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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Turbinenlieferung auf die von Russland völkerrechtswidrig annektierte Halbinsel Krim

Zulässigkeit der Gasturbinenlieferung nach EU-Recht vor dem Hintergrund bestehender EU-Sanktionen, Konsequenzen für Unternehmen, verantwortliche Lieferunternehmen, Stand der Ermittlungen gegen Siemens wegen Sanktionsbruch, innerstaatliche Umsetzung von EU-Sanktionsbeschlüssen, Sorgfaltspflichten von Unternehmen, Hinweise zur Lieferung von Siemens-Turbinen an russische Unternehmen und diesbzgl. Reaktionen der Bundesregierung, Kenntnisse zum Kraftwerksbau im südrussischen Taman, Folgen für das Ansehen deutscher Außenpolitik<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.09.2017

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1352905.09.2017

Turbinenlieferung auf die von Russland völkerrechtswidrig annektierte Halbinsel Krim

der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Infolge der völkerrechtswidrigen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland und des militärischen Vorgehens Russlands in der Ostukraine verhängte die Europäische Union (EU) mehrere Sanktionen. Diese verbieten unter anderem Unternehmen mit Sitz in der EU ausnahmslos Geschäfte auf der Krim (Süddeutsche Zeitung, 7. Juli 2017). Sie verbieten damit auch die Lieferung von Energietechnologien auf die Krim und jede Handlung, die darauf abzielt, diese Vorgabe zu umgehen. Verboten sind demnach seit dem 20. Dezember 2014 sowohl der Export zahlreicher Güter und Technologien an natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf der Krim als auch der Export dieser Güter und Technologien zur (späteren) Verwendung auf der Krim. Unter den gelisteten Gütern und Technologien befinden sich auch Turbinen zur Stromerzeugung. Analog verboten sind der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe der gelisteten Güter zur vorgenannten Verwendung sowie damit im Zusammenhang stehende mittelbare oder unmittelbare technische Unterstützung, Vermittlungsdienste und Finanzierung. Verboten sind des Weiteren technische Hilfe, Vermittlungs-, Bau- oder Ingenieursdienstleistungen für die Infrastruktur in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und die Nutzung von Öl-, Gas- und Mineralreserven (Beschluss 2014/386/GASP und Verordnung (EU) Nr. 692/2014, siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014D0386-20160619&rid=1 und http://eur-lex. europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0692-20141220& rid=1).

Unmittelbar nach der Annexion im Frühjahr 2014 wurde von der russischen Regierung der Bau von zwei Kraftwerken auf der Krim in Auftrag gegeben. Dies ist Teil der Strategie der russischen Regierung, die Krim unter fortwährendem Bruch des Völkerrechts infrastrukturell vollständig an Russland anzugliedern. Sie hatte öffentlich versprochen, die Stromversorgung der Krim von Russland aus sicherzustellen (Reuters, 10. Juli 2017). Die beiden geplanten Kraftwerke waren hinsichtlich ihrer Kapazität genau auf solche Turbinen zugeschnitten, wie sie von dem deutschen Unternehmen Siemens hergestellt werden. Auch ist unter Energieexperten bekannt, dass russische Firmen nicht in der Lage sind, Turbinen in der auf der Krim vorgesehenen Kapazität und Qualität zu produzieren (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Juli 2017; siehe auch: http://euromaidanpress.com/ 2017/08/10/eyes-wide-shut-siemens-crimea-sanction-break-a-case-of- criminalnegligence-siemensgate/).

Mit dem Bau der beiden Kraftwerke in den Krim-Orten Simferopol und Sewastopol wurde das russische Staatsunternehmen „Technopromexport“ beauftragt. Technopromexport ist eine hundertprozentige Tochter des russischen Staatskonzerns Rostec, dem „führenden staatlich kontrollierten Rüstungs- und Industriekonzerns Russlands“ (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 961/2014). Dessen Chef Sergej Tschemesow diente einst gemeinsam mit Russlands Präsident Wladimir Putin beim sowjetischen Geheimdienst KGB in Dresden (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 961/2014). Am 12. September 2014 setzte die EU Sergej Tschemesow auf die Liste der mit Visa- und Kontensperren sanktionierten Einzelpersonen. Sie begründete dies mit seinem Vorsitz des Rostec-Konglomerats und den Plänen Technopromexports, im Auftrag der russischen Regierung Kraftwerke auf der Krim zu bauen (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 961/2014).

