082 213 188 2.868 75 134 0 11 5.364
Thüringen 6 49 662 190 129 1.277 11 465 0 4 2.793
19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status
erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 407 479 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung, darunter 285 507 männliche und 121 223 weibliche, sowie
749 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 113 522 Personen waren unter
18 Jahre alt. 1 362 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland,
404 527 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
Personen mit Aufenthaltsgestattung 407.479
Länder
Baden-Württemberg 58.923
Bayern 54.334
Berlin 19.605
Brandenburg 11.345
Bremen 2.642
Hamburg 9.399
Hessen 37.670
Mecklenburg-Vorpommern 5.580
Niedersachsen 40.951
Nordrhein-Westfalen 104.512
Rheinland-Pfalz 16.772
Saarland 1.010
Sachsen 14.958
Sachsen-Anhalt 5.730
Schleswig-Holstein 17.210
Thüringen 6.838
Personen mit Aufenthaltsgestattung
Herkunftsländer insgesamt 407.479
darunter:
Afghanistan 98.519
Syrien 45.993
Irak 43.899
Iran 21.066
Pakistan 19.476
Nigeria 17.476
Russische Föderation 16.876
Eritrea 11.712
Somalia 11.208
Gambia 8.923
Türkei 8.142
Armenien 7.713
Ungeklärt 7.136
Äthiopien 6.282
Aserbaidschan 6.125
Statistische Daten zum erstmaligen Erhalt von Aufenthaltsgestattungen lassen
sich im AZR automatisiert nicht ermitteln.
20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute
insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren
aktuelle durchschnittliche Gültigkeit?
Zum 30. Juni 2017 lebten in Deutschland 8 092 Personen mit einem
Ankunftsnachweis, darunter 5 040 männliche und 3 048 weibliche, sowie 4 Personen mit
unbekanntem Geschlecht. 2 789 Personen waren unter 18 Jahre und 5 303 waren
älter als 18 Jahre. Die Aufteilung nach Bundesländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ausgewertet
wurden die Personen, die zum Stichtag 30. Juni 2017 noch im Besitz eines gültigen
Ankunftsnachweis waren.
Personen mit Ankunftsnachweis 8.092
Länder
Baden-Württemberg 1.158
Bayern 1.543
Berlin 33
Brandenburg 138
Bremen 34
Hamburg 36
Hessen 836
Mecklenburg-Vorpommern 135
Niedersachsen 448
Nordrhein-Westfalen 2.125
Rheinland-Pfalz 867
Saarland 6
Sachsen 219
Sachsen-Anhalt 121
Schleswig-Holstein 98
Thüringen 295
Personen mit Ankunftsnachweis
Herkunftsländer insgesamt 8.092
darunter:
Syrien 1.359
Nigeria 661
Irak 639
Eritrea 495
Afghanistan 418
Somalia 377
Iran 363
Albanien 304
Türkei 296
Russische Föderation 225
Armenien 212
Pakistan 207
Serbien 201
Mazedonien 192
Georgien 146
Ausweislich des AZR wurden bis zum 30. Juni 2017 insgesamt an 185 648
Personen Ankunftsnachweise ausgestellt, deren durchschnittliche Gültigkeit etwa
172 Tage betrug. Dieser durchschnittliche Wert hat allerdings nur eine geringe
Aussagekraft, da auch Fälle enthalten sind, in denen dem Asylsuchenden zwar
ein Ankunftsnachweis ausgestellt wurde, er aber im weiteren Verlauf keinen
Asylantrag gestellt hat, so dass erst mit dem Ablauf der Befristung des
Ankunftsnachweises die Gültigkeit endet.
Betrachtet man nur die aktuellen Fälle von Personen mit Ankunftsnachweisen,
die im zweiten Quartal 2017 einen Asylantrag stellten, so ergibt sich mit einer
durchschnittlichen Gültigkeit des Ankunftsnachweises von etwa 59 Tagen ein
realistischerer Wert.
21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK
anerkannte Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten
diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?
Zum 30. Juni 2017 waren im AZR 431 Personen mit dem Sachverhalt „Als
Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 253 männliche und 178 weibliche,
erfasst. 21 Personen waren unter 18 Jahre alt. 36 erhielten diesen Status erstmalig
im Jahr 2016, 4 im ersten Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus,
Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen
entnommen werden.
