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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Altersarmut in Nordrhein-Westfalen

Alters- und Erwerbsminderungsrenten, Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Entwicklung der Armutsrisikoquote von Personen ab 65 Jahren, Chance auf Überwindung von Einkommensarmut, Zusammensetzung der Alterseinkommen, geschlechtsspezifische Rentenlücke (Gender Pay Gap), Entwicklung atypischer Beschäftigung, Anzahl Selbständiger mit und ohne Rentenversicherung, Betriebe mit betrieblicher Altersversorgung, Riester-Vertragsbestand<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.09.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1342022.08.2017

Altersarmut in Nordrhein-Westfalen

der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Katharina Dröge und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Arbeitswelt wandelt sich. Das sogenannte Normalarbeitsverhältnis ist zwar noch vorherrschend. Doch gerade im vom Strukturwandel geprägten Nordrhein-Westfalen treten neben geschlossene Erwerbsbiographien zunehmend solche, die erzwungene und manchmal auch freiwillige Brüche aufweisen. Prekäre Beschäftigung ist, insbesondere unter Frauen, alles andere als ein Randphänomen. Neue Formen selbständiger Beschäftigung entstehen, die weder über die Rentenversicherung noch über andere Systeme abgesichert sind. Gleichzeitig verfügen Frauen oft immer noch nicht über eine ausreichende eigenständige Alterssicherung (vgl. WSI-Datenportale, www.boeckler.de/wsi_51469.htm).

Abstiegssorgen und die Angst vor Altersarmut werden somit immer mehr zu ernsten Problemen.

Nicht zuletzt aufgrund der grundsätzlichen Zuständigkeit für das Alterssicherungssystem sowie mit Blick auf § 46a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), nach dem der Bund den Ländern die Kosten für Grundsicherungsleistungen in vollem Umfang erstattet, fällt diese Entwicklung auch in den politischen Verantwortungsbereich der Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Alters- sowie Erwerbsminderungsrenten im Jahr des Rentenzugangs in den vergangenen fünf Jahren (bitte Geschlechter getrennt ausweisen)

a) in Nordrhein-Westfalen insgesamt,

b) in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens?

2

Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Empfängerinnen sowie der Empfänger (bitte Geschlechter getrennt ausweisen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Alter von mindestens 65 Jahren, und wie groß war jeweils der Anteil an der Gesamtzahl der Personen in dieser Altersgruppe

a) in Nordrhein-Westfalen insgesamt,

b) in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens?

3

Wie viele ältere Personen (Alter von 65 Jahren oder älter) waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2005, 2010, 2015, 2016 und heute von Armut bedroht, und wie hoch war jeweils die Armutsrisikoquote

a) in Nordrhein-Westfalen insgesamt,

b) in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens?

4

Wie viele der vom Risiko der Einkommensarmut betroffenen älteren Personen (ab 65 Jahren) konnten dieses in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung überwinden, und wie hoch war jeweils der Anteil an den über-65-Jährigen?

5

Wie setzt sich in Nordrhein-Westfalen sowie in Deutschland insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig das Alterseinkommen der über-65-Jährigen zusammen (Grundsicherung, gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Altersvorsorge, Einkommen aus Vermögen, Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sonstige Einkommen)?

6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen ab 65 Jahren (bitte absolute Angaben sowie Anteil an allen Personen ab 65 Jahre) sowie die Zahl der Personen unter 65 Jahren (bitte absolute Angaben sowie Anteil an allen Personen unter 65 Jahren), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, sowie die jeweiligen öffentlichen Ausgaben in den Jahren seit Einführung dieser Leistung entwickelt

a) in Nordrhein-Westfalen insgesamt,

b) in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die geschlechtsspezifische Rentenlücke bezogen auf die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge in Nordrhein-Westfalen

a) insgesamt,

b) in der gesetzlichen Rente,

c) in der betrieblichen Altersversorgung, und

d) in der gesamten privaten Altersvorsorge im Rentenbestand?

8

Wie groß ist gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung der Gender Pay Gap in Nordrhein-Westfalen?

9

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der atypisch Beschäftigten (bitte nach Art der atypischen Beschäftigung differenzieren: Teilzeit, Mini- und Midijob, Leiharbeit, Befristung) an allen Erwerbstätigen in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren entwickelt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Verbreitung von atypischer Beschäftigung unter älteren Erwerbstätigen vor?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Selbständigen mit Beschäftigten sowie ohne Beschäftigte in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen entwickelt? Wie viele sind davon jeweils ohne Rentenversicherung?

11

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Betriebe in Nordrhein-Westfalen, in denen ein Angebot einer betrieblichen Altersversorgung besteht?

12

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Riester-Vertragsbestand in Nordrhein-Westfalen insgesamt sowie in den Landkreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, und wie groß ist jeweils der Anteil der Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer an allen Bruttolohnempfängerinnen und Bruttolohnempfängern?

13

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer in Nordrhein-Westfalen insgesamt sowie in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, die ihren individuellen Zulagenanspruch zumindest zu 90 Prozent nutzen, mithin also im Sinne des Riester-Konzepts für ihr Alter vorsorgen?

Berlin, den 1. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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