Verantwortlichkeiten der Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsichtsratsmandate für die wirtschaftliche Lage der Deutsche Bahn AG
der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Georg Brunnhuber, Renate Blank, Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Klaus Hofbauer, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Klaus Minkel, Gero Storjohann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Leiter Einkauf Fahrzeuge und Fahrzeugteile der Deutsche Bahn AG (DB AG) hat Ende Oktober die mehr als 300 mittelständischen Zulieferer auf die schwierige wirtschaftliche Lage der DB AG hingewiesen. Mit dem Schreiben hatte die DB AG rückwirkend 10 Prozent Rabatt auf den Jahresumsatz erreichen wollen. Wörtlich hieß es in dem Schreiben: „Wir hoffen in der momentanen Situation auf Ihr Entgegenkommen und bauen damit gemeinsam mit Ihnen auf eine langfristige Kundenbeziehung“. Die Zustimmung zu dieser Verfahrensweise sollten die Unternehmen mittels eines dem Anschreiben beigefügten Formschreibens bis zum 15 November 2002 erklären. Erst nach Aufforderung durch das Bundeskartellamt nahm die DB AG dieses Bettel-/ Droh-Schreiben wieder zurück. Dieses Schreiben kommt einer öffentlichen Quasi-Bankrotterklärung gleich und gibt Anlass zu großer Sorge hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation der DB AG. Dies wird bestätigt durch Pressemitteilungen, dass die DB AG auch in den Jahren 2002/2003 weiterhin auf dem Verlustgleis fährt. Dies sind die Auswirkungen eines Missmanagements. Die geschäftlichen Aktivitäten werden durch den Aufsichtsrat der DB AG überwacht. Wie bekannt stellt der Eigentümer Bund nach der Satzung des Unternehmens drei Vertreter im Aufsichtsrat, die so genannten Bundesvertreter. Diese werden zurzeit von den Staatssekretären der Bundesministerien für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, für Wirtschaft und Arbeit und der Finanzen gestellt.
Wir fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Ist der Bundesregierung die im Anschreiben der DB AG angeführte schwierige wirtschaftliche Lage bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Einschätzung der Lage der DB AG durch ihre Unternehmensleitung angesichts erheblicher Leistungen, die der Bund im Bundeshaushalt für die Eisenbahnen des Bundes bereitstellt?
Gibt es auch weitergehende finanzielle Forderungen der DB AG an die Bundesregierung, zum Beispiel nach Reduzierung des Eigenmitteleinsatzes von Netz und Station & Service etc.?
Was haben die Mitglieder der Bundesregierung im Aufsichtsrat der DB AG zur Aufklärung des Sachverhalts zur wirtschaftlichen Lage im Aufsichtsrat unternommen?
Warum haben die Bundesvertreter in der letzten Aufsichtsratssitzung der DB AG der mittelfristigen Finanzplanung des Unternehmens zugestimmt, obwohl sie wissen, dass die Plandaten den aktuellen Zukunftsprognosen der Bundesregierung und der Wirtschaftsinstitute nicht entsprechen?
Wie bewertet die Bundesregierung aus kartell- und wettbewerbsrechtlicher Sicht der DB AG diese Aktion der DB AG gegenüber ihren Zulieferern?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Aktion bzw. welche Konsequenzen – insbesondere auch personeller Art – fordert sie von der Unternehmensleitung der DB AG?