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 431
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 361
sechs Jahre oder weniger 69
unbekannt 1
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 431
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 70,5
befristete Aufenthaltsrechte 26,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,0
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt
Herkunftsländer insgesamt 431
darunter:
Vietnam 52
Eritrea 42
Irak 41
Türkei 39
Afghanistan 31
Russische Föderation 24
Äthiopien 22
Ukraine 21
Iran 15
Libanon 12
Ungeklärt 12
Bosnien-Herzegowina 12
Kosovo 11
Sri Lanka 9
Aserbaidschan 9
22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2017
in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 15
oder unter 16 Jahren, Bundesländern, Aufenthaltsstatus und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Aus der nachfolgenden Tabelle 1 ergibt sich die Anzahl der unbegleiteten
ausländischen Minderjährigen, die sich am Stichtag 30. Juni 2017 in
jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (vorläufige Schutzmaßnahmen und/oder
Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe) in den einzelnen Bundesländern befanden.
Bundesländer
für uM
(Altverfahren
nach § 89d
SGB VIII)
für UMA -
Vorläufige
Inobhutnahme
für UMA -
Inobhutnahme
für UMA -
Anschlussmaßnahmen
(HzE und
sonstige)
Summe aller
jugendhilferechtlichen
Zuständigkeiten
(tagesaktuell)
Baden-Württemberg 815 116 218 3.224 4.373
Bayern 2.682 77 304 1.210 4.273
Berlin 720 11 208 720 1.659
Brandenburg 114 22 142 766 1.044
Bremen 486 11 71 164 732
Hamburg 676 5 52 0 733
Hessen 1.627 80 94 1.153 2.954
Mecklenburg-
Vorpommern 122 2 286 373 783
Niedersachsen 655 12 498 2.095 3.260
Nordrhein-Westfalen 2.222 159 1.243 5.060 8.684
Rheinland-Pfalz 263 24 116 1.434 1.837
Saarland 162 8 26 176 372
Sachsen 248 1 309 1.426 1.984
Sachsen-Anhalt 75 10 148 854 1.087
Schleswig-Holstein 423 11 159 614 1.207
Thüringen 180 7 120 819 1.126
Summe aller
Zuständigkeiten 11.470 556 3.994 20.088 36.108
Für eine weitere Differenzierung dieser stichtagsbezogenen Angaben liegen keine
Daten vor. Auch im AZR liegen hierzu liegen keine statistischen Daten vor, da
unbegleitete minderjährige Ausländer nicht gesondert erfasst werden.
23. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im ersten Halbjahr 2017 durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte
differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei sich
die 15 wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten Schutzes
beziehen:
BAMF
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I
AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AufenthG
Jan.-Mai 2017 1.813 76.215 64.603 25.499
davon
männlich 971 46.762 42.442 13.718
weiblich 842 29.453 22.161 11.781
unter 18 Jahre 607 30.532 22.512 12.698
BAMF
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 V/VII AufenthG
Jan.-Mai 2017 1.813 76.215 64.603 25.499
darunter
Syrien 311 19.962 37.275 232
Afghanistan 68 13.283 4.995 18.534
Irak 155 17.582 9.649 1.000
Iran 322 9.031 409 223
Eritrea 108 5.566 3.891 391
Somalia 5 2.933 2.765 1.356
Ungeklärt 19 1.536 2.009 205
Nigeria 23 690 150 1.135
Staatenlos 9 807 802 30
Türkei 348 586 77 37
Äthiopien 10 590 119 299
Russische Föd. 45 332 258 164
sonst. asiat.
Staatsangeh.
1 247 411 21
Aserbaidschan 38 341 124 99
Jemen 25 101 410 9
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlings-schutz nach § 3 I
AsylG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 V/VII
AufenthG
Jan.-Mai 2017 9 7.793 489 1.702
davon
männlich 6 5.275 321 950
weiblich 3 2.518 168 752
unter 18 Jahre 2 2.236 154 749
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlings-schutz
nach § 3 I AsylG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 V/VII
AufenthG
Jan.-Mai 2017 9 7.793 489 1.702
davon
Verwaltungsgerichte 9 7.789 489 1.701
OVG/VGH - 4 - 1
24. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2017
mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der
Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 30. Juni 2017 waren im AZR 594 269 Personen mit einem abgelehnten
Asylantrag, darunter 367 355 männliche und 226 696 weibliche, erfasst.