Ein halbes Jahr später, am 15. März 2015, schloss das Unternehmen Siemens mit demselben russischen Staatsunternehmen – Technopromexport – einen Vertrag über die Lieferung von vier Gasturbinen für ein angeblich geplantes Kraftwerk im südrussischen Taman (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7. Juli 2017, DER SPIEGEL, 29. Juli 2017). Taman liegt nur 10 Seemeilen von der Krim entfernt.

Am 30. Juni 2015 machte die russische Zeitung „Vedemosti“ das Turbinengeschäft mit Siemens publik. Mit Verweis auf eine anonyme Quelle aus dem Umfeld von Technopromexport/Rostec mutmaßte die Zeitung außerdem, Taman sei nur offiziell als Standort für die Siemens-Turbinen gewählt worden, um die bestehenden Sanktionen zu umgehen. Die Turbinen seien eigentlich für die zwei neuen Kraftwerke auf der Krim gedacht. Sie sollten später dorthin gebracht werden (Vedemosti, Siemens поставит турбины для крымских электростанций, 30. Juni 2015). Eine Siemens-Sprecherin dementierte gegenüber der Zeitung „The Moscow Times“ die Berichterstattung und betonte, dass Siemens die Sanktionsentscheidungen respektiere und selbstverständlich die geltenden Sanktionsbestimmungen befolge (The Moscow Times, Russia to Buy Gas Turbines for Crimea From Siemens Subsidiary, 30. Juni 2015).

Im Dezember 2015 wurde schließlich ausdrücklich auch Technopromexport wegen des Baus der Kraftwerke auf der Krim auf die Sanktionsliste der EU gesetzt (Süddeutsche Zeitung, 7. Juli 2017).

Im Sommer 2016 wurden die Turbinen an den vorgeblichen Bestimmungsort geliefert (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Juli 2017). Kurz darauf, im September 2016, zog sich Technopromexport plötzlich vom Bau des Kraftwerks in Taman zurück und gab an, die Turbinen verkaufen zu wollen. (Süddeutsche Zeitung, 10. Juli 2017). Zuvor war die Ausschreibung für den Bau des Kraftwerks gestoppt worden, weil es keine Bewerber gab und auch Technopromexport sich nicht beworben hatte, obwohl es zuvor die Siemens-Turbinen angeblich für Taman bestellt hatte (Süddeutsche Zeitung, 22. Juli 2017). Es vergingen mehr als neun Monate, bis Anfang Juli 2017 Berichte auftauchten, wonach die Turbinen durch Technopromexport von Taman auf die Krim geliefert worden seien (Reuters, 5. Juli 2017). Kurz darauf bestätigte Siemens, dass zumindest zwei seiner Turbinen auf die Krim geliefert worden seien. Nach Darstellung von Siemens sei dies gegen den Willen des Unternehmens geschehen. Das Unternehmen kündigte Strafanzeigen in Russland gegen verantwortliche Geschäftspartner an. Weiterhin dränge das Unternehmen auf eine Rückabwicklung des Geschäfts (Frankfurter Rundschau, 11. Juli 2017).

Später bestätigte auch Siemens, dass alle vier Turbinen illegal auf die Krim gebracht worden seien. Das Unternehmen gab außerdem bekannt, dass es sich aus dem Unternehmen „Interautomatika“ zurückziehen werde, das die Installation der Siemens-Turbinen auf der Krim vornehmen soll und an dem Siemens bislang 45,72 Prozent der Anteile hielt (Siemens AG, Siemens reagiert mit vier konkreten Schritten, 21. Juli 2017). Interautomatika war ebenfalls an der Umrüstung der vier Turbinen beteiligt, die Technopromexport zwischen Herbst 2016 und Sommer 2017 vornehmen ließ, bevor es die Turbinen auf die Krim verschiffte (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Juli 2017).

