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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Der Africa Agriculture and Trade Investment Fund und die Lending for African Farming Company

Fondsstrukturen, Auflegungsverbot in Deutschland, steuerliche Aspekte bei der Standortwahl, Dividendenausschüttung seit Fondsgründung, Projektfinanzierung durch die Technical Assistance Facility (TA Facility), Realisierung entwicklungspolitischer Ziele; AATIF-Investition in Agrivision: Beschäftigte auf Agrivision-Farmen in Sambia, Export von Nahrungsmitteln, entwicklungspolitische Effekte, Zugänge zu Gesundheitszentren, Steuerabführung von Agrivision; Lending for African Farming Company (LAFCo): Unternehmenssitz auf Mauritius, Haushaltsmittel im Jahr 2016, Finanzvolumen, Investoren, Managervergütung, Veröffentlichung des Jahresberichts, Kooperationen<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

30.08.2017

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1327026.07.2017

Der Africa Agriculture and Trade Investment Fund und die Lending for African Farming Company

der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

2011 gründete die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW Bankengruppe und der Deutschen Bank den Africa Agriculture and Trade Investment Fund (AATIF). Der AATIF verfolgt nach Selbstdarstellung drei entwicklungspolitische Zielsetzungen: die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erhöhung der Haushaltseinkommen sowie die Reduktion von Armut (Bundestagsdrucksache 17/10286, Grafik S. 11). Die Entscheidung, den AATIF in Luxemburg anzusiedeln, hat die Bundesregierung u. a. damit begründet, dass die rechtliche Gestaltung des Fonds, insbesondere die Strukturierung des Fonds nach unterschiedlichen Risikoklassen (A-, B- und C-Shares; „Wasserfallprinzip“), in Deutschland so nicht möglich gewesen wäre (Antwort auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten Niema Movassat vom 17. November 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/3258). Bei seiner Gründung steuerten Bundesregierung (C-Shares), KfW und Deutsche Bank (B-Shares) 45 bzw. jeweils 20 Mio. Euro zu dem Fonds bei.

Um sicherzustellen, „dass die C-Anteile, die das meiste Risiko tragen, den höchsten Anteil [an der Zieldividende] erhalten“, wird die Zieldividende laut Auskunft der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 wie folg verteilt: vier Anteile an C-Shares, zwei Anteile an B-Shares und ein Anteil an A-Shares (Bundestagsdrucksache 17/10286, Antwort zu Frage 4). Laut jüngeren Informationen erhielten von den bisher ausgeschütteten Dividenden C- und B-Shares jedoch nur jeweils ein Viertel, während die Hälfte der Dividenden an A-Shares floss (Bundestagsdrucksache 18/10868, Antwort zu Frage 34).

Neben seinen Anteilen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auch Begleitmaßnahmen für den AATIF in Höhe von 9,25 Mio. bzw. 11 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10868, Antwort zu Frage 7) finanziert. Aus diesen Geldern wird u. a. die Technical Assistance Facility (TA Facility) gespeist, die der Wissensgenerierung und Wissensvermittlung dienen soll. Zudem war 2012 geplant, mit den Geldern ein Informationssystem zu Finanzierungsbedarf und Kreditwürdigkeit von Fair Trade zertifizierten Produzentenorganisationen aufzubauen sowie ein Förderprogramm, um die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen (Bundestagsdrucksache 17/10286, Antwort zu Frage 4).

