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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Arbeit der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat bei der Bundeswehr

Grundlagen und Aufgaben der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat (AmR) am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw): Beweggründe und Anlass der Einrichtung, Zielgruppen und Inhalt der Beratungsangebote<strong>, </strong>interne Kommunikation über Einrichtung der AmR, Anfragen und erteilte Antworten, Evaluation<strong>, </strong>Arbeitsgrundlage, Rolle des Traditionserlasses der Bundeswehr,<strong> </strong>Einbindung des BMVg in die Arbeit der AmR, vergleichbare Beratungsangebote durch weitere Institutionen der Bundeswehr; Kritik seitens des ZMSBw zum Umgang mit deren Expertise, Prozess zur Überarbeitung des Traditionserlasses<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.09.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1335616.08.2017

Arbeit der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat bei der Bundeswehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Frank Tempel, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Beim Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) wurde Mitte Juli 2017 eine Ansprechstelle für militärhistorischen Rat (AmR) eingerichtet. Es handelt sich hier offenbar um eine Konsequenz aus der Diskussion um die Traditionswürdigkeit der Wehrmacht und den Umgang mit Wehrmachtshelmen, -bildern und ähnlichen Gegenständen, die aus der Wehrmacht stammen oder diese thematisieren.

Die Ansprechstelle soll nach eigener Darstellung „dazu beitragen, durch fachliche Beratung ein handlungssicheres und angemessenes Vorgehen in den zuständigen Truppenteilen und Dienststellen zu ermöglichen. Dies betrifft besonders die Zeit des Nationalsozialismus und der Wehrmacht“ (vgl. www.mgfa.de).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller nehmen interessiert zur Kenntnis, dass Kasernenkommandeure nunmehr, 72 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, seitens der Bundeswehr über den Umgang mit der Wehrmacht beraten werden können. Sie halten es allerdings für klärungsbedürftig, auf welcher Grundlage die AmR tätig sein soll. Die Bundesministerin der Verteidigung hat in ihrem Tagesbefehl vom 10. Mai 2017 angekündigt, den Traditionserlass aus dem Jahr 1982 zu überarbeiten, so dass der militärhistorische Rat zum Umgang mit Wehrmachts-Reliquien, der auf dem gültigen Traditionserlass beruht, in einigen Monaten womöglich schon wieder obsolet sein könnte. Auch eine Beratung zum Thema Kasernennamen dürfte dem ZMSBw im Moment schwerfallen, da das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in den Antworten auf Kleine Anfragen mehrfach dargelegt hat, seine Meinungsbildung hinsichtlich von Namensgebern aus dem Zweiten Weltkrieg sei noch nicht abgeschlossen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Auf welcher Ebene des BMVg wurde die Entscheidung zur Einrichtung der AmR getroffen?

2

Was waren Beweggründe und Anlass zur Einrichtung der AmR?

Inwiefern erlaubt die Formulierung des ZMSBw, es wolle zu handlungssicherem und angemessenem Vorgehen beitragen, den Schluss, es habe zuvor auch nicht handlungssicheres und nicht angemessenes Vorgehen gegeben (bitte möglichst konkrete Beispiele hierfür anführen)?

3

Warum dient die AmR nur zur Beratung von Dienststellenleitern und Vorgesetzten, nicht aber auch von einfachen Soldatinnen und Soldaten?

4

Inwiefern ist die Einrichtung der AmR innerhalb der Bundeswehr kommuniziert worden?

5

Inwiefern werden die Anfragen an die und Ratschläge der AmR protokolliert oder eine Ergebnisauswertung vorgenommen, und welche Angaben zur bisherigen Tätigkeit der AmR kann die Bundesregierung machen?

a) Wie viele Anfragen hat es bislang an die AmR gegeben, und was war jeweils Gegenstand dieser Anfragen (bitte vollständig angeben)?

b) Wie lauteten die darauf bezogenen Ratschläge der AmR (bitte vollständig angeben)?

c) In welcher Form (mündlich, schriftlich oder anderweitig) erfolgte die jeweilige Beratung?

d) Welche Kontrollmechanismen gibt es bezüglich der Ratschläge des AmR, und werden diese der Forschungsgemeinschaft zugänglich gemacht?

6

Ist vorgesehen, eine Art Ergebniskontrolle durchzuführen, um zu evaluieren, inwieweit die Ratschläge der AmR umgesetzt werden, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen diesbezüglich bislang vor?

7

Welche Maßnahmen sind vorgesehen für den Fall, dass die AmR Kenntnis von einem solchen Umgang mit Wehrmachtsdevotionalien durch Angehörige der Bundeswehr oder innerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr erhält, der nach Einschätzung der AmR den Richtlinien der Traditionspolitik eklatant widerspricht?

Sind entsprechende Meldungen nach oben, an das BMVg oder den Generalinspekteur oder andere Dienststellen, vorgesehen, um diesen ggf. eine Intervention zu ermöglichen, und inwiefern kamen solche bislang vor (bitte konkret und vollständig ausführen)?

8

Steht die AmR prinzipiell auch zur Beratung hinsichtlich der Benennung von Kasernen und Liegenschaften, darin befindlichen Straßenzügen oder Plätzen, Molen, Schiffen, Räumlichkeiten usw. zur Verfügung, und wenn ja,

a) wie lauten die Ratschläge der AmR hinsichtlich der Benennung von Kasernen nach Wehrmachtsoffizieren;

b) auf welcher Grundlage basieren die Ratschläge der AmR vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das BMVg erst vor wenigen Wochen Meinungsbildungsprozesse angestoßen hat und eine Klärung bis Jahresende erwartet (Bundestagsdrucksache 18/12736)?

9

Was genau ist die Arbeitsgrundlage der AmR?

Welche Rolle spielt hierbei der Traditionserlass der Bundeswehr, und wie wird die Problematik gelöst, dass dessen Verbindlichkeit insoweit geschmälert ist, als die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, seine Überarbeitung angekündigt hat?

10

Inwiefern ist die AmR aufgefordert worden, in Gänze oder Teilen bestimmten Vorgaben des BMVg zu folgen (bitte ggf. konkrete Ausführungen hierzu machen)?

Inwiefern ist die Leitungsebene des BMVg in die Arbeit der AmR eingebunden, bzw. inwiefern nimmt die AmR Rücksprache mit der Leitungsebene vor?

11

Steht die AmR auch zur Beratung hinsichtlich von Formulierungen in Reden und Ansprachen zur Verfügung, und inwiefern gab es bislang entsprechende Anfragen und Ratschläge (bitte vollständig anführen)?

12

Steht die AmR auch zur Beratung hinsichtlich des Umgangs mit Dritten, insbesondere Kameradschaftsvereinigungen, Reservistenvereinigungen und Veteranenvereinigungen zur Verfügung, die Veranstaltungen mit Bezug zur Wehrmacht innerhalb militärischer Liegenschaften durchführen wollen bzw. Vertreter der Bundeswehr um Präsenz oder Unterstützung für derlei Veranstaltungen bitten, und wenn ja, hinsichtlich welcher Vereinigungen ist eine Beratung bereits erfolgt, wie lautete diese, und was sind die Grundzüge dieser Beratung?

13

Gab es in der Vergangenheit ähnliche Beratungsangebote durch das Militärgeschichtliche Forschungsamt oder auf Basis einzelner Teilstreitkräfte oder Organisationsbereiche usw., und wenn ja,

a) inwiefern ist deren Arbeit dokumentiert (bitte möglichst ausführlich darstellen), und

b) wo genau waren diese eingerichtet, in welchem Zeitraum, und aus welchen Gründen wurden sie wieder aufgelöst?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, ob seitens des ZMSBw kritisiert wird, die dortige Expertise werde vom BMVg zu wenig abgefragt bzw. zu wenig gehört, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

15

Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass Vorgesetzte und Dienststellenleiter 72 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus noch Ratschläge brauchen, wie sie mit Wehrmachtsdevotionalien umgehen können?

16

Wie genau will das BMVg vorgehen, um den Traditionserlass zu überarbeiten (bitte ggf. Arbeitsprogramm beschreiben, Veranstaltungen, Expertenanhörungen und dergleichen nennen), und wie genau soll die Basis der Truppe dabei einbezogen werden?

Welcher Zeitplan gilt dafür, und bis wann soll die Überarbeitung abgeschlossen sein?

Berlin, den 14. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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