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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Exportverbot für Schlauchboote und Außenbordmotoren nach Libyen

EU-Maßnahmen zur Unterstützung des libyschen Grenzmanagements, Umsetzung von Ausfuhrbeschränkungen, betroffene Güter, Erweiterung des Mandats von EUNAVFOR MED, Weitergabe von Informationen zum unerlaubten Handel an libysche Behörden, Rolle der Küstenwache im Schleusergeschäft, Zusammenarbeit zwischen Küstenwache und EU-Missionen, Schaffung einheitlicher Streitkräfte, Datenaustausch mit US-Militär bzw. NATO, Schulungsmaßnahmen, Zusammenarbeit zwischen Leitstellen für Seenotrettung, Verhaltenskodex für Rettungsorganisationen im Mittelmeer, Überprüfung der Ausbildungshilfe für die libysche Küstenwache<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.09.2017

Antwortdauer

37 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1323326.07.2017

Exportverbot für Schlauchboote und Außenbordmotoren nach Libyen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Union will weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Migration über die libyschen Seegrenzen einleiten. Im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ beschlossen die Außenminister am 17. Juli 2017, die Ausfuhr „bestimmter Erzeugnisse, die für die Schleusung und den Menschenhandel genutzt werden könnten“, nach Libyen einzuschränken. Genannt werden insbesondere Schlauchboote und Außenbordmotoren. Die Minister wollen außerdem prüfen, wie der Zugang der „Schleuser und Menschenhändler“ zu diesen „Erzeugnissen“ über die EU-Grenzen hinaus eingeschränkt werden kann. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind hier die Vereinten Nationen gemeint. Soweit bekannt, werden die Schlauchboote vor allem aus China importiert. Die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten könnten deshalb versuchen, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für eine entsprechende UN-Resolution zu gewinnen. Damit wäre die EU-Militärmission EUNAVFOR MED ermächtigt, die Fracht von Schiffen nach Schlauchbooten und Außenbordmotoren zu durchsuchen. Die Polizeiagentur Europol bzw. das dort befindliche „Zentrum für Migrantenschmuggel“ (EMSC) wird vermutlich beauftragt, den Handel mit den Gerätschaften zu beobachten und etwaige Verstöße gegen die Exportkontrollen zu ermitteln.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wird mit den EU-Maßnahmen die libysche organisierte Kriminalität gefördert. Sie könnte, wie beispielsweise am 21. Oktober 2016 geschehen, versuchen, die Außenbordmotoren der voll besetzten Boote auf offener See zu stehlen (http://gleft.de/1NG). Bekanntlich ist auch die libysche Küstenwache in das Schleusergeschäft verstrickt, sowohl die EU-Grenzagentur Frontex als auch das Auswärtige Amt bestätigen das (http://gleft.de/1NE). Mit dieser Truppe darf es deshalb keine Zusammenarbeit geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Auf welche Weise will die EU nach Kenntnis der Bundesregierung „Libyen helfen, seine Kapazitäten zur Kontrolle seiner Grenzen, auch im Süden,“ auszubauen (Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 17. Juli 2017), und inwiefern ist der Abstimmungsprozess zur möglichen Unterstützung in technischer und finanzieller Hinsicht mittlerweile abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 4)?

2

Auf welche Weise will die Bundesregierung die im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ am 17. Juli 2017 beschlossenen Schlussfolgerungen umsetzen, eine Ausfuhr „bestimmter Erzeugnisse, die für die Schleusung und den Menschenhandel genutzt werden könnten“, nach Libyen einzuschränken?

a) Welche Erzeugnisse fallen aus Sicht der Bundesregierung unter diesen zu verfolgenden unerlaubten Handel (bitte beispielhaft konkrete Güter außer Schlauchbooten und Außenbordmotoren benennen)?

b) Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung der Handel mit Schlauchbooten und Außenbordmotoren kontrolliert und unterbunden werden?

c) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für eine entsprechende UN-Resolution zu gewinnen, damit die EU-Militärmission EUNAVFOR MED ermächtigt wäre, die Fracht von Schiffen nach Schlauchbooten und Außenbordmotoren zu durchsuchen?

3

Nach welcher Maßgabe sollten die von EUNAVFOR MED oder Europol im Zusammenhang mit dem unerlaubten Handel gesammelten Informationen aus Sicht der Bundesregierung an libysche Behörden weitergegeben werden, und welche Behörden betrachtet die Bundesregierung hierzu als zuständig?

4

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, dass, wie von einem Oberst, der dem Innenministerium der Einheitsregierung in Tripolis untersteht, berichtet, die Küstenwache Schleuser in den eigenen Reihen habe („Die Menschenfänger“, Süddeutsche Zeitung vom 8. Juni 2017)?

5

Auf welche Weise soll die abermals verlängerte Mission EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung das libysche Innenministerium und die Küstenpolizei beim Kapazitätsaufbau unterstützen, und inwiefern arbeitet die Mission dabei auch mit der militärischen Küstenwache zusammen?

6

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung, wie vom Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ am 17. Juli 2017 beschlossen, für geeignet, „dass die libyschen Streitkräfte aller Regionen zu einer der zivilen Kontrolle unterstehenden nationalen Sicherheitsarchitektur vereinigt werden, die in der Lage ist, Kontrollen an den Grenzen durchzuführen und den Terrorismus, die Verbreitung von Waffen, Schleusung und Menschenhandel zu bekämpfen und die Sicherheit im Lande wiederherzustellen“?

7

Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Union bekannt, den Strafverfolgungsbehörden und Inlandsgeheimdiensten ihrer Mitgliedstaaten sowie Europol Daten zugänglich zu machen, die vom US-Militär oder der NATO in Kriegsgebieten gesammelt wurden (bitte auch die dabei verarbeiteten Daten benennen, etwa DNA, Fingerabdrücke, Telefonnummern, forensische Daten; Bundestagsdrucksache 18/13087, Antwort zu Frage 4)?

8

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Strafverfolgungsbehörden und Inlandsgeheimdienste von Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Europol oder Interpol an einer möglichen Neuauflage der Projekte VENNLIG und HAMAH teilnehmen sollen (Bundestagsdrucksache 18/1411, Antwort zu Frage 12)?

9

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Aufklärungserkenntnisse des von Frontex und der Europäischen Agentur für Fischereiaufsicht seit März 2017 im Rahmen des behördenübergreifenden Pilotprojektes „Luftgestützte Seeüberwachung“ auch im Rahmen der Missionen TRITON oder EUNAVFOR MED genutzt (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 17)?

10

Wann könnte das dritte Ausbildungspaket für die libysche Küstenwache durch EUNAVFOR MED zum operativen Training von Besatzungen der libyschen Küstenwache auf deren Booten nach Einschätzung der Bundesregierung beginnen, und welche Hindernisse ergeben sich hierzu derzeit (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 18)?

11

Welchen Inhalt haben nach Kenntnis der Bundesregierung die für Mai bis Oktober 2017 vorgesehenen sieben Schulungsmaßnahmen im Rahmen von „Seepferdchen Mittelmeer“ durch spanische, maltesische und italienische Militärangehörige (Bundestagsdrucksache 18/12459, Antwort zu Frage 8)?

12

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Trainings die italienische Guardia di Finanza im Rahmen bzw. initiiert von EUNAVFOR MED für die libysche Küstenwache durchführt, wie viele Beamte werden davon adressiert, und auf welchen italienischen oder libyschen Schiffen finden die Maßnahmen statt?

13

Durch welche bewaffneten Gruppierungen wird die libysche Küstenwache aus Sicht der Bundesregierung unter Druck gesetzt (Bundestagsdrucksache 18/13153, Antwort zu Frage 4)?

14

Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen der Leitstelle zur Seenotrettung in Italien (MRCC) und den angrenzenden Seenotleitungen bzw. anderen Formen der operativen Zusammenarbeit verbessert werden, um ein zeitnahes und wirksames Eingreifen zu gewährleisten?

a) Was ist der Bundesregierung über Inhalte und Fragen einer Durchführbarkeitsstudie der italienischen Küstenwache zu den libyschen Such- und Rettungskapazitäten bekannt?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass außer Libyen auch Tunesien und Ägypten noch keine Such- und Rettungsgebiete (SAR-Zonen) benannt haben und ein offizielles Seenotrettungszentrum eingerichtet haben, und welche entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen unternehmen einzelne Mitgliedstaaten oder die Europäische Union?

c) Welche Gespräche sind für 2017 zwischen der Bundesregierung und ägyptischen Behörden für einen „migrationspolitischen Dialog“ anberaumt, und welche Vorschläge für eine „verstärkte migrationspolitische Zusammenarbeit“ hat die Bundesregierung hierzu gemacht (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort zu Frage 4)?

15

Auf welche Weise will nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) „weiter in zunehmendem Maße mit den libyschen Behörden in den Bereichen Grenzschutz – auch im Süden Libyens –, Strafverfolgung und Strafjustiz zusammenarbeiten“ (Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 17. Juli 2017)?

a) Wann sollen die Pläne für eine mögliche zivile GSVP-Mission (GSVP – Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) im Bereich der Reform des Sicherheitssektors vorliegen, und was ist über deren Inhalt bereits bekannt?

b) Wann könnte die EU-Mission EUBAM, an der auch die Europäische Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) beteiligt ist, nach derzeitigem Stand die Einrichtung einer „leichten Präsenz“ in Tripolis umsetzen, und welche politischen und organisatorischen Vorbereitungen laufen hierzu bereits (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 4)?

c) Was ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit der erneuten Verlängerung des EUBAM-Mandates über eine Änderung und Erweiterung des Beschlusses 2013/233/GASP bekannt?

16

Auf welche Weise könnte die Europäische Union aus Sicht der Bundesregierung die libyschen Behörden unterstützen, „nach Alternativen zur Inhaftnahme [von Migranten] zu suchen“ und die Rückkehr von „aus Seenot geretteten Migranten“ in ihre Herkunftsländer zu fördern, und welche Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten sind ihr hierzu bekannt?

