Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/1209
15. Wahlperiode 25. 06. 2003
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24. Juni 2003
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Daniel Bahr
(Münster), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1157 –
Geoinformationspolitik in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Geoinformation bildet einen wichtigen Standortfaktor und den Schlüssel zu
wirtschaftlichem Wachstum unter beschränkten Ressourcen. Von Bedeutung
sind Geoinformationen in der Landvermessung und der Gestaltung von
Landkarten, in Luft- und Raumfahrt, Landschafts- und Verkehrsplanung, Umwelt-
und Naturschutz, Städtebau- und Agrikultur, Telekommunikation und
Navigation, Produktion und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. Auch in den
Wissenschaften entstehen neuartige Geoinformationen von großem
volkswirtschaftlichem Wert. Wissenschaftliche Geoinformationen fügen sich derzeit in
Deutschland noch schlecht in entsprechende Informationsinfrastrukturen ein
und sind damit für die Gesellschaft kaum nutzbar. Positive Beispiele gibt es
bereits in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Programmen der EU.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung vom 15. Februar 2001
die „Gewinnung, Verarbeitung, Verbreitung und Nutzung von
Geoinformationen“ als „ein zentrales Element der modernen Informationsgesellschaft“
bezeichnet (Bundestagsdrucksache 14/5323).
Im Januar 2003 wurde eine im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit (BMWA) erstellte Studie des Düsseldorfer Consulting-
Unternehmens MICUS veröffentlicht. In ihrer Analyse stellten die Verfasser der Studie
klar: „Die Analyse verdeutlicht, dass die öffentlichen Datenanbieter derzeit
ihrer Rolle bei der Bereitstellung der Datengrundlage für
Geodatenanwendungen weder auf Bundesebene noch in den Ländern und Kommunen gerecht
werden. Das Angebot ist intransparent, der Datenbezug mit hohen Trans-
aktionskosten verbunden und die Daten selbst entsprechen häufig nicht den
Qualitätsansprüchen der Nutzer“. Die Expertise unterbreitet dem Gesetzgeber zur
Aktivierung des Geoinformationsmarktes zehn Handlungsempfehlungen.
1. Was unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung des Vorschlags,
Unternehmen die ungehinderte Nutzung öffentlicher Informationen,
insbesondere Geoinformationen, zu ermöglichen?
Mit der Einrichtung des Interministeriellen Ausschusses für
Geoinformationswesen (IMAGI) hat die Bundesregierung ein Koordinierungsgremium für die
Bundesverwaltung geschaffen, das seit 1998 zahlreiche Konzeptionen zum
Geodatenmanagement erarbeitet hat, die größtenteils schon umgesetzt sind,
sowie Initiativen gestartet, die die verstärkte Nutzung von Geoinformationen
durch die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Bürger zum Ziel haben.
In Teilbereichen (z. B. Geofachdaten zu Verkehr und Umwelt) werden schon
jetzt derartige Geodaten privaten Nutzern und der Wirtschaft kostenlos zur
Verfügung gestellt.
2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bestehende
Regelungen zu den Nutzungsrechten von Geoinformationen zu
vereinheitlichen?
Für Geobasisdaten ist bereits seit längerem die „Richtlinie über Entgelte für die
Lieferung und Nutzung digitaler geotopographischer Informationen der
Landesvermessung“ (AdV-Entgeltrichtlinie in der Fassung vom 1. Januar 2002) in
Kraft. In dieser Entgeltrichtlinie sind sowohl die EU-Directive on Legal
Protection of Data Bases vom 11. März 1996, die für jede Art von Daten gilt, als auch
das deutsche Urheberrechtschutzgesetz (UrhG), das national die EU-Direktive
umsetzt, berücksichtigt worden.
Umgesetzt wird derzeit die vom Interministeriellen Ausschuss für
Geoinformationswesen (IMAGI) für den Bundesbereich zum Jahresende 2002
verabschiedete Rahmenrichtlinie „Entgelte und Abgabebedingungen für Geodaten“.
Seit längerem arbeitet die Expert Group on Commercial and Legal Issues von
EuroGeographics*) unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands an
einheitlichen Nutzungsbedingungen und Preisgestaltung für Geobasisdaten im
europäischen Bereich.
3. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um
einheitliche, marktgerechte und internetfähige Preismodelle für die Datenabgabe
einzuführen?
Einheitliche marktgerechte und internetfähige Preismodelle werden zurzeit auf
Bundesebene geprüft. Folgende Teillösungen existieren bereits bzw. sind in
konkreter Planung:
Die IMAGI-Rahmenrichtlinie „Entgelte und Abgabebedingungen für
Geodaten“ wurde im Januar 2003 in Kraft gesetzt. Zur Umsetzung und Anwendung
dieser Rahmenrichtlinie werden derzeit die dort vorgesehenen
Versorgungsstufen (Grund- und Standardversorgung) in das im Internet verfügbare
Auskunftssystem „GeoMIS.Bund“ integriert (geplant bis Ende 2003).
Vom Geodatenzentrum wird für Geobasisdaten seit April 2003 ein Online-
Bestell- und -Vertriebssystem für die Bundesverwaltung und ein Online-
Bestellsystem für sonstige Nutzer im Internet angeboten. Die Arbeitsgemeinschaft der
Vermessungsverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat
beschlossen, in Kürze auch einen Online-Zugriff durch internetbasierte Dienste
auf das Geodatenzentrum des Bundes einzurichten.
*) Zusammenschluss der nationalen Geoinformationszentren Europas.
Bereits in 2002 wurden von der AdV zwei Beschlüsse über die „Bereitstellung
von Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters mit Internettechnologie“
sowie die „Konzeption einer zukunftsorientierten Bereitstellung der
Bodenrichtwerte und sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten“ gefasst.
4. Wie weit sind die Aktivitäten fortgeschritten, alle raumbezogenen
Verwaltungsvorgänge durch digitale Verfahren medienbruchfrei abzubilden?
Die im Aufbau befindliche Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) wird
künftig ressortübergreifende raumbezogene Verwaltungsvorgänge
medienbruchfrei abbilden.
Sektoral gibt es bereits gute Beispiele: das Wasserstraßen-
Geoinformationssystem (WaGIS), das 2003 den E-Government-Preis der Bundesregierung erhielt,
sowie das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem deNIS.
Bereits 1996 erfolgte die Einrichtung des Geodatenzentrums des Bundes, um
einheitliche Geobasisdaten für die Bundesverwaltung aufzubereiten und
entgeltfrei zur Verfügung zu stellen.
Mit der Einrichtung des IMAGI zur Koordinierung des Geoinformationswesens
auf Bundesebene, dem hier gefassten Beschluss zur Einrichtung der
Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) als öffentliche Infrastrukturmaßnahme
sowie der Entwicklung des Metainformationssystems für Geodaten des Bundes
GeoMIS.Bund, zunächst als Prototyp, wird das Ziel der medienbruchfreien Zur-
Verfügung-Stellung von raumbezogenen Verwaltungsvorgängen weiter verfolgt.
GeoMIS.Bund wird noch 2003 als im Internet verfügbares öffentliches
Auskunftssystem zugänglich sein. Es schafft damit in einem ersten Schritt zum
Aufbau der GDI-DE Transparenz über bestehende Geodatenbestände.
Folgende Pilotprojekte zur Geodateninfrastruktur sind in Bearbeitung bzw. in
Vorbereitung:
Das erste Pilotprojekt „Schutzgebietsinformationen“ ist nahezu abgeschlossen.
U. a. ist darin die Vorgabe enthalten, die Datenfortschreibung von den
Datenerzeugern zu den Datenanwendern medienbruchfrei zu betreiben.
Als weiteres Pilotprojekt ist das Projekt „CO2-Emissionskataster“ unter
Federführung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) in Vorbereitung.
Im Jahr 2003 erfolgte bereits
– die Vorstellung des digitalen Bestell- und Vertriebssystems für
Geobasisdaten des Geodatenzentrums auf der CEBIT (siehe Antwort zu Frage 3);
– die Vorstellung des Prototypen für das deutsche Notfallvorsorge-
Informationssystem deNIS sowie
– die Konzeptionsphase für das GeoPortal.Bund; es wird als zentraler
Einstiegspunkt in die GDI-DE Zugang zu allen öffentlichen Geodatenbeständen
schaffen und Werkzeuge zur Verfügung stellen, um raumbezogene
Verwaltungsvorgänge abzubilden.
