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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kenntnisse der Bundesregierung von kartellrechtlich relevanten Absprachen der Automobilindustrie und Stärkung von Verbraucherrechten im Rahmen von Kartellverfahren

Gespräche der Bundeskanzlerin, versch. Bundesminister und Staatssekretäre mit Vertretern der Autoindustrie sowie mit Vertretern von VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche ohne Teilnahme anderer Hersteller in der 18. WP, Vorlage eines Gesetzentwurfs zur kollektiven Rechtsdurchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Thematisierung kartellrechtswidriger Absprachen, Verlängerung von Verbraucherklagefristen sowie Pauschalisierung der Schadenssumme auf dem Dieselgipfel, geplanter Folgetermin, Teilnehmer und Themen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

22.09.2017

Antwortdauer

36 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1336717.08.2017

Kenntnisse der Bundesregierung von kartellrechtlich relevanten Absprachen der Automobilindustrie und Stärkung von Verbraucherrechten im Rahmen von Kartellverfahren

der Abgeordneten Katharina Dröge, Oliver Krischer, Renate Künast, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Peter Maiwald, Dieter Janecek, Britta Haßelmann, Dr. Thomas Gambke, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit den ersten Berichten des Magazins „DER SPIEGEL“ in der Ausgabe 30/2017, wonach die fünf deutschen Autohersteller Daimler, BMW, Audi, Porsche und Volkswagen (VW) möglicherweise seit den 1990er Jahren kartellrechtswidrige Absprachen getroffen haben, sind viele Fragen offen. Es gibt widersprüchliche Berichte dazu, seit wann den Wettbewerbsbehörden entsprechende Hinweise vorliegen. Möglicherweise ist das bereits seit 2014 der Fall (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dieselskandal-noch-ein-verfahren-gegenaudi-1.3619236). Ebenfalls ist unklar, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung – die Bundeskanzlerin persönlich, einzelne Bundesminister sowie Staatssekretäre und ihre untergeordneten Bundesministerien und Bundesbehörden – Kenntnis hatte von den Absprachen, den laut Medienberichten über 1 000 Arbeitstreffen und den über 60 hierfür eingesetzten Arbeitsgruppen der Automobilindustrie.

Fraglich ist zudem, ob die Bundesregierung nach den Aussagen des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas („Maas fordert Musterklagen“, ZEIT ONLINE, 31. Juli 2017) und des Ministerpräsidenten Horst Seehofer (ZDF-Sommerinterview, 30. Juli 2017) in dieser Legislaturperiode noch einen Gesetzentwurf vorlegen wird, um Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, durch kartellrechtswidrige Absprachen entstandene Schäden auch tatsächlich vor Gericht geltend zu machen, und ob dies auf dem Dieselgipfel vom 2. August 2017 thematisiert wurde. Die Bundesregierung hat es in dieser Legislaturperiode bisher versäumt, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern entsprechend zu stärken. Den „Entwurf eines Gesetzes über die Einführung von Gruppenverfahren“ (Bundestagsdrucksache 18/1464) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sie 2014 abgelehnt. Weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kartellschäden im Rahmen der Neunten Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurden ebenfalls abgelehnt (vgl. Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“, Bundestagsdrucksache 18/11456). Hierzu gehört die Einführung einer Schadenspauschale in Kartellfällen von mindestens 10 Prozent des Verkaufspreises sowie die Verlängerung der Klagefrist auf mindestens zehn Jahre.

Um diese und weitere Fragen zu klären, auch mit Bezug auf den Dieselgipfel, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anträge für Sondersitzungen der Ausschüsse für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages gestellt. Nachdem diese von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie vom Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert abgelehnt wurden, hat Dr. Peter Ramsauer, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie der Deutschen Bundestages, für den 3. August 2017 eine außerordentliche Sitzung der Obleute der zuständigen Ausschüsse (Wirtschaft und Energie; Verkehr und digitale Infrastruktur; Recht und Verbraucherschutz; Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) und eine Unterrichtung der Bundesregierung einberufen. Die Sitzung wurde vom Ausschussvorsitzenden vorzeitig abgebrochen und eine Reihe an Fragen unbeantwortet gelassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Gespräche (persönlich oder telefonisch) hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in dieser Legislaturperiode mit Vertretern der Automobilindustrie geführt (bitte jeweils nach Unternehmen, Gesprächspartnern und Datum differenziert auflisten)?

2

Welche Gespräche (persönlich oder telefonisch) hat der Chef des Bundeskanzleramtes, Dr. Peter Altmaier, in dieser Legislaturperiode mit Vertretern der Automobilindustrie geführt (bitte jeweils nach Unternehmen, Gesprächspartnern und Datum differenziert auflisten)?

3

Welche Gespräche (persönlich oder telefonisch) haben der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt sowie die Staatssekretäre des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in dieser Legislaturperiode mit Vertretern der Automobilindustrie geführt (bitte jeweils nach Unternehmen, Gesprächspartnern und Datum differenziert auflisten)?

4

Welche Gespräche (persönlich oder telefonisch) haben die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Brigitte Zypries bzw. der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel sowie die Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in dieser Legislaturperiode mit Vertretern der Automobilindustrie geführt (bitte jeweils nach Unternehmen, Gesprächspartnern und Datum differenziert auflisten)?

