Anerkennung von zwangsrekrutierten Franzosen während des Zweiten Weltkriegs
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Sylvia Kotting-Uhl, Ulle Schauws, Dr. Franziska Brantner, Matthias Gastel, Katja Keul, Christian Kühn (Tübingen), Monika Lazar, Özcan Mutlu, Tabea Rößner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Zwangsrekrutierung von Staatsangehörigen der gegnerischen Partei ist durch das Kriegsvölkerrecht untersagt. Die zwangsweise Rekrutierung von Franzosen durch das Deutsche Reich während des Zweiten Weltkriegs, insbesondere aus dem Elsass und Lothringen, zählt zu den Kapiteln deutscher Geschichte, die bislang wenig bekannt und aufgearbeitet sind. Auch ihre Anerkennung als Opfer des NS-Regimes und eine angemessene Würdigung ihres Schicksals lassen auch mehr als sieben Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs auf sich warten (vgl. www.badische-zeitung.de/nachrichten/ausland/zwangsrekrutierung-der-elsaesser-kampf-um-anerkennung--138106725.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Zu welchen Anlässen haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung das Bedauern über die Zwangsrekrutierung von Franzosen durch das Deutsche Reich zum Ausdruck gebracht (bitte einzeln aufführen mit Datum und Namen der Vertreter)?
In welcher Form wurde öffentlich Schuld anerkannt und eine Entschuldigung gegenüber den Opfern geäußert (bitte einzeln aufführen)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Unrecht der zwangsweisen Rekrutierung von Franzosen für das Deutsche Reich menschenrechtlich und völkerrechtlich?
Bewertet die Bundesregierung diese Zwangsrekrutierung von Franzosen durch das Deutsche Reich als Verletzung des Völkerrechtes?
Wie hat die Bundesregierung ihre Verantwortung für das Schicksal der Zwangsrekrutierten übernommen, und wie wird sie sie zukünftig übernehmen?
Welche versorgungs- oder entschädigungsrechtlichen Ansprüche haben die Zwangsrekrutierten aufgrund der völkerrechtswidrigen Maßnahmen des Deutschen Reiches und ihres zwangsweisen Dienstes für das Deutsche Reich (bitte einzeln durchgeführte und geplante Maßnahmen aufführen)?
Sofern versorgungs- oder entschädigungsrechtliche Ansprüche weder existieren noch geplant sind, wie rechtfertigt die Bundesregierung dies?
Wie viele Franzosen waren zum Zeitpunkt der Zwangsrekrutierung nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder?
Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Aufarbeitung die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern, oder plant sie, diese zu berücksichtigen?
Wenn ja, in welcher Form soll diese berücksichtigt werden?
In welcher Form plant die Bundesregierung, den 75. Jahrestag der Einberufung der Malgré-Nous am 25. August 2017, zu dem Gedenkveranstaltungen stattfinden sollen, zu würdigen?