Die Münchener Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob Siemens-Verantwortliche gegen die Sanktionen der EU verstoßen haben (Die Welt, 11. Juli 2017). Fraglich ist zudem die Rolle und das Wissen der Bundesregierung in diesem Fall. Medienberichten zufolge hat der russische Präsident Wladimir Putin dem damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Energie und heutigen Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel bei einem Treffen in kleiner Runde im September 2016 versprochen, persönlich dafür zu sorgen, dass die Turbinen nicht auf die Krim gelangen würden, woraufhin die Bundesregierung Siemens informiert haben soll (WirtschaftsWoche, 20. Juli 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lieferung von europäischen Gasturbinen auf die von Russland annektierte Halbinsel Krim nach aktuellem EU-Recht zulässig, und wenn nein, warum nicht?

2

Mit welchen Konsequenzen hat ein deutsches Unternehmen zu rechnen, das wissentlich oder fahrlässig den von der EU beschlossenen Sanktionen zuwider handelt, die in Reaktion auf die Annexion der Krim durch Russland verhängt wurden?

3

Stellt die Lieferung von vier Gasturbinen des Herstellers Siemens nach Taman und die anschließende Überführung auf die von Russland annektierte ukrainische Halbinsel Krim nach Ansicht der Bundesregierung einen Bruch der bestehenden Sanktionen der Europäischen Union dar, und falls ja, welchen Passus der entsprechenden EU-Verordnungen sieht die Bunderegierung hier betroffen?

4

Welches Unternehmen (Siemens, Technopromexport, Rostec, Interautomatika, weitere/andere) ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Lieferung der Gasturbinen auf die Krim ursächlich verantwortlich?

5

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Siemens in dem vorliegenden Fall eines möglichen Sanktionsbruchs durch die Lieferung von Gasturbinen auf die Krim?

6

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Europäischen Kommission, dass es Sache der Mitgliedstaaten sei, die Sanktionsbeschlüsse der EU um- und durchzusetzen (Reuters, Siemens’ Crimea predicament tests limits of EU sanctions, 12. Juli 2017)?

7

Über welche Instrumente verfügt die Bundesregierung, um die Einhaltung der Sanktionen durch deutsche Unternehmen

a) zu überwachen,

b) durchzusetzen und

c) Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen Sanktionsbeschlüsse nachzugehen?

8

Welche dieser Instrumente wendet die Bundesregierung im Fall Siemens an?

9

Welche Veränderungen des Kontrollsystems plant die Bundesregierung in Reaktion auf den Fall Siemens?

10

Wann und wie erfuhr die Bundesregierung erstmals von dem Verkauf der in Frage stehenden Siemens-Turbinen an russische Unternehmen, und wann und wie erstmals davon, dass diese Turbinen auf die Krim geliefert werden?

11

In welcher Weise hat die Bundesregierung den Geschäftsabschluss zur Lieferung der Siemens-Turbinen an Technopromexport unterstützt, begleitet oder gegen die Lieferung auf die Krim interveniert?

12

Wann hat die Bundesregierung Siemens daraufhin hingewiesen, dass eine Verbringung der Gasturbinen auf die Krim möglich oder wahrscheinlich ist und gegen geltendes EU-Recht verstoßen würde?

Falls sie dies nicht tat, warum nicht?

13

Kann die Bundesregierung einen Bericht bestätigen, wonach der russische Präsident Wladimir Putin dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bei einem Treffen in kleiner Runde im September 2016 versprochen habe, persönlich dafür zu sorgen, dass die Turbinen nicht auf die Krim gelangten und die Bundesregierung daraufhin Siemens informiert habe (WirtschaftsWoche, 20. Juli 2017)?

a) Falls ja, welche Informationen lagen der Bundesregierung vor dem Gespräch mit Präsident Wladimir Putin vor, die dazu Anlass gegeben hätten, die mögliche Lieferung der Turbinen auf die Krim anzusprechen?

b) Falls ja, wie bewertet sie die Belastbarkeit solcher persönlicher Zusagen und deren Eignung für die Gestaltung deutscher Außenpolitik und Außenwirtschaftspolitik?

14

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund dafür, dass der erste Vertragsabschluss am 15. März 2015 zwischen Siemens und Technopromexport zur Produktion der vier Turbinen bis zum Bekanntwerden am 30. Juni 2015 (Vedemosti, The Moscow Times, beide 30. Juni 2015) geheim gehalten wurde und offensichtlich unter Umgehung der üblicherweise notwendigen Ausschreibungen für solche Geschäfte mit russischen Staatsunternehmen zustande kam (http://euromaidanpress.com/2017/08/10/eyes-wide-shut-siemens- crimea-sanction-break-a-case-of-criminal-negligence-siemensgate/)? Welche Rolle spielte hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung, dass Sergej Tschemesow – Chef des Rostec-Konglomerats, dem staatlichen Mutterkonzern und hundertprozentigen Eigner von Technopromexport – zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses bereits wegen des geplanten Baus von Kraftwerken auf der Krim auf der Liste der von der EU sanktionierten Personen stand?

