[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 6. September 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13550
18. Wahlperiode 11.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/13372 –
Schädlingsbekämpfungsmittel Fipronil in Eiern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Legehennen-Eiern aus Belgien und den Niederlanden wurde das giftige
Schädlingsbekämpfungsmittel Fipronil nachgewiesen. Auch in Deutschland
wurde das Gift in mindestens vier Legehennen-Betrieben in Niedersachsen bei
der Schädlingsbekämpfung verwendet. Die Anwendung dieses Biozids ist bei
Lebensmittel- liefernden Tieren verboten, da es beim Menschen
gesundheitsgefährdend ist und das Nervensystem schädigen kann. Die belasteten Eier
gelangten als Frischeier oder in verarbeiteten Lebensmitteln in Deutschland
in den Handel und wurden von Verbrauchern gekauft und verzehrt. Nach
Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz vom 31. Juli 2017 (
www.ml.niedersachsen.de/aktuelles/
pressemitteilungen/agrarministerium-mit-insektizid-belastete-eier-aus-belgien-
und-den-niederlanden-zurueckgeben-156126.html) warnt das Bundesinstitut
für Risikobewertung (BfR) vor einem potentiell akuten Gesundheitsrisiko für
Kinder beim Verzehr von mit Fipronil belasteten Eiern. Nach Angaben des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sei hingegen eine
akute gesundheitliche Gefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern,
einschließlich Kinder, unwahrscheinlich (
www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/_
texte/Fipronil.html).
Der erste Rückruf erfolgte laut dem Internetportal
www.lebensmittelwarnung.
de am 1. August 2017. Im Europäischen Schnellwarnsystem für
Lebensmittelsicherheit RASFF erschien die erste Warnmeldung belgischer Behörden schon
am 21. Juli 2017 (
www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/04_
Schnellwarnsystem/01_aktuelle_rasff_meldungen/04_LM_vormonate/lm_
schnellwarnsystem_rasff_lm_Zusammenstellung_im_Juli_2017.pdf?__blob=
publicationFile&v=2). Dabei wurde auch Deutschland als betroffenes
Lieferland genannt. Nach Medienberichten (
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/
fipronil-belgische-behoerden-wussten-seit-anfang-juni-von-verdachtsfaellen-a-
1161517.html) wusste die belgische Lebensmittelsicherheitsbehörde FASNK
schon seit dem 2. Juni 2017 von der Fipronil-Belastung in Eiern. Die späte
Information der EU-Partner und der Öffentlichkeit wurde u. a. damit begründet,
dass meldepflichtige Fipronil-Werte nicht erreicht worden seien. Der Fund von
Fipronil in Eiern aus niederländischen Betrieben am 22. Juli 2017 wurde erst
am 27. Juli 2017 im RASFF-System angezeigt, jedoch mit unbestimmter
Herkunft. Bis zum 8. August 2017 konnte noch nicht vollständig ermittelt werden,
in welchen Produkten belastete Eier verarbeitet wurden, sodass die Rückrufe
und Warnungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher bisher unvollständig
sind.
Bereits in der Vergangenheit stand die Wirksamkeit der
Lebensmittelüberwachung in der Kritik. Immer wieder wird nach Lebensmittelskandalen die
unzureichende Zusammenarbeit der Behörden der Bundesländer, des Bundes und der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), ein unzureichender
Informationsaustausch sowie Koordinationsmängel in Krisensituationen beklagt. Zudem
könnten die Überwachungsbehörden ihrer Überwachungspflicht aufgrund von
Personal- und Ausstattungsmängeln nicht immer nachkommen (siehe
Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für
Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung „Organisation des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes – Schwerpunkt Lebensmittel“ von Oktober 2011).
Das System der Lebensmittelsicherheit in Deutschland fußt auf EU-Recht, das
im Wesentlichen mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in
nationales Recht umgesetzt wurde. Obwohl in Deutschland die Bundesländer
ganz überwiegend die Lebensmittelüberwachung durchführen, ist der Bund für
die Umsetzung und Einhaltung der EU-Vorgaben einschließlich der damit
zusammenhängenden Berichtspflichten zuständig. Zudem muss er laufend die
Wirksamkeit durch Kontrollverfahren überprüfen und koordiniert die
Zusammenarbeit mit den Ländern. Der aktuelle Fall wirft erneut die Frage auf,
inwieweit die derzeitige Organisation der Lebensmittelüberwachung hinreichend
geeignet ist, die Gesundheit der Bevölkerung und die Einhaltung EU-rechtlicher
Lebensmittelvorschriften in geeigneter Weise sicherzustellen.
