[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 30. August 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13477
18. Wahlperiode 04.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Nicole Maisch,
Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13334 –
Fipronil in Eiern – Konsequenzen für Lebensmittelüberwachung und -sicherheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Spätestens am 22. Juli 2017 wurde Fipronil erstmals in Eiern in den
Niederlanden entdeckt, wenige Tage später, am 30. Juli 2017, tauchten auch erstmals
belastete Eier in Deutschland auf – in Nordrhein-Westfalen. Nachdem die dortigen
Behörden zunächst keine Gesundheitsgefahren sahen und auch das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zunächst beschwichtigte, wurde in den
folgenden Tagen deutlich, dass sich insbesondere für Kinder beim Konsum
fipronilbelasteter Eier Gesundheitsrisiken ergeben (
www.zeit.de/news/2017-08/07/
gesundheit-der-fipronil-eier-skandal-07125002). Im Lauf der Geschehnisse
wurden Vorwürfe laut, dass sowohl belgische (
www.deutschlandfunk.de/
belgien-und-der-eierskandal-viele-fragen-um-den-fipronil.1773.de.html?dram:
article_id=393040) als auch niederländische Behörden (
www.tagesschau.de/
wirtschaft/fipronil-eier-skandal-109.html) und die Europäische Kommission
(
www.sueddeutsche.de/panorama/lebensmittelskandal-eu-wusste-
offenbarschon-anfang-juli-von-belasteten-eiern-1.3622171) schon früher von den
Belastungen wussten.
1. Wie viele mit Fipronil belastete Eier gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt (bitte gesondert für belastete Eier aus deutscher Produktion
ausweisen)?
a) Wie viele Eier kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland
in den Handel (bitte gesondert für belastete Eier aus deutscher Produktion
ausweisen)?
Die Bundesregierung ging anfänglich aufgrund der seinerzeit vorliegenden
Informationen (Stand: 8. August 2017) davon aus, dass rd. 10,7 Millionen
möglicherweise mit Fipronil belastete Eier aus den Niederlanden nach Deutschland geliefert
worden sein könnten. In der Zwischenzeit ist aufgrund einer Vielfalt von im EU-
Schnellwarnsystem kommunizierten weiteren Informationen zu Warenströmen
und Untersuchungsergebnissen festzustellen, dass eine definitive und verlässliche
Einschätzung der Zahl der in den Handel gelangten Eier nicht möglich sein dürfte.
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen informierten am 21. August 2017
darüber, dass der Einsatz fipronilhaltiger Mittel in Legehennenställen bis zum
9. Februar 2017 zurückreiche. Vor diesem Hintergrund kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Zahl der belasteten Eier größer ist als ursprünglich
angenommen.
b) Wie viele Eier wurden davon vernichtet?
Über die Zahl der vernichteten Eier liegen dem Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) keine Informationen vor.
c) Wie viele belastete Eier aus Deutschland kamen in den Handel
(einschließlich Export)?
Über die Zahl in den Handel gelangter Eier (Import plus Export) liegen dem
BMEL keine Informationen vor.
d) Wie viele landwirtschaftliche Betriebe und Vertriebsstätten waren nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland betroffen (bitte für die
Bundesländer gesondert ausweisen)?
Nach Kenntnis des BMEL sind mit Stand vom 24. August 2017 in Deutschland
119 Betriebe (Erzeuger/Verpacker/Zwischenhändler) betroffen:
Baden-Württemberg: 6
Bayern: 9
Brandenburg: 4
Hamburg: 3
Hessen: 6
Mecklenburg-Vorpommern: 4
Niedersachsen: 28
Nordrhein-Westfalen: 37
Rheinland-Pfalz: 7
Saarland: 3
Sachsen: 2
Sachsen-Anhalt: 3
Schleswig-Holstein: 64
Thüringen: 1
e) Wann und wo kamen nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals
belastete Eier in Umlauf?
Am Freitag, 28. Juli 2017, informierte die Niederlande die deutschen Behörden
mit der Folgemeldung (fup-07) zur RASFF-Meldung 2017.1065 über einen
Vertrieb von potenziell mit Fipronil belasteten Eiern nach Deutschland.
2. Inwieweit ist die Tötung mit anschließender Entsorgung der betroffenen
Tiere nach Auffassung der Bundesregierung ein vernünftiger Grund
entsprechend des Tierschutzgesetzes – vor dem Hintergrund, dass die Tiere nach
einer Übergangszeit ohne Fipronil-Belastung wieder für die
Lebensmittelherstellung eingesetzt werden können (Antwort bitte detailliert begründen)?
Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Skandals getötet?
Wie wurden sie getötet, und zu welchem Zweck bzw. welcher Verwendung?
Gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen
Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Ob ein vernünftiger Grund im
Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt, ist in jedem Einzelfall anhand der
konkreten Gegebenheiten zu beurteilen. Ein vernünftiger Grund kann nur dann
vorliegen, wenn einzelfallbezogen und unter Zugrundelegung strenger Maßstäbe alle in
Frage kommenden Alternativen ausscheiden und dem Tierhalter keine zumutbare
Handlungsalternative zur Verfügung steht. Die Bewertung, ob in einem
konkreten Einzelfall ein vernünftiger Grund für die Tötung von Tieren vorliegt, obliegt
den für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden der Länder.
Zu den konkreten Fragen in Bezug auf erfolgte Tötungen liegen dem BMEL keine
Informationen vor.
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt im
Zuge des Skandals ergriffen?
Die Bundesregierung hat die folgenden Maßnahmen ergriffen:
Aktivierung und Betrieb des Lagezentrums im Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Nachdem die Niederlande am 28. Juli 2017 über das Europäische
Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) über den Vertrieb von
potenziell mit Fipronil belasteten Eiern nach Deutschland (2017.1065-fup07)
informiert hatten, wurde im BVL noch am gleichen Tag das Lagezentrum gemäß
dem vorgesehenen Verfahren eingerichtet. Am Sonntag, dem 30. Juli 2017,
wurde den Ländern mitgeteilt, dass das BVL die Kommunikationskanäle und
Prozesse seines Lagezentrums aktiviert, um die Informationen BVL-intern
optimal strukturieren und schneller bearbeiten zu können.
Zeitnah mit der Eröffnung des Lagezentrums wurde im behördeninternen
Fachinformationssystem für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(FIS-VL) ein gesonderter Bereich zum Austausch von Daten und
Informationen von Stellen der Länder und des Bundes zum vorliegenden Ereignis
eingerichtet.
In einer von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian
Schmidt einberufenen Telefonkonferenz mit seinen Amtskollegen in den
Ländern am 7. August 2017 wurde die Situation umfassend erörtert. Ferner wurde
vereinbart, das Thema Fipronil auf der Agrarministerkonferenz vom 27. bis
zum 29. September 2017 in Lüneburg zu beraten und das Thema ebenfalls auf
die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im Frühjahr 2018
zu setzen.
Bereits am 29. Juli gab es einen ersten telefonischen Kontakt von
Bundesminister Christian Schmidt mit seinem niederländischen Amtskollegen, dem am
30. Juli ein ausführliches Telefonat folgte. Nach weiterem
Informationsaustausch zwischen den Ministerien fanden am 7. August ebenfalls auf
Veranlassung von Bundesminister Christian Schmidt Gespräche mit seinen
Amtskollegen aus Belgien und den Niederlanden statt. Die Forderung Deutschlands nach
besserem Informationsaustausch wurde von Belgien und den Niederlanden
geteilt und durch Entsendung einer deutschen Verbindungsbeamtin nach Belgien
und den Niederlanden umgesetzt. Ebenfalls am 7. August 2017 hat sich
Bundesminister Christian Schmidt mit Gesundheitskommissar Vytenis Povilas
Andriukaitis darüber verständigt, dass das gemeinsame Europäische Vorgehen
effizienter werden muss. Inzwischen hat der Kommissar angekündigt, dass er
nach Vorliegen der Fakten kurzfristig die Ministerinnen und Minister sowie
nationale Experten zu einem Spitzengespräch einladen werden, um über
Verbesserungen zu beraten.
Auf Initiative von Bundesminister Christian Schmidt soll das Fipronil-
Geschehen bereits auf dem informellen Agrarministerrat vom 3. bis 5. September
2017 in Tallinn zur Sprache kommen.
