[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. August 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13451
18. Wahlperiode 30.08.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/13270 –
Der Africa Agriculture and Trade Investment Fund und die Lending for African
Farming Company
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
2011 gründete die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW Bankengruppe
und der Deutschen Bank den Africa Agriculture and Trade Investment Fund
(AATIF). Der AATIF verfolgt nach Selbstdarstellung drei
entwicklungspolitische Zielsetzungen: die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erhöhung der
Haushaltseinkommen sowie die Reduktion von Armut (Bundestagsdrucksache
17/10286, Grafik S. 11). Die Entscheidung, den AATIF in Luxemburg
anzusiedeln, hat die Bundesregierung u. a. damit begründet, dass die rechtliche
Gestaltung des Fonds, insbesondere die Strukturierung des Fonds nach
unterschiedlichen Risikoklassen (A-, B- und C-Shares; „Wasserfallprinzip“), in Deutschland
so nicht möglich gewesen wäre (Antwort auf die Schriftliche Frage 71 des
Abgeordneten Niema Movassat vom 17. November 2014 auf
Bundestagsdrucksache 18/3258). Bei seiner Gründung steuerten Bundesregierung (C-Shares), KfW
und Deutsche Bank (B-Shares) 45 bzw. jeweils 20 Mio. Euro zu dem Fonds bei.
Um sicherzustellen, „dass die C-Anteile, die das meiste Risiko tragen, den
höchsten Anteil [an der Zieldividende] erhalten“, wird die Zieldividende laut
Auskunft der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 wie folg verteilt: vier Anteile
an C-Shares, zwei Anteile an B-Shares und ein Anteil an A-Shares
(Bundestagsdrucksache 17/10286, Antwort zu Frage 4). Laut jüngeren Informationen
erhielten von den bisher ausgeschütteten Dividenden C- und B-Shares jedoch
nur jeweils ein Viertel, während die Hälfte der Dividenden an A-Shares floss
(Bundestagsdrucksache 18/10868, Antwort zu Frage 34).
Neben seinen Anteilen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auch Begleitmaßnahmen für den AATIF in
Höhe von 9,25 Mio. bzw. 11 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10868,
Antwort zu Frage 7) finanziert. Aus diesen Geldern wird u. a. die Technical
Assistance Facility (TA Facility) gespeist, die der Wissensgenerierung und
Wissensvermittlung dienen soll. Zudem war 2012 geplant, mit den Geldern ein
Informationssystem zu Finanzierungsbedarf und Kreditwürdigkeit von Fair Trade
zertifizierten Produzentenorganisationen aufzubauen sowie ein
Förderprogramm, um die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen
zu erhöhen (Bundestagsdrucksache 17/10286, Antwort zu Frage 4).
Eine umstrittene Finanzierung von AATIF ist die von Agrivision (siehe www.
fian.de/fileadmin/user_upload/news_bilder/Schuldenreport_2017_AATIF.
pdf, S. 40 bis 43). Das BMZ hat diese Finanzierung wiederholt mit dem Hinweis
auf die positiven Beschäftigungseffekte von Agrivision verteidigt. Laut
Informationen des BMZ beschäftigt Agrivision zu Hochzeiten bis zu 1 000
Arbeitsplätze in Sambia (Antwort der Bundesregierung auf Nachfragen zur
Beantwortung der Mündlichen Frage 14 des Abgeordneten Niema Movassat vom 23. Juni
2017, s. Plenarprotokoll 18/242). Laut Geschäftsbericht von AATIF
beschäftigte Agrivision im Dezember 2015 jedoch lediglich 208 Menschen, davon
zwölf Manager und 125 Festangestellte (
www.aatif.lu/tl_files/downloads/
annual_reports/AATIF_AR_2015.pdf, S. 30). Dies ist weniger als zu Beginn des
Investments 2011 (258 Beschäftigte, siehe:
www.aatif.lu/tl_files/downloads/
annual_reports/AATIF_AR_2012.pdf, S. 15), und nur ein Bruchteil der
ursprünglich von Agrivision versprochenen 1 639 Arbeitsplätze (Schuldenreport
2017, S. 43). In einem Bericht der ARD-Sendung „Monitor“ vom 6. Juli 2017
rühmt D. N., Farmmanager von Agrivision, den hohen Mechanisierungsgrad
und die geringen Arbeitskosten des Unternehmens (www1.wdr.de/daserste/
monitor/videos/video-g-gipfel-wer-profitiert-vom-marshall-plan-fuer-afrika-
100.html). Agrivision hat laut Aussagen von AATIF das Recht, bis zu 80
Prozent seiner Produkte zu exportieren (Geschäftsbericht 2015, S. 29). Gleichzeitig
spricht die Bundesregierung davon, dass Agrivision einen wichtigen Beitrag zur
Ernährungssicherung in der Region leistet (Antwort auf Nachfragen zur
Beantwortung der Mündlichen Frage 14).
