Polizeiliche biometriegestützte Identifizierung von Personen über biometrische Gesichtsdaten und Echtzeitüberwachung von Verhalten am Bahnhof Berlin-Südkreuz
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Irene Mihalic, Matthias Gastel, Katja Keul, Volker Beck (Köln), Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) bereiten zur Zeit am Berliner Bahnhof Südkreuz der Deutschen Bahn AG (DB AG) ein Pilotprojekt zur Erprobung des Einsatzes von sogenannter intelligenter Videosoftware vor.
Hierbei handelt es sich um technische Verfahren der massenhaften Erfassung, Speicherung und Analyse von Gesichtern und Verhaltensweisen in öffentlichen Räumen in Echtzeit. Die Technik der Gesichtserkennung kann nach Auffassung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören (Entschließung vom 30. März 2017).
Der Testbetrieb soll insgesamt sechs Monate dauern und bereits am 1. August 2017 beginnen. Dazu soll eine behördenübergreifende Projektgruppe, bestehend aus dem Bundesministerium des Innern, der DB AG, der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt, geschaffen worden sein. Diese Gruppe habe sich darauf verständigt, in zwei unterscheidbaren Testphasen zunächst „Systeme der Gesichtserkennung“ und anschließend ein „intelligentes Videoanalysesystem“ zur Verhaltenserkennung zu erproben.
Mit dieser Technik, so die Darstellung der Bundespolizei, „könnte es gelingen, Straftaten und Gefahrensituationen im Vorfeld zu erkennen. Mögliche Gefährder könnten vor einem geplanten Anschlag festgestellt und dieser verhindert werden“ (vgl. Webseiten der Bundespolizei mit Antworten zu häufig gestellten Fragen: www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/170619_gesichtserkennung_faq.html#doc9461560bodyText4).
Das Pilotprojekt wird mit 300 Freiwilligen durchgeführt, die in den letzten Wochen von der Bundespolizei am Bahnhof Berlin-Südkreuz unter anderem mit Gutscheinen für technische Geräte und der Aussicht auf Teilnahme an Gewinnspielen angeworben wurden.
Zur Unterstützung des Testverfahrens werden die Testpersonen offenbar über RFID-Chips (RFID – Funkerkennung), die sie bei sich führen müssen, bei jedem Betreten des Bahnhofes gescannt und registriert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung die politische und wer die rechtliche Verantwortung für die Durchführung des Gesamtprojektes „Sicherheitsbahnhof“, und mit welcher Begründung?
Wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung die rechtliche Verantwortung für die Testphase intelligente Gesichtserkennungssysteme, und mit welcher Begründung?
Wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung die rechtliche Verantwortung für die Testphase Gefahrenszenarien und Objekte, und mit welcher Begründung?
Wird der Testbeginn wie geplant zum 1. August 2017 aufgenommen, und wenn nein, warum nicht?
Wann erfolgten bzw. werden die öffentlichen Ausschreibungen für die für den Probeeinsatz zum Einsatz kommenden Überwachungssoftwareprodukte erfolgen, und wenn ja, durch welche rechtlich verantwortliche Stelle für jeweils welchen Teil des Projektes?
Wie viele Überwachungsprodukte sollen je für den ersten Projektteil und für den zweiten Projektteil zum Einsatz kommen, und auf welchen Überlegungen basiert diese Planung?
Für welche konkreten Einsatzszenarien insgesamt sollen Überwachungsprodukte der Objekt- und/oder Verhaltenserkennung erprobt werden (bitte um abschließende Aufzählung)?
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollen die Hersteller der Überwachungsprodukte mit in das Projekt eingebunden bzw. deren Produkte zum Einsatz gebracht werden (Musterexemplar bitte mitliefern)?
Werden den verschiedenen Herstellern der tatsächlich zum Einsatz kommenden Produkte die anfallenden Datenmaterialien, insbesondere die Bildmaterialien der Testpersonen, dauerhaft zur weiteren Verwendung und Produktentwicklung überlassen?