5

Hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in dieser Legislaturperiode gemeinsame Gespräche mit Vertretern von VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche geführt ohne die Teilnahme anderer Automobilhersteller?

Falls ja, warum waren keine Vertreter anderer Automobilkonzerne anwesend?

6

Hat der Chef des Bundeskanzleramtes, Dr. Peter Altmaier, in dieser Legislaturperiode gemeinsame Gespräche mit Vertretern von VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche geführt ohne die Teilnahme anderer Automobilhersteller?

Falls ja, warum waren keine Vertreter anderer Automobilkonzerne anwesend?

7

Hat der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bzw. haben Staatssekretäre des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in dieser Legislaturperiode gemeinsame Gespräche mit Vertretern von VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche geführt ohne die Teilnahme anderer Automobilhersteller?

Falls ja, warum waren keine Vertreter anderer Automobilkonzerne anwesend?

8

Haben die Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries oder der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bzw. haben Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in dieser Legislaturperiode gemeinsame Gespräche mit Vertretern von VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche geführt ohne die Teilnahme anderer Automobilhersteller?

Falls ja, warum waren keine Vertreter anderer Automobilkonzerne anwesend?

9

Sollten im abgebrochenen Telefongespräch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Jean-Claude Juncker am 27. Juli 2017 (siehe Pressekonferenz der Europäischen Kommission vom 27. Juli 2017: http://ec.europa.eu/avservices/video/player.cfm?ref=I142241&videolang=INT&starttime=315 &devurl=http://ec.europa.eu/avservices/video/player/config.cfm) die Kartellvorwürfe gegenüber den fünf großen deutschen Automobilkonzernen thematisiert werden, und hat es zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt (persönlich oder telefonisch) ein Gespräch hierzu zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Jean-Claude Juncker gegeben?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10

In welcher Form und durch wen wurden auf dem Dieselgipfel der Bundesregierung am 2. August 2017 die möglicherweise kartellrechtswidrigen Absprachen der fünf großen deutschen Automobilkonzerne thematisiert?

Mit welchem Ergebnis?

11

Hat die Bundesregierung von den betroffenen Automobilkonzernen im Rahmen des Dieselgipfels Transparenz hinsichtlich der Vorwürfe zu möglicherweise kartellrechtswidrigen Absprachen eingefordert?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der betroffenen Automobilkonzerne zu den Kartellvorwürfen?

12

Wird die Bundesregierung nach den Aussagen des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas („Maas fordert Musterklagen“, ZEIT ONLINE, 31. Juli 2017) und des Ministerpräsidenten Horst Seehofer (ZDF-Sommerinterview, 30. Juli 2017) noch in dieser Legislaturperiode ein Instrument kollektiver Rechtsdurchsetzung (entweder „Musterfeststellungsklagen“ oder „Gruppenverfahren“) im Kabinett beschließen, das Verbraucherinnen und Verbrauchern, die durch ein Kartell geschädigt wurden, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern würde?

Falls nein, warum nicht?

13

Wird die Bundesregierung nach den Aussagen des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas („Maas fordert Musterklagen“, ZEIT ONLINE, 31. Juli 2017) und des Ministerpräsidenten Horst Seehofer (ZDF-Sommerinterview, 30. Juli 2017) noch in dieser Legislaturperiode ein Instrument kollektiver Rechtsdurchsetzung (entweder „Musterfeststellungsklagen“ oder „Gruppenverfahren“) in den Deutschen Bundestag einbringen, das Verbraucherinnen und Verbrauchern, die durch ein Kartell geschädigt wurden, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert?

Falls nein, warum nicht?

14

Hat die Bundesregierung die Einführung eines Instruments zur kollektiven Rechtsdurchsetzung („Musterfeststellungsklagen“ oder „Gruppenverfahren“) im Rahmen des Dieselgipfels thematisiert, und falls nein, warum nicht?

Falls ja, was war das Diskussionsergebnis?

15

Hat die Bundesregierung eine Verlängerung von Klagefristen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Rahmen eines Kartells geschädigt wurden, im Rahmen des Dieselgipfels thematisiert, und falls nein, warum nicht?

Falls ja, was war das Diskussionsergebnis?

16

Hat die Bundesregierung eine Pauschalisierung der Schadenssumme für Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Rahmen eines Kartells geschädigt wurden, auf mindestens 10 Prozent des Verkaufspreises im Rahmen des Dieselgipfels thematisiert, und falls nein, warum nicht?

Falls ja, was war das Diskussionsergebnis?

17

Wird es im Herbst einen zweiten Dieselgipfel geben (vgl. Stellungnahme der Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vom 11. August 2017 „Auf einem 2. Dieselgipfel im Herbst wollen wir prüfen, ob sie liefern“, Quelle: Reuters), und wenn ja, was soll auf diesem Gipfel thematisiert werden (bitte abschließend aufzählen)?

18

Wird es auf dem Dieselgipfel auch um die Kartellvorwürfe gegenüber fünf deutschen Automobilherstellern gehen sowie die Stärkung der Verbraucherrechte bei Kartellschäden, z. B. durch die Einführung von „Musterfeststellungsklagen“ oder „Gruppenverfahren“, der Pauschalisierung von Kartellschäden oder der Verlängerung der Klagefristen für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Berlin, den 16. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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