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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Wohnungsbaupolitische Orientierungslinien und Zielvorgaben der Bundesregierung (G-SIG: 15010108)

Verhältnis zwischen Wohnungsbedarf und Wohnungsbautätigkeit, Situation bei der Eigenheimzulage, Zukunft des Eigenheim- und Mietwohnungsbaus

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

18.02.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/37628. 01. 2003

Wohnungsbaupolitische Orientierungslinien und Zielvorgaben der Bundesregierung

der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Georg Brunnhuber, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Klaus Hofbauer, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Klaus Minkel, Gero Storjohann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Fraktion der CDU/CSU hat sich in der 14. Wahlperiode für eine Fortschreibung der erstmals 1996 von dem damaligen Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, vorgelegten Raumordnungs- und Wohnungsprognose eingesetzt und die vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Auftrag der Bundesregierung Mitte 2001 erarbeitete Wohnungsprognose 2015 als wichtige Orientierungshilfe für eine auf Verstetigung angelegte Wohnungspolitik wie für die Wohnungsmarkt-Teilnehmer begrüßt.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages konnte noch mit einer Sachverständigenanhörung im Frühjahr 2002 einen Beratungseinstieg wahrnehmen.

Zu Beginn der 15. Wahlperiode hat der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, darauf verzichtet, in seiner Regierungserklärung Orientierungslinien und Zielvorgaben seiner Wohnungspolitik zu verdeutlichen. Mit der Vorlage eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes, das die Rahmenbedingungen für den Bau- und Immobiliensektor drastisch verschlechtern würde, werden die Fragen danach immer drängender, zumal sie sich aus den bisherigen Einlassungen des Bundesministers der Finanzen, Hans Eichel, zum staatlichen Handlungsrahmen („ökonomischer Unsinn“, „wir könnten das Geld auch gleich verbrennen“ – Bundesrat, Stenographischer Bericht, 784. Sitzung, 20. Dezember 2002, S. 593 ff.) nicht ernsthaft beantworten lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in ihrem Auftrag im Jahr 2001 vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung vorgelegte Wohnungsprognose 2015 nach wie vor eine realistische Einschätzung künftiger Wohnungsmarktentwicklungen in West- und Ostdeutschland darstellt?

2

Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, in der 15. Wahlperiode eine Fortschreibung der Wohnungsprognose 2015 in Auftrag zu geben oder welcher anderen mittelfristigen Orientierungshilfen bedient sie sich bei ihrer Wohnungspolitik?

3

Wieweit hat sich die Wohnungsbautätigkeit in den ersten beiden Prognosejahren von dem in der Wohnungsprognose 2015 ermittelten Neubaubedarf von 340 000 Wohnungen jährlich entfernt und wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklungsaussichten bis 2005 vor dem Hintergrund der von verschiedenen Forschungsinstituten und Verbänden vorgelegten pessimistischen Prognosen für die Jahre 2003/2004 (Angaben getrennt nach West- und Ostdeutschland)?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die nachhaltig und deutlich auseinander driftenden Entwicklungen von prognostiziertem Neubaubedarf und tatsächlicher Investitionsbereitschaft in den Wohnungsbau durch veränderte Rahmenbedingungen aufgrund des von ihr vorgelegten Steuervergünstigungsabbaugesetzes gestoppt oder verschärft werden könnten?

5

Welche Annahmen über die künftige Inanspruchnahme der Eigenheimzulagen liegen dem Tableau im Regierungsentwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes zu den finanziellen Auswirkungen eines Abbaus der Eigenheimzulagen zu Grunde und wie sieht zum Vergleich der in der Wohnungsprognose 2015 prognostizierte jährliche Fertigstellungsbedarf bei Ein- und Zweifamilienhäusern aus?

6

Welche monatlichen Nettogehälter eines Arbeitnehmers (Single bzw. alleinverdienend verheiratet, ohne Kinder, 13 Gehälter im Jahr) entsprechen einer Absenkung der Einkommensgrenzen für die Gewährung der Eigenheimzulagen auf 35 000/70 000 Euro Jahresbruttogehälter, wie sie der Regierungsentwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes vorsieht, und wie begründet die Bundesregierung vor diesen Hintergrund ihren Vorhalt der Mitnahme-Effekte?

7

Teilt die Bundesregierung die vorliegenden Prognosen, wonach beim Neubau in Mehrfamilienhäusern die Fertigstellungen 2002 auf etwa 80 000 Wohnungen abgesunken sind (Deutscher Mieterbund), dass die Baugenehmigungen im laufenden Jahr auf 33 000 (DIW) bis 40 000 Wohnungen (VDM) im Mehrgeschossbau zurückgehen werden, und wenn ja, wie beurteilt sie diesen Negativtrend vor dem Hintergrund des in der Wohnungsprognose 2015 ermittelten Neubaubedarfs von 140 000 Wohnungen jährlich?

8

Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihrer Beschlussfassung über eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Immobiliensektor im Zuge eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes auf neue Orientierungslinien für den Eigenheim- wie Mietwohnungsbau verständigt, und wenn ja, wie sehen diese aus?

Berlin, den 9. Januar 2003

Dirk Fischer (Hamburg) Eduard Oswald Georg Brunnhuber Renate Blank Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Hubert Deittert Enak Ferlemann Dr. Michael Fuchs Peter Götz Klaus Hofbauer Norbert Königshofen Werner Kuhn (Zingst) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Klaus Minkel Gero Storjohann Volkmar Uwe Vogel Gerhard Wächter Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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