1. Aus welchen Gründen haben nach Kenntnis der Bundesregierung weder die
deutschen Lebensmittelkontrollbehörden noch Landwirte oder die deutschen
eierverarbeitenden Betriebe Fipronil vor der belgischen RASFF-Meldung in
Eiern, Eiprodukten oder Geflügel gefunden?
In der Vergangenheit waren tierische Lebensmittel bei Untersuchungen auf
Fipronilrückstände unauffällig. So wurden dem Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) seit 2010 von den zuständigen Länderbehörden
280 893 Untersuchungsergebnisse auf Rückstände von Fipronil übermittelt.
Davon entfielen 4 869 auf Lebensmittel tierischen Ursprungs, darunter 171
Ergebnisse von Eiern und Eiprodukten. In keinem der tierischen Lebensmittel wurden
Fipronilrückstände nachgewiesen.
2. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit Fipronil
belastete Eier, Eiprodukte oder Geflügel schon vor dem 2. Juni 2017 in den
Handel gelangt sind und von Verbraucherinnen und Verbrauchern in
Deutschland verzehrt wurden?
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vor dem 2. Juni 2017 mit
Fipronil belastete Produkte in den Handel kamen.
Eier, die den Fipronil Rückstandshöchstgehalt von 0,005 mg/kg überschreiten,
unterliegen einem Verkehrsverbot und dürfen auch nicht weiter verarbeitet
werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote sind straf- bzw. bußgeldbewehrt.
Die Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln ist in Deutschland in erster
Linie Aufgabe der Unternehmen. Die Überwachung der Einhaltung der
lebensmittelrechtlichen Vorschriften liegt in Deutschland in der Zuständigkeit der
Länder. Um bei Rückrufen von belasteten Eiern bundesweit einheitlich warnen und
Verbraucherinnen und Verbraucher schützen zu können, gibt es das Internetportal
„
www.lebensmittelwarnung.de“. Dieses wird durch das BVL für die Länder
betrieben.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Warum war nach Kenntnis der Bundesregierung das Biozid einem
Desinfektionsmittel, das bei Lebensmittel-liefernden Tieren angewendet wird,
beigemischt, aber nicht deklariert?
Wie wird ausgeschlossen, dass das Desinfektionsmittel nicht auch in anderen
agrarischen Bereichen angewendet wurde bzw. wird und in die
Lebensmittelkette gelangt?
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt sehr wahrscheinlich ein strafrechtlich
relevantes Handeln vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen auch in
Deutschland.
Die zuständigen Behörden für die Lebensmittelüberwachung in den Ländern
kontrollieren risikoorientiert. Das bedeutet, dass verstärkt dort kontrolliert wird, wo
Verstöße wahrscheinlich sind. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse wird
verstärkt auf Fipronilrückstände durch die Länder untersucht.
4. Aus welchen Gründen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die
deutschen Landwirte die Beimischung von Fipronil im Desinfektionsmittel nicht
erkennen, und welche Kennzeichnungspflichten wurden durch den
belgischen Desinfektionsmittelhersteller missachtet?
Nach derzeitigem Erkenntnisstand konnten die deutschen Landwirte die
Beimischung mit Fipronil nicht erkennen, weil sie nicht auf dem Produkt deklariert
wurde. Die Anwendung von Fipronil ist bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht
zulässig, unabhängig davon ob eine Kennzeichnung erfolgt oder nicht.
5. Welche Verantwortung trifft nach Einschätzung der Bundesregierung das
Unternehmen BASF als Fipronil-Hersteller hinsichtlich der
gesetzeskonformen Anwendung seiner Produkte?
Der Hersteller des Insektizids ist für die Einhaltung der gesetzlichen
Anforderungen an sein Produkt verantwortlich (Produktsicherheit, Verpackung, Beschriftung
etc.). Sind diese Anforderungen eingehalten, wovon mangels gegenteiliger
Anhaltspunkte auszugehen ist, ist im Fall einer missbräuchliche Anwendung nicht
der Hersteller sondern der Verwender verantwortlich.
6. Welche Maßnahmen und Untersuchungen haben die deutschen
Staatsanwaltschaften bisher eingeleitet?
Zum Umfang der Maßnahmen und Untersuchungen von Staatsanwaltschaften
liegen der Bundesregierung derzeit keine Informationen vor.
7. Warum wurden die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht frühzeitiger
über die Belastung von Eiern mit dem Biozid informiert?
8. Wie erklärt die Bundesregierung die Verzögerung von zehn Tagen zwischen
der ersten Meldung über Fipronil in Eiern im RASFF-System und der ersten
Warnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern im bundesweiten
Internet-Portal
www.lebensmittelwarnung.de?
9. Warum hat die Bundesregierung erst am 27. Juli 2017 eine Risikobewertung
zu Fipronil beim BfR in Auftrag gegeben sowie nicht frühzeitiger die
Öffentlichkeit informiert, obwohl schon am 21. Juli 2017 die
Lieferbeziehungen betroffener belgischer Betriebe nach Deutschland bekannt waren und
auch der Vertrieb nach Deutschland in der RASFF-Meldung angegeben
wurde?
Die Fragen 7, 8 und 9 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Aus der am 21. Juli 2017 über das RASFF ergangenen Informationsmeldung aus
Belgien war nicht ersichtlich, ob mit Fipronil belastete Eier nach Deutschland in
den Handel verbracht worden waren. Die einschlägigen Informationen bezogen
sich in allgemeiner Weise auf mögliche Lieferungen eines mit Fipronil
kontaminierten Reinigungsmittels nach Deutschland und in andere Mitgliedstaaten.
Daher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorsorglich das
Bundesinstitut für Risikobewertung gebeten, eine Risikobewertung zu Fipronil
zu erarbeiten. Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und
Futtermittel (RASFF) erfolgte am 28. Juli 2017 erstmalig eine
Informationsmeldung über den Vertrieb von potenziell mit Fipronil belasteten Eiern nach
Deutschland (2017.1065-fup07). Am 1. August 2017 erfolgten die ersten Meldungen der
Bundesländer auf „
www.lebensmittelwarnung.de“. Es ist Aufgabe der
zuständigen Behörden der Länder öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des
§ 40 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
vorzunehmen. Hierzu stellen die Länder ihre Informationen auf der Internetseite www.
lebensmittelwarnung.de ein. Informationen über betroffene Betriebe/betroffene
Eiercodes können jeweils nur von zuständigen Behörden in den Ländern ermittelt
und im zuvor genannten Portal veröffentlicht werden. Im Rahmen des
Risikomanagements hat die Bundesregierung hat die folgenden Maßnahmen ergriffen:
- Aktivierung und Betrieb des Lagezentrums im Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Nachdem die Niederlande am 28. Juli 2017 über das Europäische
Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) über den Vertrieb von
potenziell mit Fipronil belasteten Eiern nach Deutschland (2017.1065-fup07)
informiert hatten, wurde im BVL noch am gleichen Tag das Lagezentrum gemäß
dem vorgesehenen Verfahren eingerichtet. Am Sonntag, dem 30. Juli 2017,
wurde den Ländern mitgeteilt, dass das BVL die Kommunikationskanäle und
Prozesse seines Lagezentrums aktiviert, um die Informationen BVL-intern
optimal strukturieren und schneller bearbeiten zu können.
Zeitnah mit der Eröffnung des Lagezentrums wurde im behördeninternen
Fachinformationssystem für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(FIS-VL) ein gesonderter Bereich zum Austausch von Daten und
Informationen von Stellen der Länder und des Bundes zum vorliegenden Ereignis
eingerichtet. In den darauffolgenden Tagen gab es regelmäßige telefonische
Kontakte des BMEL auf Arbeitsebene mit den zuständigen Fachleuten der
Bundesländer.
