Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen vom 14. Februar 2003 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 15/459
15. Wahlperiode 18. 02. 2003
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald,
Georg Brunnhuber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/376 –
Wohnungsbaupolitische Orientierungslinien und Zielvorgaben der
Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fraktion der CDU/CSU hat sich in der 14. Wahlperiode für eine
Fortschreibung der erstmals 1996 von dem damaligen Bundesminister für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, vorgelegten Raumordnungs- und
Wohnungsprognose eingesetzt und die vom Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung im Auftrag der Bundesregierung Mitte 2001 erarbeitete
Wohnungsprognose 2015 als wichtige Orientierungshilfe für eine auf Verstetigung
angelegte Wohnungspolitik wie für die Wohnungsmarkt-Teilnehmer begrüßt.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen
Bundestages konnte noch mit einer Sachverständigenanhörung im Frühjahr 2002 einen
Beratungseinstieg wahrnehmen.
Zu Beginn der 15. Wahlperiode hat der Bundeskanzler, Gerhard Schröder,
darauf verzichtet, in seiner Regierungserklärung Orientierungslinien und
Zielvorgaben seiner Wohnungspolitik zu verdeutlichen. Mit der Vorlage eines
Steuervergünstigungsabbaugesetzes, das die Rahmenbedingungen für den Bau- und
Immobiliensektor drastisch verschlechtern würde, werden die Fragen danach
immer drängender, zumal sie sich aus den bisherigen Einlassungen des
Bundesministers der Finanzen, Hans Eichel, zum staatlichen Handlungsrahmen
(„ökonomischer Unsinn“, „wir könnten das Geld auch gleich verbrennen“ –
Bundesrat, Stenographischer Bericht, 784. Sitzung, 20. Dezember 2002, S. 593 ff.)
nicht ernsthaft beantworten lassen.
1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in ihrem Auftrag im Jahr
2001 vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung vorgelegte
Wohnungsprognose 2015 nach wie vor eine realistische Einschätzung künftiger
Wohnungsmarktentwicklungen in West- und Ostdeutschland darstellt?
2. Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, in der 15. Wahlperiode eine
Fortschreibung der Wohnungsprognose 2015 in Auftrag zu geben oder
welcher anderen mittelfristigen Orientierungshilfen bedient sie sich bei ihrer
Wohnungspolitik?
Die Wohnungsprognose 2015 des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) bildet weiterhin eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der
mittel- und langfristigen Wohnungsmarktentwicklung in Deutschland
insgesamt und in seinen einzelnen Regionen. Wie bei allen langfristigen Prognosen
müssen auch hier die bezüglich der Annahmen bestehenden
Prognoseunsicherheiten berücksichtigt werden. Die angegebenen Werte sind deshalb als mittlere
Linie eines Prognosekorridors zu verstehen, von dem Abweichungen sowohl
nach oben als auch nach unten möglich sind.
Die Annahmen zu den Außenwanderungen über die Grenzen Deutschlands
sind in besonderem Maße von Prognoseunsicherheiten betroffen. Dies zeigt
sich z. B. darin, dass eine revidierte und bis zum Jahr 2020 fortgeschriebene
Bevölkerungsprognose, die das BBR soeben erarbeitet hat und zur
Veröffentlichung vorbereitet, auf Grund aktueller Trendbeobachtungen den
Wanderungssaldo im Durchschnitt der nächsten 15 Jahre um etwas mehr als ein Viertel
niedriger ansetzt. Gegenwärtig ist deshalb von einer entsprechend unterhalb der
Wohnungsprognose liegenden Wohnungsnachfrage auszugehen.
Die neue Bevölkerungsprognose des BBR wird nun schrittweise in eine neue
Haushaltsprognose und eine neue Wohnungsprognose umgesetzt. Hierzu werden
auch die Ergebnisse der Zusatzerhebung zum Mikrozensus 2002 verwendet, die
im Laufe dieses Jahres zur Verfügung stehen werden. Eine fortgeschriebene
Wohnungsprognose 2020 wird voraussichtlich bis zum Jahresende 2004
vorliegen.
3. Wieweit hat sich die Wohnungsbautätigkeit in den ersten beiden
Prognosejahren von dem in der Wohnungsprognose 2015 ermittelten Neubaubedarf
von 340 000 Wohnungen jährlich entfernt und wie beurteilt die
Bundesregierung die Entwicklungsaussichten bis 2005 vor dem Hintergrund der
von verschiedenen Forschungsinstituten und Verbänden vorgelegten
pessimistischen Prognosen für die Jahre 2003/2004 (Angaben getrennt nach
West- und Ostdeutschland)?
Im Durchschnitt der Jahre 2000 und 2001 wurden in Deutschland 328 000
Wohnungen in neuen Wohngebäuden errichtet, das langjährige Mittel der
Prognose also um 12 000 Einheiten bzw. 3,5 Prozent unterschritten.
Im Durchschnitt der Jahre 2002 und 2003 rechnen das Deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW, Berlin), das ifo-Institut (München) und der Verband
der Bausparkassen mit Fertigstellungen von rund 200 000 in den alten Ländern
und 32 000 bis 40 000 in den neuen Ländern. Für 2004 hat bislang nur das ifo-
Institut eine Prognose veröffentlicht; danach stabilisiert sich die Bautätigkeit mit
einem leichten Aufwärtstrend speziell im Mietwohnungsbau der alten Länder.
Beim Vergleich dieser Daten mit den Prognosewerten des BBR ist zu
berücksichtigen, dass die Außenwanderungsgewinne in den Jahren 2000 und 2001 nur rund
zwei Drittel des in der Prognose angenommenen Wertes von 307 000 Personen
pro Jahr erreicht haben und auch das Wirtschaftswachstum sich eher unterhalb
des langfristig zu unterstellenden Entwicklungspfades bewegt hat. Dies sind
plausible Erklärungen dafür, dass die Wohnungsbautätigkeit zurzeit unterhalb der
mittel- und langfristig prognostizierten Trendlinie liegt. Im Übrigen sind
zyklische Schwankungen um den langfristigen Trend typisch für die
Wohnungsmarktentwicklung.
Je nach Entwicklung der Wanderungen und des allgemeinen
Wirtschaftswachstums ist auch wieder mit einem Anziehen der Wohnungsbaukonjunktur bei
allerdings erheblichen regionalen Unterschieden zu rechnen.
4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die nachhaltig und deutlich
auseinander driftenden Entwicklungen von prognostiziertem Neubaubedarf
und tatsächlicher Investitionsbereitschaft in den Wohnungsbau durch
veränderte Rahmenbedingungen aufgrund des von ihr vorgelegten
Steuervergünstigungsabbaugesetzes gestoppt oder verschärft werden könnten?
Die insgesamt moderate Entwicklung der Mieten ist ein deutlicher Beleg dafür,
dass mit Ausnahme einiger Ballungszentren das Neubauvolumen derzeit
ausreicht, um die vorhandene Wohnungsnachfrage zu befriedigen. Aus der
Differenz von Prognose und tatsächlichem Fertigstellungsergebnis kann deshalb
nicht auf eine unzureichende Bedarfsdeckung geschlossen werden. Auf Grund
der entspannten Marktlage und sehr günstiger Angebotsbedingungen in Form
niedriger Zinsen und Baukosten ist es gerechtfertigt, wenn auch dem
hochsubventionierten Wohnungswesen ein Beitrag zu der notwendigen
Haushaltskonsolidierung abgefordert wird. Bei der Eigenheimzulage soll die Effizienz und
Zielgenauigkeit durch eine Konzentration der Förderung auf Familien mit
Kindern und eine leichte Absenkung der Einkommensgrenze verbessert werden.
5. Welche Annahmen über die künftige Inanspruchnahme der
Eigenheimzulagen liegen dem Tableau im Regierungsentwurf eines
Steuervergünstigungsabbaugesetzes zu den finanziellen Auswirkungen eines Abbaus der
Eigenheimzulagen zu Grunde und wie sieht zum Vergleich der in der
Wohnungsprognose 2015 prognostizierte jährliche Fertigstellungsbedarf bei
Ein- und Zweifamilienhäusern aus?
Die Schätzung der finanziellen Auswirkungen durch Änderungen im
Eigenheimzulagengesetz basieren auf den Ergebnissen der Geschäftsstatistik des
Bundesministeriums der Finanzen zur Nutzung der Eigenheimzulagen. Dieser
Statistik liegen die Datenmeldungen der Länder zugrunde. Zudem wurde die
aktuelle Entwicklung der Baubranche berücksichtigt. Danach dürften in den
nächsten Jahren jährlich gut 300 000 Anspruchsberechtigte mit Kindern
erstmalig die Eigenheimzulage für selbst genutzte Neubauten oder
Bestandserwerbe in Anspruch nehmen.
Der von der BBR im Rahmen der Wohnungsprognose 2015 prognostizierte
jährliche Fertigstellungsbedarf von neu gebauten, selbst genutzten oder
vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern beläuft sich auf 187 000 Wohneinheiten.
Auf Grund neuerer Daten ist gegenwärtig von einer unterhalb der
Wohnungsprognose 2015 liegenden Nachfrage auszugehen (vgl. Antwort auf die Fragen 1
und 2).
