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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Tätigkeit von Dokumenten- und Visumberatern im Ausland

Annullierung gültiger Visa geladener kirchlicher Gäste durch einen Dokumenten- und Visumberater (DVB) in Johannesburg/Südafrika: Positionierung, Stand der Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige, finanzielle Entschädigung, Speicherung von Daten der Betroffenen in Datenbanken, Schlussfolgerungen aus dem Vorfall; zulässige Gründe einer Visaannullierung, Rechtsgrundlagen für den Einsatz der DVB, Aufgaben und Einsatzorte<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.10.2017

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1367709.10.2017

Tätigkeit von Dokumenten- und Visumberatern im Ausland

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der fragestellenden Fraktion liegt ein Schreiben der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 25. August 2017 an das Bundespolizeipräsidium in Potsdam vor, das auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige enthält und zur Kenntnis unter anderem an das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt gegangen sein soll. Darin geht es um die als willkürlich und rechtswidrig empfundene Annullierung gültiger Visa von sechs eingeladenen afrikanischen Gästen durch einen Dokumenten- und Visumberater (DVB) in Johannesburg am 18. August 2017. Die Reise sollte im Rahmen eines regelmäßigen Austauschs innerhalb einer über 20 Jahre alten Partnerschaft zwischen einem Kirchenkreis in Brandenburg mit drei Dörfern in Simbabwe erfolgen.

Wie in den Jahren zuvor haben demnach für alle eingeladenen Personen finanzielle Verpflichtungserklärungen vorgelegen, die Flugtickets für die Gäste waren vom Kirchenkreis übernommen worden. Alle wichtigen Unterlagen hätten die Betroffenen im Original bei sich gehabt (Einladung, Kostenübernahmeerklärung, Verpflichtungserklärung, Flugtickets, Krankenversicherungsnachweise usw.).

Ein Bundespolizeibeamter, ein so genannter Dokumenten- und Visumberater (DVB), habe die gültigen Visa nach einer Befragung in Johannesburg annulliert und die Betroffenen so zur Rückreise gezwungen. Der Beamte habe den einladenden Pfarrer und Präses der Kreissynode unter der angegebenen Festnetznummer nicht erreicht, die Ansage des Anrufbeantworters habe die Kontaktinformation aber bestätigt. Als Begründung für die Visaannullierung sei angegeben worden, dass der Reisezweck unglaubhaft, die Gruppe aufgrund äußerer Merkmale (Kleidung, Gepäck) „verdächtig“ und die Dokumente vermutlich gefälscht gewesen seien.

Die beiden unterzeichnenden Pfarrer sprechen in ihrem Schreiben an das Bundespolizeipräsidium von einem „einzigartigen“ und „ungeheuerlichen Vorfall“. Nie habe es in der Vergangenheit Probleme mit der Rückreise eingeladener Personen gegeben. Dem Kirchenkreis sei ein Schaden von ca. 10 000 Euro entstanden. Die Pfarrer erwarten eine „Regulierung des Schadens“ und eine „dokumentarische Rehabilitierung unserer simbabwischen Partner, so dass ihnen auch in Zukunft alle Reisemöglichkeiten offenstehen“.

Die Fragesteller haben keinen Anlass, an der Richtigkeit der glaubhaften und detaillierten Angaben der beiden unterzeichnenden Pfarrer, dem Superintendenten des Kirchenkreises und dem Präses der Kreissynode, in dem genannten Schreiben zu zweifeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Schreiben, wie bewertet sie den Vorgang, und welche Reaktionen hat es bislang von welcher Stelle gegeben – gegenüber den Einsendern bzw. intern (bitte so genau wie möglich darlegen)?

2

Kann die Bundesregierung den Inhalt des Schreibens bestätigen, bzw. in welchen Punkten hat sie gegebenenfalls andere Kenntnisse oder eine andere Bewertung des Vorgangs (bitte so genau wie möglich darlegen)?

3

Welchen genauen Stand haben die Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige in Bezug auf den handelnden Beamten (bitte darlegen)?

4

Sieht die Bundesregierung insbesondere ein Fehlverhalten seitens des Dokumenten- und Visumberaters (DVB), der die Visa annulliert hat, und wenn ja, welches, wenn nein, warum nicht?

5

Unter welchen Umständen ist es zulässig, gültige Visa zu annullieren, bei denen die Versagungsgründe ja bereits bei der Erteilung geprüft wurden, und ist es insbesondere zulässig, den angegebenen und bereits überprüften Reisezweck aufgrund äußerer Merkmale (Kleidung, Gepäck) nachträglich in Zweifel zu ziehen (bitte ausführen)?

6

Welche Vorgaben und Kriterien gelten hinsichtlich der Frage, ob vorliegende Dokumente zum Nachweis des Reisezwecks usw. als gefälscht angesehen werden, welche Anhaltspunkte für eine solche Annahme müssen vorliegen, welche weiteren Aufklärungsmaßnahmen müssen Beamte in einem nach Erteilung eines gültigen Visums im Nachhinein entstehenden Zweifelsfall vornehmen (bitte konkret darstellen)?

7

War das konkrete Vorgehen des DVB in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Fall rechtmäßig und sachgerecht, etwa die händische Annullierung des gültigen Visums (Durchstreichen) ohne amtlichen Stempel und ohne dass eine schriftliche Begründung (Standardformular) oder eine Rechtsmittelbelehrung ausgehändigt worden wäre, inwieweit war dies insbesondere mit dem Visakodex (VK) der EU vereinbar (insbesondere mit Artikel 34 Absatz 5 und 6, bitte konkret ausführen) bzw. mit Artikel 14 Absatz 2 des Schengener Grenzkodex (bitte begründen)?

8

Inwieweit hat es inzwischen gegebenenfalls eine Entschuldigung für den Vorfall gegenüber den Betroffenen bzw. gegenüber dem einladenden Kirchenkreis gegeben, und wenn nicht, warum nicht?

9

Inwieweit hat oder wird es eine finanzielle Entschädigung gegenüber den Betroffenen bzw. gegenüber dem einladenden Kirchenkreis geben, und wenn nicht, warum nicht?

10

Inwieweit wird konkret dafür Vorsorge getragen, dass die Betroffenen aus diesem Vorfall künftig keine Nachteile bei weiteren Reisen oder Visabeantragungen haben werden; welche Informationen zu dem Vorgang wurden in welchen nationalen und EU-Datenbanken gespeichert bzw. inzwischen wieder gelöscht oder korrigiert (bitte im Einzelnen darlegen)?

11

Welche Schlussfolgerungen wurden aus diesem Vorfall gegebenenfalls gezogen, damit sich entsprechende Vorfälle generell nicht wiederholen?

12

Auf welcher Rechtsgrundlage genau agieren die DVB der Bundespolizei, was sind ihre Aufgaben und Einsatzgebiete?

13

Wie viele DVB sind aktuell an welchen Standorten mit welchen Aufgaben betraut, und wie viele DVB waren jeweils zum Jahresende in den letzten zehn Jahren wo im Einsatz?

Berlin, den 9. Oktober 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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