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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2017

Asylberechtigte, Asylsuchende, Flüchtlinge, Geduldete und Ausreisepflichtige sowie strafrechtlich verurteilte oder zur Festnahme ausgeschriebene Ausländer, jeweils unter genauer Angabe des aufenthaltsrechtlichen Status nach Aufenthaltsgesetz und nach Herkunftsländern; jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; durch die Bundesagentur für Arbeit erteilte bzw. verweigerte Zustimmung zur Beschäftigung<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.09.2017

Antwortdauer

44 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1321526.07.2017

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2017

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 18/11388).

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid-Year Trends 2013“, S. 6).

Aufgrund der Informationen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten Ende 2016 insgesamt bei knapp 1,5 Millionen lag. Hierbei sind nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne mit einberechnet, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus. Von 1997 bis 2011 war diese Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten von über einer Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt sie wieder an. Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind allerdings zum Teil fehlerhaft und überhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725).

Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit internationalem Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr 2011, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende 2016 lebten dementgegen fast 500 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, davon knapp 280 000 allein aus Syrien. Zudem hatten über 110 000 Menschen einen so genannten subsidiären Schutzstatus, ihre Zahl steigt infolge einer geänderten Asylentscheidungspraxis seit März 2016 deutlich an (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11473).

Gut 60 000 Personen verfügten Ende 2016 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a, 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes –AufenthG), etwa 50 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und knapp 25 000 Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere gut 6 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.

Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge war zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg dann bis Ende 2016 wieder auf über 725 000 an.

Nach der Implementierung eines Kerndatensystems im AZR und der Nachregistrierung aller Schutzsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 eingereist sind und zunächst keinen formellen Asylantrag stellen konnten, dürften die Angaben des AZR wieder ein halbwegs realistisches Bild über die Zahl der insgesamt in Deutschland lebenden Geflüchteten geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?

b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3

Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

a) Welche Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

4

Bei wie vielen der nach Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2017 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und dem Status differenzieren)?

5

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen Bundesländern?

7

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

8

Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2017 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)?

9

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

10

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

11

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

12

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

13

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde?

14

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

15

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

16

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

17

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

18

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (null bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG – vgl. Plenarprotokoll 18/126, S. 12263, Anlage 29 –, differenziert nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

19

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

20

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit?

21

Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

22

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 15 oder unter 16 Jahren, Bundesländern, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

23

Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im ersten Halbjahr 2017 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

24

Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2017 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

25

Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2017 im AZR erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und -Bürger waren hierunter (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

26

Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand des 30. Juni 2017 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

27

Wie viele Personen hatten zum Stand des 30. Juni 2017 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

28

Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017?

29

Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZR-Gesetz – AZRG –: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2017 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2016 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2017 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 bzw. waren zum 30. Juni 2017 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Grund der Ausschreibung, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

c) Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2017 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)?

30

Wie viele der im Jahr 2014, 2015, 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017 (bitte differenzieren und gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylbewerber waren nach Angaben des AZR am 30. Juni 2017 noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils differenzieren nach den wichtigsten zehn Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus)?

31

Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2017 in Deutschland (bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende (bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), was kann über die Herkunft, die Aufenthaltsdauer und den vorherigen Aufenthaltsstatus derjenigen Ausreisepflichtigen gesagt werden, die keine abgelehnten Asylsuchenden sind (bitte so differenziert wie möglich angeben), und wie hoch war Ende 2016 die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?

32

Was haben die bisherigen Maßnahmen zur Bereinigung der Daten zu Ausreisepflichtigen im AZR erbracht (bitte so detailliert wie möglich darlegen und darstellen, welche Zahlenangaben zu welchen Personengruppen sich gegebenenfalls geändert haben; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725), und gab es weitere Initiativen zur genaueren Erfassung der „sonstigen“ Duldungsgründe und gegebenenfalls entsprechend geänderte Daten im AZR (bitte im Detail darlegen; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 25)?

Berlin, den 26. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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