[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
25. August 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13431
18. Wahlperiode 29.08.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/13311 –
Die Tafeln und ihre Bedeutung im sozialen Gefüge der Bundesrepublik
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 1993 eröffnete in Berlin die erste Tafel, um Menschen, deren
monatliches Einkommen nicht dafür ausreichte, sich und ihre Familien zu ernähren, mit
Lebensmittelspenden zu unterstützen.
23 Jahre später, im Jahr 2016, existieren in der Bundesrepublik Deutschland
925 Tafeln, die alle unter einem Dachverband, dem Bundesverband Deutsche
Tafel e. V., organisiert sind. Insgesamt spenden über 60 000 Menschen in der
Bundesrepublik ihre Freizeit und ihr Know-how für die Tafel-Idee, die
mittlerweile auch international Nachahmer gefunden hat.
Diese „Erfolgsgeschichte“ hat jedoch einen sozial bedenklichen Beigeschmack:
Mehr als 20 Jahre Lebensmittelspenden durch Tafeln sind auch Ausdruck von
sozialer Ausgrenzung und einer verfehlten Sozialpolitik. Deutet dies doch
darauf hin, dass immer mehr Menschen in der Bundesrepublik Deutschland auf
Hilfe angewiesen sind, um nicht Hunger leiden zu müssen.
Durch die Tafeln wird allerdings nicht nur Essen zur Verfügung gestellt,
sondern auch Begegnungsorte, die soziale Teilhabe an den selbstverständlichsten
Dingen ermöglichen, geschaffen. Die Professionalisierung der Tafeln bringt
mittlerweile viele Zusatzangebote für die Bedürftigen hervor: kostenlose
Mittagstische, Kundencafés, Seniorinnentreffs und Seniorentreffs,
Kinderfreizeiten, Bringdienste, Kleiderkammern, Möbel- und Bücherbörsen.
Auch für Geflüchtete sind die Tafeln oft eine erste Anlaufstelle. Im Jahr 2015
war der Anlauf so groß, dass die Helferinnen und Helfer am Rande ihrer
Belastbarkeit arbeiteten, sich zugleich aber auch der oftmals fremdenfeindlichen
Anfeindungen erwehren mussten (vgl.
www.noz.de/deutschland-welt/politik/
artikel/627031/wegen-fluchtlingshilfe-hasstiraden-gegen-tafeln#). Eine der
harmloseren Forderungen lautete, die Lebensmittel ausschließlich an bedürftige
Deutsche zu verteilen.
Der Bundesverband Deutsche Tafel hat sich klar gegen Rassismus positioniert.
Im Jahresbericht 2016 heißt es beispielsweise, dass die Tafeln im Rahmen ihrer
Möglichkeiten „allen Menschen in Not – unabhängig von sozialer oder
ethnischer Herkunft, Nationalität, Alter, Religion, Weltanschauung, Geschlecht,
sexueller Identität, Handicaps oder Beeinträchtigungen“ („Die Tafeln – Orte der
Begegnung. Bundesverband Deutsche Tafeln e. V. Jahresbericht 2016“, S. 4) –
zur Verfügung stünden. Darüber hinaus rief der Bundesverband Deutsche Tafel
das Projekt Heimattafel ins Leben, auch beschäftigten die Tafeln im Jahr 2016
circa „170 junge Menschen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes mit
Flüchtlingsbezug“ (ebd., S. 10).
Verbandschef Jochen Brühl appellierte in diesem Zusammenhang übrigens
schon 2015 in Richtung Politik, ihre Verantwortung besser wahrzunehmen und
sich nicht auf die Ehrenamtlichen zu verlassen (vgl. Pressemitteilung des
Bundesverbandes Deutsche Tafel und mdr.de vom 1. Juni 2015). Im Jahresbericht
des Bundesverbandes Deutsche Tafel des Jahres 2016 heißt es erneut: „wenn
sich die politischen Rahmenbedingungen nicht ändern, kann jede direkte Hilfe –
sei es die Unterstützung der Tafeln oder anderer sozialer Organisationen – kaum
mehr sein als ein Tropfen auf den heißen Stein“ („Die Tafeln – Orte der
Begegnung. Bundesverband Deutsche Tafeln e. V. Jahresbericht 2016“, S. 40).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Vorbemerkung der Bundesregierung sowie in den Antworten zu den
Fragen 1, 2 und 9 (Bundestagsdrucksache 18/6011, S. 2 ff.) der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Tafeln – Entwicklung, Praxis und Stellung im System
sozialer Hilfen in Deutschland“ hat sich die Bundesregierung ausführlich zur
Tafelbewegung in Deutschland geäußert. Die Bundesregierung hält an der darin zum
Ausdruck kommenden Bewertung fest.