17

Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die Präsenz und die Aktivitäten des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration in Libyen auszubauen, und welche Prioritäten werden diesbezüglich gesetzt?

18

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Erwägungen Libyen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet hat, und inwiefern haben die Bundesregierung, andere EU-Mitgliedstaaten oder die Europäische Union dies in jüngster Zeit mit der libyschen Regierung erörtert?

19

Mit welchem Ergebnis haben die Europäische Kommission, der Europäische Auswärtige Dienst, die EU-Mitgliedstaaten und die Bundesregierung die am 22. Februar 2017 von der libyschen Einheitsregierung eingereichte „Bedarfsliste“ für die weitere Ausstattung der libyschen Küstenwache (Hochseepatrouillenboote, mittelgroße Patrouillenboote, „Großzahl“ von Festrumpfschlauchbooten, Landfahrzeuge, Radarwagen, Hubschrauber etc.) inzwischen geprüft (Antwort auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/12322 sowie Antwort der Bundesregierung auf die Frage 13b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12140), bzw. wann sollen diese Prüfungen abgeschlossen sein?

20

Auf welche Weise will die Bundesregierung den „Aktionsplan zur Unterstützung Italiens, zur Verringerung des Migrationsdrucks und für mehr Solidarität“ der Europäischen Kommission vom 4. Juli 2017 umsetzen, und welche konkreten Schritte hat sie hierzu bereits unternommen?

a) Was ist der Bundesregierung über ein Projekt der Europäischen Kommission und Italiens zum Management der libyschen Land- und Seegrenzen bekannt, und wie wird dies finanziert?

b) Wann und von wem soll der „wichtigste Bedarf an Ausrüstung und Instandhaltungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den libyschen Behörden abschließend ermittelt“ werden?

21

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit eines Verhaltenskodex für Rettungsorganisationen auf dem Mittelmeer, welche Verfahren müssten dort geregelt sein, und welche von Italien vorgetragenen Forderungen hält sie dort für entbehrlich?

a) Welchen rechtlichen Status hat der Kodex aus Sicht der Bundesregierung, und wie soll dieser europaweit durchsetzbar sein, etwa den Schiffen aufzuerlegen, dass dort Polizisten mitfahren müssen?

b) Inwiefern sollten die Nichtregierungsorganisationen aus Sicht der Bundesregierung Grenzbeamten oder Soldaten der EU-Mitgliedstaaten die Mitfahrt auf ihren Schiffen gestatten?

c) Inwiefern wäre die Bundesregierung auch bereit, für die unter deutscher Flagge fahrenden Rettungsorganisationen eine besondere Verantwortung zu übernehmen, etwa indem von den Booten aufgenommene Geflüchtete in Deutschland aufgenommen werden?

22

Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die libysche Einheitsregierung dazu zu bewegen, Grenzbeamten oder Soldaten der Missionen EUNAVFOR MED oder TRITON bzw. der EU-Mitgliedstaaten die Mitfahrt auf Schiffen der Küstenwache zu gestatten?

23

Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung hilfreich, wenn EUNAVFOR MED die Schiffsbewegungen der libyschen Küstenwache aufzeichnen und dokumentieren würde, etwa um die Monitoringfähigkeiten und den Informationsaustausch mit der Truppe zu stärken?

24

Welche neueren Planungen existieren innerhalb der „Libya International Assistance Mission”, die von Italien geführt wird und an der die USA und Deutschland teilnehmen, für zukünftige Trainingsmaßnahmen in Libyen (bitte aufschlüsseln nach Trainings für Militär, Polizei und Grenzschutz), und wer führt diese jeweils durch?

25

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von wem der von der EU einzurichtende „Überwachungsmechanismus, mit dem die Effizienz der Schulung bewertet werden soll“, durchgeführt werden soll (Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 17. Juli 2017), und inwiefern handelt es sich dabei aus Sicht der Bundesregierung eher um einen „Beobachtungsmechanismus“?

a) Inwiefern soll dieser Mechanismus auch die Ausbildungshilfe für die libysche Küstenwache dahingehend überprüfen, ob die vermittelten Kenntnisse oder die überlassenen Sachmittel nicht bestimmungsgemäß und rechtsstaatlichen Maßstäben zuwiderlaufend genutzt worden sein könnten (Bundestagsdrucksache 18/13153, Antwort zu Frage 2)?

b) In welchen Fällen lagen der Bundesregierung während der laufenden Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die libysche Küstenwache jemals Erkenntnisse vor, nach denen vermitteltes Wissen nicht bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt worden sein könnte?

c) Inwiefern haben die an den EU-Missionen beteiligte Bundespolizei oder die Bundeswehr jemals Anhaltspunkte mitgeteilt, wonach die auch aus Deutschland unterstützten Maßnahmen für die libysche Küstenwache Menschenrechtsverletzungen begünstigen könnten?

Berlin, den 26. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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