In einer vom Bundesminister Christian Schmidt einberufenen
Telefonkonferenz mit seinen Amtskollegen in den Ländern am 7. August 2017 wurde die
Situation umfassend erörtert. Ferner wurde vereinbart, das Thema Fipronil auf
der Agrarministerkonferenz vom 27. bis 29. September 2017 in Lüneburg zu
beraten und das Thema ebenfalls auf die Tagesordnung der
Verbraucherschutzministerkonferenz im Frühjahr 2018 zu setzen.
Bereits am 29. Juli 2017 gab es einen ersten telefonischen Kontakt vom
Bundesminister Christian Schmidt mit seinem niederländischen Amtskollegen,
dem am 30. Juli 2017 ein ausführliches Telefonat folgte. Nach weiterem
Informationsaustausch zwischen den Ministerien fanden am 7. August 2017
ebenfalls auf Veranlassung des Bundesministers Christian Schmidt Gespräche mit
seinen Amtskollegen aus Belgien und den Niederlanden statt. Die Forderung
Deutschlands nach besserem Informationsaustausch wurde von Belgien und
den Niederlanden geteilt und durch Entsendung einer deutschen
Verbindungsbeamtin nach Belgien und den Niederlanden umgesetzt.
- Initiierung eines außerplanmäßigen Untersuchungsprogramms im Rahmen des
Bundesweiten Überwachungsplans 2017 (BÜp)
Auf Initiative des Bundesministers Christian Schmidt wurde noch für das Jahr
2017 ein Monitoringprogramm auf Fipronil in Ei-Verarbeitungsprodukten und
eihaltigen Tiefkühlprodukten mit den Ländern vereinbart. In diesem
koordinierten Programm untersuchen die Länder im laufenden Jahr noch ca. 800
Proben auf die Anwesenheit von Fipronil. Darüber hinaus wurden die Länder um
Prüfung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, bereits in 2017 entnommene bzw.
noch vorgesehene Proben von Eiern und Geflügelfleisch im Rahmen des
Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) 2017 auch auf Fipronil zu
untersuchen.
10. Wann hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden in Deutschland
erstmals Kenntnis von Eiern mit Fipronil-Belastung aus Belgien mit
möglichen Lieferbeziehungen nach Deutschland, und welche einzelnen Mess- und
Untersuchungsergebnisse liegen den deutschen Behörden bisher dazu vor?
Basierend auf Informationen aus dem RASFF informierten die zuständigen
Behörden in Belgien mit der Folgemeldung 2017.1065-fup108 vom 10. August 2017
erstmals über eine Lieferung von mit Fipronil belasteten Eiern belgischen
Ursprungs nach Deutschland. Diese Information wurde am selben Tag von der
nationalen Kontaktstelle im BVL an die zuständigen Behörden der Länder
übermittelt. Die belgischen Behörden informierten darüber, dass die gelieferten Eier
einen Fipronilgehalt oberhalb des Maximum Residue Level (MRL), aber unterhalb
der Akuten Referenzdosis (ARfD) aufwiesen. Detaillierte Analysenergebnisse
wurden hierzu jedoch nicht übermittelt.
11. Welche Werte von Fipronil müssen in Belgien sowie in Deutschland
nachgewiesen werden, um meldepflichtig zu sein, und worin unterscheidet sich
nach Kenntnis der Bundesregierung das EU-rechtskonforme Vorgehen der
beiden Länder?
Informationen über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht müssen gemäß
Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zeitnah mit anderen Mitgliedstaaten
ausgetauscht werden, sofern die Betroffenheit anderer Mitgliedstaaten nicht
ausgeschlossen werden kann. Fipronilgehalte in Eiern über der festgelegten
Rückstandshöchstmenge (0,005 mg/kg) sind als Verstoß gegen das Lebensmittelrecht
zu werten. Rückblickend hätte aus Sicht der Bundesregierung der
Informationsaustausch durch andere Mitgliedstaaten, unter anderem Belgien, schneller
erfolgen müssen.
12. Wieso tauschten sich die Behörden in Belgien sowie in den Niederlanden
nach Kenntnis der Bundesregierung nicht frühzeitiger mit den Behörden in
Deutschland zu den betroffenen Eier-Betrieben aus, obwohl bekannt war,
dass die Eier auch in Deutschland in den Handel gelangen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen bezüglich der illegalen Anwendung von Fipronil in Legehennenbetrieben
sowohl in Belgien als auch in den Niederlanden Grund für die verzögerte
Weitergabe von Informationen an Deutschland.
13. Wann hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden in Deutschland
erstmals Kenntnis von Eiern mit Fipronil-Belastung aus den Niederlanden
mit möglichen Lieferbeziehungen nach Deutschland, und welche einzelnen
Mess- und Untersuchungsergebnisse liegen den deutschen Behörden bisher
dazu vor?
Über das RASFF wurde von den Niederlanden erstmals am 28. Juli 2017 mit der
Folgemeldung 2017.1065-fup07 über Lieferungen potentiell belasteter
niederländischer Eier nach Deutschland informiert. Die zuständigen Behörden der Länder
wurden umgehend durch die nationale Kontaktstelle im BVL informiert. Die
gemessenen Fipronilgehalte lagen in einem Bereich von 0,027 bis 0,055 mg/kg.
14. Wann hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die Behörden erstmals
Kenntnis von Eiern mit Fipronil-Belastung in Betrieben in Deutschland, und
welche einzelnen Mess- und Untersuchungsergebnisse liegen den deutschen
Behörden bisher dazu vor?
Über das RASFF erfolgte mit den Folgemeldungen 2017.1065-fup09 (29. Juli
2017) und fup14 (31. Juli 2017) aus den Niederlanden die Information der
zuständigen Behörden über den Verdacht des illegalen Einsatzes von dem potenziell
mit Fipronil belasteten Produkt Dega 16 in niedersächsischen Betrieben.
Daraufhin wurden von den zuständigen Behörden Niedersachsens Ermittlungen vor Ort
aufgenommen und die betroffenen Betriebe vorsorglich gesperrt. Mit
Übersendung eines Sachstandberichtes vom 4. August 2017 informierte das
Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das
BVL über den qualitativen Nachweis von Fipronil in Eiern, die im Rahmen dieser
Ermittlungen entnommen wurden. Die gemessenen Werte für Fipronil lagen bei
diesen Eiern im Bereich von 0,010 bis 0,45 mg/kg.
15. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um zukünftig
Verzögerungen bei der Übermittlung von Daten zur Lebensmittelsicherheit
zwischen EU-Mitgliedstaaten zu verhindern?
Der Bundesminister Christian Schmidt hat sich in einem Telefonat am 7. August
2017 mit dem EU-Gesundheitskommissar Vytenis Povilas Andriukaitis darüber
verständigt, dass das gemeinsame europäische Vorgehen effizienter werden
muss. Auch auf Initiative des Bundesministers Christian Schmidt ist am 5.
September 2017 auf europäischer Ebene mit der Europäischen Kommission und den
anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des informellen Agrarrates in Tallin
beschlossen worden, gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, um den
Informationsaustausch in der EU zu verbessern.
Die Europäischen Systeme, wie das Schnellwarnsystem (RASFF) und das System
für Amtshilfe und Zusammenarbeit (AAC) haben sich grundsätzlich zum
schnellen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen
Kommission bewährt, reichen aber noch nicht aus. Damit die Systeme schnell
und gut funktionieren, müssen die Mitgliedstaaten in der Lage sein, schon in
Verdachtsfällen bei grenzüberschreitenden Fällen für die Lebensmittelsicherheit
relevante Informationen auszutauschen. Der Verbraucherschutz muss in solchen
Fällen Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen haben.
