BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bekämpfung von Schleusern vor der libyschen Küste und die Rolle der libyschen Küstenwache

Bilanz bzgl. der Rettung von Bootsflüchtlingen durch EU- und Frontex-Missionen, Fluchtrouten, Umgang mit Bootsflüchtlingen gemäß EU-Mandat, Kooperation mit anderen Militärmissionen, Neuauslegung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (Non-refoulement), Einsatz gegen Schleuserkriminalität als gesamteuropäische Aufgabe, Analyse von Schleusernetzwerken, Umgang der libyschen Küstenwache mit Geflüchteten und Seenotrettungsaktivisten, Auswahlprozess für das EUNAVFOR MED-Ausbildungsprogramm, Verbleibsinformationen über Absolventen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.09.2017

Antwortdauer

30 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1339221.08.2017

Bekämpfung von Schleusern vor der libyschen Küste und die Rolle der libyschen Küstenwache

der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Dr. Franziska Brantner, Luise Amtsberg, Dr. Frithjof Schmidt, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Union versucht mit der Mission EUNAVFOR MED, die Tätigkeit von Schleusern zu bekämpfen, die von Libyen aus operieren. Dennoch steigt die Zahl der Menschen, die mit Schleppern das Mittelmeer überqueren stetig an, um 14 Prozent in der ersten Jahreshälfte 2017 im Vergleich zum Vorjahr (vgl. Report von Amnesty International „A perfect storm“). Nur im Juli 2017 war ein Rückgang zu verzeichnen.

Um die Arbeit der Operation EUNAVFOR MED zu effektivieren, wurde deren Operationsgebiet nunmehr auch auf die libyschen Küstengewässer ausgeweitet. Ergänzend dazu hat Italien nunmehr eine eigenständige Unterstützungsmission, die nicht nur in libyschen Territorialgewässern, sondern auch bereits an Land operieren soll (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/italiens-marine-kaempft-in-libyen-gegen-schleuser-15134024.html).

Richtig ist: Insgesamt wurden durch Einheiten der Operation EUNAVFOR MED in über 250 Einsätzen mehr als 39 000 Menschen aus Seenot gerettet – davon mehr als die Hälfte (nämlich über 21 000 Menschen) durch Schiffe der Bundeswehr (www.einsatz.bundeswehr.de/portal/a/einsatzbw/start/aktuelle_einsaetze/eunavformed/dereinsatzimmittelmeer/!ut/p/z1/).

Richtig ist aber auch, dass aktuell nur noch 15 Prozent der Bootsflüchtlinge von Schiffen der Operation EUNAVFOR MED bzw. von Frontex aufgenommen werden – genauso viele, wie von privaten Handelsschiffen – während der Großteil (70 Prozent) – zu gleichen Teilen – inzwischen von der italienische Küstenwache und Marine bzw. von humanitären Organisationen gerettet werden (Die Welt, 3. Juli 2017).

Der Ausbau von zivilen Kapazitäten der Seenotrettung ist daher dringend erforderlich. Die weitgehend unwirksame und riskante militärische Schlepperbekämpfung ist jedoch der Kernauftrag von EUNAVFOR MED. Dem Problem der Schlepperkriminalität, die nach Angaben der Bundesregierung „schwerpunktmäßig an Land“ operiert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11102, Antwort zu Frage 1), ist dadurch nicht beizukommen.

Zudem gelingt die Strafverfolgung von Schleppern – aufgrund mangelnder Kenntnisse und Ausrüstung der Strafverfolger – nur selten, wie jüngst der Fall eines vermeintlichen eritreischen Schleppers in Italien zeigt (vgl. „How not to solve the refugee crisis“, THE NEW YORKER vom 31. Juli 2017).

Ein weiterer Teil der Militärmission EUNAVFOR MED ist auch die Ausbildung der libyschen Küstenwache, die selbst gegen Schlepper vorgehen soll. Es liegen aber Berichte vor, dass die libysche Küstenwache sich nicht an die Regeln des internationalen Seerechts hält und aggressiv gegen Flüchtlingsboote vorgeht. So gibt es Berichte über gefährliche Abdrängmanöver gegen Flüchtlingsboote und den Gebrauch von Schusswaffen gegen Geflüchtete (vgl. „Gegen die Helfer zu Wasser und an Land“, DER TAGESSPIEGEL vom 11. August 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie erklärt die Bundesregierung, dass immer weniger Bootsflüchtlinge von Schiffen der „EUNAVFOR MED“-Mission bzw. von Frontex gerettet werden?

2

Wäre es vor diesem Hintergrund aus Sicht der Bundesregierung nicht sachgerecht, die Seenotrettung als Aufgabe im Mandat EUNAVFOR MED festzuschreiben, und wenn nein, warum nicht?

3

Von welchen Abschnitten der libyschen Küsten aus, legen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die meisten Schiffe mit Bootsflüchtlingen ab, und unter wessen Kontrolle liegen diese Abschnitte?

4

Wie sehen die Regelungen im neuen EU-Mandat der Operation EUNAVFOR MED aus, wie mit Bootsflüchtlingen verfahren werden soll, die im Rahmen dieser Mission in libyschen Küstengewässern aus Seenot gerettet werden?

a) Dürfen diese durch die Schiffe der Operation EUNAVFOR MED auch an der libyschen Küste an Land gesetzt werden?

b) Dürfen sie der libyschen Küstenwache übergeben werden, damit diese Bootsflüchtlinge in einen libyschen Hafen transportiert werden oder sind die Schiffe der Operation gehalten, diese Bootsflüchtlinge – mit Blick auf das Non-Refoulement-Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) – in den sicheren Hafen eines Mitgliedstaates zu fahren?

5

Inwiefern ist die jetzt begonnene italienische Militärmission, die ja auch in libyschen Territorialgewässern sowie an Land aktiv tätig werden soll, mit dem Vorgehen der Mission EUNAVFOR MED koordiniert, und wie sehen hier – nach Kenntnis der Bundesregierung – die italienischen Regelungen aus, wie mit Bootsflüchtlingen verfahren werden soll, die die italienische Marine in libyschen Küstengewässern aus Seenot rettet?

6

Wie sieht – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Beratungsstand innerhalb der Europäischen Union bezüglich des Vorstoßes der damaligen maltesischen EU-Präsidentschaft aus, den sog. Non Refoulement-Grundsatz der GFK künftig „unter Berücksichtigung der besonderen Krisenumstände“ vor der libyschen Küste neu auslegen zu wollen (zit. nach: Malta Summit – External aspects of migration“)?

7

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union jenseits der Missionen auf See unternommen, um „das Geschäftsmodell von Schleusern zu bekämpfen“ (vgl. Antwort zu Frage 2d, Bundestagsdrucksache 18/11102)?

8

Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Fahndung nach und Strafverfolgung von Schleppern hat die Bundesregierung alleine oder in Verbund mit ihren europäischen Partnern in den letzten zwei Jahren umgesetzt, welche Schlussfolgerung zieht sie aus den Problemen der italienischen Strafverfolgungsbehörden bei der Fahndung nach und Strafverfolgung von Schleppern (vgl. „How not to solve the refugee crisis“, THE NEW YORKER vom 31. Juli 2017), und inwiefern betrachtet sie die Verfolgung von Schleppern als gesamteuropäische Aufgabe?

9

Wie misst bzw. quantifiziert die Bundesregierung die „Abschreckungs- und Signalwirkung“ durch das Vorgehen gegen Schleuser auf See, die sie zur Grundlage für die Bewertung der Operation EUNAVFOR MED macht (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/9116), und wie beurteilt sie in diesem Kontext die Tatsache, dass die Zahl der Mittelmeerüberquerungen trotz der Militärmission weiter gestiegen ist?

10

Welche Kooperation findet im Einzelnen zwischen der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED „Sophia“ und der NATO-Operation SEA GUARDIAN insbesondere hinsichtlich

a) der Bekämpfung des Schlepperwesens,

b) der Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen

c) und der Aufklärung der Seeräume vor und in Libyen statt?

11

An wie vielen Tagen wurden seit Beginn der NATO-Operation SEA GUARDIAN seegehende Einheiten der Deutschen Marine in die EU-geführte Operation EUNAVFOR MED „Sophia“ eingemeldet und für jeweils welche Zeiträume unter EU-Kommando gestellt (bitte nach seegehender Einheit, Operation und Dauer der jeweiligen Unterstellung aufschlüsseln)?

12

Wie wird den unterschiedlichen Einsatzregeln der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED „Sophia“ und der NATO-Operation SEA GUARDIAN an Bord seegehender Einheiten im Allgemeinen bzw. Booten und Schiffen der Deutschen Marine im Besonderen Rechnung getragen, bspw. bei der Seeraumüberwachung und der damit einhergehenden unterschiedlichen Einsatzgebiete?

13

Auf welche Weise hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Beginn des Trainingsprogramms für die libysche Küstenwache die politischen Netzwerke der Menschenschmuggler analysiert, um eine ungewollte Zusammenarbeit mit ihnen durch strukturelle oder individuelle Verbindungen zwischen Schleusernetzwerken und der libyschen Küstenwache auszuschließen?

14

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre Zusammenarbeit bzw. die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit der libyschen Küstenwache aus den im Bericht der Vereinten Nationen (VN) zitierten Meldungen, dass Angehörige der libyschen Küstenwache die von ihnen aufgegriffenen Menschen in Libyen schwersten Misshandlungen aussetzen (vgl. VN-Bericht S/2017/466, S. 41)?

a) Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse über rechtliches (Fehl-) Verhalten der libyschen Küstenwache im Umgang mit Schutzsuchenden bzw. mit Seenotrettungsaktivistinnen und -aktivisten vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung von einer genauen Beobachtung des Agierens der lybischen Küstenwache ab?

b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre Zusammenarbeit bzw. die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit der libyschen Küstenwache aus Berichten, dass die libysche Küstenwache sich nicht an seemännische Regeln hält, beispielsweise zu nah an Flüchtlingsboote auffährt, und bereits mehrfach Schusswaffen gegen Geflüchtete eingesetzt hat?

15

Wie genau verläuft die Auswahl der Auszubildenden der libyschen Küstenwache, nach welchem Standard erfolgt die Sicherheitsüberprüfung der Teilnehmenden, wie wird die grenzüberschreitende Abgleichung der Personendaten sichergestellt, und nach welchen Kriterien wird über die Aufnahmen in die Ausbildung entschieden?

a) Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Kandidaten für die Aufnahme in das Ausbildungsprogramm zurückgewiesen worden?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die regionale und ethnische Herkunft der Auszubildenden vor (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/9116, Antworten zu den Fragen 22 bis 23)?

c) Wie viele Kandidaten waren bislang für die Ausbildung vorgesehen, und wie viele haben die Kurse tatsächlich absolviert?

16

Mit welchen Einheiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung Vereinbarungen über die Ausbildung getroffen, wie erklären sich die vom VN-Panel aufgezählten Ungereimtheiten in den Angaben der Europäischen Union, und wieso wurde das Expertenpanel der VN nicht über die Ausbildung informiert (vgl. VN-Bericht S/2017/466, S. 41)?

17

Inwiefern liegen der Bundesregierung Verbleibsinformationen über die Absolventen der Ausbildung für die Küstenwache vor, wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abschluss der Ausbildung für die Küstenwache tätig, und welcher Tätigkeit gehen diejenigen nach, die nicht (mehr) für die Küstenwache tätig sind? Falls keine Informationen durch die Bundesregierung oder die Europäische Union erhoben werden, warum wird davon im Sinne der Bewertung des Wirkungsgrades der Ausbildungsbemühungen abgesehen?

18

Wie stellt die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass die Ausgebildeten nicht Teil der Schlepper/Schmuggler-Netzwerke werden bzw. durch Korruption deren Arbeit ermöglichen, und wie stellt sie sicher dass sie nicht angesichts des „Fehlen[s] eines staatlichen Gewaltmonopols [welches] eine strukturelle Verflechtung von Kriminalität, regionalen Schmuggelnetzwerken für Drogen, Waffen und Menschen sowie Terrorismus [begünstigt]“ anderweitig kriminellen Tätigkeiten nachgehen (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/9116, Antwort zu Frage 16)?

Berlin, den 21. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen