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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausbildungsstätte für Grenzschutzbeamte in der Sahel-Region zur Kontrolle von Migration nach Libyen

Aufbau einer gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten: EU-Unterstützung, zivile und militärische Einheiten, Einbindung in Friedensmission MINUSMA, militärische und zivile Kontrolle, Bekämpfung der Schleuserkriminalität, Ausrüstung; Zusammenarbeit zwischen Ländern der Sahelzone und Libyen im Bereich Grenzschutz, Unterstützung für Mali und Niger im Bereich Flucht und Migration durch EU-Staaten; Ausbildungsstätte für Grenzbeamte: Auszubildende, Unterstützung durch Behörden der Bundesregierung, Finanzierung mit EU-Mitteln; Informationskampagnen zu Migrationsrisiken, EU-Afrika-Gipfel<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.09.2017

Antwortdauer

37 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1322526.07.2017

Ausbildungsstätte für Grenzschutzbeamte in der Sahel-Region zur Kontrolle von Migration nach Libyen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die deutsche und die französische Regierung setzen sich dafür ein, in der Sahel-Region eine Ausbildungsstätte der Europäischen Union für Grenzbeamte („une école a vocation régionale pour la formation des personnels d’encadrement de la sécurité intérieure) einzurichten (http://gleft.de/1ND). Sie soll Kräfte der sogenannten G5-Sahel-Staaten ausbilden, um die Migration über die Landgrenzen in Richtung Libyen und die Europäische Union zu verhindern. Zu den G5-Sahel-Staaten gehören Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso und Tschad. Im Fokus stehen vermutlich die afrikanischen Truppen der laufenden Einsätze in Mali und Niger. Einen ähnlichen Vorschlag hatten die Innenminister Deutschlands und Italiens zuvor an die Europäische Kommission gerichtet. Demnach solle die Europäische Union stärker an der Grenze zum Niger präsent sein, um Geflüchtete schon dort an der Überfahrt über das Mittelmeer zu hindern (Bundestagsdrucksache 18/13067).

Möglicherweise handelt es sich bei dem Vorschlag auch um das „Sahel Security College“, das bereits in den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Juni 2017 genannt war und demnach „unter umfassender Koordinierung mit anderen damit zusammenhängenden Aktivitäten vor Ort“ errichtet und gefördert werden soll (Ratsdokument 10137/17). Ebenfalls von der Europäischen Union unterstützt wird die Schaffung einer „gemeinsamen Einsatztruppe“ („Force Conjointe“) der G5-Sahel-Staaten. Zunächst 50 Millionen Euro sollen dazu dienen, „Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität, einschließlich Schleusung und Menschenhandel sowie Drogen- und Waffenschmuggel und -handel“ zu bekämpfen. Dieser „Regionalisierungsansatz“ betont die „Stabilisierung Libyens“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Europäische Union die Schaffung einer „gemeinsamen Einsatztruppe“ („Force Conjointe“) der G5-Sahel-Staaten unterstützt?

2

Welche einzelnen EU-Mitgliedstaaten erbringen nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu weitere, bilaterale Beiträge, und inwiefern sollen diese Aktivitäten mit der „gemeinsamen Einsatztruppe“ verzahnt werden?

3

Um welche zivilen oder militärischen Einheiten handelt es sich bei der „gemeinsamen Einsatztruppe“ (bitte die jeweils verantwortlichen Bundesministerien nennen)?

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, die „gemeinsame Einsatztruppe“ in die MINUSMA-Mission der Vereinten Nationen zu integrieren?

Wer ist aus Sicht der Bundesregierung für die militärische und zivile Kontrolle der „gemeinsamen Einsatztruppe“ und die Verfolgung dort begangener Menschrechtsverletzungen verantwortlich?

4

Welchen Gesamtbetrag skizzieren die G5-Sahel-Staaten für die „gemeinsame Einsatztruppe“?

5

Auf welche Weise und mit welchen Maßnahmen könnte die „gemeinsame Einsatztruppe“ aus Sicht der Bundesregierung auch der „Zerschlagung der Geschäftsmodelle der Schleuser und Menschenhändler“ dienen (Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. und 23. Juni 2017; bitte die Maßnahmen so konkret wie möglich benennen)?

Auf welche Weise und mit welchen Maßnahmen könnte die „gemeinsame Einsatztruppe“ aus Sicht der Bundesregierung auch dazu beitragen, das vorrangige EU-Ziel zur besseren „Kontrolle des Handels mit von ihnen [Schleuser und Menschenhändler] verwendeter Ausrüstung“ zu verwirklichen?

Welche „Ausrüstung“ ist hier aus Sicht der Bundesregierung konkret gemeint?

6

Auf welche Weise soll Libyen aus Sicht der Bundesregierung das im „Aktionsplan zur Unterstützung Italiens, zur Verringerung des Migrationsdrucks und für mehr Solidarität“ der Europäischen Kommission vom 4. Juli 2017 geforderte gemeinsame Vorgehen „zur Verstärkung der Kontrollen an der Südgrenze in Zusammenarbeit mit den Sahel-G5-Ländern und den Mitgliedstaaten“ umsetzen?