Welche Kriterien wurden je für den ersten sowie den zweiten Projektteil im Einzelnen für die Auswahl der Überwachungsprodukte festgelegt (bitte begründen)?
Aufgrund welcher Kriterien wurden die Testpersonen ausgewählt, und wie sieht ihre Zusammensetzung in vergleichender Statistik aus (getrennt aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Nationalität, Hautfarbe etc.)?
Werden die sicherlich von internationalen Herstellern angebotenen und letztlich zum Einsatz kommenden Produkte einer gegenüber bundesdeutschen Produkten erweiterten Sicherheitsprüfung oder erweiterten Sicherheitsbedingungen unterworfen, und wenn nein, warum nicht?
Auf welche Weise wird verhindert werden, dass die eingesetzten Geräte verdeckt Codes ausführen und auf diese Weise Daten erheben, speichern, analysieren oder übermitteln, wie es nicht den zugrunde gelegten rechtlichen Bedingungen entspricht?
Wurde oder wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in die Vorbereitungen und/oder Durchführung des Projektes mit einbezogen, und wenn ja, auf welche Weise, bzw. für welche Zwecke?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die bei den besonderen Verfahren intelligenter Bilderkennung zum Einsatz kommenden Algorithmen besondere, auch überindividuelle Risiken für unterschiedliche Rechtsgüter und rechtliche Schutzziele unserer Rechtsordnung aufwerfen können, und wenn ja, auf welche Weise sollten diese Risiken nach Auffassung der Bundesregierung sowohl bereits innerhalb eines Pilotprojektes wie dem vorliegenden sowie generell bei der möglichen Legalisierung solcher Technologien Berücksichtigung finden?
Aufgrund welcher Einverständniserklärung (bitte um Übermittlung des Wortlautes) willigen die Testpersonen in ihre datenmäßige Erfassung durch RFID und Videoüberwachung ein, und wurden über den Inhalt gesonderte Gespräche mit den Testpersonen durchgeführt?
Wie lauten die konkreten datenschutzrechtlichen Rahmenvorgaben für beide Projektphasen?
Werden über die Testpersonen hinaus im Rahmen der beiden zu unterscheidenden Testphasen weitere Daten und/oder Personen bildmäßig oder über die RFID-Scanner an den Bahnhofseingängen erfasst, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird dies nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt?
Für welche Dauer erfolgen die Erfassung und Speicherung auch der unbeteiligten Dritten bei den jeweils zu unterscheidenden, eingesetzten Hard- bzw- Softwareprodukten?
Mit welchem Hinweis (Wortlaut) werden die Kunden der DB AG und weitere Passanten am Bahnhof Berlin-Südkreuz auf die erfassten Bereiche hingewiesen sowie mit welchen weiteren Transparenzmaßnahmen über das dort laufende Projekt aufgeklärt?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich die Durchführung des Projektes auf das Verhalten der Nutzer des Bahnhofs Berlin-Südkreuz auswirkt, und inwiefern ist das Projekt auch darauf angelegt, entsprechende Verhaltensänderungen aufzuzeigen?
Kommen für beide Testphasen bereits bestehende Kameraanlagen der DB AG zum Einsatz, oder handelt es sich dabei um gesondert und ausschließlich zu diesem Zweck aufgehängte Erfassungssysteme?
Unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen hat sich die DB AG auf das Gesamtprojekt eingelassen?
Warum kam es zur Auswahl des Bahnhofs Berlin-Südkreuz als Projektbahnhof?
Bei welchen Erkennungsraten geht die Bundesregierung ihrer bisherigen Planung und Erwartungshaltung nach für die eingesetzten Produkte und Verfahren (auch im Vergleich zu den Ergebnissen des BKA-Projektes von Mainz) von einem erfolgreichen Erprobungsergebnis aus?
