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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" und Ergebnisse des ersten Förderaufrufs

Zahlr. Einzelfragen zu Anträgen und Bewilligungen bzw. zur Bewertung des 1. Förderaufrufs, u.a. betr. bearbeitete Anträge zu Schnell- und Normalladepunkten, Antragsteller mit den meisten Ladepunkten, Gesamtsumme bewilligter Zuwendungen mit Verteilung auf Bundesländer, Aufschlüsselung auf Schnell- und Normalladepunkte und Anteil von Kommunen und kommunalen Betrieben, Ablehnungen, regionale Verteilung, fehlender Förderhöchstsätze sowie Einsatz des &quot;Windhundverfahrens&quot;; Vorbereitung des 2. Förderaufrufs: Veröffentlichung, Fördersummen, Zielvorgaben, Vorgehensweise, Verteilungsvorgaben, max. Zuwendung pro Antragsteller<br /> (insgesamt 53 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

13.09.2017

Aktualisiert

02.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1328607.08.2017

Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ und Ergebnisse des ersten Förderaufrufs

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Februar 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland sowie einen ersten Förderaufruf bekanntgegeben. Ziel der Förderrichtlinie ist es nach eigenen Angaben, den Aufbau von 5 000 Schnellladestationen und 10 000 Normalladestationen zu bezuschussen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/ DE/Pressemitteilungen/2017/019-dobrindt-e-ladesaeulenoffensive.html).

Nach Ansicht der Fragesteller ist jedoch ungewiss, ob die Förderrichtlinie dazu beiträgt, einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur sicherzustellen.

Abseits von Vorgaben für die Verteilung von Schnellladepunkten auf die Bundesländer sah der erste Förderaufruf keine differenzierte räumliche Steuerung des Ausbaus vor. Insbesondere Ausbauquoten für ländliche Räume und unterschiedliche Fördersätze je nach Standort waren nicht vorgesehen. Dies könnte dazu führen, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur in ländlichen Regionen schwächer ausfällt. Weiterhin erfolgte die Vergabe von Fördergeldern nach dem „Windhundverfahren“, also nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung. Denkbar ist, dass Akteure mit größeren finanziellen und personellen Ressourcen bei der Vorbereitung und Antragstellung stärker von diesem Verfahren profitieren als kleinere Akteure, die mit der Antragstellung weniger stark vertraut sind. Zudem ist der erste Förderaufruf mit Zuwendungen in Höhe von 10 Mio. Euro für Normalladepunkte nach Ansicht der Fragesteller zu klein bemessen, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur bereits im ersten Schritt spürbar zu beschleunigen.

Sofern eine vollständige Abarbeitung und Auswertung der Anträge des ersten Förderaufrufs noch nicht vorliegt, bitten die Fragesteller um eine Beantwortung auf Basis der bereits erfolgten Auswertung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Anträge im ersten Förderaufruf

Fragen53

1

Für wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits wurden Zuwendungen beantragt (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)?

2

Für wie viele Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung kleiner als 100 Kilowatt einerseits und mit einer Ladeleistung ab einschließlich 100 Kilowatt andererseits wurden Zuwendungen beantragt (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)?

3

Wie verteilen sich die Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits, für die Zuwendungen beantragt wurden, auf Standorte in Großstädten, Mittelstädten, Kleinstädten und Landgemeinden (bitte nach Standorttypen aufschlüsseln)?

4

Wie verteilen sich die Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits, für die Zuwendungen beantragt wurden, auf Standorte an Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen Straßen (bitte nach Standorttypen aufschlüsseln)?

5

Auf welche zehn Antragsteller entfallen die meisten Ladepunkte, für die Zuwendungen beantragt wurden, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte aufschlüsseln nach Antragsteller und Anzahl der Ladepunkte, für die Zuwendungen beantragt wurden)?

6

Wie hoch ist die Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Antragsteller aufschlüsseln)?

7

Wie hoch ist die Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen für Schnellladepunkte, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)?

8

Wie hoch ist die Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen für Normalladepunkte, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)?

9

Auf welche zehn Antragsteller entfallen die höchsten Summen beantragter Zuwendungen, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte aufschlüsseln nach Antragsteller und Höhe der beantragten Zuwendungen)?