Welche Anstrengungen will die Bundesregierung zur Unterstützung des Vorhabens unternehmen?

Auf welche Weise könnten die EU und die Mitgliedstaaten ihr Engagement für Niger und Mali ausbauen, „um Migrationsbewegungen in Richtung Libyen zu verhindern“?

7

Wann sollen die aus Mitteln der „Ertüchtigungsinitiative“ der Bundesregierung verschenkten Lastkraftwagen, geländegängigen Pickups und Motorräder an die nigrische Nationalgarde, Gendarmerie, Polizei und das Militär ausgeliefert werden (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort der Bundesregierung zu Frage 1)?

Wo werden die aus Deutschland finanzierten Hangars für die von Frankreich im Jahr 2019 bereitzustellenden Hubschrauber errichtet?

Wo in Bamako sollen die zwei neuen Lehrgänge der EU-Militärmission EUTM Mali für Offiziere der Militärs aus G5-Sahel-Staaten im September und Dezember 2017 stattfinden?

8

Auf welche Weise (politisch, organisatorisch, finanziell) setzt sich die Bundesregierung dafür ein, in der Sahel-Region eine Ausbildungsstätte der Europäischen Union für Grenzbeamte (une école a vocation régionale pour la formation des personnels d’encadrement de la sécurité intérieure) einzurichten (http://gleft.de/1ND)?

9

Inwiefern handelt es sich bei dem Vorschlag um das „Sahel Security College“, das bereits in den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Juni 2017 genannt war und demnach „unter umfassender Koordinierung mit anderen damit zusammenhängenden Aktivitäten vor Ort“ errichtet und gefördert werden soll (Ratsdokument 10137/17)?

10

Wo und mit wem wurde der Vorschlag zur Errichtung einer Ausbildungsstätte der Europäischen Union für Grenzbeamte in der Sahel-Region vorgetragen?

Welche zivilen oder militärischen Kräfte der G5-Sahel-Staaten oder ihrer Anrainer sollen dort ausgebildet werden?

Welche Defizite der adressierten Behörden existieren aus Sicht der Bundesregierung, und wie könnten diese durch die Ausbildungsstätte der Europäischen Union für Grenzbeamte ausgeglichen werden?

Welche Behörden der Bundesregierung wollen die Ausbildungsstätte mit welchen Maßnahmen unterstützen, und wann sollen diese beginnen?

11

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Maßnahmen und in welchen Programmen die Europäische Union die libysche Regierung darin unterstützt, in Pilotprogrammen „moderne“ Polizeistationen aufzubauen, und worin bestehen diese?

12

Inwiefern könnten in der Ausbildungsstätte auch libysche Behörden ausgebildet werden, und welche Vorschläge kursieren hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in Ratsarbeitsgruppen oder beim Europäischen Auswärtigen Dienst?

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche „positiven Entwicklungen in Bezug auf die [libysche] Präsidentengarde“ in den Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten vom 17. Juli 2017 „begrüßt“ wurden?

Was ist der Bundesregierung über Pläne oder Überlegungen bekannt, dass die Europäische Gendarmerietruppe EUROGENDFOR im Rahmen von EUNAVFOR MED oder EUBAM Trainings für die libysche Präsidentengarde abhalten könnte, etwa indem diese eine polizeiliche Komponente erhielte?

13

Von wo sollen EU-GSVP-Missionen zur „Regionalisierung“ in der Sahel-Region koordiniert werden?

14

Aus welchen EU-Mitteln soll die „gemeinsame Einsatztruppe“ unterstützt werden?

Sofern die Mittel aus dem Aktionsprogramm 2017-2018 für die Friedensfazilität für Afrika stammen sollen, wann und auf welchem Wege wurde dies beschlossen?

Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, aus der Friedensfazilität für Afrika Missionen zu finanzieren, die von regionalen Organisationen durchgeführt werden, die nicht der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur angehören?

15

Welche „Informationskampagnen zur Aufklärung vor den Risiken und Gefahren irregulärer Migration“ werden von der Bundesregierung in Burkina Faso, Mali und Niger unterstützt, und wer sind die Begünstigten (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort der Bundesregierung zu Frage 23)?

16

Mit welchen Vertretern haben sich die Länder Ägypten, Libyen, Tunesien, Österreich und Deutschland an dem EU-Afrika-Gipfel der Innenminister am 24. Juli 2017 in Tunis beteiligt („Avramopoulos urges more Europe-Africa migrant cooperation“, ANSA vom 24. Juli 2017)?

Welche Verabredungen wurden auf dem Gipfel getroffen, und welche Maßnahmen sollen folgen?

Welche der beteiligten Länder nehmen auf welche Weise an welchen der Maßnahmen teil, und wer führt diese jeweils an?

Auf welche Weise sollen die jeweiligen Maßnahmen die Menschenrechte und das Geschlechterverhältnis berücksichtigen?

Welche Informationskampagnen zur Aufklärung vor den Risiken und Gefahren irregulärer Migration haben die Minister verabredet, und wer führt diese durch?

Berlin, den 26. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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