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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sachstand der Bewertung der Schienenprojekte im Freistaat Sachsen im Bundesverkehrswegeplan 2030 - Zeitplan zur Fertigstellung der Ausbaustrecke (ABS) Berlin - Dresden

ABS Cottbus&ndash;Görlitz, Dresden&ndash;Görlitz&ndash;Grenze D/P und Leipzig&ndash;Chemnitz sowie NBS Dresden&ndash;Prag: Kriterienerfüllung für Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf, Bewertung und Untersuchungen für Abschluss der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Zuarbeit der DB AG und anderer Partner; ABS Berlin&ndash;Dresden mit Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin: Zeitplan für Abschnitt Südkreuz&ndash;Blankenfelde, frühester Fertigstellungstermin, Finanzierungsvereinbarung für 2. Baustufe, Erreichung fahrplanwirksamer Reisezeit, Linienverbesserungen im Gehrener Bogen bzw. zw. Weinböhla und Böhla<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

20.09.2017

Antwortdauer

29 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1344922.08.2017

Sachstand der Bewertung der Schienenprojekte im Freistaat Sachsen im Bundesverkehrswegeplan 2030 – Zeitplan zur Fertigstellung der Ausbaustrecke (ABS) Berlin–Dresden

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wichtige Hauptstrecken des sächsischen Eisenbahnnetzes sind bis heute trotz Absichtserklärungen des Bundes nicht elektrifiziert. Neben der Strecke Chemnitz–Leipzig zählen dazu weiterhin die Strecken Dresden–Görlitz–Bundesgrenze und Cottbus–Görlitz; den beiden letztgenannten Strecken kommt nach Auffassung der Fragesteller für die Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und Polen vor dem Hintergrund der europäischen Integration eine herausragende Bedeutung zu. Die genannten drei Elektrifizierungsvorhaben sind bisher lediglich Vorhaben des so genannten Potenziellen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans 2030. Mit der Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf kann es gelingen, diese Lücken im elektrifizierten Netz bis 2030 zu schließen. Bisher hat es der Bund allerdings versäumt, die Bewertung der genannten Schienenprojekte zeitgerecht abzuschließen. Die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 bzw. in die Projektliste des Bundesschienenwegeausbaugesetzes war daher bis heute nicht möglich, wodurch sich die weitere Planung und Umsetzung der Vorhaben weiter verzögert.

Der Ausbau der Strecke Berlin–Dresden zählt darüber hinaus zwar zu den fest disponierten Schienenprojekten des Bedarfsplans Schiene, allerdings hat der Abbruch der Planungen im Jahr 2005 das Vorhaben um Jahre zurückgeworfen, so dass sich die Fertigstellung der Ausbaustrecke bis voraussichtlich 2028 verzögert (vgl. BAHN-REPORT, Heft 5/17, S. 4 bis 6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Erfüllt das Vorhaben ABS Cottbus–Görlitz (lfd. Nr. 11 des Unterabschnitts 2 der Anlage zum Bedarfsplan für die Bundesschienenwege) die Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf?

Wenn ja, wann erfolgt formal die Aufnahme des Vorhabens in den Vordringlichen Bedarf?

Wenn nein, warum nicht?

2

Welche Bewertungen und Untersuchungen müssen für den Abschluss der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) bei der geplanten ABS Cottbus–Görlitz noch vorgenommen werden, und bis wann soll diese abgeschlossen werden?

3

Für welche Kriterien des Bewertungsmoduls A, B bzw. C der ABS Cottbus–Görlitz liegen noch keine Ergebnisse vor, und bis wann sollen diese abgeschlossen werden?

4

Welche Unterlagen vonseiten der Deutschen Bahn AG (DB AG) und des Freistaats Sachsen sind für den Abschluss der Bewertung der ABS Cottbus–Görlitz ggf. noch beizusteuern, und bis wann haben DB AG und Freistaat Sachsen die Zuarbeit zugesichert?

5

Erfüllt das Vorhaben ABS Dresden–Görlitz–Grenze D/PL (lfd. Nr. 12 des Unterabschnitts 2 der Anlage zum Bedarfsplan für die Bundesschienenwege) die Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf?

Wenn ja, wann erfolgt formal die Aufnahme des Vorhabens in den Vordringlichen Bedarf?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Bewertungen und Untersuchungen müssen für den Abschluss der NKU bei der geplanten ABS Dresden–Görlitz–Grenze D/PL noch vorgenommen werden, und bis wann soll diese abgeschlossen werden?

7

Für welche Kriterien des Bewertungsmoduls A, B bzw. C der ABS Dresden–Görlitz–Grenze D/PL liegen noch keine Ergebnisse vor, und bis wann sollen diese abgeschlossen werden?

