BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verwendung von Geruchsproben durch Sicherheitsbehörden (G-SIG: 16012191)

Proben von Tatorten in den letzten 10 Jahren: Gesamtzahl, Anzahl unterscheidbarer Personen, technische Rahmenbedingungen; Proben von Personen: Anlass, Zweck (Identitätsfeststellung, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung), Rechtsgrundlagen, Verfassungskonformität, Anzahl der offenen und abgeschlossenen Verfahren nach Tatvorwürfen, Aufbewahrung von Proben abgeschlossener Verfahren; Weitergabe von Proben: Anzahl der Fälle mit jeweiliger Personenzahl und jeweiligen Weitergabegründen, namentlich aufgeführte Sicherheitsbehörden als Empfänger <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

26.06.2007

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/555906. 06. 2007

Verwendung von Geruchsproben durch Sicherheitsbehörden

der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

a) In wie vielen Fällen verwendeten je welche Sicherheitsbehörden des Bundes sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung – der einzelnen Bundesländer in den letzten zehn Jahren Geruchsproben von Personen?

2

b) In wie vielen Fällen wurden Geruchsproben zunächst ohne persönliche Zuordnung von Spurenträgern abgenommen, etwa an Tatorten?

3

c) Von wie vielen Personen insgesamt?

4

d) Welche Art Spurenträger wurde je von ihnen abgenommen, und wie wurde der flüchtige Geruch konserviert?

5

e) Wie vielen Personen wurden die Proben abgenommen,

aa) originär zwecks Identitätsfeststellung bzw. Erkennungsdienst?

bb) In diesen Fällen je aus welchen Anlässen?

6

a) Wie vielen Personen wurden die Proben im o. a. Zeitraum abgenommen originär zwecks Strafverfolgung, und auf welcher Rechtsgrundlage?

7

b) Hält die Bundesregierung die betreffende Norm angesichts der Intensität des Eingriffs für hinreichend normenklar im Sinne der verfassungsrechtlichen Anforderungen?

8

c) Anlässlich je welcher Tatvorwürfe/Delikte wurden die Proben entnommen?

aa) In wie vielen Verfahren?

bb) Wie viele davon sind noch nicht abgeschlossen?

9

d) Was geschah in den abgeschlossenen Verfahren jeweils mit den Proben nach Verfahrensabschluss?

aa) Von wie vielen Personen sind die Proben noch nicht vernichtet?

bb) Gegebenenfalls, warum nicht?

cc) Auf welcher Rechtsgrundlage werden sie ggf. jeweils weiterhin aufbewahrt und ggf. wie lange noch?

10

In wie vielen Fällen wurden zunächst zwecks Strafverfolgung erhobene Geruchsproben von je wie vielen Personen aus je welchen Gründen hernach übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt,

a) an das Bundesamt oder die Landesämter für Verfassungsschutz?

b) Je an MAD und BND?

c) An welche ausländischen Stellen?

d) Je an das Bundeskriminalamt und an Polizeibehörden der Bundesländer,

aa) zwecks Erkennungsdienst?

bb) Zwecks Gefahrenabwehr?

e) An welche sonstigen Ordnungs-/Verwaltungsbehörden des Bundes oder welcher Bundesländer Länder je

aa) zwecks Erkennungsdienst?

bb) Zwecks Gefahrenabwehr?

Berlin, den 6. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen