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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Funktionsweise des Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika

Strategische Begleitung des EU-Fonds durch Bundesregierung und zivilgesellschaftliche Institutionen, Herstellung von Kohärenz zwischen Projekten, Schwerpunktländer und prioritäre Maßnahmen migrationspolitischer Kooperationen in Afrika, deutsche Vertretung in EUTF-Gremiensitzungen, mit deutschen Beiträgen kofinanzierte Projekte, Einklang mit Schutz der Menschenrechte, negative Wirkungen von EUTF-Projekten, Position zu Evaluierungsergebnissen, Zielkonflikte, bilaterale Migrationspartnerschaften, Rückübernahmeabkommen, Kopplung mit Entwicklungsgeldern, Wirkungen bzgl. der Beseitigung von Fluchtursachen<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

25.09.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1350804.09.2017

Funktionsweise des Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika, der „EU Emergency Trust Fund for stability and addressing root causes of irregular migration and displaced persons in Africa“, kurz EUTF, wurde im November 2015 infolge des Gipfeltreffens europäischer und afrikanischer Staats- und Regierungschefs in Valletta aufgelegt. Die finanzielle Unterstützung sollte helfen, „den wachsenden Strom erzwungener Migration in den Griff zu bekommen, dazu gehören Wege durch die Sahara, das Mittelmeer oder andere Routen nach Europa“ (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6056_de.htm).

Der Treuhandfonds ist aktuell mit 2,9 Mrd. Euro ausgestattet, Gelder werden aus unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Kommission, der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und der Schweiz gepoolt.

Nach Angaben der Kommission sind bislang 116 Programme in den Regionen Tschad und Sahel, Nordafrika und Horn von Afrika bewilligt worden (Stand: 2. August 2017, https://ec.europa.eu/europeaid/regions/africa/eu-emergency-trust-fund-africa_en).

Im Juni 2016 wurde die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage befragt, wie sich der EUTF entwickelt habe – Bundestagsdrucksache 18/9246 – und wie sich die Beteiligung der Bundesregierung und deutscher Institutionen wie der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH gestalte.

In der Antwort wurde mehrfach auf die Website der Europäischen Kommission verwiesen, in der die Projektskizzen nachzuvollziehen seien. Über Umsetzung, Zielerreichung und Wirkung der Projekte kann auf der Homepage derzeit jedoch kaum Einblick gewonnen werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen13

1

Im Rahmen welcher Strukturen oder Abstimmungsprozesse erfolgt die strategische Begleitung für den EUTF unter den Ressorts Auswärtiges (Auswärtiges Amt – AA), Innen (Bundesministerium des Innern – BMI) und wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ)?

2

Werden bzw. wurden durch die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen für die Konzeption (und konzeptionelle, regionale Erweiterung) des EUTF konsultiert bzw. ihre Expertise herangezogen und eingebunden?

Wenn ja, wie konkret?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wie wird die Kohärenz zwischen Projekten, die innerhalb des EUTF umgesetzt werden, und der bilateralen Sonderinitiative des BMZ „Fluchtursachen bekämpfen“ sichergestellt?

Bestehen Verbindungen zwischen den Programmlinien?

Wenn ja, welche?

4

In welchen nord-, nordwest- und zentralafrikanischen Ländern engagiert sich die Bundesregierung schwerpunktmäßig in der Migration Governance, und welche konkreten Maßnahmen werden in diesen Ländern umgesetzt (bitte nach Ländern und Finanzvolumen aufschlüsseln)?

5

Wer vertritt die Bundesregierung in den EUTF-Gremiensitzungen?

Gibt es Rücksprachen mit anderen Abteilungen bzw. Abstimmungen mit anderen Ressorts?

6

Welche Prioritäten verfolgt die Bundesregierung innerhalb des EUTF und in der bilateralen Kooperation

a) zur Fluchtursachenbekämpfung,

b) zur Rückübernahme und Verhinderung von Migration,

c) zum Aufbau von Flüchtlingsschutz- und Asylsystemen?

7

Welche Aktivitäten werden durch deutsche Beiträge finanziert, wer empfängt Gelder und wer setzt sie um (bitte nach Projekt, Finanzierungsvolumen, Empfänger und Durchführungsorganisation auflisten)?

Inwiefern werden menschenrechtliche Folgeabschätzungen und ein wirkungsorientiertes Monitoring durchgeführt?

Wo sind diese einsehbar?

Falls keine stattfinden, wie wäre das mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesregierung und der anderen EU-Mitgliedstaaten zu vereinbaren?

8

Inwiefern begleitet die Bundesregierung Projekte für Rechtsreformen oder Gesetzgebungsprozesse in den Bereichen Migration und Asyl (bitte nach Ländern und Projekten auflisten)?

9

Sind der Bundesregierung negative Wirkungen aus den EUTF-Projekten bekannt?

Wenn ja, welche sind dies (bitte nach Projekten auflisten)?

Und welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Missstände zu beheben?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Evaluierungsergebnisse der „External Evaluation of the 11th European Development Fund (EDF) (2014 – mid 2017)“ (vgl.: https://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/edf-evaluation-final-report_en.pdf) hinsichtlich des EUTF?

a) Wie bewertet die Bundesregierung das Evaluierungsergebnis hinsichtlich fehlender Partnerorientierung und Ownership im Rahmen von EUTF-Projekten im Vergleich zur Projektfinanzierung über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Bewertung?

b) Wie bewertet die Bundesregierung das Evaluierungsergebnis hinsichtlich möglicher geringerer Wirksamkeit und Nachhaltigkeit im Rahmen von EUTF-Projekten im Vergleich zur Projektfinanzierung über den EEF? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Bewertung?

c) Wie begründet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das abweichende Verfahren in der Projektauswahl- und -implementierung gegenüber der Projektauswahl- und -implementierung im Rahmen des EEF, wie es in den Evaluierungsergebnissen beschrieben ist? Wie bewertet die Bundesregierung das abweichende Verfahren und mit welcher Konsequenz?

d) Wie bewertet die Bundesregierung das Evaluierungsergebnis hinsichtlich möglicher Zielkonflikte der EUTF-Projekte mit laufenden langfristigen Programmen in den Partnerländern? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Bewertung?

e) Wie und durch wen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen des Migrationsmanagement durch den EUTF mit den Maßnahmen der europäischen Entwicklungspolitik abgestimmt?

11

Sieht die Bundesregierung Zielkonflikte im Bereich Migrationskontrolle und Entwicklungszusammenarbeit?

Wenn ja, welche?

12

Inwiefern sind die Partnerländer, die die Bundesregierung im Rahmen des Marshallplans mit Afrika für intensivere Zusammenarbeit identifiziert hat, auch Partner der Migrationspartnerschaften mit der EU?

a) Strebt die Bundesregierung darüber hinaus bilaterale Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Staaten an?

b) Werden bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und afrikanischen Staaten ausgehandelt? Inwiefern knüpft die Bundesregierung die Bereitschaft zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit zusätzlicher Entwicklungszusammenarbeit bzw. erwägt eine Reduktion der Entwicklungszusammenarbeit, falls keine Bereitschaft für den Abschluss von Rückübernahmeabkommen besteht?

13

Inwiefern werden bisherige Projektmaßnahmen im Rahmen des EUTF als erfolgreich eingeschätzt?

a) Welche Wirkungen konnten konkret für die Beseitigung von Fluchtursachen oder mit Blick auf die Migrationsdynamiken festgestellt werden?

b) Wie wird diese Wirkung gemessen?

Berlin, den 1. September 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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