76 036 Personen waren unter 18 Jahre alt. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine
Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende
Asylentscheidung daher u. U. viele Jahre zurückliegen kann und der Ausländer
zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben hat. Eine
im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet daher nicht, dass diese
Person ausreisepflichtig wäre. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus,
Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten und Bundesländer kann den folgenden
Tabellen entnommen werden:
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 594.269
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 402.584
sechs Jahre oder weniger 191.551
unbekannt 134
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 594.269
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 43,3
befristete Aufenthaltsrechte 34,3
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 22,3
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag
Alle Staatsangehörigkeiten 594.269
darunter:
Türkei 76.491
Kosovo 67.972
Afghanistan 52.196
Serbien 49.332
Vietnam 27.174
Mazedonien 16.198
Libanon 15.981
Syrien 15.518
Irak 14.873
Bosnien-Herzegowina 13.133
Albanien 12.862
Polen 12.454
Pakistan 11.989
Ungeklärt 11.686
Russische Föderation 11.604
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 594.269
Länder
Baden-Württemberg 69.460
Bayern 70.972
Berlin 40.330
Brandenburg 8.607
Bremen 9.868
Hamburg 24.399
Hessen 50.618
Mecklenburg-Vorpommern 5.486
Niedersachsen 55.252
Nordrhein-Westfalen 171.442
Rheinland-Pfalz 27.049
Saarland 7.030
Sachsen 16.842
Sachsen-Anhalt 13.053
Schleswig-Holstein 15.505
Thüringen 8.356
Jahr der Asylentscheidung Aufhältige – Asylantrag abgelehnt nach Jahr
Summe 594.269
vor 1980 64
1980-1989 4.031
1990 5.811
1991 7.140
1992 8.986
1993 16.870
1994 18.410
1995 19.834
1996 20.562
1997 20.374
1998 21.119
1999 21.926
2000 31.977
2001 26.683
2002 29.537
2003 29.128
2004 25.250
2005 22.207
2006 18.463
2007 12.554
2008 7.286
2009 7.344
2010 10.783
2011 11.975
2012 16.061
2013 17.990
2014 15.553
2015 20.387
2016 50.148
1. Halbjahr 2017 46.023
unbekannt 29.793
25. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2017 im AZR erfasst, die weder
einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung
besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und -Bürger waren hierunter (bitte jeweils
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 3 536 896 Personen erfasst, die weder einen
Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen.
Darunter waren 3 073 724 EU- und EWR-Bürger. Die weiteren Angaben können
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung
oder Aufenthaltsgestattung 3.536.896
Geschlecht
männlich 2.000.529
weiblich 1.527.991
unbekannt 8.376
Unter 18 Jahre 627.440
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung
oder Aufenthaltsgestattung 3.536.896
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
sechs Jahre oder weniger 2.632.594
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 903.329
unbekannt 973
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung
oder Aufenthaltsgestattung 3.536.896
Länder
Baden-Württemberg 581.871
Bayern 709.373
Berlin 185.123
Brandenburg 41.018
Bremen 36.199
Hamburg 81.674
Hessen 362.320
Mecklenburg-Vorpommern 29.920
Niedersachsen 273.426
Nordrhein-Westfalen 800.638
Rheinland-Pfalz 175.632
Saarland 39.951
Sachsen 66.771
Sachsen-Anhalt 37.801
Schleswig-Holstein 79.250
Thüringen 35.929
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Deutschland 3.536.896
darunter Hauptherkunftsländer:
Polen 705.522
Rumänien 550.351
Italien 296.737
Bulgarien 263.545
Ungarn 181.041
Griechenland 179.281
Kroatien 135.865
Spanien 104.718
Niederlande 88.355
Frankreich 78.996
Österreich 78.567
Portugal 73.005
Großbritannien mit Nordirland 61.043
Slowakische Republik 49.920
Tschechische Republik 46.666
EU- und EWR-Bürger 3.073.724
Geschlecht
männlich
1.718.883
weiblich 1.348.221
unbekannt 6.620
Unter 18 Jahre 472.255
EU- und EWR-Bürger 3.073.724
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 832.889
sechs Jahre oder weniger 2.240.793
unbekannt 42
EU- und EWR-Bürger 3.073.724
Länder
Baden-Württemberg 524.265
Bayern 640.791
Berlin 142.013
Brandenburg 33.946
Bremen 32.078
Hamburg 70.239
Hessen 315.256
Mecklenburg-Vorpommern 24.693
Niedersachsen 239.909
Nordrhein-Westfalen 676.126
Rheinland-Pfalz 158.945
Saarland 36.936
Sachsen 52.214
Sachsen-Anhalt 28.838
Schleswig-Holstein 66.139
Thüringen 31.336
26. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand des 30. Juni
2017 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 70.123
Geschlecht
männlich 37.427
weiblich 32.694
unbekannt 2
unter 18 Jahre 12.184
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 70.123
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 60.168
sechs Jahre oder weniger 9.946
unbekannt 9
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 70.123
Länder
Baden-Württemberg 16.855
Bayern 13.919
Berlin 3.157
Brandenburg 161
Bremen 473
Hamburg 1.761
Hessen 6.459
Mecklenburg-Vorpommern 162
Niedersachsen 3.683
Nordrhein-Westfalen 17.523
Rheinland-Pfalz 3.279
Saarland 1.198
Sachsen 214
Sachsen-Anhalt 129
Schleswig-Holstein 1.075
Thüringen 75
Vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit
Herkunftsländer insgesamt 70.123
darunter:
Italien 21.088
Griechenland 12.454
Frankreich 4.886
Portugal 4.009
Türkei 3.138
Österreich 3.095
Niederlande 2.942
Spanien 2.650
Polen 2.552
Großbritannien mit Nordirland 2.097
Vereinigte Staaten von Amerika 1.991
Rumänien 1.492
Belgien 676
Bulgarien 640
Ungarn 555
27. Wie viele Personen hatten zum Stand des 30. Juni 2017 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 224.175 aufhältige Personen
gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben.