2015 hat die KfW im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit dem Investor
AgDevCo und Root Capital das Unternehmen Lending for African Farming
Company (LAFCo) mit Sitz auf Mauritius gegründet. Aus dem Haushalt der
Bundesregierung flossen 13,5 Mio. Euro (2014) und 12 Mio. Euro (2016) an das
Unternehmen, das Kleinbauern in Afrika mit Krediten und technischer Beratung beim
Aufbau von bzw. bei der Integration in Wertschöpfungsketten behilflich sein soll.
Zudem sind auch Kooperationen mit den Grünen Innovationszentren der
Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger (SEWOH) geplant (
www.kfw-entwicklungs
bank.de/ipfz/Projektdatenbank/Fazilitaet-zur-Finanzierung-landwirtschaftlicher-
Wertschoepfungskette---AgDeVCo-ueberregional-Investitition-32136.htm).
Allerdings ist bis heute nur ein Kunde von LAFCo bekannt: das ugandische
Agrarunternehmen GADC (
www.lendingforafricanfarming.com/en/portfolio-lafco/).
Einen Jahresbericht hat das Unternehmen bis heute nicht vorgelegt (www.
lendingforafricanfarming.com/en/press/annual-report/).
1. Welche rechtlichen oder sonstigen regulatorischen Grundlagen verbieten es
der Bundesregierung, in Deutschland einen Fonds aufzusetzen, der nach dem
Wasserfallprinzip strukturiert ist?
Nach der zum Zeitpunkt der Gründung von AATIF geltenden Rechtslage war die
Schaffung eines nach dem Wasserfallprinzip strukturierten Entwicklungsfonds
nicht möglich. Nach heutiger Rechtslage gibt es keine rechtlichen oder sonstigen
regulatorischen Grundlagen, die es der Bundesregierung verbieten, in
Deutschland einen Fonds aufzusetzen, der nach dem Wasserfallprinzip strukturiert ist.
Allerdings können auch andere Gründe dafür sprechen, einen Fonds im Ausland
aufzusetzen, z. B. besondere Expertise, Standortvorteile wie das Vorhandensein
spezialisierter Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer und Finanzdienstleister oder
besonders günstige Rahmenbedingungen für bestimmte Arten von Fonds. So
bestehen etwa in Luxemburg weiterreichende Möglichkeiten, einen
Entwicklungsfonds aufzulegen, der für Privatinvestoren offen ist und Investitionen in
unverbriefter Form in Entwicklungsländern tätigen kann, deren Aufsicht oft nicht als
mit EU-Ländern gleichwertig anerkannt ist.
2. Welche Gründe gibt es für dieses Verbot?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Inwiefern gibt es in der Bundesregierung Überlegungen dazu, die rechtlichen
Grundlagen für die Zulassung solcher Fondsstrukturen zu schaffen, bzw.
welche Bedenken sprechen gegen eine solche Zulassung?
Seit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs im Jahr 2013 ist aus
regulatorischer Sicht die Zulassung zumindest ähnlich ausgestalteter Fonds in Deutschland
grundsätzlich möglich. Im März 2016 hat der Gesetzgeber zudem einen neuen
Rahmen für die Kreditvergabe durch Investmentfonds geschaffen. Ein Bedürfnis,
den regulatorischen Rahmen für solche Fonds zu ändern, wird derzeit nicht
gesehen.
Ungeachtet dessen bieten andere Länder zum Teil weiterreichende Möglichkeiten
zur Schaffung von Entwicklungsfonds, die für Privatinvestoren offen sind und
Investitionen in unverbriefter Form in Entwicklungsländern tätigen sollen. Je
nach den Anforderungen des Einzelfalls, kann daher ein anderer Standort
vorteilhafter sein (vgl. Antwort zu Frage 1).
4. Wird aus Sicht der Bundesregierung die eigene Vorbildfunktion im Kampf
gegen Steuervermeidungspraktiken nicht beschädigt, wenn sie selbst einen
Fonds in Luxemburg ansiedelt, um Ertragssteuern zu sparen?
Grund für die Wahl Luxemburgs als Standort für AATIF ist allein der Umstand,
dass Luxemburg – im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern – die in der
Antwort zu 1 dargelegten Rahmenbedingungen für die Gründung eines
strukturierten Entwicklungsfonds bietet. Steuerliche Aspekte spielten und spielen für die
Wahl des Standorts keine Rolle. Denn bei Investmentfonds, die Darlehen
ausreichen, wird grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern der Anleger besteuert.