Initiierung eines außerplanmäßigen Untersuchungsprogramms im Rahmen des
Bundesweiten Überwachungsplans 2017 (BÜp)
Auf Initiative von Bundesminister Christian Schmidt wurde noch für das Jahr
2017 ein Monitoringprogramm auf Fipronil in Ei-Verarbeitungsprodukten und
eihaltigen Tiefkühlprodukten mit den Ländern vereinbart. In diesem
koordinierten Programm untersuchen die Länder im laufenden Jahr noch ca. 800
Proben auf die Anwesenheit von Fipronil. Darüber hinaus wurden die Länder um
Prüfung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, bereits in 2017 entnommene bzw.
noch vorgesehene Proben von Eiern und Geflügelfleisch im Rahmen des
Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) 2017 auch auf Fipronil zu
untersuchen.
4. Warum fehlte es an einer bundesweit einheitlichen Information der
Verbraucherinnen und Verbraucher, die zudem der Gesundheitsgefahr durch die
Eier, insbesondere für Kinder, frühzeitig gerecht wurde?
Eine wissenschaftsbasierte Bewertung des gesundheitlichen Risikos von
Fipronil-haltigen Eiern durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erfolgte
umgehend auf Basis der ersten, von den zuständigen Behörden vorgelegten
Analysedaten. Diese erste vorläufige Bewertung wurde bereits am Sonntag, den
30. Juli 2017 um 18.30 Uhr in einer Mitteilung auf den Internetseiten des BfR
veröffentlicht und somit Verbraucherinnen und Verbrauchern kommuniziert.
Diese Mitteilung enthält auch eine Bewertung des gesundheitlichen Risikos für
Kinder.
5. Warum fehlte es an einer bundesweit gültigen Liste von öffentlicher Seite
mit den Codes der betroffenen Eier (vgl.
www.gruene-bundestag.de/agrar/
verbraucherinnen-und-verbraucher-schuetzen-07-08-2017.html)?
Es ist Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder öffentliche Warnungen und
Informationen im Sinne des § 40 Absatz 1 des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches (LFGB) vorzunehmen. Hierzu stellen die Länder ihre Informationen
auf der Internetseite
www.lebensmittelwarnung.de ein. Informationen über
betroffene Betriebe/betroffene Eiercodes können jeweils nur von zuständigen
Behörden in den Ländern ermittelt und im zuvor genannten Portal veröffentlicht
werden.
6. Warum stuft das BfR eine Gefährdung von Kindern durch die belasteten Eier
als „unwahrscheinlich“ ein, wenn bei Kleinkindern schon zwei Eier für eine
Überschreitung des Grenzwertes sorgen (
www.bfr.bund.de/cm/343/gesund
heitliche-bewertung-von-ersten-analysenergebnissen-zu-fipronilgehalten-in-
lebensmitteln-in-deutschland.pdf bzw.
www.bfr.bund.de/de/fragen_und_
antworten_zu_fipronilgehalten_in_lebensmitteln_tierischen_ursprungs-201
459.html)?
Das BfR hat bereits in seiner Stellungnahme Nr. 016/2017 vom 30. Juli 2017 auf
Basis der bis dahin höchsten gemessenen Fipronil-Gehalten in Eiern (1,2 mg/kg
aus Belgien (BE) und Hühnerfleisch (0,0156 mg/kg aus Deutschland (DE)) die
Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit über folgendes Ergebnis
informiert:
Basierend auf dem deutschen Verzehrsmodell (NVS II-Modell) ergab sich in
einer ersten akuten Risikobewertung für Verbraucher nach international
harmonisierten Standards für keine der betrachteten deutschen
Verbrauchergruppen eine Überschreitung der Akuten Referenzdosis (ARfD) durch den Verzehr
von Fipronil-haltigen Hühnereiern oder -fleisch.
Unter zusätzlicher Berücksichtigung aller europäischen Verzehrdaten ergab
sich nur für Kleinkinder im Vereinigten Königreich (UK) eine Überschreitung
der ARfD um das 1,6-fache durch Hühnereier, wenn die Verzehrdaten aus UK
(1,5 Eier pro Tag bei 70 g/Ei) und der höchste Fipronilwert in Eiern aus BE
zugrunde gelegt werden. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig eine konkrete
Gesundheitsgefährdung. Ein gesundheitliches Risiko ist unter o. g.
Modellannahmen bei Kindern nach Verzehr von Hühnereiern mit dem bislang höchsten
gemessenen Fipronil-Gehalt (1,2 mg/kg) per se möglich.
Der Verzehr von zwei Eiern an einem Tag stellt für Kleinkinder bereits einen
Extremverzehr dar und wird durch die zugrunde gelegten Verzehrstudien nicht
bestätigt. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung (DGE) ein Verzehr von maximal 3 Eiern pro Woche für
Erwachsene empfohlen wird.