53 950 Personen waren unter 18 Jahre alt. 62 766 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 161 285 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
folgenden Tabellen entnommen werden:
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 224.175
Geschlecht
männlich 126.418
weiblich 97.515
unbekannt 242
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 224.175
Länder
Baden-Württemberg 24.575
Bayern 42.683
Berlin 6.805
Brandenburg 3.257
Bremen 1.396
Hamburg 8.791
Hessen 20.753
Mecklenburg-Vorpommern 2.320
Niedersachsen 15.051
Nordrhein-Westfalen 70.879
Rheinland-Pfalz 7.316
Saarland 1.337
Sachsen 6.877
Sachsen-Anhalt 2.779
Schleswig-Holstein 4.873
Thüringen 4.483
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt
Deutschland 224.175
darunter:
Syrien 38.420
Türkei 18.690
Irak 14.575
Afghanistan 12.198
Serbien 9.692
Kosovo 7.869
China 7.616
Russische Föderation 5.823
Indien 5.290
Iran 5.240
Bosnien-Herzegowina 4.987
Vereinigte Staaten von Amerika 4.544
Ungeklärt 3.852
Eritrea 3.696
Marokko 3.669
28. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert
nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von
ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr
2017?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 21 428 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 18 514 männliche und 2 886
weibliche, sowie 28 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 495 Personen
waren unter 18 Jahre alt. 5 241 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 2 074
im ersten Halbjahr 2017. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 21.428
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 322
sechs Jahre oder weniger 21.106
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
Herkunftsländer insgesamt 21.428
darunter nach wichtigsten Herkunftsländern:
Kosovo 4.781
Albanien 2.007
Mazedonien 1.758
Pakistan 1.711
Indien 1.619
Vietnam 1.517
Bosnien-Herzegowina 1.470
Marokko 1.107
Ghana 589
Türkei 481
China 473
Bangladesch 450
Nigeria 423
Serbien 338
Italien 318
29. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3
oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZR-
Gesetz – AZRG –: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren
zum 30. Juni 2017 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem
Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 3 202 Personen mit einer Speicherung
gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 Ausländerzentralregistergesetz (AZRG) erfasst.
Darunter waren 1 836 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland
aufhielten. 858 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 976
Personen sechs Jahre oder weniger. Angaben zum Geschlecht, Alter,
Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.836
Geschlecht
männlich 1.434
weiblich 402
Unter 18 Jahre 14
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.836
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 40,0
unbefristet 27,8
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 32,1
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 1.836
darunter:
Türkei 244
Syrien 151
Afghanistan 91
Nigeria 86
Irak 86
Somalia 86
Kosovo 84
Russische Föderation 69
Serbien 65
Iran 62
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2016 nach § 54
Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele
von ihnen lebten zum 30. Juni 2017 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 155 656 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 15 882 mit einer
Speicherung im Jahr 2016. 139 774 (85 048 männlich, 54 679 weiblich, 47
unbekannt) mit der genannten Speicherung hielten sich zum Stichtag in Deutschland
auf, davon 40 412 mit einer Speicherung im Jahr 2016. Angaben zu
Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 139.774
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 61.043
sechs Jahre oder weniger 78.705
unbekannt 26
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 139.774
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 67,0
unbefristet 30,1
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,8
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig
Deutschland 139.774
darunter:
Syrien 34.009
Irak 23.999
Afghanistan 13.469
Marokko 7.971
Iran 7.941
Tunesien 4.719
Pakistan 4.105
Eritrea 3.745
Libanon 3.358
Türkei 3.079
b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 bzw. waren zum 30. Juni 2017
zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem
Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus, Grund der Ausschreibung, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 10 929 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben. Darunter waren 809 Personen, die sich zum Stichtag noch in
Deutschland aufhielten. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus,
Aufenthaltsdauer, Altersgruppe, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigen kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 809
Geschlecht
männlich 690
weiblich 119
unter 18 Jahre 64
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 809
darunter mit einer Aufenthaltsdauer in Deutschland:
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 307
sechs Jahre oder weniger 500
unbekannt 2
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 809
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
befristet 7,1
unbefristet 64,6
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 28,3
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
Deutschland 809
darunter:
Polen 156
Türkei 115
Rumänien 79
Italien 34
Bulgarien 29
Niederlande 24
Afghanistan 23
Serbien 22
Vietnam 19
Georgien 19
c) Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2017 aufgegriffen, die
über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum
abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert
antworten)?