6. Welche monatlichen Nettogehälter eines Arbeitnehmers (Single bzw.
alleinverdienend verheiratet, ohne Kinder, 13 Gehälter im Jahr) entsprechen einer
Absenkung der Einkommensgrenzen für die Gewährung der
Eigenheimzulagen auf 35 000/70 000 Euro Jahresbruttogehälter, wie sie der
Regierungsentwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes vorsieht, und wie
begründet die Bundesregierung vor diesen Hintergrund ihren Vorhalt der
Mitnahme-Effekte?
Um Mitnahmeeffekte besser als bisher auszuschließen, ist im
Regierungsentwurf zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vorgesehen, die Einkunftsgrenzen
von bisher 81 807 Euro auf 70 000 Euro für Ledige abzusenken, sowie die
Einkunftsgrenze von 163 614 Euro für Verheiratete auf 140 000 Euro abzusenken
(jeweils Zweijahreseinkommen). Der kinderbezogene Erhöhungsbetrag soll auf
20 000 Euro (Zweijahresbetrag) abgesenkt werden. Zudem wird als
Bemessungsgröße für die Einkunftsgrenze die Summe der positiven Einkünfte nach
§ 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz maßgebend.
Eine Zusammenstellung der monatlichen Nettogehälter für die alten und neuen
Bundesländer kann der Anlage entnommen werden. Im Gesetzentwurf wird die
Förderung auf Familien/allein Erziehende mit Kindern konzentriert. Daher sind
Steuerpflichtige mit Kindern in die Aufstellung aufgenommen worden.
7. Teilt die Bundesregierung die vorliegenden Prognosen, wonach beim
Neubau in Mehrfamilienhäusern die Fertigstellungen 2002 auf etwa 80 000
Wohnungen abgesunken sind (Deutscher Mieterbund), dass die
Baugenehmigungen im laufenden Jahr auf 33 000 (DIW) bis 40 000 Wohnungen
(VDM) im Mehrgeschossbau zurückgehen werden, und wenn ja, wie
beurteilt sie diesen Negativtrend vor dem Hintergrund des in der
Wohnungsprognose 2015 ermittelten Neubaubedarfs von 140 000 Wohnungen
jährlich?
Die Frage suggeriert durch den Vergleich von Fertigstellungen und
Baugenehmigungen, dass sich die Bautätigkeit im Mehrfamilienhausbau zwangsläufig
binnen kurzer Fristen drastisch verringern wird. Wegen des Überhangs an
Baugenehmigungen wird der Rückgang jedoch moderater ausfallen. Für 2004
rechnet die Bundesregierung – ähnlich wie das ifo-Institut – wieder mit einer
Stabilisierung der Nachfrage.
Die Ursache für den geringeren Mehrfamilienhausbau ist der insgesamt
entspannte Wohnungsmarkt mit einem großen Angebot und einer für die Mieter
günstigen moderaten Entwicklung der Mieten. Die Investitionstätigkeit
konzentriert sich deshalb stärker auf den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern
für Selbstnutzer mit der Folge, dass auch die Mietwohnungsmärkte weiter
entlastet werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die in der Antwort auf
Frage 3 getroffenen Aussagen zur zyklischen Entwicklung der
Wohnungsmärkte verwiesen.
8. Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihrer
Beschlussfassung über eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den
Immobiliensektor im Zuge eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes auf neue
Orientierungslinien für den Eigenheim- wie Mietwohnungsbau verständigt,
und wenn ja, wie sehen diese aus?
Leitlinie der Beschlüsse der Bundesregierung ist die Konsolidierung der
Staatsfinanzen, ohne dabei den Märkten zu große Anpassungslasten abzufordern.
Deshalb wird
– die Eigenheimzulage weiterhin ein Fördervolumen in Höhe von langfristig
6 Mrd. Euro aufweisen,
– die degressive Abschreibung schrittweise und nicht abrupt abgebaut,
– eine im internationalen Vergleich moderate Wertzuwachssteuer eingeführt
und
– die Modernisierung des Wohnungsbestandes durch die Wiedereinführung
des § 82b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung unterstützt.
Die Bundesregierung vertraut auf die Funktionsfähigkeit der Märkte und
erwartet, dass in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten die zur
Ausweitung des Wohnungsangebots notwendigen Voraussetzungen, wie z. B.
genügend Wohnbauland, geschaffen werden. Für eine effiziente soziale
Absicherung des Wohnens wurde mit der Novellierung der sozialen
Wohnraumförderung in der letzten Legislaturperiode den Ländern das Instrumentarium an
die Hand gegeben, um flexibel auf die jeweilige Marktlage reagieren zu
können. Außerdem wurde das Wohngeld erheblich verbessert.
Steuerliche Förderung durch das Eigenheimzulagengesetz
Einkommensgrenzen
Anlage
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]