Missbrauch von Mehrwertdiensteufnummern
der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Ursula Heinen, Gerda Hasselfeldt, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gitta Connemann, Albert Deß, Alexander Dobrindt, Dr. Reinhard Göhner, Helmut Heiderich, Uda Carmen Freia Heller, Robert Hochbaum, Dr. Peter Jahr, Julia Klöckner, Dr. Hermann Kues, Karl-Josef Laumann, Wolfgang Meckelburg, Laurenz Meyer (Hamm), Marlene Mortler, Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Hartmut Schauerte, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Johannes Singhammer, Max Straubinger, Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Telefonmehrwertdienste, die neben Telekommunikationsdienstleistungen auch weitere Dienstleistungen anbieten, sind durch die einfache Abrechnung über die Telefonrechnung zu einem attraktiven Angebot für die Nutzer geworden.
Dieses funktionierende Micro-payment-System wird derzeit über 0190er/ 0900er- und mutatis mutandis auch über 0136er-, 0137er-, 0138er- und 118er- Nummern abgewickelt.
Einige unseriöse Anbieter nutzen diese für Verbraucher und Wirtschaft günstige Form der Abrechnung zum Missbrauch, beispielsweise im Wege getarnter, teilweise automatischer Internet-Anwahlprogramme (dialer) oder durch die Irreführung der Nutzer über die Art der Gegenleistung, die Höhe der für eine Mehrwertverbindung anfallenden Kosten etc. Unter anderem werden teilweise ohne Wissen des Nutzers nicht nur kostenpflichtige zeitabhängige Verbindungen hergestellt, sondern auch zeitunabhängig abgerechnete Verbindungen ausgelöst.
Pro Anwahl einer bestimmten Rufnummer können Kosten von mehr als 1000 Euro entstehen.
In jüngster Zeit mehren sich Berichte über eine neuere Variante: Verbraucher rufen kostenfreie 0800er-Nummern an und geben ihre Telefonnummer für einen Rückruf an. Dieser erfolgt dann zu den Tarifen der o. a. Nummern, wobei nicht in jedem Einzelfall klar ist, ob der Anbieter auf die entstehenden Kosten hinweist.
Die Rechtslage ist derzeit unübersichtlich: Einige Obergerichte stellen auf die technisch einwandfreie Herstellung einer Verbindung ab und legen dem Nutzer die Last für den Beweis fehlenden Einverständnisses, fehlender Aufklärung etc. auf; erstinstanzliche Gerichte werten abweichendes Konsumverhalten zu Gunsten des Nutzers.
Diese Situation hat für die seriösen Anbieter von Telefonmehrwertdiensten durch die Diskreditierung dieses Micro-payment-Systems extrem geschäftsschädigende Auswirkungen. Ebenso werden die Verbraucher erheblich geschädigt, indem sie unversehens mit teilweise horrenden, existenzbedrohenden Forderungen konfrontiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Was sind aus Sicht der Bundesregierung Mehrwertdienste, und wo sieht sie, gerade im Hinblick auf die Abrechnung auf der Telefonrechnung für andere mittels eines Mehrwertdienstes erhaltene Gegenstände wie Theaterkarten oder Bücher, Grenzen?
Sieht die Bundesregierung in solchen Fällen Schwierigkeiten für die Verbraucher, ihre Gewährleistungsrechte im Hinblick auf die erhaltene Sachleistung geltend zu machen, und wenn ja, wie gedenkt sie diese Schwierigkeiten zu beheben?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Betrugsfälle im Bereich der Mehrwertdiensteproblematik, z. B. die vom Verbraucher unbemerkte Installation von dialern?
Sind insbesondere die Zahlen erfolgreich abgeschlossener Strafverfahren bzw. gescheiterter Strafverfolgung bekannt?
Woran ist gegebenenfalls die Strafverfolgung gescheitert?
Welche finanziellen Schäden sind bisher durch dialer, die ohne Einwilligung der Nutzer installiert worden sind, bei den Verbrauchern verursacht worden?
Welche Möglichkeiten der Abschöpfung der illegal von unseriösen Mehrwertdiensteanbietern erlangten Gewinne sieht die Bundesregierung unter strafrechtlichen Aspekten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der erfolgreich gerichtlich durchgesetzten Ansprüche auf Unterlassung des Verstoßes gegen verbraucherschützende Vorschriften oder wettbewerbswidriger Praktiken im Rahmen der Verwendung von Mehrwertdiensterufnummern nach dem Unterlassungsklagegesetz bzw. dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?
Sind insbesondere Verwender der dialer im Internet bereits erfolgreich auf Unterlassung von Verstößen gegen Informationsangaben nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge sowie der BGB-Informationspflichtenverordnung, insbesondere über die Identitäts- und Preisangabenpflichten in Anspruch genommen worden?
Wie viele Mehrwertdiensterufnummern sind aufgrund nachgewiesener Rechtswidrigkeit gesperrt worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine „Opt-in“-Lösung speziell im Offline-Bereich, bei der der Verbraucher gegenüber dem Netzbetreiber sein Einverständnis vor einer Freischaltung der Nummern erklären muss, grundsätzlich Telefonmehrwertdienste bzw. bestimmte Gruppen von Telefonmehrwertdiensten in Anspruch nehmen zu wollen?