Die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
beauftragten Behörden stellten im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 21 881
unerlaubt eingereiste Personen fest, die nicht im Besitz eines erforderlichen
Aufenthaltstitel waren. Die zehn häufigsten Nationalitäten waren Afghanistan, Syrien,
Nigeria, Irak, Somalia, Albanien, Ukraine, Guinea, Eritrea und Marokko.
Im Deliktbereich „unerlaubter Aufenthalt“ wurden insgesamt 8 803 Personen
festgestellt, die nicht in Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitel waren
(Hauptherkunftsländer: Albanien, Irak, Mazedonien, Serbien, Syrien, Afghanistan,
Marokko, Moldau, Iran, Algerien) sowie 4 441 Personen, deren Aufenthaltstitel bzw.
Visum zeitlich abgelaufen war (Hauptherkunftsländer: Türkei, China, Russische
Föderation, Iran, Indien, Thailand, Ukraine, Tunesien, Albanien, Kosovo). Eine
darüber hinausgehende Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht
möglich.
30. Wie viele der im Jahr 2014, 2015, 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017 (bitte
differenzieren und gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder
bestandskräftig abgelehnten Asylbewerber waren nach Angaben des AZR am 30. Juni
2017 noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils differenzieren nach den
wichtigsten zehn Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen
Aufenthaltsstatus)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014
Alle Staatsangehörigkeiten 15.553
darunter:
Serbien 2.399
Afghanistan 2.155
Mazedonien 1.321
Syrien 762
Russische Föderation 748
Kosovo 657
Bosnien-Herzegowina 618
Türkei 435
Pakistan 387
Armenien 365
Länder
Baden-Württemberg 1.255
Bayern 1.421
Berlin 1.160
Brandenburg 327
Bremen 255
Hamburg 671
Hessen 826
Mecklenburg-Vorpommern 307
Niedersachsen 1.448
Nordrhein-Westfalen 5.322
Rheinland-Pfalz 555
Saarland 141
Sachsen 579
Sachsen-Anhalt 451
Schleswig-Holstein 477
Thüringen 358
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 15.553
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 1,7
befristete Aufenthaltsrechte 50,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 47,8
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015
Alle Staatsangehörigkeiten 20.387
darunter:
Serbien 3.675
Kosovo 2.770
Albanien 2.315
Mazedonien 1.506
Afghanistan 1.490
Bosnien-Herzegowina 998
Russische Föderation 765
Syrien 618
Pakistan 495
Türkei 366
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 20.387
Länder
Baden-Württemberg 1.892
Bayern 1.233
Berlin 1.647
Brandenburg 613
Bremen 304
Hamburg 593
Hessen 938
Mecklenburg-Vorpommern 340
Niedersachsen 2.146
Nordrhein-Westfalen 6.758
Rheinland-Pfalz 958
Saarland 133
Sachsen 985
Sachsen-Anhalt 713
Schleswig-Holstein 681
Thüringen 453
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 20.387
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 1.0
befristete Aufenthaltsrechte 33,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 65,4
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016
Alle Staatsangehörigkeiten 50.148
darunter:
Afghanistan 10.666
Albanien 5.923
Kosovo 4.457
Serbien 4.022
Mazedonien 2.360
Indien 2.029
Pakistan 1.792
Irak 1.519
Syrien 1.428
Russische Föderation 1.376
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 50.148
Länder
Baden-Württemberg 5.424
Bayern 5.062
Berlin 2.924
Brandenburg 1.391
Bremen 861
Hamburg 1.489
Hessen 2.115
Mecklenburg-Vorpommern 654
Niedersachsen 5.091
Nordrhein-Westfalen 12.664
Rheinland-Pfalz 2.350
Saarland 303
Sachsen 3.333
Sachsen-Anhalt 3.045
Schleswig-Holstein 1.654
Thüringen 1.788
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 50.148
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 0,4
befristete Aufenthaltsrechte 28,0