15

Welche Vorkehrungen hat Siemens nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um sicherzustellen, dass die an Technopromexport gelieferten Turbinen nicht auf der Krim installiert werden, und welche Sorgfaltspflichten erwartet die Bundesregierung diesbezüglich von deutschen Unternehmen, um die Sanktionsbeschlüsse der EU einzuhalten?

16

Inwieweit hat sich Siemens nach Kenntnis der Bundesregierung darum bemüht, bei Geschäften in Russland geltendes EU-Recht einzuhalten, vor dem Hintergrund, dass Siemens sich auf ein Geschäft mit dem russischen Staatsunternehmen Technopromexport einließ, bei dem nach offizieller Darstellung Turbinen nach Taman und somit in die unmittelbare Nähe zur Krim gebracht werden sollten, und das obwohl die russische Regierung öffentlich erklärt hat, eine von der Ukraine unabhängige Stromversorgung der Krim sicherstellen zu wollen (Reuters, 10. Juli 2017)?

17

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Siemens-Turbinen für den offiziellen Bestimmungsort, ein nur andeutungsweise geplantes Kraftwerk (DER SPIEGEL, 29. Juli 2017) im 10 Seemeilen von der Krim entfernten Taman, und für die dort geplante Kapazität von erst 660 und dann 450 Megawatt zu groß waren, jedoch passgenau für die vom selben Bauherren (Technopromexport) einige Kilometer entfernt auf der Krim geplanten Kraftwerke mit viermal 235 Megawatt (insgesamt 940 Megawatt) waren (http://euromaidanpress.com/2017/08/10/eyes-wide-shut- siemens-crimea-sanction-break-a-case-of-criminal-negligence-siemensgate/ #arvlbdata)?

18

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Siemens ausreichend Hinweise für eine mögliche bis wahrscheinliche Verbringung der Turbinen auf die Krim hätte haben müssen, angesichts der Tatsache, dass Siemens 45,72 Prozent der Anteile und zwei Aufsichtsratsposten an der Firma Interautomatika hielt, die sich bereits am 29. Januar 2016 an der Ausschreibung zur Lieferung eines automatischen Kontrollsystems für zwei Kraftwerke auf der Krim beteiligte und die später ausgewählt wurde, die Siemens-Turbinen auf der Krim zu installieren (http://euromaidanpress.com/2017/08/10/eyes-wide-shut-siemens- crimea-sanction-break-a-case-of-criminal-negligence-siemensgate/#arvlbdata)?

19

Welchen Planungsstand hatte das Kraftwerk in Taman zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses durch Siemens, und gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt Hinweise, die auch Siemens hätte haben können, wonach der Bau des Kraftwerks unwahrscheinlich gewesen wäre?

20

Was hat nach Kenntnis der Bundesregierung die am 5. April 2017 vom russischen Energieministerium für August 2017 angekündigte zweite Ausschreibung für den Bau des Kraftwerks in Taman ergeben (Строители электростанций на Тамани получат повышенную доходность, 20. April 2017), nachdem in der ersten Ausschreibung am 24. Juni 2016 kein Investor für das Kraftwerk gefunden werden konnte und an der sich auch Technopromexport nicht beteiligte, obwohl es zuvor den Vertrag über die Lieferung der Siemens-Turbinen für Taman geschlossen hatte (Vedemosti, Конкурс на новую генерацию в Тамани не состоялся, 24. Juni 2016)?

21

Auf welchem Stand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung heute die Planungen bzw. der Bau für das Kraftwerk in Taman, für das die Siemens-Turbinen laut Vertrag vorgesehen gewesen waren?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen der Lieferung der Gasturbinen auf die Krim für das Ansehen deutscher Außenpolitik bei den internationalen Partnern, insbesondere den Partnern in der Europäischen Union?

Berlin, den 5. September 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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