Klarheit bei den Rentenfinanzen
der Abgeordneten Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Volker Kauder, Barbara Lanzinger, Maria Michalk, Hildegard Müller, Matthias Sehling, Jens Spahn, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach Aussage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) auf dem Presseseminar am 13. März 2003 hat sich für die Rentenversicherung im vergangenen Jahr ein Defizit von rd. 4,2 Mrd. Euro ergeben. Der Rentenbeitrag für 2002 ist um 0,2 bis 0,3 Beitragssatzpunkte zu niedrig festgesetzt worden. Liquiditätsengpässe der Rentenversicherer im Jahr 2003 sind nicht auszuschließen. Im Jahr 2004 kann der Rentenbeitrag auf 19,9 % ansteigen, und auch mittelfristig ist mit einem höheren Rentenbeitrag zu rechnen.
Trotz dieser dramatischen Finanzsituation der Rentenversicherung hält die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, weiter an ihrer Prognose fest, wonach der Rentenbeitrag für 2004 bei 19,5% stabil gehalten werden kann. Die Warnhinweise der Rentenversicherer weist das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) als bloße Panikmache zurück (Financial Times Deutschland vom 14. März 2003).
Verlässliche Aussagen zur Entwicklung des Rentenbeitrages für 2004 sind nach Aussage des BMGS erst nach den Schätzungen Ende 2003 möglich.
Bereits im letzten Jahr hat die Bundesregierung das ganze Jahr über von einem stabilen Rentenbeitrag gesprochen, um am Jahresende die Anhebung des Rentenbeitrages auf 19,5 % für unausweichlich zu erklären. Mit ihren Aussagen zur Beitragssatzentwicklung für 2004 droht sich dies in diesem Jahr zu wiederholen.
Der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, ist in seiner Regierungserklärung am 14. März 2003 mit keinem Wort auf die dramatische Finanzsituation der Rentenversicherung eingegangen. Er sprach lediglich von einem Nachjustieren der Rentenreform und stellte nach Vorlage der Ergebnisse der Rürup-Kommission eine Neufassung bzw. Anpassung der Rentenformel in Aussicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Schwankungsreserve Ende 2003 sein? Wie hoch ist die Differenz (in Euro und in Beitragssatzpunkten) zwischen diesem Wert und der Mindestschwankungsreserve von 0,5 Monatsausgaben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der BfA vom 13. März 2003, wonach zum Jahresende die Schwankungsreserve bei 0,45 bzw. 0,38 Monatsausgaben liegen könnte und damit die Mindestgrenze von 0,5 Monatsausgaben unterschritten würde?
Wie schätzt die Bundesregierung die Liquidität der Rentenfinanzen im Laufe des Jahres 2003 ein? Hält die Bundesregierung im Jahr 2003 einen finanziellen Engpass der Rentenfinanzen für möglich? Wenn nein, warum wird dann im Haushaltsgesetz 2003 die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, die monatlichen Zahlungen des Bundeszuschusses vorzuziehen? Schließt die Bundesregierung die Zahlung einer Liquiditätshilfe gemäß § 214 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Laufe des Jahres 2003 aus?
Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, wenn sich nach den Finanzschätzungen Ende 2003 herausstellen sollte, dass ein Anstieg des Rentenbeitrages für 2004 erforderlich wird?
Gibt es im BMGS Überlegungen, auf welche Weise die Rentenreform nachjustiert werden könnte? Wenn ja, um welche Möglichkeiten handelt es sich? Wenn nein, wartet die Bundesregierung dann die Ergebnisse der Rürup-Kommission ab?
Wann sollen die Ergebnisse der Rürup-Kommission zur Rentenversicherung vorliegen? Welcher Zeitraum ist nach Einschätzung der Bundesregierung erforderlich zwischen Vorlage der Ergebnisse der Rürup-Kommission und Verabschiedung von möglichen gesetzlichen Maßnahmen?
Welche zeitlichen Vorstellungen bestehen zur Einführung der vom Bundeskanzler, Gerhard Schröder, in Aussicht gestellten Neufassung bzw. Anpassung der Rentenformel? Wird in diesem Zusammenhang an eine kurzfristige Ergänzung der Formel gedacht, die sich bereits bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 auswirken könnte?
Hat die Bundesregierung Vorstellungen, welchen Inhalt die Ergänzung bzw. Anpassung der Rentenformel haben könnte? Erwägt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ergänzung der Formel um einen Demographischen Faktor?
Entsprechen die bisher abgeschlossenen sog. Riester-Verträge den Erwartungen der Bundesregierung? Von wie vielen abgeschlossenen Verträgen geht die Bundesregierung im Jahr 2003 aus? Gibt es in diesem Zusammenhang Überlegungen, Änderungen im Bereich der privaten Alterssicherung vorzunehmen? Wenn ja, um welche Änderungen handelt es sich?