7. Wieso befanden sich bis zum 5. August 2017 keinerlei Informationen zu mit
Fipronil belasteten Eiern auf der Website des Bundesamts für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)?
Aufgrund der grundgesetzlichen Vorgaben sind die Länder für die amtliche
Lebens- und Futtermittelüberwachung zuständig. Öffentliche Warnungen und die
Kommunikation zu Vorkommnissen im Bereich der Lebensmittelüberwachung
fallen somit ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Der Bund darf
hier nur informieren, soweit die Informationen von den zuständigen
Landesbehörden bereits öffentlich kommuniziert wurden oder gemäß § 40 Absatz 5 LFGB
soweit kein Land zuständig ist. Für die Warnungen der Länder stellt das BVL den
Ländern die technische Plattform
www.lebenmittelwarnung.de zur Verfügung (s.
auch Antwort zu Frage 5). Alle Informationen aus dem EU-Schnellwarnsystem
RASFF, die dem BVL als nationaler Kontaktstelle zugehen, sind gemäß
Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vertraulich.
Ab dem 2. August 2017 erfolgten die Meldungen der Bundesländer auf www.
lebensmittelwarnung.de.
Die Bundesregierung wird mit den Bundesländern die im Rahmen des Fipronil-
Geschehens gemachten Erfahrungen im Hinblick auf eine Optimierung der
Schnelligkeit, Verlässlichkeit und allgemeinen Verständlichkeit von
Verbraucherinformationsplattformen erörtern.
8. Inwiefern wurde das BVL nach Einschätzung der Bundesregierung seiner
Aufgabe gerecht, „im gesundheitlichen Verbraucherschutz die
Koordination zwischen Bund und Bundesländern zu verbessern, und Risiken zu
managen, bevor aus ihnen Krisen entstehen“ (
www.bvl.bund.de/DE/07_
DasBundesamt/dasBundesamt_node.html)?
Die Aufgaben des BVL ergeben sich aus dem BVL-Gesetz (BVLG) und den
dazugehörigen Übertragungsverordnungen. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten ist
das BVL seinen Aufgaben zu jedem Zeitpunkt gerecht geworden. Für die
Bearbeitung des Ereignisses „Fipronil in Eiern“ im BVL sind insbesondere folgende
Aufgaben des BVL relevant:
Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 BVLG ist es Aufgabe des BVL, an der
Vorbereitung und Begleitung von Überwachungsprogrammen und -plänen der
Länder im Bereich der Lebensmittelsicherheit mitzuwirken: Gemäß § 11 Absatz 3
AVV RÜb erstellt das BVL in Zusammenarbeit mit den Bundesländern den
gültigen jährlichen Arbeitsplan für den bundesweiten Überwachsungsplan
(BÜp). Im Rahmen des Bundesweiten Überwachsungsplans (BÜp) hat das
BVL kurzfristig zusammen mit den Ländern ein Projekt zu Kontrolle von
Eierprodukten auf Fipronil entwickelt. Die zuständigen Referenzlabore (gemäß
§ 2 Absatz 1 Nummer 8 BVLG) des BVL haben den Ländern geeignete
Untersuchungsmethoden empfohlen (s. auch Antwort zu Frage 3).
Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 9 BVLG ist das BVL mit der Wahrnehmung der
Funktion einer koordinierenden Stelle für die Datensammlung und die
Berichterstattung sowie der Mitwirkung daran, insbesondere im Bereich Lebensmittel,
beauftragt. Zur Sicherstellung dieser Aufgabe unterhält das BVL ein
Datenmeldeportal, in welchem die Länder ihre Untersuchungsdaten aus den o. g.
Überwachungsprogrammen eingeben können. Diese werden im Anschluss
zentral durch das BVL ausgewertet und zu nationalen Berichten
zusammengestellt. Das Datenmeldeprotal wird auch während des Fipronilgeschehens von
den Ländern als Meldeplattform genutzt.