Wird die Bundesregierung Verbrauchern gesetzliche Beweiserleichterungen bei Einwendungen gegen unberechtigte Zahlungsansprüche des Content-Providers einräumen, und wenn ja, wie?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dialer durch eine unabhängige Stelle nach verbraucherfreundlichen Kriterien zertifizieren zu lassen und welche Pläne hat sie diesbezüglich?
Wird die Bundesregierung den Aufbau einer Datenbank für Mehrwertdiensteanbieter unterstützen, damit „schwarze Schafe“ unter den Anbietern erkannt und von einer künftigen Zuteilung von 0190er-Nummern ausgeschlossen werden können?
Hat die Bundesregierung vor, das bereits im Rahmen der 2. Verordnung zur Änderung der Telekommunikationskundenschutzverordnung geplante Inkassoverbot des Rechnungsstellers bei Einwendungserhebung oder Zahlungsverweigerung durch den Rechnungsempfänger erneut vorzuschlagen, und wenn nein, mit welcher Begründung?
Welchen Erfolg verspricht sich die Bundesregierung von der Einführung einer Pflichtansage über das Entgelt für die Nutzung von Mehrwertdiensterufnummern vor dem Hintergrund, dass sich bereits aus dem Fernabsatzgesetz sowie der BGB-Informationspflichtenverordnung eine solche Informationsverpflichtung ergibt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Erfordernisses der „Rechtzeitigkeit vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages“ in § 312c Abs. 1 BGB mit bestehenden Aufklärungspraktiken von Telekommehrwertdiensteanbietern, nach denen die erforderlichen Informationen zum Teil erst unmittelbar vor, bei bzw. nach Vertragsschluss gegeben werden?
Hält die Bundesregierung insbesondere eine Vorab-Bandansage bei der Anwahl einer Mehrwertrufnummer für ausreichend rechtzeitig?
Wie beurteilt sie die Möglichkeit, eine Vorab-Bandansage für die Verbraucher verbindlich kostenlos einzuführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehende rechtliche Verpflichtung von Mehrwertdiensteanbietern zur Information der Verbraucher über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach § 312d Abs. 3 BGB vor dem Hintergrund, dass das Widerrufsrecht bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten allenfalls für eine „rechtliche Sekunde“, faktisch jedoch nicht bestehen kann?
Inwieweit entsprechen die für zeitunabhängige Nutzungen verlangten Entgelte, die Beträge von mehr als 1000 Euro erreichen können, nach Auffassung der Bundesregierung dem Gedanken des Micro-payment-Systems?
Für welche Dienstleistungen werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung zeitunabhängige Entgelte von mehr als 20 Euro gefordert?
Bei welcher Kostenhöhe sollte aus Sicht der Bundesregierung aus welchen Gründen die Grenze für zeitunabhängige Entgelte liegen, die im Rahmen und nach dem Gedanken des Micro-payment-Systems erhoben werden können?
Auf welche Erwägungen stützt die Bundesregierung daher ihre Überlegung, die Kosten pro Stunde auf 120 Euro zu begrenzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, dass unseriöse Anbieter versuchen könnten, die Höchstgrenzenregelung zu umgehen, sowie die rechtlichen und technischen Möglichkeiten, eine derartige Umgehung zu verhindern?
Auf welche Erwägungen stützt die Bundesregierung die Überlegung, eine Verpflichtung zur Zwangstrennung der Verbindungen zu Telefonmehrwertdiensten nach einer Stunde Nutzungszeit einzuführen?
Welche Möglichkeiten, amtsbekannte natürliche oder juristische Personen, die Telefonmehrwertdienste zu betrügerischen oder zu verbraucherbenachteiligenden Zwecken missbraucht haben, von einer Zuteilung von Telefonmehrwertdienstnummern auszuschließen, hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) derzeit?
Soll die nach Auffassung der Bundesregierung für die Fälle des Missbrauchs der Telefonmehrwertdienstenummern mehr Überwachungs- und Sanktionskompetenzen erhalten, und wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang?
Sind solche Möglichkeiten nach Auffassung der Bundesregierung – gerade unter Berücksichtigung der Betreibersituation bei abgeleiteter Zuteilung – insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Verbraucherschutzes ausreichend oder müsste hier eine der ordnungsrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung entsprechende Kontrolle stattfinden?
Sollen bei der Neuordnung der Nummern für Telefonmehrwertdienste im Rahmen der Einführung der 0900er-Nummern die Kosten anhand der Rufnummer erkannt werden können?
Werden auch weiterhin Kombinationen aus den Rufnummern für Telefonmehrwertdienste und Verbindungsnetzkennzahlen, die die Nutzer über die anfallenden Kosten täuschen können, möglich sein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit von kostenpflichtigen Rückrufen und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegen die bei der Einführung dieses Micro-payment-Systems nicht intendierten kostenpflichtigen Rückrufe von Telefonmehrwertdiensten ergreifen?