Zustand der Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Matthias Gastel, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bahnhöfe und Haltepunkte sind in Nordrhein-Westfalen wie auch bundesweit als Zugang für Fahrgäste zur Eisenbahn von grundlegender Bedeutung. Sie sollen durch geeignete bauliche Ausführung allen Reisenden einen barrierefreien Zugang zu den Zügen ermöglichen und können zugleich durch einen guten optischen und baulichen Zustand die Attraktivität des Bahnverkehrs steigern.
Leider sieht die Wirklichkeit an vielen Bahnhöfen und Haltepunkten in Nordrhein-Westfalen anders aus: Für mobilitätseingeschränkte Reisende besteht noch immer an zahlreichen Bahnhöfen und Haltepunkten kein barrierefreier Zugang vom öffentlichen Verkehrsraum zu den Bahnsteigen bzw. in die Züge. Zudem sind viele Stationen in Nordrhein-Westfalen wegen Verschmutzungen und auch offensichtlicher baulicher Mängel an den Bahnsteigen als wenig attraktiv einzuschätzen (vgl. www.waz.de/staedte/herne-wanne-eickel/hernes-bahnhoefe-haben-grossen-sanierungsbedarf-id209193011.html; www.rp-online.de/nrw/panorama/jeder-dritte-bahnhof-hat-schwere-maengel-aid-1.3960738).
Im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG wurden Qualitätskennzahlen vereinbart, um die Qualität der Infrastruktur sicherzustellen. Der Zustand der Verkehrsstationen wird hierbei durch zwei dieser Qualitätskennzahlen berücksichtigt.
Zum einen soll die Qualitätskennzahl „Funktionalität Bahnsteige“ die Funktionalität der Stationen für die Fahrgäste sicherstellen. Hierbei wird unter Berücksichtigung der Kriterien Bahnsteighöhe, stufenfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige sowie Ausstattung mit Wetterschutz eine Punktezahl für jeden einzelnen aktiven Bahnsteig berechnet. Die Punktezahlen der einzelnen Bahnsteige werden anschließend nach einer Gewichtung hinsichtlich des Reisendenaufkommens für die einzelnen Stationen bzw. für das gesamte Netz aufaddiert (vgl. LuFV, Anlage 13.2.2).
Zum anderen soll die Qualitätskennzahl „Bewertung AnlagenQualität“ den technischen Zustand sowie die Sauberkeit der Stationen einordnen. Zur Berechnung werden die einzelnen Verkehrsstationen mit je einer optischen Note (z. B. Grobmüll, Verschmutzungen, Graffiti) und einer technischen Note (z. B. baulicher Zustand des Empfangsgebäudes) des Schulnotensystems bewertet. Zur Ermittlung der Gesamtnote der Station wird die technische Note deutlich höher gewichtet als die optische Note (vgl. LuFV, Anlage 13.2.4).
Hierzu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Qualitätskennzahl der Kategorie „Funktionalität Bahnsteige“ erhielten die einzelnen Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen jeweils bei der Bewertung für den Infrastrukturzustandsbericht 2016 (IZB 2016) sowie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch für jede Verkehrsstation, differenziert nach dem Namen der Verkehrsstation, Punktezahl der Station bei der ersten Erfassung der Qualitätskennzahl, Punktezahl der Station bei der Bewertung für den IZB 2016, aktuell maximal erreichbarer Punktezahl der Station, aktuellem täglichem Reisendenaufkommen der Station, geographischen Koordinaten der Station angeben)?
Welche Qualitätskennzahl der Kategorie „Bewertung AnlagenQualität“ (QKZ BAQ) erhielten die einzelnen Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen jeweils bei der Bewertung für den IZB 2016 sowie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch für jede Verkehrsstation, differenziert nach dem Namen der Verkehrsstation, QKZ BAQ der Station bei der ersten Erfassung der Qualitätskennzahl, QKZ BAQ der Station bei der Bewertung für den IZB 2016, technischer Note der Station bei der Bewertung für den IZB 2016, optischer Note der Station bei der Bewertung für den IZB 2016, aktuellem täglichem Reisendenaufkommen der Station, geographischen Koordinaten der Station angeben)?
Welche der oben aufgeführten Verkehrsstationen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils über behindertengerechte Zugänge, Toiletten, Witterungsschutz für Reisende, Fahrradstellplätze (bitte tabellarisch aufführen)?
Wie hat sich der Zustand der Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren, insbesondere im Zeitrahmen der LuFV zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG im Jahr 2009, nach Kenntnis der Bundesregierung verändert?
Wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung welche konkreten Sanierungsmaßnahmen an Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der LufV vorgesehen (bitte tabellarisch differenziert nach vermutlichen Sanierungskosten, Sanierungsbeginn und -dauer darstellen; Hinweis: ähnliche Fragen wurden von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 18/2409 bzw. 18/5643 nicht im Sinne der aktuellen Fragestellung beantwortet)?
Wie beurteilt die Bundesregierung, Stör- und Ausfallzeiten von Aufzügen bzw. anderen technischen Einrichtungen zur Gewährung von Barrierefreiheit an Verkehrsstationen künftig in die Ermittlung der Qualitätskennzahl „Funktionalität Bahnsteige“ mit einzubeziehen und so einen Anreiz für schnelle Entstörung bzw. geringe Störanfälligkeit zu bieten?