8

Welche Unterlagen vonseiten der DB AG und des Freistaats Sachsen sind für den Abschluss der Bewertung der ABS Dresden–Görlitz–Grenze D/PL ggf. noch beizusteuern, und bis wann haben DB AG und Freistaat Sachsen die Zuarbeit zugesichert?

9

Erfüllt das Vorhaben ABS Leipzig–Chemnitz (lfd. Nr. 31 des Unterabschnitts 2 der Anlage zum Bedarfsplan für die Bundesschienenwege) die Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf?

Wenn ja, wann erfolgt formal die Aufnahme des Vorhabens in den Vordringlichen Bedarf?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Bewertungen und Untersuchungen müssen für den Abschluss der NKU bei der geplanten ABS Leipzig–Chemnitz noch vorgenommen werden, und bis wann soll diese abgeschlossen werden?

11

Für welche Kriterien des Bewertungsmoduls A, B bzw. C der ABS Leipzig–Chemnitz liegen noch keine Ergebnisse vor, und bis wann sollen diese abgeschlossen werden?

12

Welche Unterlagen vonseiten der DB AG und des Freistaats Sachsen sind für den Abschluss der Bewertung der ABS Leipzig–Chemnitz ggf. noch beizusteuern, und bis wann haben DB AG und Freistaat Sachsen die Zuarbeit zugesichert?

13

Erfüllt das Vorhaben Neubaustrecke (NBS) Dresden–Prag (lfd. Nr. 26 des Unterabschnitts 2 der Anlage zum Bedarfsplan für die Bundesschienenwege) die Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf?

Wenn ja, wann erfolgt formal die Aufnahme des Vorhabens in den Vordringlichen Bedarf?

Wenn nein, warum nicht?

14

Welche Bewertungen und Untersuchungen müssen für den Abschluss der NKU bei der geplanten NBS Dresden–Prag noch vorgenommen werden, und bis wann soll diese abgeschlossen werden?

15

Für welche Kriterien des Bewertungsmoduls A, B bzw. C der NBS Dresden–Prag liegen noch keine Ergebnisse vor, und bis wann sollen diese abgeschlossen werden?

16

Welche Unterlagen vonseiten der DB AG, Tschechiens und des Freistaats Sachsen sind für den Abschluss der Bewertung der NBS Dresden–Prag ggf. noch beizusteuern, und bis wann haben die genannten Partner die Zuarbeit zugesichert?

17

Welchen aktualisierten Zeitplan strebt die Bundesregierung für den Wiederaufbau der Dresdener Bahn zwischen Berlin Südkreuz und Blankenfelde (einschließlich Mahlower Kurve) unter Berücksichtigung des derzeit erlangten Planungsstands an?

18

Welcher frühestmögliche Fertigstellungstermin ergibt sich unter der Voraussetzung, dass für den Planfeststellungsabschnitt 3 (Landesgrenze Berlin/Brandenburg–Blankenfelde) im Laufe des Jahres 2018 der Planfeststellungsbeschluss erlassen wird und mithin durchgängig Baurecht besteht?

19

Wann plant die Bundesregierung den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung für die noch ausstehende 2. Baustufe der ABS Berlin–Dresden, und welche Abschnitte zählen im Einzelnen dazu (bitte Abschnitte mit Angabe der Kilometrierung auflisten)?

20

Welche Investitionen sind für den angestrebten weitgehenden Ausbau der ABS Berlin–Dresden auf 200 km/h – also die vollständige Umsetzung der 2. Baustufe – noch zu tätigen?

21

Welche Planungsstände ergeben sich aktuell in den jeweiligen Abschnitten der 2. Baustufe der ABS Berlin–Dresden?

22

Wann soll die zwischen Berlin Südkreuz und Dresden-Neustadt angestrebte Fahrzeit von 74 Minuten (s. Bundestagsdrucksache 17/2094) bzw. von 80 Minuten zwischen Dresden Hbf und Berlin Hauptbahnhof fahrplanwirksam werden?

23

Ist die Linienverbesserung im Bereich des so genannten Gehrener Bogens, zwecks Erhöhung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 200 km/h auch in diesem Abschnitt, Bestandteil weiterer Ausbaustufen?

Wenn nein, warum nicht?

24

Ist der Bau der Linienverbesserung (geplanter Bau des Kockelsbergtunnels) zwischen Weinböhla und Böhla wieder Bestandteil der ABS Berlin–Dresden bzw. ABS Dresden–Leipzig (VDE 9)?

25

Welcher Planungsstand ergibt sich für die besagte Linienverbesserung zwischen Weinböhla und Böhla aktuell, und bis wann strebt die Bundesregierung den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung dazu an?

Berlin, den 22. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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