Dafür gelten die am Wohnsitz des Anlegers gültigen Regeln. Zu diesem Zweck
muss der Fonds nach Luxemburger Gesetz jeden Anteilseigner identifizieren und
gezahlte Erträge an dessen Finanzamt melden. Die Förderung eines
Entwicklungsfonds wie AATIF mit Sitz in Luxemburg steht daher nicht im Widerspruch
zum Kampf der Bundesregierung gegen Steuervermeidungspraktiken.
5. Wie hoch waren Ziel- und Zusatzdividende von AATIF seit der Gründung
(bitte für einzelne Geschäftsjahre inklusive Geschäftsjahr 2016/2017 einzeln
angeben), und wie wurden diese Dividenden jeweils unter den
unterschiedlichen Anteilseignern (A-, B- und C-Shares) verteilt?
Der Jahresabschluss per 31. März 2017 steht noch nicht zur Verfügung. Die
Dividendenauszahlungen der Vorjahre sind im Folgenden aufgeführt:
Anteilsklasse
Jahr
Zieldividende
Zusatzdividende
Gesamt
alle in Mio. US-Dollar
2013 A 0,08 – 0,08
B – – –
C – – –
2014 A 0,58 0,03 0,61
B 0,12 0,03 0,15
C 0,69 0,27 0,96
2015 A 0,75 0,15 0,90
B 0,51 0,17 0,68
C 0,15 1,33 1,48
2016 A 0,71 0,10 0,81
B 0,97 0,20 1,17
C 0,24 0,92 1,16
6. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass ihren Aussagen von
2012 zufolge Anteilshalter von C-Shares die Mehrheit der Zieldividende
erhalten, bisher jedoch Anteilshalter von A-Shares die Hälfte der ausgezahlten
Dividende erhielten, diejenige von C-Shares hingegen nur ein Viertel?
Vertraglich ist festgelegt, dass A- und B-Investoren eine höhere Zieldividende
(target dividend) erhalten als C-Investoren (nämlich A: 3-Monats-Libor +
2,5 Prozent, B: 3-Monats-Libor + 3 Prozent, C: 3-Monats-Libor). Der Betrag, der
für die Zusatzdividende (complementary dividend) zur Verfügung steht, wird auf
C-, B- und A-Investoren im Verhältnis 4:2:1 verteilt. Das bedeutet, dass C-
Investoren pro Anteil viermal mehr Zusatzdividende als A-Investoren und zweimal
mehr Zusatzdividende als B-Investoren erhalten.
7. Inwiefern ist angesichts der bisher erfolgten, effektiven
Dividendenausschüttung sichergestellt, „dass die C-Anteile, die das meiste Risiko tragen,
den höchsten Anteil [an der Zieldividende] erhalten“, wie die
Bundesregierung 2012 versprach (Bundestagsdrucksache 17/10286, Antwort zu
Frage 4)?
Die C-Investoren erhalten den größten Anteil an der Zusatzdividende. Dies ist
vertraglich festgelegt, wie oben dargestellt.
8. Welche Projekte wurden nach Informationen der Bundesregierung bisher
von der TA Facility finanziert (bitte um Aufschlüsselung der Einzelprojekte
nach Finanzumfang, Projektträgern, Projektzielen und Projektergebnissen)?