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 71,6
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im 1. Halbjahr 2017
Alle Staatsangehörigkeiten 46.023
darunter:
Afghanistan 15.717
Irak 2.562
Nigeria 2.061
Pakistan 1.962
Albanien 1.874
Indien 1.442
Serbien 1.410
Russische Föderation 1.394
Kosovo 1.186
Somalia 1.124
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im 1. Halbjahr 2017 46.023
Länder
Baden-Württemberg 4.403
Bayern 8.020
Berlin 1.294
Brandenburg 1.104
Bremen 448
Hamburg 1.324
Hessen 3.533
Mecklenburg-Vorpommern 660
Niedersachsen 3.262
Nordrhein-Westfalen 12.044
Rheinland-Pfalz 2.272
Saarland 163
Sachsen 2.425
Sachsen-Anhalt 2.351
Schleswig-Holstein 1.709
Thüringen 1.011
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im 1. Halbjahr 2017 46.023
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 0,1
befristete Aufenthaltsrechte 16,9
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 83,0
31. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni
2017 in Deutschland (bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele
von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende (bitte nach Bundesländern und
den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen befanden
sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen
Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des
Freizügigkeitsrechts (bitte jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten auflisten), was kann über die Herkunft, die
Aufenthaltsdauer und den vorherigen Aufenthaltsstatus derjenigen Ausreisepflichtigen
gesagt werden, die keine abgelehnten Asylsuchenden sind (bitte so
differenziert wie möglich angeben), und wie hoch war Ende 2016 die Zahl der
Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten auflisten)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.06.2017 226.457
Länder
Baden-Württemberg 19.996
Bayern 12.033
Berlin 9.809
Brandenburg 5.284
Bremen 2.765
Hamburg 5.068
Hessen 6.570
Mecklenburg-Vorpommern 2.697
Niedersachsen 15.596
Nordrhein-Westfalen 50.019
Rheinland-Pfalz 6.430
Saarland 1.078
Sachsen 8.033
Sachsen-Anhalt 6.143
Schleswig-Holstein 5.364
Thüringen 2.793
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.06.2017
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter 226.457
Serbien 17.742
Afghanistan 15.079
Albanien 14.631
Kosovo 14.064
Russische Föderation 11.401
Mazedonien 9.558
Irak 8.908
Pakistan 7.895
Indien 7.509
Türkei 6.632
Ungeklärt 6.207
Nigeria 5.475
Bosnien-Herzegowina 5.184
Libanon 5.030
Syrien 4.920
Ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung
zum Stichtag 30.06.2017 159.678
Länder
Baden-Württemberg 19.996
Bayern 12.033
Berlin 9.809
Brandenburg 5.284
Bremen 2.765
Hamburg 5.068
Hessen 6.570
Mecklenburg-Vorpommern 2.697
Niedersachsen 15.596
Nordrhein-Westfalen 50.019
Rheinland-Pfalz 6.430
Saarland 1.078
Sachsen 8.033
Sachsen-Anhalt 6.143
Schleswig-Holstein 5.364
Thüringen 2.793
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 30.06.2017
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter 159.678
Serbien 13.870
Kosovo 11.657
Albanien 10.412
Afghanistan 10.307
Russische Föderation 9.064
Mazedonien 7.517
Indien 6.236
Irak 5.951
Pakistan 5.676
Ungeklärt 5.496
Türkei 4.305
Libanon 4.195
Syrien, Arabische Republik 3.960
Bosnien und Herzegowina 3.545
Nigeria 3.194
Ausreisepflichtige Personen mit einem abgelehnten
Asylantrag zum Stichtag 30.06.2017 110.247
Länder
Baden-Württemberg 12.910
Bayern 10.313
Berlin 6.727
Brandenburg 2.434
Bremen 1.501
Hamburg 2.543
Hessen 4.334
Mecklenburg-Vorpommern 1.608
Niedersachsen 10.801
Nordrhein-Westfalen 35.842
Rheinland-Pfalz 4.167
Saarland 586
Sachsen 6.567
Sachsen-Anhalt 5.281
Schleswig-Holstein 2.806
Thüringen 1.827
Ausreisepflichtige Personen mit einem abgelehnten