Inwiefern ist es das Ziel des Projektes am Bahnhof Berlin-Südkreuz, dass zukünftig durch entsprechende intelligente Systeme konkrete Polizeieinsätze ausgelöst werden, und welche Bedeutung hätten die von diesen Systemen ermittelten Lageerkenntnisse dabei für die polizeilichen Anwender?
Wurde die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bei den Vorbereitungen bereits mit einbezogen, und wenn ja, in welcher Gestalt, mit welchen Ergebnissen bzw. welchen Vorgaben und Absprachen ihrerseits?
Wurde die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei den Vorbereitungen bereits mit einbezogen, und wenn ja, in welcher Gestalt, mit welchen Ergebnissen bzw. welchen Vorgaben und Absprachen ihrerseits?
Auf welche Weise wird die in den Projektphasen offenbar unterschiedlich angelegte Beteiligung der DB AG (bitte erläutern) rechtlich wie praktisch ausgestaltet sein?
Erfolgten gesonderte Gespräche zwischen dem Bundesminister des Innern und dem ehemaligen Chef des Bundeskanzleramtes und jetzigen Bahnvorstand Ronald Pofalla zu diesem Projekt, und wenn ja, zu welchem Zweck, und mit welchem Inhalt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Wirksamkeit der Einwilligungen auch von der Kenntnis der Funktionsweise der im Einzelnen zum Einsatz kommenden Produkte abhängen kann, und wenn ja, auf welche Weise will sie diese im Einwilligungsprozess berücksichtigen?
Woran bemisst die Bundesregierung den Erfolg oder Misserfolg dieses Feldversuchs?
Welche weiteren Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, wenn der Versuch aus ihrer Sicht erfolgreich verläuft?
Zählt es zu den mittel- bis längerfristigen Planungen der Bundesregierung, bei positivem Ausgang der jeweiligen Pilotprojekte den Einsatz der jeweiligen Überwachungsverfahren auch außerhalb von Bahnhöfen (z. B. Einkaufszentren etc.) zu realisieren, und wenn ja, mit welcher Rechtfertigung?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, über die Anhäufung möglichst großer Bilddatenbanken mit template-fähigem Bildmaterial bei Bundespolizei und/oder Bundeskriminalamt die Grundlage für Referenzdatenbanken zu schaffen, die für Fahndungszwecke auf der bestehenden Videoüberwachungsinfrastruktur aufsetzen?
Stand oder steht die jüngst verabschiedete Erweiterung der Zugriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden auf die Bilddaten der Meldeämter (Bundestagsdrucksache 18/11279) auch im Zusammenhang mit der möglichen Verwendung bei der „intelligenten Videoüberwachung“ in öffentlichen Räumen?
Welchen Umfang (etwa: Anzahl der Personendatensätze) haben derzeit die Bilddatenbanken der Bundesbehörden, bzw. über welche Anzahl von Personendatensätzen verfügen die einzelnen Bundesbehörden datenbankübergreifend (bitte im Einzelnen auflisten, einschließlich Geheimdiensten)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die geplanten Verfahren der intelligenten Bilderkennung auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Rechtsgrundlagen (Bundesdatenschutzgesetz, Bundespolizeigesetz) nicht zulässig sind, weil es insofern an einer hinreichend bestimmten und normenklaren Rechtsgrundlage fehlt, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr, dass die Nutzung entsprechender intelligenter Systeme aufgrund ihrer mathematisch ermittelten Ergebnisse (Feststellungen) zur Vorverurteilung betroffener Personen beitragen kann, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung dabei der psychologischen Wirkung scheinbar objektiver Feststellungen auf die polizeilichen Anwender bei?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch Videoüberwachungssysteme, welche für Auswertungen von Gesichtszügen zu Werbezwecken Erfassungen vornehmen, selbst bei fehlender dauerhafter Speicherung der Daten einen eigenständigen Eingriffsgehalt aufweisen, und wenn nein, warum nicht?