Daneben ist zukünftig in vergleichbaren Fällen zur Sicherstellung der
erforderlichen Lebensmittelsicherheit auf europäischer Ebene eine gemeinschaftliche
Risikoeinschätzung und eine Europäische Kommission mit einer starken
koordinierenden Rolle erforderlich. Bei grenzüberschreitenden Fällen wie dem Fipronil-
Geschehen muss die Europäische Kommission ihre koordinierende Funktion
stärker wahrnehmen. Daneben hat die Europäische Kommission zu prüfen, ob sie von
dem bestehenden Recht zur Kontrolle in den Mitgliedstaaten nach Artikel 45 der
Verordnung (EG) Nr. 882/2004 stärker Gebrauch machen sollte. Ein Ziel der
verstärkten europäischen Koordination ist es, dass die Europäische Kommission im
Zweifelsfall die Mitgliedstaaten auffordert, einen schnellen Informationsfluss zu
gewährleisten. Dazu gehört auch die Verstetigung des bewährten Systems eines
kurzfristigen Austauschs von Verbindungsbeamten zwischen den
Mitgliedstaaten, das auf eine sichere Grundlage gestellt werden muss.
16. Wie wird die Bundesregierung die geschädigten Lebensmittelbetriebe in
Deutschland bei Schadensersatzforderungen gegenüber Belgien
unterstützen?
In Deutschland ist die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche Aufgabe
des Betroffenen.
17. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedliche Darstellung zur
gesundheitlichen Gefährdung von Kindern bei der Information der
Öffentlichkeit zwischen dem zuständigen Landesministerium in Niedersachsen und
dem BMEL?
Die Managemententscheidungen des BMEL stützen sich auf die
wissenschaftlichen Bewertungen des unabhängigen Bundesinstitutes für Risikobewertung
(BfR). Informationen über gegebenenfalls abweichende Grundlagen für
gesundheitliche Risikobewertungen durch das Landesministerium in Niedersachsen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
18. Warum war es bisher nicht möglich, alle Produkte, in denen belastete Eier
verarbeitet wurden, zu benennen und zurückzurufen (vgl.
www.sueddeutsche.
de/panorama/fipronil-schmidt-erwartet-lueckenlose-aufklaerung-im-
eierskandal-1.3621012)?
Alle den zuständigen Behörden der Länder bekannten und mit Fipronil belasteten
Eier Chargen werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Internetseite
„
www.lebensmittelwarnung.de“ benannt und veröffentlicht. Auch verarbeitete
Produkte werden auf der Seite veröffentlicht. Es ist Aufgabe der zuständigen
Behörden in den Ländern, Rücknahmen und Rückrufe zu überwachen bzw.
anzuordnen.
19. Bis wann werden die Behörden in Deutschland eine vollständige Liste aller
betroffenen Produkte veröffentlichen?
Die Liste aller den zuständigen Behörden bekannten betroffenen Produkte ist
zentral auf der Internetseite
www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Die
Liste wird bei Vorliegen neuer Erkenntnisse fortlaufend aktualisiert, zuletzt am
30. August 2017 (Stand: 30. August 2017).
20. Durch welche Maßnahmen überprüft die Bundesregierung, dass die
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 40 des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im aktuellen Fall auch alle
Verbraucher erreicht?
Die Internetseite
www.lebensmittelwarnung.de ist für jedermann jederzeit
zugänglich. Zusätzlich wird über die Öffentlichkeitsarbeit auf diese
Informationsquelle hingewiesen.
21. Bis wann wird die Bundesregierung eine verpflichtende
Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln mit Ei als Zutat einführen?
Die EU-weit geltende Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (sog. Lebensmittel-
Informationsverordnung, LMIV) regelt umfassend die für Verbraucherinnen und
Verbraucher wichtigen Informationen, um eine fundierte Auswahl beim
Lebensmittelkauf treffen zu können. Mit der LMIV wurde das bis dahin geltende allgemeine
Lebensmittelkennzeichnungsrecht und das Nährwertkennzeichnungsrecht
zusammengeführt und an neue Entwicklungen angepasst.
Im Rahmen der schwierigen Verhandlungen in den Jahren 2008 bis 2011 wurde
vom Unionsgesetzgeber während der gesamten Verhandlungsdauer keine
Notwendigkeit der Einführung weiterer Pflichtkennzeichnungen für vorverpackte
Lebensmittel, die Eier oder Eiprodukte als Zutaten enthalten, gesehen. Auf
freiwilliger Basis ist es aber grundsätzlich möglich, Verbraucherinnen und
Verbrauchern weitere Informationen, z. B. auch im Hinblick auf verarbeitete Eier, zu
geben. Entsprechende Produkte sind auf dem Markt auch erhältlich.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]