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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umgang mit radioaktiven Abfällen der Siemens AG und anderer (ehemaliger) nuklearer Versorgungsbetriebe

Menge und Art radioaktiver Abfälle der Siemens AG, Zwischenlagerungen in Hanau und Karlstein, Untersuchungen der Fässer auf Mängel, Höhe der Rückstellungen für radioaktive Abfälle, mögliche Haftungsbefreiung durch Zahlung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds, bisher nicht von der Neuregelung der Entsorgung betroffene Ver- und Entsorgungsunternehmen, deren radioaktive Abfälle und Rückstellungen, Einbeziehung in den Entsorgungsfonds und Gründe der Entlassungen aus der Finanzierungsverantwortung<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

18.09.2017

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1346125.08.2017

Umgang mit radioaktiven Abfällen der Siemens AG und anderer (ehemaliger) nuklearer Versorgungsbetriebe

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Siemens AG hat als Betreiber u. a. der ehemaligen Brennelementeanlagen in Hanau Atommüll erzeugt, für dessen Entsorgung das Unternehmen nach dem Wissen der Fragestellerinnen und Fragesteller bis heute zuständig ist. Auch in Karlstein hatte die Siemens AG nach Information der Fragestellerinnen und Fragesteller Anlagen im Bereich der Nukleartechnik betrieben.

Nach der Neuregelung der Verantwortung im Entsorgungsbereich, bei der die AKW-betreibenden (AKW: Atomkraftwerk) Unternehmen gegen eine Einmalzahlung in einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds von der künftigen Verantwortung für die Kostenrisiken der Atommülllagerung dauerhaft befreit wurden, sollen nach Medienberichten künftig gegebenenfalls auch andere Atommüllerzeuger in die geschaffene Fondsregelung aufgenommen werden (vgl. http:// bizzenergytoday.com/siemens_draengt_in_den_atommuell_fonds).

Die Entlassung der Energiekonzerne aus der Haftung wurde vor allem damit begründet, dass diese aufgrund ihrer Geschäftspolitik der vergangenen Jahre finanziell angeschlagen seien und durch den Entsorgungsfonds wenigstens ein Teil der Gelder für die späteren Entsorgungslasten sichergestellt werden konnte (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2016-12/endlagerung-atommuell-bundestagentsorgungspakt-atomkonzerne, www.n-tv.de/wirtschaft/Kabinett-erlaesst-Atom-Konzernen-Haftung-article18888341.html).

Bizz energy.today berichtet dazu u. a.: „Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und wie das Entsorgungsfonds-Gesetz auf andere Inhaber radioaktiver Abfälle erweitert wird, bestätigte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage von bizz energy. Der Bund werde Gespräche mit den Betreibern anderer Anlagen aufnehmen, in denen ebenfalls Abfälle entstehen. Eine Entscheidung werde ,spätestens Ende 2018‘ fallen“ (http://bizzenergytoday.com/siemens_draengt_in_den_atommuell_fonds).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Mengen (Volumen, Gewicht) radioaktiver Abfälle welcher Art (LAW, MAW, HAW) und aus jeweils welchen Anlagen sind der Siemens AG insgesamt bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung zuzuordnen, und wo werden diese Abfallmengen derzeit jeweils zwischengelagert?

2

Welche Mengen radioaktiver Abfälle welcher Art lagern nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in wessen Verantwortung in Hanau?

3

Welche Mengen radioaktiver Abfälle welcher Art lagern derzeit in wessen Verantwortung nach Kenntnis der Bundesregierung am Standort Karlstein?

4

Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den der Siemens AG zuzurechnenden radioaktiven Abfällen auch noch Kernbrennstoffe?

Wenn ja, um welchen Kernbrennstoff handelt es sich jeweils, in welcher Menge liegt dieser vor, wo ist er jeweils gelagert, und was soll mit ihm jeweils geschehen?

5

Wann hat nach Kenntnis der Bundesregierung in den Zwischenlagern in Hanau und Karlstein die letzte Untersuchung aller Fässer stattgefunden, und sind dabei alle Fässer auf Mängel (Roststellen und Ähnliches) untersucht worden?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine vollständige Untersuchung aller Fässer nicht vorgenommen?

6

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bis heute bei der Siemens AG gebildeten Rückstellungen für die angefallenen radioaktiven Abfälle?

7

Hat es zwischen der Siemens AG und der Bundesregierung Gespräche mit dem Inhalt gegeben, dass die Siemens AG künftig möglicherweise ebenfalls mit einer Zahlung an den öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsfonds dauerhaft von der Haftung befreit werden könnte?

Wenn ja, wann ist darüber mit welchem Inhalt gesprochen worden?

8

Welche Unternehmen der Ver- und Entsorgung, bei deren Betrieb radioaktive Abfälle angefallen sind bzw. anfallen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht von der Neuregelung der Entsorgung betroffen?

9

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge (Volumen, Tonnen) welcher radioaktiven Abfälle (LAW, MAW, HAW) der in Frage 8 angeführten Unternehmen der Ver- und Entsorgung?

10

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bei den in Frage 8 genannten Unternehmen jeweils gebildeten Rückstellungen für die Entsorgung?

11

Treffen Presseberichte zu, wonach das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Prüfung vornimmt, ob weitere Unternehmen künftig in den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds einbezogen werden sollen, was genau ist damit ggf. gemeint, und welche Kriterien spielen aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle bei der Entscheidungsvorbereitung?

12

Sieht die Bundesregierung die Siemens AG in einer ähnlich schlechten finanziellen Lage wie die Energiekonzerne, oder womit begründet sie, dass die Siemens AG und gegebenenfalls andere Unternehmen der Ver- und Entsorgung ebenfalls aus ihrer Finanzierungsverantwortung entlassen werden sollten?

Berlin, den 25. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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