Zusammengefasst ergibt sich:
Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist ständige Aufgabe
der Bundesregierung; bereits aus dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1
des Grundgesetzes) ist die Verpflichtung abzuleiten, allen Bürgerinnen und
Bürgern, die sich in sozialen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden,
das menschenwürdige Existenzminimum zu gewährleisten.
Die Tafeln in Deutschland sind – in all ihrer Vielfältigkeit und damit auch in
der Pluralität ihrer Trägerschaft, ihrer sich selbst gesetzten Aufgabenstellungen
und Vorgehensweisen – ein herausragendes Beispiel für zivilgesellschaftliches
Engagement. Durch dieses Engagement können Menschen über die staatliche
Sozialpolitik hinaus unterstützt werden.
Die Tafeln stellen deshalb eine Ergänzung zu den vorhandenen staatlichen
Sozialleistungen dar. Sie können und sollen jedoch die staatlichen
Sozialleistungen nicht ersetzen, weder teilweise noch vollständig.
Kernaufgabe und Ursprung der Tafelbewegung ist es, eine sinnvolle
Verwendung von qualitativ einwandfreien Produkten, insbesondere von
Lebensmitteln, zu ermöglichen und diese so vor der Vernichtung zu bewahren.
Mit Ausnahme lebensmittelrechtlicher Vorschriften unterliegen die Tafeln für
ihre Tätigkeit keinen bundesgesetzlichen Normierungen und es werden ihnen
auch keine Aufgaben gesetzlich übertragen. Sie entscheiden autonom darüber,
unter welchen Voraussetzungen und inhaltlichen wie räumlichen
Abgrenzungen sie Unterstützungsangebote vorhalten.
Die feststellbare Zunahme der Anzahl von Tafeln und ihrer Nutzerinnen und
Nutzer ist differenziert zu sehen. Wachsende Inanspruchnahme einerseits und
Expansion der Tafeln andererseits bedingen sich nicht nur gegenseitig, sondern
sie fördern sich auch wechselseitig. Je größer das Angebot der Tafeln ist –
sowohl hinsichtlich der Zahl der Abgabestellen als auch der Differenzierung der
angebotenen Waren, – desto mehr Menschen nutzen das Angebot. Eine
dadurch verursachte steigende Nachfrage nach den Angeboten wird wiederum
als Begründung für eine Ausweitung des Angebots aufgefasst.
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2015 und 2016 die mit dem starken
Zustrom von Flüchtlingen und Migranten verbundenen Herausforderungen
gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und tausenden
freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern gemeistert. Die in großer Zahl
eintreffenden Asylbewerber und Schutzsuchenden waren nicht nur unterzubringen,
vielmehr war aus dem Stand ihr Lebensunterhalt zu gewährleisten und von Anfang
an zu ihrer Integration beizutragen. Im Rahmen des vielfältigen sozialen
Engagements ehrenamtlicher Helfer leisten auch die Tafeln einen anerkennenswerten
Beitrag.
1. Wie viele Tafeln und ähnliche Einrichtungen (Brotkörbe, Kleiderkammern,
Suppenküchen usw.) existieren in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit insgesamt (bitte, wenn möglich, nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Menschen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
Tafeln und andere nichtstaatliche existenzsichernde Einrichtungen in der
Bundesrepublik, und kann die Bundesregierung prozentuale Auffälligkeiten
zwischen ländlichem Raum und städtischen Gebieten ausmachen?
3. Welche Gruppen von Menschen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung
diese Einrichtungen (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen
und Rentner, Geflüchtete, Erwerbslose, Geringverdienerinnen und
Geringverdiener, Alleinerziehende usw.), und wie ist die statistische Verteilung
(bitte, wenn möglich, auch für die einzelnen Bundesländer und nach
Alterskohorten, mindestens jedoch nach Kindern/Jugendlichen und
Erwachsenen, aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen die erfragten Daten nicht vor. Entsprechende
Erfassungen könnten nur von den Trägern der Tafeln vorgenommen werden.
Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Mit wie vielen Menschen, die auf die Nutzung der Tafelangebote
angewiesen sind, rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020?
Die für die gefragte Vorausschätzung erforderlichen Daten liegen der
Bundesregierung nicht vor; auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
5. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Tafeln bei der
steigenden Zahl der Bedürftigen durch Geflüchtete zu unterstützen und sprachliche
und kulturelle Barrieren zu verringern?
Zu Anzahl und Zusammensetzung des Kundenkreises der Tafeln liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor; ergänzend wird auf die gemeinsame
Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Zur Unterstützung der Tafeln durch die
Bundesregierung wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 18 verwiesen.
6. Teilt die Bundesregierung die Forderung, Flüchtlinge vom Kundinnenkreis
und Kundenkreis der Tafeln auszuschließen, weil sie genug Unterstützung
bekämen (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 30. November 2015) (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung bewertet die von den Trägern der Tafeln zu treffenden
Entscheidungen über den Zugang zu ihren Angeboten nicht; ergänzend wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung politisch motivierte Angriffe auf
Tafeln gegeben, weil diese Geflüchtete versorgen?
Wenn ja, bitte nach Ort, Datum, Art des Angriffs aufführen.
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte
Kriminalität“ (KPMD-PMK) übermitteln die Polizeien der Länder dem
Bundeskriminalamt Erkenntnisse zu politisch motivierten Straftaten.
Für das in der Kleinen Anfrage formulierte Angriffsziel „Tafeln“ gibt es keinen
bundesweiten Katalogwert im KPMD-PMK und in der Folge kein konkretes
Suchkriterium in der BKA-Fallzahlendatei LAPOS (Lagebild Auswertung
politisch motivierter Straftaten). Eine automatisierte Fallzahlendarstellung ist,
bezogen auf dieses konkrete Angriffsziel, somit nicht möglich.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und inwieweit Jobcenter
die Tafeln als „strategischen Partner“ sehen, und wenn ja, wie sehen diese
aus, und welche Position hat die Bundesregierung dazu?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Werden durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter Erwerbslose
und Menschen mit geringem Einkommen zur Verbesserung ihrer materiellen
Situation an Tafeln verwiesen, insbesondere auch bei Sperrzeiten (Drittes
Buch Sozialgesetzbuch) und Sanktionen (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)?
Eine Regelung oder Weisung mit dem Inhalt, dass Arbeitslose oder Personen mit
geringem Einkommen zur Verbesserung ihrer materiellen Situation an die Tafeln
verwiesen werden sollen, ist seitens der Bundesagentur für Arbeit in den
Rechtskreisen SGB II und SGB III nicht ergangen.
10. Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, wie viele „1-Euro-
Jobberinnen und 1-Euro-Jobber“ (Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) durch die Jobcenter an Tafeln
vermittelt werden?
Arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte können in eine
Arbeitsgelegenheit – auch bei den Tafeln – zugewiesen werden, wenn die darin
verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und
wettbewerbsneutral sind (§ 16d Absatz 1 Satz 1 SGB II). Mit Arbeitsgelegenheiten sollen sie
ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen und
Integrationsfortschritte erzielen. Arbeitsgelegenheiten begründen kein Arbeitsverhältnis.
Der Bundesagentur für Arbeit liegen keine statistischen Daten vor, wie viele
erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine Arbeitsgelegenheit bei Tafeln ausüben.
11. Existiert nach Auffassung der Bundesregierung ein Zusammenhang
zwischen der immer noch hohen Zahl von Sanktionen gegen ALG-II-
Empfängerinnen und ALG-II-Empfänger und der steigenden Anzahl von
Tafelnutzerinnen und Tafelnutzern (bitte begründen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die einen entsprechenden
Zusammenhang belegen würden. Denn Daten zur Anzahl und zur
Zusammensetzung der Nutzerinnen und Nutzer werden von den Tafeln nicht erhoben;
ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Damit fehlen bereits gesicherte Informationen dazu, wie viele Bezieherinnen und
Bezieher von Arbeitslosengeld II die Angebote der Tafeln nutzen; auf die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 10 der Kleinen Anfrage
„Tafeln – Entwicklung, Praxis und Stellung im System sozialer Hilfen in
Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 18/6011, S. 5 und 7) wird verwiesen.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bunderegierung das Spendenaufkommen bei
Sach-, Geld- oder Dienstleistungsspenden seit 2012 bei den Tafeln
entwickelt (bitte nach Jahr und Sach-, Geld- oder Dienstleitungsspende in Euro
auflisten)?
Über das Spendenaufkommen der Tafeln liegen der Bundesregierung keine
eigenen Erkenntnisse vor.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Tafeln zunehmend
Schwierigkeiten haben, den nötigen Umfang an Waren zu bekommen und
zur Verfügung zu stellen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Sie geht
jedoch zudem davon aus, dass aufgrund der regionalen Struktur der Tafeln keine
bundesweit gültigen Aussagen möglich sind.
14. Wie viele staatliche Mittel erhalten die Tafeln nach Kenntnis der
Bundesregierung für welche Projekte, und wieviel Prozent des gesamten Bedarfes
wird damit abgedeckt (bitte aufschlüsseln)?
Der Bundesverband Deutsche Tafel e. V. ist von Anfang an Partner der vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Jahr 2012
gestarteten Initiative „Zu gut für die Tonne!“. Seitdem wurden Zuwendungen von
insgesamt 136 430 Euro für sechs Aktionstage zur Rettung von Lebensmitteln
vergeben.
Mit 399 000 Euro unterstützt das BMEL von 2016 bis 2019 den Bundesverband
Deutsche Tafel e. V. dabei, Geflüchtete für das Ehrenamt zu gewinnen und
Ehrenamtliche in der Integrationsarbeit mit Geflüchteten zu stärken und zu
qualifizieren. Das Projekt HeimatTafel umfasst neben Bildungsmaßnahmen und einer
koordinierenden Projektstelle beim Bundesverband die Förderung von
ausgewählten HeimatTafel-Projekten vor Ort.
Informationen, wie viel Prozent des gesamten Bedarfs damit abgedeckt werden,
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Ferner können die Tafeln Einsatzorte von Freiwilligenarbeit sein, die von den
entsprechenden Bundesprogrammen unterstützt werden. So ist insbesondere beim
Bundesfreiwilligendienst (BFD) ein Einsatz bei den Tafeln möglich. Den
Einsatzstellen wird der Aufwand für das Taschengeld, die
Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung im Rahmen der im Haushaltsplan
vorgesehenen Mittel und unter Berücksichtigung von Obergrenzen und der
verbrauchten Kontingente wie folgt erstattet. Die Einsatzstellen der Tafeln haben für den
BFD folgende Mittel erhalten:
Jahr Betrag in Euro
2011 168.000
2012 3.235.200
2013 2.664.000
2014 2.752.800
2015 2.552.000
2016 2.651.600
2017* 2.292.400
* 2017: Stand: 14. August 2017
Im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr
(FÖJ) sind die Tafeln nicht als Träger bekannt. Es kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden, dass andere FSJ/FÖJ-Träger Freiwillige zu den Tafeln entsenden, die
aus dem Bundeshaushalt gefördert werden. Daten werden dazu aber nicht
erhoben.
Daneben fördert die Bundesregierung im Einzelfall besonders begründete
Projekte der Tafeln, um sie in ihrer Arbeit zu stärken. So haben im Jahr 2016 auf
Antrag des Bundesverbandes Deutsche Tafel e. V. für das Vorhaben „Druck von
Broschüren und Handreichungen für die Öffentlichkeitsarbeit der Tafeln vor Ort
sowie für Ehrenamtliche und Tafelkunden“ eine Zuwendung von 27 000 Euro
erhalten.
Informationen über den Anteil von Bundesmitteln am finanziellen Mittelbedarf
der Tafeln liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. Welche Fördermittel können Tafeln nach Kenntnis der Bundesregierung
neben Bundesmitteln noch beantragen?
Über die Möglichkeiten der Tafeln, neben Bundesmittel weitere Fördermittel zu
beantragen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Welche Fördermittel können Tafeln nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Landesebene beantragen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Fördermittel auf
Landesebene vor.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Gerichte und
Staatsanwaltschaften eingezogene Bußgelder an die Tafeln zuweisen?