Die AATIF TA Facility hat bislang 29 Einzelprojekte in Höhe von insgesamt
rd. 1,9 Mio. US-Dollar finanziert. Etwa 20 Prozent dieser Maßnahmen sind
unabhängig von den Investments des Fonds und betreffen beispielsweise
Sektorstudien, die Entwicklung von Kreditanalyseinstrumenten für den Agrarbereich oder
Analysen möglicher „Climate Smart“ Anbaumethoden für Kleinbauern. Der
Großteil der finanzierten TA-Projekte begleitet die Investments des AATIF und
verbessert deren entwicklungspolitische Wirkung. Viele dieser Maßnahmen sind
auf der Website kurz beschrieben. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um die
Teilfinanzierung von Schulbussen und die Rehabilitierung einer Schule für eine
in der Nähe von Agrivision ansässigen Gemeinde oder um das Training von
Kreditsachbearbeitern in den Agrarabteilungen verschiedener Banken. Auch die
Rapid Appraisals der einzelnen Investments (siehe Antworten zu den Fragen 11
und 17) sowie die rigorose Wirkungsanalyse bei WIENCO werden aus der TA
Facility finanziert.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die einzelnen Maßnahmen, die
von der TA Facility finanziert worden sind:
No Name Budget
(in Euro)
01/2012 Feasibility study of Tanzania Cassava Starch Company 15,209
02/2012 Financial contribution to rehabilitation of Katuba village school and procurement of
two school busses
150,000
01/2013 Short term consultancy on improvement of internal processes to improve loan
Turnaround Time (TAT) and credit monitoring
25,000
02/2013 Short term consultancy on dairy value chain analysis and assessment of market
potential
25,000
03/2013 Short term consultancy on horticultural value chain analysis and assessment of market
potential
25,000
04/2013 Co-financing of staff position for establishment of dedicated PTA agri-desk 96,000
05/2013 GADCO rice agronomy expert 62,000
06/2013 GADCO HR manager capacity building 10,000
07/2013 Balmed - cocoa trading expert I 49,000
08/2013 Pilot project on credit rating of agricultural cooperatives and commercial farms in
Kenya
150,000
01/2014 GADCO rice agronomy expert – second opinion 21,200
02/2014 Balmed – cocoa trading expert II 47,500
03/2014 WIENCO – Juergen Blanken baseline assessment retainer contract
11,300
04/2014 Comprehensive Impact Evaluation of WIENCO Ghana Ltd. Out-grower Schemes 500,000
05/2014 Rapid appraisals of two AATIF investments 160,000
06/2014 Balmed – Cocoa Trading Expert III 49,400
07/2014 Balmed – Chief Financial Officer 49,400
08/2014 Cape Concentrate - Processing plant personnel off season retention 51,000
09/2014 Cape Concentrate - Agricultural Supply Chain Manager 144,000
No Name Budget
(in Euro)
01/2015 Katuba School - Terminal review 7,500
02/2015 BancABC – SEMS enhancement and S&E training strategy 31,000
03/2015 Cape Concentrate – Turn Around Manager I 46,190
04/2015 Cape Concentrate – Turn Around Manager II 30,000
05/2015 Cape Concentrate - Production diversification feasibility study 45,000
01/2016 Mitigation measures against alcohol abuse on Chobe farm premises 17,800
02/2016 S+E Manager capacity building 50,000
03/2016 Feasibility study on climate smart credit Products for smallholders 46,200
Total 1,914,699
Quelle: KfW
9. Was wurde nach Informationen der Bundesregierung aus den Plänen, ein
Informationssystem zu Finanzierungsbedarf und Kreditwürdigkeit von Fair
Trade zertifizierten Produzentenorganisationen aufzubauen sowie ein
Förderprogramm zu erarbeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und
mittleren Unternehmen zu erhöhen (bitte um Details zu der Realisierung der
Pläne – was wurde genau gemacht, Finanzumfang,
Durchführungsorganisationen, Ergebnisse – bzw. warum diese eventuell nicht realisiert wurden)?
Im Jahr 2010 stellte das BMZ 1,75 Mio. Euro für die Entwicklung einer Fairtrade
Producer Finance Unit zur Verfügung. Zur Umsetzung wurde ein
Finanzierungsvertrag mit der Fairtrade Labelling Organization International (FLO)
geschlossen. Die Maßnahme wurde in zwei Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase wurde
mit Hilfe eines externen Consultants ein Konzept und Business Plan
ausgearbeitet. In der zweiten Phase sollte die Fairtrade Producer Unit auf Basis des
erarbeiteten Konzepts implementiert werden.
Aufgrund einer internen Umstrukturierung und erheblichen Personalwechseln
innerhalb der FLO verzögerte sich die Zusammenarbeit. Es zeichnete sich dabei ab,
dass die zweite Phase aufgrund der erheblichen strukturellen Änderungen
innerhalb von FLO nicht mehr sinnvoll umgesetzt werden kann. Dies wurde auch
durch FLO in einem offiziellen Schreiben an die KfW kommuniziert. Daraufhin
wurde die Zusammenarbeit mit FLO eingestellt. Der Großteil der Mittel dieser
Maßnahme wurde damit nicht ausgeschöpft (rd. 1,47 Mio. Euro Restmittel). Das
BMZ wurde über die oben skizzierten Entwicklungen regelmäßig informiert. In
einem Vermerk vom 14. Januar 2015 wurde dem BMZ vorgeschlagen, die
Restmittel für den Kauf von C-Shares des AATIF zu nutzen. Das BMZ hat dieser
Mittelverwendung zugestimmt.
10. Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Differenzen in den
Aussagen zu der Anzahl der Beschäftigten von Agrivision, wie sie zwischen
dem Geschäftsbericht von AATIF (208 Beschäftigte inklusive
Gelegenheitsarbeitern für das Jahr 2015) und den Informationen der Bundesregierung (bis
zu 1 000 Arbeitsplätze) bestehen?
Je nachdem, in welchem Jahr und zu welchem Zeitpunkt im Jahr die
Beschäftigungseffekte bei Agrivision gemessen werden, schwankt die Zahl der festen und
temporären Arbeitskräfte erheblich. Die im Geschäftsbericht von AATIF
verwendeten Zahlen wurden zu einem bestimmten Stichtag erhoben und geben den Stand
an genau diesem Tag an. Nicht abgebildet werden dagegen die temporären
Schwankungen. Agrivision hat mitgeteilt, in den letzten Jahren auf seinen zwei
Farmen in Sambia, Mkushi und Somawhe, zwischen 120 und 150 sowie 170 und
200 feste Arbeitskräfte angestellt zu haben. Zusätzlich stellten beide Farmen
Gelegenheitsarbeiter für temporäre Arbeiten ein, in der Größenordnung von bis zu
225 (Mkushi) und zwischen 190 und 220 (Somawhe). Die Mühle auf der Farm
von Agrivision beschäftigt weitere rd. 175 Mitarbeiter. In Hochzeiten wurden
durch Agrivision in beiden Farmregionen somit fast 1 000 Jobs geschaffen.
Es sollte festgehalten werden, dass bei diesem Investment des AATIF zwar
Beschäftigungswirkungen und die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards
nachgehalten werden, die Ernährungssicherung jedoch im Vordergrund steht. Da
es sich bei Agrivision um eine Farm handelt, deren Produktion modernisiert
wurde, ist die höhere Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln in der Region der
weitaus breitenwirksamere entwicklungspolitische Effekt (siehe auch Antwort zu
Frage 12).
11. Auf welchen gesicherten und öffentlich zugänglichen Daten beruhen die
Angaben der Bundesregierung über die bis zu 1 000 Menschen, die Agrivision
in Sambia beschäftigt?
Angaben zu geschaffenen Arbeitsplätzen, aber auch zu Produktivität oder
Einkommenseffekten, beruhen auf Entwürfen von Wirkungsstudien (sog. Rapid
Appraisals), die für alle Investments durchgeführt werden. Diese Studien werden
ausgeschrieben und durch externe Dienstleister durchgeführt. Üblicherweise wird
für eine solche Wirkungsstudie eine „baseline“ erhoben (zu Beginn des
Investments) sowie eine „endline“ (ca. drei bis vier Jahre nach Investition). Das Rapid
Appraisal zu Chobe ist beinahe fertig gestellt. Die Studie soll in den kommenden
Wochen auf der Hompepage des Fonds veröffentlicht werden.
12. Wie passt die Investitionsklausel, die es Agrivision erlaubt, 80 Prozent seiner
Produkte zu exportieren, mit den Aussagen der Bundesregierung zusammen,
dass die Finanzierung von Agrivision ein wichtiger Beitrag zur
Ernährungssicherung der Region darstellt?
Das Investment des AATIF hat dazu beigetragen, dass Agrivision seine
Farmproduktion in Mkushi ausbauen konnte, wodurch ein Produktionsanstieg von
4 000 Tonnen in 2010/2011 auf 14 000 Tonnen in 2015/2016 erreicht wurde.
Agrivision produziert insbesondere Nahrungsmittel (Mais, Weizen und Soja) für
den Verkauf in Sambia und in der Demokratischen Republik Kongo (DRK).
Konkret werden rd. 15 Prozent der Produktion in die DRK exportiert.
Dementsprechend leistet dieser Export einen Beitrag zur Ernährungssicherung in der Region
(siehe auch Antwort zu Frage 14).
13. Warum hat die Bundesregierung einer Finanzierung von Agrivision trotz
dieser Investmentklausel zugestimmt?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Inwiefern ist die Finanzierung von Agrivision für die Bundesregierung ein
entwicklungspolitischer Erfolg?
Wurden aus ihrer Sicht ausreichend Arbeitsplätze geschaffen, die
Haushaltseinkommen erhöht und die Armut in der Region signifikant gesenkt (bitte
Antwort auch mit Zahlen und Fakten belegen)?
Ja, die Bundesregierung hält dieses Investment für entwicklungspolitisch
erfolgreich. Neben den Punkten, die bereits in den Antworten zu den Fragen 10, 12 und
13 aufgeführt wurden (geschaffene Arbeitsplätze/erhöhte Verfügbarkeit von
Nahrungsmitteln in Sambia und Kongo), spricht folgendes dafür:
Gemeinsam mit der TA Facility des AATIF hat Agrivision ein Programm zur
Bekämpfung von Alkoholmissbrauch finanziert, von dem die Angestellten auf
der Farm sowie ihre Familien profitieren.
Die Gesundheitssituation der Bevölkerung wurde verbessert. Agrivision hat
eine Gesundheitsstation finanziert und der umliegenden Bevölkerung zur
Verfügung gestellt (siehe auch Antwort zu Frage 15), wodurch die (grundlegende)
medizinische Verpflegung verbessert wurde.
Es können Verbesserungen in der Schulbildung verzeichnet werden.
Agrivision hat die Rehabilitierung einer Schule und den Kauf zweier Schulbusse
ermöglicht (siehe auch Antwort zu Frage 8).
Durch die Zusammenarbeit von Agrivision und AATIF wird seit
Investitionsbeginn die Anwendung internationaler Standards, beispielsweise hinsichtlich
Arbeitsbedingungen und Mindestlöhnen, nachgehalten. Diese Art der
Zusammenarbeit zwischen Fonds und Kunde geht weit über eine rein finanzielle
Beziehung hinaus und trägt dazu bei, dass die entwicklungspolitische Wirkung
einzelner Projekte erhöht wird.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass sich für die Bewohnerinnen und Bewohner, die in der Nachbarschaft
einer Agrivion-Farm leben, die Wege in Gesundheitszentren durch die
Einzäunungen der Agrivision-Flächen erheblich verlängert haben und es
hierdurch in der Vergangenheit sogar zu mindestens einem Todesfall kam, da
hierdurch eine rechtzeitige Behandlung nicht mehr möglich war (vgl. Bericht
der ARD-Sendung „Monitor“ vom 6. Juli 2017)?
Es gibt immer noch verschiedene Zugänge zu der Gesundheitsstation. Die Wege
zur Gesundheitsstation sind durch die Einzäunung nicht grundsätzlich länger. Die
Gesundheitsstation bietet eine absolute Basisversorgung an. Schlangenbisse
können dort, unabhängig davon in welchem Zeitraum der Verletzte eingeliefert wird,
kaum effektiv behandelt werden.
Die Bundesregierung bedauert diesen tragischen Vorfall.
So einfach diese Gesundheitsstation ausgestattet ist, stellt sie für viele Anwohner
die einzige erreichbare medizinische Versorgung dar. Ohne das Unternehmen
Agrivision, das diese Gesundheitsstation auf eigene Kosten eingerichtet hat und
auf eigene Kosten der umliegenden Bevölkerung (nicht nur den Angestellten auf
der Farm) zur Verfügung stellt, gäbe es nicht einmal diese Basisversorgung.
16. Wohin führt Agrivision nach Kenntnis der Bundesregierung seine Steuern
ab, an den Firmensitz in Mauritius oder nach Sambia?
Sowohl nach Sambia als auch nach Mauritius.
17. Wie haben die Investitionen von AATIF nach Meinung der Bundesregierung
jeweils zu den drei entwicklungspolitischen Zielen des Fonds – Schaffung
von Arbeitsplätzen, Erhöhung der Haushaltseinkommen sowie
Verminderung der Armut – beigetragen (bitte für alle Finanzierungen einzeln
ausweisen)?
Für jedes Einzelinvestment werden jährlich verschiedene Daten erhoben – bspw.
Anbaufläche, Ertrag, Portfolioqualität (im Falle von Kunden, die
Finanzinstitutionen sind) etc. Diese Angaben beruhen weitgehend auf Eigenangaben der
Kunden und werden durch den Compliance Advisor (ILO – Berater des Fonds bei der
Umwelt- und Sozialanalyse der Investments) plausibilisiert. Um verlässlichere
Angaben zu bekommen, wird jedes Investment des AATIF einem Rapid
Appraisal unterzogen. Hierbei werden nicht nur die oben erwähnten Daten des
jährlichen Monitoring geprüft, sondern auch komplexere Indikatoren erhoben,
beispielsweise zu Einkommenssteigerungen oder anderen Armutswirkungen. Die
Datenerhebung für eine Wertbestückung der Indikatoren ist relativ aufwendig und
langwierig. Der AATIF nimmt diesen Aufwand auf sich und erhebt, zur Erhöhung
der Aussagekraft, eine „baseline“ (bei Investition) sowie eine „endline“ (3 bis
4 Jahre nach Investition) bei jeder Wirkungsstudie. Für zwei Investments –
Agrivision und (ein Sub-Investment der) PTA Bank – liegt ein finaler Entwurf der
Wirkungsstudie bereits intern vor. Bei einem weiteren Investment (WIENCO)
haben die Arbeiten für eine umfangreiche Wirkungsstudie begonnen. Das
CEVAL (Institut der Universität Saarbrücken) arbeitet hierfür gerade an der
„baseline“.
