Finanzielle Planung der Bundesregierung für den Digitalpakt
der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Ekin Deligöz, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 9. Oktober 2016 trat die Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka mit ihrer Idee eines Digitalpaktes zwischen Bund und Ländern zur digitalen Ertüchtigung von Schulen im gesamten Bundesgebiet an die Öffentlichkeit (Bild am Sonntag, 9. Oktober 2016). In dieser Zeit fanden auch die Bundeshaushaltsverhandlungen statt und die Bundesregierung erklärte öffentlich am 17. November 2016: „Die Bundesregierung will die Länder beim Ausbau der digitalen Bildung an deutschen Schulen ab 2017 mit fünf Milliarden Euro unterstützen“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-15-it-gipfel-saarbruecken.html, 25. Juli 2017). Nun liegt der Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2018 vor. Dieser enthält keine Mittel für den digitalen Ausbau der Schulen.
Nachdem die Länder auf der Sitzung der Kultusministerinnen und Kultusminister (Kultusministerkonferenz – KMK) am 1. Juni 2017 die Eckpunkte des „Digitalpakt Schule“ mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vereinbaren wollten, aber zu diesem Termin keine Vertreterinnen des BMBF erschienen sind, scheint nun die Einigung weit entfernt. Laut „STUTTGARTER ZEITUNG“ fragte Baden-Württembergs Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU) schriftlich bei der Bundesbildungsministerin Dr. Johanna Wanka (CDU) nach, „wie es mit den Eckpunkten des Digitalpakts weitergeht“ (siehe STUTTGARTER ZEITUNG, 20. Juli 2017). Auch die niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) äußerte der dpa gegenüber „große Enttäuschung, dass es derzeit keine Perspektive gebe, ob und wann das Geld komme“ (dpa-Dossier Bildung und Forschung, 24. Juli 2017).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die digitale Ausstattung bezüglich Hardware und Vernetzung (Breitbandausbau) der Schulen und Berufsschulen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie bewertet die Bundesregierung ihre eigene Rolle bei der Verbesserung dieser Lage angesichts der Tatsache, dass der letzte Digitalgipfel der Bundesregierung im Herbst 2016 in Saarbrücken schon Handlungsbedarf feststellte und sie auf ihrer Webseite ausführte: „Die Bundesregierung will die Länder beim Ausbau der digitalen Bildung an deutschen Schulen ab 2017 mit fünf Milliarden Euro unterstützen“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-15-it-gipfel-saarbruecken.html, 25. Juli 2017)?
Wann sollen die Vorbereitungen für den Digitalpakt anlaufen, und welche Rolle wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung dabei spielen?
Welche konkreten Schritte sind für die Jahre 2017 und 2018 seitens der Bundesregierung geplant?
Welche finanziellen Ressourcen werden nach Auffassung der Bundesregierung von Bundesseite zur Verfügung gestellt werden, um den angekündigten Digitalpakt ab 2018 zu ermöglichen?
Warum sind in den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018 keine Mittel für den Digitalpakt eingestellt?
Wird noch eine Anpassung im Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2018 (Bundesratsdrucksache 560/17) von der Bundesregierung vorgenommen werden, und falls ja, wann?
Wie bewertet die Bundesregierung die „Eckpunkte zur Bund-Länder-Vereinbarung ‚DigitalPakt Schule‘“ (so Dr. Ludwig Spaenle auf der Pressekonferenz, siehe www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/kmk-laender-bekennen-sich-zu-eckpunkten-des-digitalpakts-schule.html, 26. Juli 2017), die die Kultusministerkonferenz am 1. Juni 2017 verabschiedet hat?
Welchen Status hatte das mit den Logos von BMBF und KMK veröffentlichte Eckpunktepapier mit dem Titel „DigitalPakt Schule von Bund und Ländern – Gemeinsame Erklärung“, das am 1. Juni 2017 (kurzzeitig) auf der Homepage der KMK veröffentlicht wurde?
Auf welcher inhaltlichen Basis bereitet das BMBF die weiteren fachlichen Gespräche mit den Ländern zur konkreten Ausgestaltung des „DigitalPakts Schule“ derzeit vor?
Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage soll die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern konkret geschlossen werden?
Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Berufsschulen eingebunden werden, die gemäß der gemeinsamen Erklärung der Kultusministerkonferenz, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) „Gemeinsam für starke Berufsschulen in der digitalen Welt“ hohen Digitalisierungsbedarf haben, und wie will die Bundesregierung die Forderung von KMK, BDA und DGB erfüllen, dass die „Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen angemessen an den verschiedenen Förderprojekten der Bundesregierung partizipieren“ (www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2017/2017-05-30_Gem._Erklaerung_KMK-DGB-BDA.pdf, 26. Juli 2017)?
Nach welchem Prinzip und welchem Verfahren sollen nach Vorstellung der Bundesregierung die Mittel für den Digitalpakt an die Schulen verteilt werden, und inwiefern soll es einen Eigenanteil der Länder oder der Kommunen geben?
Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung die Mittel in Höhe von 3,5 Mrd. Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds, um Neubauten und Schulsanierungen auch für die Digitalisierung zu nutzen?
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die zur Umsetzung notwendige Verwaltungsvereinbarung beschlossen werden?
Welche anderen Programme oder Initiativen der Bundesregierung (wie etwa die Qualitätsoffensive Lehrerbildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) sollen im Zusammenhang mit dem „DigitalPakt Schule“ überarbeitet oder ergänzt werden (bitte nach Ressorts aufführen und angeben, wie und ab wann)?