Das BVL ist gemäß § 1 Nummer 1 Buchstabe a) der BVL
Übertragungsverordnung (BVLÜV) die nationale Kontaktstelle für das europäische
Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Futtermittel und
Lebensmittelbedarfsgegenständen (RASFF). Im Rahmen dieser Aufgabe stellt das BVL einen schnellen
Austausch von Informationen über das Schnellwarnsystem RASFF sicher, in dem
es nach einem festgelegten Verfahren Meldungen aus den Ländern an die
Europäische Kommission weiterleitet und die zuständigen Kontaktstellen der
Landesbehörden über Meldungen, die von Mitgliedstaaten in das
Schnellwarnsystem eingestellt wurden, unterrichtet. Dem RASFF kommt für den schnellen
Informationsaustausch im Fipronil-Geschehen eine Schlüsselrolle zu.
Darüber hinaus unterhält das BVL gemäß § 19 Absatz 1 AVV RÜb die
Plattform Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(FIS-VL), die insbesondere auch im Krisen- und Ereignisfall als
Austauschplattform genutzt wird. Wie zu Frage 3.1 dargelegt, wurde zur Unterstützung
des behördlichen Informationsaustausches im Fipronil-Geschehen am 31. Juli
2017 ein entsprechender Bereich im FIS-VL freigeschaltet.
Im Rahmen der Ereignisbearbeitung unterstützt das BVL das BMEL. Wird im
BMEL zur Bewältigung eines Ereignisses ein Ereigniskernteam gebildet, so
aktiviert das BVL das Lagezentrum. Aufgabe des Lagezentrums des BVL ist
es, alle relevanten Informationen strukturiert zu sammeln, ggf. gezielt Daten
bei den Ländern oder anderen Mitgliedstaaten der EU abzufragen und daraus
regelmäßig einen aktuellen Lagebericht für das EKT zu erstellen, der auch den
Ländern zur Verfügung gestellt wird und die Grundlage für weitere
Entscheidungen darstellt. Hierbei bearbeitet das Lagezentrum alle lagerelevanten
Meldungen u. a. aus dem RASFF und stellt die Datenmeldungen aus den Ländern
zusammen. Anhand der ihm vorliegenden Daten visualisiert das Lagezentrum
die Warenströme für eine bessere Rückverfolgbarkeit von Lieferwegen und
integriert dies in den Lagebericht. Darüber hinaus stellt das Lagezentrum die
Kommunikation mit der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten
und ggf. Drittländer über die Schnellwarnsysteme und Behördennetzwerke
sicher (s. auch Frage 3.1).
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit
belgische oder niederländische Behörden oder die Europäische Kommission
schon früher von der Belastungen wussten?
Bundesminister Christian Schmidt hat in einem Gespräch mit seinen belgischen
und niederländischen Amtskollegen am 7. August darauf gedrungen, dass
fehlende Informationen unverzüglich und vollständig an die deutschen Behörden
gelangen müssen. Während des Besuchs der auf Initiative von Bundesminister
Christian Schmidt entsandten deutschen Verbindungsbeamtin in den
Niederlanden bei der Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (NVWA) am 9. August
2017 wurde dieser mitgeteilt, dass es im November 2016 einen anonymen
Hinweis gab. Er soll sich aber nur auf den Einsatz von Fipronil in der
Blutlausbekämpfung bei Hühnern bezogen haben und nicht, wie in der Presse dargestellt, in
Zusammenhang mit dem Nachweis von Fipronil in Hühnereiern gestanden haben.
Beim Besuch der Verbindungsbeamtin in Belgien bei der Agence fédérale pour
la sécurité de la chaîne alimentaire (AFSCA) am 10. August 2017 wurde dieser
Sachverhalt bestätigt. Ergänzend wurde ein Dokument der NVWA vom 22. Juli
2017 ausgehändigt, aus dem hervorgeht, dass der Hinweis auf Grundlage der
vorliegenden Information ausgewertet wurde und dass kein unmittelbares Erscheinen
der NVWA notwendig war, da keine akute Gefahr für die Gesundheit von Mensch
oder Tier bestand. Der betreffende Geflügelservicebetrieb ist noch Gegenstand
strafrechtlicher Untersuchungen.
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus für eine bessere
Abstimmung auf EU-Ebene in Zukunft?
Es hat ganz offensichtlich Mängel beim Informationsaustausch gegeben. Die
Bundesregierung wird auf Ebene des Ministerrats und mit der Kommission
Vorschläge zur Verbesserung der Schnelligkeit und Verlässlichkeit des
Frühwarnsystems erörtern. Auf Initiative von Bundesminister Christian Schmidt wird das
Thema bereits beim Informellen Agrarministertreffen in Tallin am 3 bis 5.
September 2017 Gegenstand des Meinungsaustausches sein.
Lagen auch der Bundesregierung bzw. ihren Behörden schon früher
Informationen zu Fipronil in Eiern vor?
Nein.
10. Geht die Bundesregierung davon aus, dass schon vor dem 30. Juli 2017
belastete Eier in Umlauf kamen?
Wenn ja, wann, und wie viele?
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vor dem 30. Juli 2017 belastete
Eier in Umlauf kamen. Ermittlungsergebnisse von den zuständigen Behörden der
Länder liegen der Bundesregierung nicht vor.
11. Inwieweit zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Skandal
hinsichtlich der Lebensmittelüberwachung?
Soll beispielsweise in Zukunft bei Kontrollen auch standardmäßig auf
Fipronil getestet werden (Antwort bitte begründen)?
Aus aktuellem Anlass ist im Rahmen des NRKP 2018 vorgesehen, Eier und
Geflügelfleisch systematisch auf Rückstände von Fipronil zu untersuchen. Die
Details werden zwischen den Ländern und dem koordinierenden BVL im Rahmen
der Jahresarbeitstagung NRKP am 12. und 13. September 2017 abgestimmt
werden.
Darüber hinaus können die für den Vollzug zuständigen Überwachungsbehörden
der Länder im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung oder
Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln jederzeit Untersuchungen auf das
Vorhandensein von Rückständen in Lebensmitteln oder Anwendung von Stoffen bei
lebensmittelliefernden Tieren durchführen.
12. Inwieweit zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Skandal
hinsichtlich der besseren Aufklärung und Information von Verbraucherinnen
und Verbrauchern (bessere Information auf
www.lebensmittelwarnung.de
etc.)?
Der Bund wird das Fipronil-Geschehen auf nationaler und auf europäischer
Ebene zum Anlass nehmen, um gemeinsam mit allen Beteiligten sowohl den
Informationsaustausch, die einzuhaltenden Meldewege als auch die Aufklärung der
Verbraucherinnen und Verbraucher intensiv zu erörtern und zu verbessern.
13. Wie will die Bundesregierung in Zukunft für eine bessere Kennzeichnung
von Lebensmitteln sorgen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dabei für die Ausweitung der Eier-
Kennzeichnung auf verarbeitete Produkte, die Ei enthalten, ein?
Die EU-weit geltende Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (sog. Lebensmittel-
Informationsverordnung, LMIV) regelt umfassend die für Verbraucherinnen und
Verbraucher wichtigen Informationen, um eine fundierte Auswahl beim Lebenskauf
treffen zu können. Mit der LMIV wurde das bis dahin geltende allgemeine
Lebensmittelkennzeichnungsrecht und das Nährwertkennzeichnungsrecht
zusammengeführt und an neue Entwicklungen angepasst.
Im Rahmen der schwierigen Verhandlungen in den Jahren 2008 bis 2011 wurde
vom Unionsgesetzgeber während der gesamten Verhandlungsdauer keine
Notwendigkeit der Einführung weiterer Pflichtkennzeichnungen für vorverpackte
Lebensmittel, die Eier oder Eiprodukte als Zutaten enthalten, gesehen.
Auf freiwilliger Basis ist es aber grundsätzlich möglich, Verbraucherinnen und
Verbrauchern weitere Informationen, z. B. auch im Hinblick auf verarbeitete
Eier, zu geben. Entsprechende Produkte sind auf dem Markt auch erhältlich.
14. Plant die Bundesregierung ein allgemeines Verbot von Fipronil (was dann
bspw. auch alle tierärztlichen Behandlungen umfasst) oder zumindest ein
Verbot in der Landwirtschaft?
Wenn nein, warum jeweils nicht?
Der Wirkstoff Fipronil unterliegt im Hinblick auf seine zulässige Verwendung in
Tierarzneimitteln und in Bioziden weitreichenden und strikten
Nutzungsbeschränkungen, die den gesundheitlichen Verbraucherschutz und die
Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Pflanzenschutzmittel mit Fipronil sind in
Deutschland nicht zugelassen. Das aktuelle Geschehen im Zusammenhang mit
Fipronilrückständen in Eiern ist auf illegale Praktiken, bei denen geltendes Recht
verletzt wurde, zurückzuführen. Aus diesen Gründen beabsichtigt die
Bundesregierung kein allgemeines Verbot von Fipronil, weil kein zusätzlicher Nutzen einer
solchen Verbotsregelung erkennbar ist.