Wenn ja, wann war das in welchem Zusammenhang, und in welcher Höhe
der Fall, und auf welcher rechtlichen Grundlage können eingezogene
Bußgelder an gemeinnützige Organisationen zugewiesen werden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Gerichte und
Staatsanwaltschaften Geldauflagen zugunsten der Tafeln verhängen. Die
Erteilung solcher Auflagen auf der Grundlage des § 153a der Strafprozessordnung
oder des § 56b des Strafgesetzbuches erfolgt durch die Gerichte und
Staatsanwaltschaften der Länder. Statistische Erhebungen hierzu sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
18. Unterstützt die Bundesregierung die Tafeln neben Geldzuweisungen auch
durch Dienstleistungen, Beratung, Sachmittel und/oder in anderer Form
(beispielsweise durch bundeseigene Beratungsgremien oder durch das
Bereitstellen von Räumlichkeiten) (bitte aufschlüsseln nach Art der Spende, Zweck
und Zeitpunkt)?
Mit Ausnahme der in der Antwort zu Frage 14 erwähnten Programme unterstützt
die Bundesregierung die Tafeln weder durch Geldzuweisungen noch durch
Spenden, Beratung oder Sachmittel.
Allerdings verfolgen Körperschaften, die eine Tafel unterhalten und in diesem
Zusammenhang Lebensmittel kostenlos oder verbilligt an wirtschaftlich
hilfebedürftige Menschen im Sinne des § 53 Nummer 2 der Abgabenordnung (AO)
abgeben, damit regelmäßig gemeinnützige (§ 52 Absatz 2 Nummer 9 AO) bzw.
mildtätige (§ 53 AO) Zwecke. Unter der Voraussetzung, dass ihre Satzung sowie
tatsächliche Geschäftsführung den Vorgaben der §§ 51 bis 68 AO entspricht,
können diese Körperschaften als steuerbefreit im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9
des Körperschaftsteuergesetzes (= Status der Gemeinnützigkeit) anerkannt
werden. Der Status der Gemeinnützigkeit vermittelt verschiedene steuerliche
Privilegien sowie die Berechtigung zur Ausstellung steuerlich abzugsfähiger
Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Absatz 1 der Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung.
Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013
(BGBl I 2013 S. 556) wurden die Nachweismodalitäten der Tafeln erheblich
vereinfacht. Während steuerbegünstigte Körperschaften, die mildtätige Zwecke im
Sinne des § 53 AO verfolgen oder einen Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege nach
§ 66 AO unterhalten, detaillierte Aufzeichnungen über den Kreis ihrer
Leistungsempfänger vorhalten müssen, kann gemäß § 53 Nummer 2 Satz 8 AO auf Antrag
der Körperschaft auf einen Nachweis der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit
verzichtet werden, wenn aufgrund der besonderen Art der gewährten
Unterstützungsleistung sichergestellt ist, dass nur wirtschaftliche hilfebedürftige Personen
unterstützt werden. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung regelt in
Nummer 12 Satz 4 zu § 53 AO, dass insbesondere auch Tafeln als Nutzer der
Nachweiserleichterung in Betracht kommen.
19. Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, die Tafeln durch die Einrichtung
von Stellen im so genannten Öffentlichen Beschäftigungssektor zu
unterstützen?
Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Instrumente öffentlich geförderter
Beschäftigung – Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II und Förderung von
Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II – sowie des Bundesprogramms „Soziale
Teilhabe am Arbeitsmarkt“ können erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Tätigkeiten bei einer Tafel ausüben. Die Entscheidung über eine Förderung im konkreten
Einzelfall treffen ausschließlich die örtlichen Jobcenter im Rahmen ihrer
dezentralen Handlungskompetenz. Dabei ist maßgeblich, ob eine Förderung den
gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und inwieweit mit der Förderung eine
Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Eine Förderung hat
hingegen nicht das Ziel, bestimmten Institutionen und Einrichtungen Arbeitskräfte zur
Verfügung zu stellen, auch wenn sie gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten.
20. Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, Tafeln zu Orten der sozialen und
politischen Selbstorganisationen von Menschen, die in Armut leben müssen,
auszubauen und sie infrastrukturell und materiell diesbezüglich durch
öffentliche Mittel zu unterstützen?
Über ihr Selbstverständnis, die Ausrichtung ihrer Arbeit und ihre
Selbstorganisation entscheiden die Verbände und Organisationen unter Achtung der
freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in eigener
Verantwortung. Um die Arbeit der Tafeln in ihrer heutigen Ausrichtung zu würdigen,
übernimmt die jeweilige amtierende Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend seit dem Jahr 2002 die Schirmherrschaft für die Tafeln. Zur
Frage einer damit verbundenen Förderung wird auf die Antwort zu Frage 14
verwiesen.
21. Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, Tafeln grundsätzlich auch
dahingehend öffentlich zu fördern, dass eine unabhängige Sozialberatung in
diesen angeboten werden kann?
Die die Tafeln tragenden Organisationen oder Initiativen entscheiden
eigenständig über Umfang und Ausgestaltung ihres Angebots; ergänzend wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Beratungsangebote im Sinne einer allgemeinen Sozialberatung können die
gesetzliche Beratungspflicht der Sozialleistungsträger nach § 14 des Ersten Buches
Sozialgesetzbuch ergänzen und dazu beitragen, Zugangsschwellen abzubauen.
Eine finanzielle Förderung solcher Beratungstätigkeiten seitens der
Bundesregierung ist nicht vorgesehen.
22. Unterstützt die Bundesregierung die Tafeln bei der Suche nach Partnerinnen
und Partnern, oder verpflichtet sie öffentlich-rechtliche Unternehmen in
diesem Zusammenhang?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung sind Tafeln vorrangig auf lokaler
Ebene organisiert, weshalb die Zusammenarbeit mit Unternehmen jeglicher
Rechtsform sowie mit Unterstützerinnen und Unterstützern sich nach den
jeweiligen örtlichen Gegebenheiten richtet. Deshalb geht die Bundesregierung davon
aus, dass die Tafeln vor Ort lokale Netzwerke unterhalten. Die Bundesregierung
sieht deshalb weder Möglichkeiten noch Bedarf für eine Unterstützung im Sinne
der Fragestellung.
23. Nutzt die Bundesregierung die Tafeln und deren Expertise im Bereich Armut
für das Monitoring eigener Projekte?
Die Bundesregierung führt keine eigenen Projekte im Sinne der Fragestellung
durch.
24. Wie reagierte die Bundesregierung auf die Forderung der Tafeln nach einem
Armutsbeauftragten und einer Entwicklung einer nationalen Strategie gegen
Armut?
Hat sich die Bundesregierung dieser angenommen?
Die Bundesregierung sieht die Etablierung eines Armutsbeauftragten und die
Formulierung einer nationalen Strategie gegen Armut vor dem Hintergrund einer
ausdifferenzierten Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch
von Sozialpartnern und zivilgesellschaftliche Organisationen, als nicht
erfolgversprechend an.
25. Hält die Bundesregierung ein gesetzliches Wegwerfverbot von
Lebensmitteln für Großhändler nach französischem Vorbild für nötig, und erwägt sie
eine solche Gesetzeseinführung auch hierzulande (bitte begründen)?
Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen?
Wenn nein, welche Alternativen bei der Verbesserung der
Versorgungssituation der Tafeln sieht die Bundesregierung stattdessen?
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine gesetzliche
Regelung und wird in dieser Auffassung unter anderem auch vom Bundesverband
Deutsche Tafel e. V. unterstützt (siehe Vorstandsbeschluss von Februar 2016).
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Stellungnahme zur
Entschließung des Bundesrates vom 23. Juni 2017 auf Drucksache 180/17 (B).
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen „Leitfaden
für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen – Rechtliche
Aspekte“ entwickelt, der Ratschläge enthält, die allesamt dem wichtigen Ziel dienen,
in Zukunft noch mehr Lebensmittel retten zu können. Der Ratgeber erläutert
sowohl Spendern, als auch Empfängern von Lebensmittelüberschüssen die geltende
Rechtslage, um die Weitergabe von Nahrungsmitteln an soziale Einrichtungen
wie etwa die Tafeln zu erleichtern.
Zudem können die zuständigen Behörden der Länder bestehende
Ermessensspielräume – soweit dies mit gesundheitlichen Aspekten vereinbar ist – nutzen, um
karitative Organisationen wie die Tafeln zu unterstützen. So wurde auf Initiative
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei der
Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2015 der folgende Beschluss gefasst:
„Die Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der
Verbraucherschutzressorts der Länder und des Bundes befürworten daher eine sachgerechte und
unbürokratische Vorgehensweise im Rahmen der Lebensmittelüberwachung im
Zusammenhang mit der Weitergabe von Lebensmitteln an und durch gemeinnützige
Organisationen.“
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