Asylantrag zum Stichtag 30.06.2017
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter 110.247
Serbien 11.201
Kosovo 8.668
Albanien 8.088
Afghanistan 7.266
Mazedonien 6.044
Indien 5.674
Pakistan 4.455
Russische Föderation 4.270
Irak 4.035
Ungeklärt 3.042
Libanon 3.005
Bosnien-Herzegowina 2.622
Nigeria 2.450
Türkei 2.382
Algerien 2.254
Ausreisepflichtige Personen mit einem anhängigen
Asylverfahren zum Stichtag 30.06.2017 45.131
Länder
Baden-Württemberg 3.945
Bayern 5.018
Berlin 2.543
Brandenburg 2.546
Bremen 387
Hamburg 1.137
Hessen 1.742
Mecklenburg-Vorpommern 1.025
Niedersachsen 4.385
Nordrhein-Westfalen 14.079
Rheinland-Pfalz 1.657
Saarland 172
Sachsen 2.097
Sachsen-Anhalt 1.302
Schleswig-Holstein 2.130
Thüringen 966
Ausreisepflichtige Personen mit einem anhängigen
Asylverfahren zum Stichtag 30.06.2017
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter
45.131
Russische Föderation 4.164
Albanien 4.108
Afghanistan 3.836
Kosovo 2.812
Serbien 2.655
Irak 2.028
Mazedonien 1.912
Syrien 1.905
Pakistan 1.879
Nigeria 1.347
Armenien 1.319
Somalia 1.071
Eritrea 1.009
Ghana 912
Iran 903
Ausreisepflichtige Personen
mit einem Schutzstatus zum
Stichtag 30.06.2017
Als
Asylberechtigter anerkannt
Flüchtlingseigenschaft
nach § 3 Absatz 1
AsylG
Subsidiärer Schutz
nach § 4 Absatz 1
AsylG
Gesamt
Länder 85 1.094 592 1.771
Baden-Württemberg 19 191 80 290
Bayern 9 90 57 156
Berlin 8 103 38 149
Brandenburg 2 25 23 50
Bremen 2 12 1 15
Hamburg 8 21 8 37
Hessen 5 83 72 160
Mecklenburg-Vorpommern 32 9 41
Niedersachsen 5 96 27 128
Nordrhein-Westfalen 21 255 121 397
Rheinland-Pfalz 1 66 59 126
Saarland 1 15 12 28
Sachsen 1 35 38 74
Sachsen-Anhalt 2 18 17 37
Schleswig-Holstein 1 43 23 67
Thüringen 9 7 16
Ausreisepflichtige Personen mit
einem Schutzstatus zum
Stichtag 30.06.2017
Als
Asylberechtigter anerkannt
Flüchtlingseigenschaft
nach § 3 Absatz 1
AsylG
Subsidiärer Schutz
nach § 4 Absatz 1
AsylG
Gesamt
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter 85
1.094 592 1.771
Syrien 8 289 209 209
Irak 3 262 87 87
Afghanistan 3 130 127 127
Iran 16 86 7 7
Eritrea 2 61 37 37
Somalia 39 41 41
Türkei 33 30 2 2
Ungeklärt 1 32 26 26
Russische Föderation 21 8 8
Äthiopien 4 9 3 3
Libanon 15 1 1
Kosovo 1 10 4 4
Sonst. asiat. Staatsangehörigkeit 9 1 1
Armenien 7 3 3
Pakistan 6 3 3
Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug
des Freizügigkeitsrechts zum Stichtag 30.06.2017
Länder 2.396
Baden-Württemberg 564
Bayern 382
Berlin 43
Brandenburg 24
Bremen 15
Hamburg 49
Hessen 477
Mecklenburg-Vorpommern 6
Niedersachsen 108
Nordrhein-Westfalen 516
Rheinland-Pfalz 107
Saarland 6
Sachsen 30
Sachsen-Anhalt 19
Schleswig-Holstein 36
Thüringen 14
Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug des
Freizügigkeitsrechts zum Stichtag 30.06.2017
Alle Staatsangehörigkeiten
darunter 2.396
Kroatien 837
Rumänien 367
Italien 298
Polen 240
Griechenland 110
Spanien 101
Bulgarien 95
Niederlande 62
Portugal 49
Österreich 41
Ungarn 33
Frankreich 31
Litauen 29
Tschechische Republik 27
Großbritannien mit Nordirland 16
Ausreisepflichtige ohne abgelehnten
Asylstatus zum Stichtag 30.06.2017
insgesamt
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten
116.210
Afghanistan 7.813
Russische Föderation 7.131
Albanien 6.543
Serbien 6.541
Kosovo 5.396
Irak 4.873
Türkei 4.250
Syrien 3.863
Mazedonien 3.514
Pakistan 3.440
Ungeklärt 3.165
Nigeria 3.025
Bosnien-Herzegowina 2.562
Marokko 2.504
Ghana 2.460
Ausreisepflichtige ohne abgelehnten
Asylstatus zum Stichtag 30.06.2017
Aufenthaltsdauer seit letzter Einreise 116.210
6 Jahre oder kürzer 99.360
länger als 6 Jahre 16.850
Statistische Angaben zum vorherigen Aufenthaltsstatus von Ausreisepflichtigen,
die keine abgelehnten Asylsuchenden sind, lassen sich automatisiert aus dem
AZR nicht ermitteln.
