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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Polizeiliche und geheimdienstliche Überwachung im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg vom 7. und 8. Juli 2017

Einsatz von Drohnen, Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation, Auskünfte über Verkehrs- und Nutzungsdaten, nichtindividualisierte Funkzellenabfragen, Einsatz "stiller SMS", von IMSI- und WLAN-Catchern<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.09.2017

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1335509.08.2017

Polizeiliche und geheimdienstliche Überwachung im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg vom 7. und 8. Juli 2017

der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Einsatz von Drohnen zur Aufklärung aus der Luft sowie der Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern, WLAN-Catchern oder „stillen SMS“ zählen wie auch die Funkzellenabfrage seit geraumer Zeit zum Repertoire polizeilicher und geheimdienstlicher Überwachung (vgl.: „Statistik zu Überwachungsmaßnahmen: Bundesverfassungsschutz verschickt wieder mehr stille SMS zur Handyortung“, netzpolitik.org vom 3. Februar 2017, https://netzpolitik.org/2017/zahlen-zur-ueberwachung-mit-stiller-sms-funkzellenabfragen-und-imsi-catchern-im-2-halbjahr-2016/, sowie „Rund 20 Drohnen-Einsätze jährlich bei der Polizei“, Sächsische Zeitung vom 31. Oktober 2016, www.sz-online.de/sachsen/rund-20-drohnen-einsaetze-jaehrlich-bei-der-polizei-3529154.html).

Obwohl Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages versicherten, dass es während des G20-Treffens in Hamburg keinen Einsatz von Drohnen geben werde, berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“, dass der Bundespolizei eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde (vgl.: „Bericht: Bundespolizei darf bei G20-Gipfel Drohnen einsetzen“, Mitteldeutsche Zeitung vom 28. Juni 2017, www.mz-web.de/27873082).

Unter dem Begriff „IMSI-Catcher“ sind Geräte zu verstehen, mit denen die auf der Mobilfunkkarte eines Mobiltelefons gespeicherte International Mobile Subscriber Identity (IMSI) ausgelesen und der Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle eingegrenzt werden kann. Analog dazu liest ein WLAN-Catcher den Internetverkehr und den Namen eines WLAN aus. Bei einer Funkzellenabfrage wiederum werden Telekommunikationsverbindungsdaten einer bestimmten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum erfasst. Eine „stille SMS“ generiert für den Nutzer unbemerkt Verbindungsdaten, die zur Bestimmung des Aufenthaltsortes und zur Erstellung von Bewegungsprofilen ausgewertet werden.

In der Vergangenheit wurden derlei Überwachungsmethoden auch im Zusammenhang mit Massenprotesten eingesetzt (vgl.: ,,Landgericht Dresden: Größte Funkzellenabfrage von ‚Handygate‘ 2011 war illegal“, netzpolitik.org vom 23. April 2013, https://netzpolitik.org/2013/landgericht-dresden-grosste-funkzellenabfrage-von-handygate-2011-war-illegal/, ,,Dresden im Februar 2011 – Eine Untersuchung von Demonstrationsrecht und sächsischer Praxis“, Komitee für Grundrechte und Demokratie, 30. Januar 2012, www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/Dresden-Bericht-30_01_2012.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

In welchem Umfang und auf welcher Grundlage wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg im Zeitraum vom 5. bis 9. Juli 2017 von deutschen oder ausländischen Behörden Drohnen eingesetzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde und des Einsatzzeitraumes beantworten)?

2

Welchen Zwecken dienten nach Kenntnis der Bundesregierung die Einsätze in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen im Einzelfall?

3

Wie viele nichtindividualisierte Funkzellenabfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg im Zeitraum vom 5. bis 9. Juli 2017 von deutschen Behörden durchgeführt (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde und des Einsatzzeitraumes beantworten)?

4

Wie viele Datensätze haben die anordnenden Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die einzelnen Abfragen erlangten Daten jeweils erhalten (bitte einzeln nach Maßnahme und Anzahl der so erlangten Datensätze bzw. betroffenen Mobilfunkteilnehmer auflisten)?

5

In welchen Datenbanken werden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch nichtindividualisierte Funkzellenabfragen erlangten Daten verarbeitet, und nach welcher Frist werden die so erlangten Daten im Hinblick auf das Fortbestehen der Erforderlichkeit der Speicherung überprüft?

6

In wie vielen Fällen der in der Antwort zu Frage 3 genannten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Daten von Angehörigen der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 der Strafprozessordnung (StPO) genannten Personengruppen erhoben und die Erhebung und die Löschung aktenkundig gemacht?

7

In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg im Zeitraum vom 5. bis 9. Juli 2017 von deutschen Behörden „stille SMS“ eingesetzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde und des Einsatzzeitraumes beantworten)?

8

Haben deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg für den Zeitraum vom 5. bis 9. Juli 2017 von Telekommunikationsanbietern nach § 113 b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gespeicherte Verkehrsdaten abgefragt und erhalten (bitte einzeln nach Anzahl von Abfragen und Auskünften, abfragender Behörde und beteiligter Telekommunikationsanbieter auflisten)?

9

In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach § 20l des Bundeskriminalgesetzes (BKAG) durchgeführt (bitte im Einzelnen die Dauer der Maßnahmen und Anzahl der Betroffenen angeben)?

10

In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg Auskünfte über Verkehrs- und Nutzungsdaten nach § 20m BKAG eingeholt (bitte im Einzelnen die Dauer der Maßnahmen und Anzahl der Betroffenen angeben)?

11

Haben deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in Vorbereitung oder im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg IMSI-Catcher eingesetzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde und des Einsatzzeitraumes beantworten)?

12

Haben deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in Vorbereitung oder im Zusammenhang mit dem G20-Treffen in Hamburg WLAN-Catcher eingesetzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde und des Einsatzzeitraumes beantworten)?

13

In wie vielen Fällen der in den Antworten zu den Fragen 8, 9, 11 und 12 genannten Maßnahmen wurden Daten von Angehörigen der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 StPO genannten Personengruppen erhoben?

14

In wie vielen Fällen der in den Antworten zu den Fragen 8, 9, 11 und 12 genannten Maßnahmen wurden die Erhebung und die Löschung von Daten von Angehörigen der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1,2 und 4 StPO genannten Personengruppen aktenkundig gemacht?

Berlin, den 8. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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