15. Warum sind zahlreiche Medikamente, die Fipronil enthalten, sogar mit
zunehmender Tendenz, rezeptfrei erhältlich (
www.noz.de/deutschland-welt/
wirtschaft/artikel/935855/bund-will-rezeptpflicht-fuer-fipronil-
medikamentestreichen)?
Zur Zulassungssituation von Tierarzneimitteln mit dem Wirkstoff Fipronil:
Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Fipronil sind ausschließlich zur Behandlung und
Vorbeugung eines Befalles mit Ektoparasiten wie Zecken, Flöhen, Haarlingen
oder Milben bei Hunden, Katzen und Frettchen zugelassen. Für diese zur
äußerlichen Anwendung zugelassenen Tierarzneimittel mit Fipronil sind in
Deutschland entsprechende arzneimittelrechtlich begründete Verkaufsabgrenzungen
(Verschreibungspflicht oder Apothekenpflicht) getroffen und
Anwendungshinweise in die Packungsbeilagen der Präparaten aufgenommen worden, um den
bestimmungsgemäßen Gebrauch des Wirkstoffes sicherzustellen. Bei Einhaltung
dieser Bestimmungen ist ein nicht-bestimmungsgemäßer Gebrauch des
Wirkstoffes praktisch ausgeschlossen. Bei lebensmittelliefernden Tieren ist die
Anwendung von Fipronil als Wirkstoff in Tierarzneimittel EU-weit nicht zulässig.
Zur Verschreibungspflicht: Bei der Erstzulassung von Tierarzneimitteln werden
die darin enthaltenen neuen Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen aufgrund
der Bestimmungen des Arzneimittelgesetz (AMG) zunächst immer der
Verschreibungspflicht unterstellt. Nach den arzneimittelrechtlichen Regelungen kann
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie die Verschreibungspflicht für Tierarzneimittel aufheben,
wenn auf Grund der bei der Anwendung des Arzneimittels gemachten
Erfahrungen die Voraussetzungen für eine Verschreibungspflicht nicht mehr vorliegen.
Vor der Entlassung aus der Verschreibungspflicht ist der Sachverständigen-
Ausschuss für Verschreibungspflicht anzuhören. Fipronil ist übereinstimmend mit
den vorgenannten arzneimittelrechtlichen Regelungen als Einzelwirkstoff in
Tierarzneimitteln für Hunde, Katzen oder Frettchen bereits seit 2001 aus der
Verschreibungspflicht entlassen worden. Beim Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit gingen seither keine Hinweise auf eine
missbräuchliche Anwendung der ausschließlich zur Anwendung bei Hunden, Katzen und
Frettchen bestimmten und apothekenpflichtigen Fertigarzneimittel mit Fipronil
ein.
16. Wurde Hühnerfleisch aus den betroffenen Betrieben auf Fipronil-
Rückstände untersucht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Daten zur Untersuchung von Fipronil in Hühnerfleisch wurden von den
zuständigen Behörden der Länder erhoben. Die Ergebnisse wurden vom Bundesinstitut
für Risikobewertung (BfR) bewertet. Das BfR kommt zu dem Schluss, dass bei
Verzehr von Hühnerfleisch nach dem derzeitigen wissenschaftlichen
Kenntnisstand eine akute gesundheitliche Gefährdung der betrachteten
Verbrauchergruppen, einschließlich Kinder, unwahrscheinlich ist.
17. Wurde Hühnerkot aus den betroffenen Betrieben auf Fipronil-Rückstände
untersucht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Für den Vollzug tierseuchen- und düngerechtlicher Vorschriften sind die
Bundesländer zuständig. Der Bundesregierung liegt die Information vor, dass ein Land
die Untersuchung von Hühnerkot veranlasst hat. Ergebnisse liegen hierzu noch
nicht vor.
18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit Fipronil belasteter
Hühnerkot auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wurde und so ins
Grundwasser gelangt?
Die Bunderegierung kann nicht ausschließen, dass Fipronil-haltiger Hühnerkot
auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wurde, es liegen ihr jedoch keine
Hinweise darauf vor. Das Potenzial für eine signifikante Verlagerung des
Wirkstoffs Fipronil durch Versickerung in das Grundwasser nach Ausbringung von
Fipronil-haltigem Hühnerkot auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ist nach
gegenwärtigem Kenntnisstand als gering anzusehen.]