Durch diese Erläuterungen wird deutlich, dass für eine gewissenhafte Messung
der Ergebnisse und Wirkungen zahlreiche Studien zu unterschiedlichen
Zeitpunkten und diversen Aspekten der Entwicklung erhoben werden müssen. Nach
Fertigstellung der fundierten Untersuchungen stehen die Ergebnisberichte auf der
Homepage des Fonds zur Verfügung.
18. Warum ist das von der Bundesregierung mitfinanzierte Unternehmen
LAFCo in Mauritius angesiedelt?
Welche finanztechnischen sowie weiteren rechtlichen Vorteile ergeben sich
nach Informationen der Bundesregierung aus der Wahl des Firmensitzes?
Die Standortwahl Mauritius ergibt sich aus rechtlichen Erwägungen, aus dem
Vorhandensein einer professionellen Aufsicht nach internationalen Standards
sowie aus Kostengründen und dient damit der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit des
Vorhabens sowie der Vermeidung einer ineffizienten Verwendung von
Steuergeldern.
Vorteile des Standorts Mauritius für LAFCo im Einzelnen:
a) Die Bundesregierung ist im Interesse des deutschen Steuerzahlers gehalten,
Kosten zu sparen. Die Kosten eines Fonds (für z. B. Gründung, Registrierung,
regelmäßige Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, Kosten für aufsichtsrechtlich
erforderliches Reporting) sind in Deutschland etwa 50 Prozent höher als für einen
vergleichbaren Fonds in Luxemburg, ohne regulatorische Vorteile zu bieten, da
in Luxemburg die gleichen europäischen aufsichtsrechtlichen Regeln wie für
Deutschland gelten. Einen noch deutlicheren Kostenvorteil im Vergleich zu
Deutschland bietet der Standort Mauritius.
Die Kosten für kleinere Fonds sind selbst in Luxemburg bereits prohibitiv hoch:
Analysen zu verschiedenen Fondsmodellen haben ergeben, dass ein Fonds in
Luxemburg mindestens 50 Mio. Euro an Volumen umfassen muss, um
kostendeckend operieren zu können. Mit anderen Worten: Es lassen sich kleinere Fonds
wie LAFCo selbst in Luxemburg nicht nachhaltig betreiben und in Deutschland
ist dies in noch geringerem Maße möglich. Ferner wären diese zusätzlichen
Kosten anderen Ko-Investoren gegenüber nicht zu rechtfertigen, da es in Mauritius
international anerkannte Wirtschaftsprüfer, Administratoren, Anwälte usw. sowie
eine entsprechend gute Bankenregulierung und -aufsicht gibt (siehe auch Antwort
zu Frage 18b).
b) Die auf Mauritius vorhandene Fondsexpertise etwa bei Anwaltskanzleien,
Wirtschaftsprüfern und Finanzdienstleistern erlaubt eine gute und
kosteneffiziente Implementierung und Steuerung der Fonds.
c) Steuerliche Gründe sind in keinem Fall ausschlaggebend für die Standortwahl.
Denn für Investmentfonds, die Darlehen ausreichen, wird grundsätzlich nicht das
Unternehmen, sondern der Anteilseigner/Anleger besteuert. Und dies geschieht
gemäß den an ihrem Wohnsitz geltenden Regeln. Das gilt auch für die Fonds der
FZ (Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern, die
die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung durchführt). Es existieren keine Sonderabsprachen. Die
Fondsinvestoren unterliegen der regulären Besteuerung ihres Sitzlandes.
19. Warum hat die Bundesregierung ihren Beitrag an LAFCo im Bundeshaushalt
2016 aufgestockt?
Für das Vorhaben war bereits in 2014 ein Beitrag i. H. v. insgesamt 20 Mio. Euro
an LAFCo vorgesehen. Die KfW-Prüfung in 2014 erfolgte über diesen Beitrag,
wobei 9,514 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt 2014 zugesagt wurden und für
die in 2016 zugesagten 10,486 Mio. Euro eine Vorratsprüfung erfolgte. Die
Zusage in 2016 über die in 2014 vorratsgeprüften Mittel war ein regulärer Vorgang.
Insgesamt beläuft sich der Beitrag an LAFCo auf 20 Mio. Euro (von denen
bislang 18,84 Mio. US-Dollar ausgezahlt/gezeichnet sind, s. Antwort zu Frage 20).
Zwei in 2014 zugesagte Begleitmaßnahmen in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro
ergänzen das Vorhaben in den Bereichen Zusammenarbeit mit den Grünen
Innovationszentren, Monitoring usw.
20. Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung das derzeitige
Finanzvolumen von LAFCo, und welche anderen Investoren beteiligen sich aktuell
mit welchen Beträgen an LAFCo?
Investoren
Kapital
(US-Dollar) Anteile % Anteile
Eigenkapital 22.123.234
KfW 18.874.121 18.874.121 85%
AgDevCo 3.249.113 3.249.113 15%
Subordiniertes Darlehen Root Capital – bisher noch nicht ausgezahlt 2.000.000
Gesamt 24.123.234
21. Welche Vergütung haben nach Informationen der Bundesregierung die
beiden Fazilitätsmanager AgDevCo und Root Capital bisher erhalten?
AgDevCo ist, wie oben dargestellt, nicht ‚Fazilitätsmanager‘, sondern Investor.
Dementsprechend erhält AgDevCo auch keine Vergütung von LAFCo. Die
Vergütung von Root Capital setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Der Fondsmanager bekommt jährlich eine feste Vergütung (fixed fee), die im
Zeitverlauf abnimmt. Weiterhin erhält der Fondsmanager eine variable
Vergütung, die prozentual am ausstehenden Kreditportfolio bestimmt wird. Bei
Erreichung bestimmter Zielwerte, die jährlich vom Aufsichtsrat des Fonds neu
bestimmt werden, erhöht sich die variable Vergütung um einen zuvor festgelegten
Prozentsatz.
22. Welche Unternehmen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung das
Portfolio von LAFCo aktuell (bitte um Aufschlüsselung der jeweiligen
Kredithöhe und der erhofften Ziele, die mit der jeweiligen Finanzierung verbunden
sind)?
LAFCo finanziert kleine und mittlere Unternehmen im landwirtschaftlichen
Bereich in Afrika. Schwerpunktmäßig bietet LAFCo dringend benötigte
Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Krediten für „Crop Purchase Finance“ und
„Input Finance“ an und kombiniert sie mit agronomischer und finanzieller Beratung
für Kleinbauern. LAFCo konzentriert sich auf agrarische Wertschöpfungsketten
im Nahrungsmittelbereich, deren Akteure überwiegend lokale und regionale
Märkte versorgen. Ziel der Maßnahme ist es, durch den verbesserten Zugang
lokaler KMU zu Betriebsmittelfinanzierungen die Einbindung von Kleinbauern in
die Wertschöpfungskette zu verbessern und dadurch Produktivität und
Einkommen von Kleinbauern zu erhöhen. So werden Nahrungsmittelsicherheit,
Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum insgesamt gesteigert.
Borrower Name
Amount
Gulu Agricultural Development Company Ltd. USD 1.500.000,00
Meru Greens Horticulture Ltd EUR 950.000,00
Afrimac Nut Company Ltd USD 850.000,00
Nhyira Dua Ghana Limited USD 250.000,00
Uganda Cocoa and Commodities Ltd USD 1.300.000,00
Gulu Agricultural Development Company Ltd. USD 1.500.000,00
Afrimac Nut Company Ltd USD 1.200.000,00
SCOOPADIS EUR 1.000.000,00
Yedent Agro Group of Companies Limited GHS 2.000.000,00
Core Investments Limited KES 20.000.000,00
Yedent Agro Group of Companies Limited USD 400.000,00
Quelle: Quarterly Report per 30. Juni 2017
23. Wann soll nach Informationen der Bundesregierung der erste Jahresbericht
von LAFCo erscheinen, der auf der Homepage für Herbst 2016 angekündigt
wird (
www.lendingforafricanfarming.com/en/press/annual-report/)?
Der Bericht ist bereits erschienen und wurde mittlerweile auf der Homepage
hochgeladen.
24. Welche Kooperationen von LAFCo mit welchen Grünen Innovationszentren
wurden nach Informationen der Bundesregierung bisher abgeschlossen bzw.
sind in Planung (bitte Inhalt, Ziel und finanziellen Umfang der
Kooperationen sowie Kooperationspartner einzeln ausweisen)?
Eine Begleitmaßnahme zu LAFCo, die Matching Grant Facility, kooperiert mit
dem Grünen Innovationszentrum in Kenia und in Malawi. Die Matching Grant
Facility bietet zum einen Training im Bereich financial literacy/investment
planning und zum anderen Investitionszuschüsse (matching grants) an. Dabei arbeitet
die Matching Grant Facility mit Kleinbauern zusammen, die bereits Kunden der
Grünen Innovationszentren sind. Die Auswahl geeigneter Kleinbauern erfolgt
dementsprechend gemeinsam mit der GIZ.
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ISSN 0722-8333]