10

Wie hoch ist der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen an der Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)?

11

Wie hoch ist der Anteil von Kommunen, kommunalen Betrieben und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen, an der Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)?

12

Wie hoch ist der Anteil von Energieversorgern an der Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)?

13

Wie hoch ist der Anteil von Automobilherstellern an der Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)?

14

Für wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits wurden Zuwendungen bewilligt (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)?

15

Für wie viele Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung kleiner als 100 Kilowatt einerseits und mit einer Ladeleistung ab einschließlich 100 Kilowatt andererseits wurden Zuwendungen bewilligt (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)?

16

Wie verteilen sich die Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits, für die Zuwendungen bewilligt wurden, auf Standorte in Großstädten, Mittelstädten, Kleinstädten und Landgemeinden (bitte nach Standorttypen aufschlüsseln)?

17

Wie verteilen sich die Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits, für die Zuwendungen bewilligt wurden, auf Standorte an Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen Straßen (bitte nach Standorttypen aufschlüsseln)?

18

Auf welche zehn Antragsteller entfallen die meisten Ladepunkte, für die Zuwendungen bewilligt wurden, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte aufschlüsseln nach Antragsteller und Anzahl der Ladepunkte, für die Zuwendungen bewilligt wurden)?

19

Wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Antragsteller aufschlüsseln)?

20

Wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen für Schnellladepunkte, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)?

21

Wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen für Normalladepunkte, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)?

22

Auf welche zehn Antragsteller entfallen die höchsten Summen bewilligter Zuwendungen, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte aufschlüsseln nach Antragsteller und Höhe der bewilligten Zuwendungen)?

23

Wie hoch ist der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen an der Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)?

24

Wie hoch ist der Anteil von Kommunen, kommunalen Betrieben und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen, an der Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)?

25

Wie hoch ist der Anteil von Energieversorgern an der Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)?

26

Wie hoch ist der Anteil von Automobilherstellern an der Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)?

27

Wie viele Anträge wurden aufgrund nicht erfüllter Bewilligungskriterien abgelehnt, und wie viele Ladepunkte, für die Zuwendungen beantragt wurden, umfassten diese Anträge insgesamt?

28

Wie viele Anträge wurden aufgrund von Unvollständigkeit oder anderer formaler Gründe abgelehnt, und wie viele Ladepunkte, für die Zuwendungen beantragt wurden, umfassten diese Anträge insgesamt?

29

Welches Antragsdatum und welche Uhrzeit trägt der letzte noch bewilligte Antrag auf Zuwendungen für Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits, bevor aus Gründen des „Windhundverfahrens“ kein weiterer Antrag bewilligt werden konnte?

30

Aus welchen Gründen wurde bei der regionalen Verteilung von Schnellladepunkten im ersten Förderaufruf, der lediglich Verteilungsvorgaben auf Bundesländerebene vorsah, nicht stärker differenziert, beispielsweise durch Verteilungsvorgaben auf Landkreisebene oder unterschiedliche Verteilungsvorgaben, die zwischen Groß-, Mittel-, Kleinstädten und Landgemeinden unterscheiden?

31

Aus welchen Gründen wurden im ersten Förderaufruf lediglich 10 Mio. Euro für Zuwendungen für Normalladepunkte bereitgestellt?

32

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Summe von 10 Mio. Euro für Zuwendungen für Normalladepunkte angesichts der beantragten Zuwendungen zu klein bemessen war, und wenn nein, warum nicht?

33

Aus welchen Gründen wurden im ersten Förderaufruf im Gegensatz zu den regionalen Verteilungsvorgaben für Schnellladepunkte keine regionalen Verteilungsvorgaben für Normalladepunkte festgelegt?

34

Aus welchen Gründen wurden im ersten Förderaufruf keine unterschiedlichen Förderhöchstsätze in Abhängigkeit vom Standort der Ladepunkte vorgesehen, um derzeit weniger lukrative Standorte stärker zu fördern und damit einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur sicherzustellen?

35

Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland und den einzelnen Förderaufrufen ein flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur über alle Raumtypen hinweg erreicht werden kann, und wenn ja, durch welche Instrumente der Förderrichtlinie und der Förderaufrufe wird dies ermöglicht?

36

Aus welchen Gründen wurde im ersten Förderaufruf das „Windhundverfahren“ eingesetzt?

37

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass vom „Windhundverfahren“ vor allem solche Akteure profitieren, die aufgrund größerer finanzieller und personeller Ressourcen Anträge schneller und in größerer Stückzahl einreichen können als andere Akteure? Wenn nein, warum nicht?

38

An welchem Tag wird nach Kenntnis der Bundesregierung der erste Ladepunkt, der durch die Förderrichtlinie bezuschusst wurde, in Betrieb genommen?

39

Wann wird der zweite Förderaufruf erfolgen, und ist insbesondere noch im Jahr 2017 mit einem zweiten Aufruf zu rechnen?

40

Werden die Anträge aus dem ersten Förderaufruf vor der Bekanntmachung des zweiten Förderaufrufs zunächst vollständig abgearbeitet, und wenn nein, warum nicht?

41

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Erkenntnisse aus dem ersten Förderaufruf vollumfänglich berücksichtigt werden können, wenn die Anträge aus dem ersten Förderaufruf vor der Bekanntmachung des zweiten Förderaufrufs noch nicht vollständig abgearbeitet wurden?

42

Welche Fördersummen für die Bezuschussung von Normalladepunkten und Schnellladepunkten wird der zweite Förderaufruf jeweils umfassen?

43

Wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits sollen mit dem zweiten Förderaufruf bezuschusst werden?

44

Wird die Bundesregierung das „Windhundverfahren“ auch im zweiten Förderaufruf einsetzen, und wie begründet sie dieses Vorgehen?

45

Inwiefern setzt die Bundesregierung im zweiten Förderaufruf die Vorgabe der Förderrichtlinie um, dass bei der Vergabe „das zentrale Kriterium die geringsten Förderkosten pro kW Ladeleistung sein sollen“ (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-fuer-fahrzeuge-in-deutschland.pdf?__blob=publicationFile, S. 3)?

46

Werden die Vorgaben für die regionale Verteilung von Ladepunkten im zweiten Förderaufruf stärker differenziert, um der Möglichkeit der Förderrichtlinie nachzukommen, dass „in den Förderaufrufen […] für die räumliche Allokation von Ladeinfrastruktur regionale und funktionelle Differenzierungen vorgegeben werden“ können (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-fuer-fahrzeuge-in-deutschland.pdf?__ blob=publicationFile, S. 3)? Wenn ja, inwiefern erfolgt diese Differenzierung? Wenn nein, warum nicht?

47

Inwiefern wird der zweite Förderaufruf regionale Verteilungsvorgaben für Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits vorsehen?

48

Wird die Bundesregierung die regionale Verteilung von Ladepunkten im zweiten Förderaufruf in Form von Verteilungsvorgaben auf Landkreisebene oder unterschiedliche Verteilungsvorgaben, die zwischen Groß-, Mittel-, Kleinstädten und Landgemeinden unterscheiden, umsetzen, und wenn nein, warum nicht?

49

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mögliche Vorgaben für die regionale Verteilung von Ladepunkten im zweiten Förderaufruf die Standorte der im ersten Förderaufruf bewilligten Zuwendungen berücksichtigen, wenn die Anträge aus dem ersten Förderaufruf vor der Bekanntmachung des zweiten Förderaufrufs noch nicht vollständig abgearbeitet wurden?

50

Wird die Bundesregierung im zweiten Förderaufruf unterschiedliche Förderhöchstsätze in Abhängigkeit vom Standort der Ladepunkte vorsehen, um derzeit weniger lukrative Standorte stärker zu fördern und damit einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur sicherzustellen, und wenn nein, warum nicht?

51

Inwiefern werden sich die Förderhöchstsätze im zweiten Förderaufruf von den Werten im ersten Förderaufruf unterscheiden?

52

Auf welchen Wert wird die maximale Zuwendungssumme pro Antragsteller im zweiten Förderaufruf begrenzt?

53

Von wie vielen Förderaufrufen geht die Bundesregierung derzeit insgesamt aus?

Berlin, den 7. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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