Eine umstrittene Finanzierung von AATIF ist die von Agrivision (siehe www.fian.de/fileadmin/user_upload/news_bilder/Schuldenreport_2017_AATIF.pdf, S. 40 bis 43). Das BMZ hat diese Finanzierung wiederholt mit dem Hinweis auf die positiven Beschäftigungseffekte von Agrivision verteidigt. Laut Informationen des BMZ beschäftigt Agrivision zu Hochzeiten bis zu 1 000 Arbeitsplätze in Sambia (Antwort der Bundesregierung auf Nachfragen zur Beantwortung der Mündlichen Frage 14 des Abgeordneten Niema Movassat vom 23. Juni 2017, s. Plenarprotokoll 18/242). Laut Geschäftsbericht von AATIF beschäftigte Agrivision im Dezember 2015 jedoch lediglich 208 Menschen, davon zwölf Manager und 125 Festangestellte (www.aatif.lu/tl_files/downloads/annual_reports/AATIF_AR_2015.pdf, S. 30). Dies ist weniger als zu Beginn des Investments 2011 (258 Beschäftigte, siehe: www.aatif.lu/tl_files/downloads/annual_reports/AATIF_AR_2012.pdf, S. 15), und nur ein Bruchteil der ursprünglich von Agrivision versprochenen 1 639 Arbeitsplätze (Schuldenreport 2017, S. 43). In einem Bericht der ARD-Sendung „Monitor“ vom 6. Juli 2017 rühmt D. N., Farmmanager von Agrivision, den hohen Mechanisierungsgrad und die geringen Arbeitskosten des Unternehmens (www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-g-gipfel-wer-profitiert-vom-marshall-plan-fuer-afrika-100.html). Agrivision hat laut Aussagen von AATIF das Recht, bis zu 80 Prozent seiner Produkte zu exportieren (Geschäftsbericht 2015, S. 29). Gleichzeitig spricht die Bundesregierung davon, dass Agrivision einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherung in der Region leistet (Antwort auf Nachfragen zur Beantwortung der Mündlichen Frage 14).

2015 hat die KfW im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit dem Investor AgDevCo und Root Capital das Unternehmen Lending for African Farming Company (LAFCo) mit Sitz auf Mauritius gegründet. Aus dem Haushalt der Bundesregierung flossen 13,5 Mio. Euro (2014) und 12 Mio. Euro (2016) an das Unternehmen, das Kleinbauern in Afrika mit Krediten und technischer Beratung beim Aufbau von bzw. bei der Integration in Wertschöpfungsketten behilflich sein soll. Zudem sind auch Kooperationen mit den Grünen Innovationszentren der Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger (SEWOH) geplant (www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Fazilitaet-zur-Finanzierung-landwirtschaftlicher-Wertschoepfungskette---AgDeVCo-ueberregional-Investitition-32136.htm). Allerdings ist bis heute nur ein Kunde von LAFCo bekannt: das ugandische Agrarunternehmen GADC (www.lendingforafricanfarming.com/en/portfolio-lafco/). Einen Jahresbericht hat das Unternehmen bis heute nicht vorgelegt (www.lendingforafricanfarming.com/en/press/annual-report/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche rechtlichen oder sonstigen regulatorischen Grundlagen verbieten es der Bundesregierung, in Deutschland einen Fonds aufzusetzen, der nach dem Wasserfallprinzip strukturiert ist?

2

Welche Gründe gibt es für dieses Verbot?

3

Inwiefern gibt es in der Bundesregierung Überlegungen dazu, die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung solcher Fondsstrukturen zu schaffen, bzw. welche Bedenken sprechen gegen eine solche Zulassung?

4

Wird aus Sicht der Bundesregierung die eigene Vorbildfunktion im Kampf gegen Steuervermeidungspraktiken nicht beschädigt, wenn sie selbst einen Fonds in Luxemburg ansiedelt, um Ertragssteuern zu sparen?

5

Wie hoch waren Ziel- und Zusatzdividende von AATIF seit der Gründung (bitte für einzelne Geschäftsjahre inklusive Geschäftsjahr 2016/2017 einzeln angeben), und wie wurden diese Dividenden jeweils unter den unterschiedlichen Anteilseignern (A-, B- und C-Shares) verteilt?

6

Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass ihren Aussagen von 2012 zufolge Anteilshalter von C-Shares die Mehrheit der Zieldividende erhalten, bisher jedoch Anteilshalter von A-Shares die Hälfte der ausgezahlten Dividende erhielten, diejenige von C-Shares hingegen nur ein Viertel?

7

Inwiefern ist angesichts der bisher erfolgten, effektiven Dividendenausschüttung sichergestellt, „dass die C-Anteile, die das meiste Risiko tragen, den höchsten Anteil [an der Zieldividende] erhalten“, wie die Bundesregierung 2012 versprach (Bundestagsdrucksache 17/10286, Antwort zu Frage 4)?

8

Welche Projekte wurden nach Informationen der Bundesregierung bisher von der TA Facility finanziert (bitte um Aufschlüsselung der Einzelprojekte nach Finanzumfang, Projektträgern, Projektzielen und Projektergebnissen)?