Daten der Asylbewerberleistungsstatistik liegen nur bis zum Jahr 2015 vor, so
dass zu der Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Ende 2016
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen haben, keine
Angaben gemacht werden können. Im AZR werden Angaben zu Leistungen nach
dem AsylbLG nicht erfasst.
32. Was haben die bisherigen Maßnahmen zur Bereinigung der Daten zu
Ausreisepflichtigen im AZR erbracht (bitte so detailliert wie möglich darlegen
und darstellen, welche Zahlenangaben zu welchen Personengruppen sich
gegebenenfalls geändert haben; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725), und
gab es weitere Initiativen zur genaueren Erfassung der „sonstigen“
Duldungsgründe und gegebenenfalls entsprechend geänderte Daten im AZR
(bitte im Detail darlegen; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu
Frage 25)?
Seit Mai 2017 führte das BAMF 17 Workshops in 15 Bundesländern durch und
gab dort Anleitungen zu Datenbereinigungen. Die ersten Ausländerbehörden
erhielten „Best-Practice“-Auswertungen aus dem Leitfaden des Beauftragten für
Flüchtlingsmanagement zur Datenbereinigung im AZR erstmalig im Mai 2017
zur Bearbeitung; die Folgeauswertungen werden im Oktober 2017 zur Verfügung
gestellt. Ein Ergebnis dieser Datenbereinigungsaktion kann frühestens im vierten
Quartal 2017 vorgelegt werden.
Im Februar 2017 wurden an die Ausländerbehörden Listen aus dem AZR zu den
„sonstigen Duldungsgründen“ versandt. Da 58 Prozent der erfassten Duldungen
im AZR als „sonstige Duldungen“ nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG im AZR
eingetragen sind, wurden die Ausländerbehörden aufgefordert, diese
Duldungsgründe zu überprüfen und, sofern möglich, differenzierter abzubilden.
Nach den bisher erfolgten Rückmeldungen wurden die Datensätze von insgesamt
etwa 20 000 Personen überprüft und aufgrund dieser Datenbereinigungen die
Zahl der gespeicherten sonstigen Duldungsgründe auf 77 136 (Stand zum
Stichtag 30. Juni 2017) nach unten korrigiert. Dies entspricht noch 48 Prozent der
erfassten Duldungsgründe. Zum Vergleich: zum Stichtag 28. Februar 2017 waren
es 87 349 (56 Prozent der erfassten Duldungsgründe). Der Prozess wird weiter
fortgesetzt.
Daneben soll im neu gegründeten BAMF-Referat „Datenqualitätsmanagement,
AZR-Kontaktstelle Asyl, IT-Forschung“ ein Datenqualitätsbeauftragter etabliert
werden, der in den BAMF-Außenstellen zur Erhöhung der Datenqualität
beitragen soll.
Seitens des BAMF finden laufend Datenbereinigungsmaßnahmen und
Nacherfassungen fehlender Sachstände zum Asylverfahren in einer zentralen
Bereinigungsstelle statt. Auch ist die Einführung weiterer Plausibilitätsprüfungen bei der
Eingabe von Daten geplant.
Das Bundesministerium des Innern hat zudem gemeinsam mit den Ländern eine
Anpassung der Speichersachverhalte im AZR erörtert, um die bisher bestehenden
Speichersachverhalte zu Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit) – soweit erforderlich – zu erweitern.
Die hohe Quote der als „sonstige Gründe“ im AZR eingespeicherten
Duldungsgründe wird allgemein als zu wenig aussagekräftig erachtet. Die Umsetzung
müsste durch eine Anpassung der AZRG-DV erfolgen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]