9

Was wurde nach Informationen der Bundesregierung aus den Plänen, ein Informationssystem zu Finanzierungsbedarf und Kreditwürdigkeit von Fair Trade zertifizierten Produzentenorganisationen aufzubauen sowie ein Förderprogramm zu erarbeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen (bitte um Details zu der Realisierung der Pläne – was wurde genau gemacht, Finanzumfang, Durchführungsorganisationen, Ergebnisse – bzw. warum diese eventuell nicht realisiert wurden)?

10

Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Differenzen in den Aussagen zu der Anzahl der Beschäftigten von Agrivision, wie sie zwischen dem Geschäftsbericht von AATIF (208 Beschäftigte inklusive Gelegenheitsarbeitern für das Jahr 2015) und den Informationen der Bundesregierung (bis zu 1 000 Arbeitsplätze) bestehen?

11

Auf welchen gesicherten und öffentlich zugänglichen Daten beruhen die Angaben der Bundesregierung über die bis zu 1 000 Menschen, die Agrivision in Sambia beschäftigt?

12

Wie passt die Investitionsklausel, die es Agrivision erlaubt, 80 Prozent seiner Produkte zu exportieren, mit den Aussagen der Bundesregierung zusammen, dass die Finanzierung von Agrivision ein wichtiger Beitrag zur Ernährungssicherung der Region darstellt?

13

Warum hat die Bundesregierung einer Finanzierung von Agrivision trotz dieser Investmentklausel zugestimmt?

14

Inwiefern ist die Finanzierung von Agrivision für die Bundesregierung ein entwicklungspolitischer Erfolg? Wurden aus ihrer Sicht ausreichend Arbeitsplätze geschaffen, die Haushaltseinkommen erhöht und die Armut in der Region signifikant gesenkt (bitte Antwort auch mit Zahlen und Fakten belegen)?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass sich für die Bewohnerinnen und Bewohner, die in der Nachbarschaft einer Agrivion-Farm leben, die Wege in Gesundheitszentren durch die Einzäunungen der Agrivision-Flächen erheblich verlängert haben und es hierdurch in der Vergangenheit sogar zu mindestens einem Todesfall kam, da hierdurch eine rechtzeitige Behandlung nicht mehr möglich war (vgl. Bericht der ARD-Sendung „Monitor“ vom 6. Juli 2017)?

16

Wohin führt Agrivision nach Kenntnis der Bundesregierung seine Steuern ab, an den Firmensitz in Mauritius oder nach Sambia?

17

Wie haben die Investitionen von AATIF nach Meinung der Bundesregierung jeweils zu den drei entwicklungspolitischen Zielen des Fonds – Schaffung von Arbeitsplätzen, Erhöhung der Haushaltseinkommen sowie Verminderung der Armut – beigetragen (bitte für alle Finanzierungen einzeln ausweisen)?

18

Warum ist das von der Bundesregierung mitfinanzierte Unternehmen LAFCo in Mauritius angesiedelt? Welche finanztechnischen sowie weiteren rechtlichen Vorteile ergeben sich nach Informationen der Bundesregierung aus der Wahl des Firmensitzes?

19

Warum hat die Bundesregierung ihren Beitrag an LAFCo im Bundeshaushalt 2016 aufgestockt?

20

Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung das derzeitige Finanzvolumen von LAFCo, und welche anderen Investoren beteiligen sich aktuell mit welchen Beträgen an LAFCo?

21

Welche Vergütung haben nach Informationen der Bundesregierung die beiden Fazilitätsmanager AgDevCo und Root Capital bisher erhalten?

22

Welche Unternehmen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung das Portfolio von LAFCo aktuell (bitte um Aufschlüsselung der jeweiligen Kredithöhe und der erhofften Ziele, die mit der jeweiligen Finanzierung verbunden sind)?

23

Wann soll nach Informationen der Bundesregierung der erste Jahresbericht von LAFCo erscheinen, der auf der Homepage für Herbst 2016 angekündigt wird (www.lendingforafricanfarming.com/en/press/annual-report/)?

24

Welche Kooperationen von LAFCo mit welchen Grünen Innovationszentren wurden nach Informationen der Bundesregierung bisher abgeschlossen bzw. sind in Planung (bitte Inhalt, Ziel und finanziellen Umfang der Kooperationen sowie Kooperationspartner einzeln ausweisen)?

Berlin, den 26. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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