5. Wie weit ist die Bundesregierung bei dem Unternehmen, bisher
unverortete statistische Daten mit einem Raumbezug zu versehen und damit
Mehrwerte zu schaffen?
Derzeit werden als Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für
Kartographie und Geodäsie (BKG) und dem Statistischen Bundesamt (StBA)
Konzepte für gemeinsame Geodaten-Produkte erarbeitet. Um einen
gemeinsamen Raumbezug herzustellen, werden ferner gegenwärtig die postalischen
Adressen der Deutschen Post AG in das Bezugsmodell der Geobasisdaten
(Basis-DLM) integriert. In der nächsten Ausbaustufe von GeoPortal.Bund werden,
soweit möglich, auch die Datenbestände des StBA berücksichtigt werden.
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Empfehlung der
MICUS-Studie umzusetzen, gegenseitige Vertriebsrechte zwischen Bund
und Ländern einzuführen?
Hersteller und Eigner von Geodaten sind zum allergrößten Teil die Länder.
Für Geobasisdaten sind dem Geodatenzentrum des Bundes bereits von den
Ländern einseitig Vertriebsrechte eingeräumt worden. Weiterhin sind bilaterale
Vereinbarungen zwischen BKG und einzelnen Ländern in Bearbeitung, um
Konditionen für Vertriebsrechte für Daten des BKG auszuhandeln.
7. Was unternimmt die Bundesregierung, um Technik- und
Vertriebsstrukturen gemeinsam mit Partnern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
aufzubauen?
Die MICUS-Studie zur Geoinformationswirtschaft hat eine Reihe von
Vorschlägen zur besseren wirtschaftlichen Nutzung von Geoinformationen
vorgelegt, unter anderem auch zur Anpassung von Technik- und Vertriebsstrukturen.
Die Bundesregierung prüft zurzeit diese Vorschläge in Zusammenarbeit mit
betroffenen Geoinformationseinrichtungen, der Geoinformationswirtschaft und
der Initiative D 21.
Adressaten sind als Hersteller und Eigner von Geodaten in erster Linie die Länder.
Für den Bund spielen im Hinblick auf Technikstrukturen vordringlich
Sicherheitsfragen eine Rolle.
Datenveredlern (value-added reseller), die zum Großteil kleinere und mittlere
Unternehmen sind, werden für die Weiterverarbeitung von Geobasisdaten im
übrigen Rabatte gewährt.
8. Wann benennt die Bundesregierung den hochrangigen politischen
Beauftragten für Geoinformation?
Innerhalb der Bundesregierung ist der für das Geoinformationswesen fachlich
zuständige Staatssekretär im Bundesministerium des Innern bereits kraft Amtes
hochrangiger politischer Beauftragter für Geoinformation.
9. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung, um in allen Behörden und
Instituten in Bundeszuständigkeit Datenmakler zu benennen?
Einzelne Behörden wenden diese Praxis bereits an (z. B. BKG mit
Geodatenzentrum, StBA, UBA). Weitergehende Maßnahmen wird die Bundesregierung
ebenfalls im Rahmen ihrer Überlegungen zu den Vorschlägen der MICUS-
Studie prüfen.
10. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
Geoinformationen aus öffentlich geförderten Forschungs- und Entwicklungs-
(F&E)-Projekten (800 bis 900 Mio. DM gemäß Kabinettbeschluss vom
17. Juni 1998) für die Nachnutzung verfügbar zu machen?
Die IMAGI-Konzeption für ein effizientes Geodatenmanagement des Bundes
empfiehlt, die Bewilligung von F&E-Projekten mit der Auflage zu verbinden,
erzeugte Geodaten und ihre Metainformationen in den Informationssystemen
des betreffenden Forschungsbereiches verfügbar zu machen.
Über die Nachnutzung von Ergebnissen und Methodenentwicklungen aus dem
Deutschen Forschungsnetz Naturkatastrophen (DFNK) besteht Interesse
insbesondere für das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS).
11. Was unternimmt die Bundesregierung, um auf Bundes-, Landes- und
Gemeindeebene die tagaktuelle Online-Bereitstellung von
Geoinformationen zu realisieren?
Siehe Antwort zu Frage 6.
Bereits existierende Beispiele für Geofachdaten des Bundes:
Deutscher Wetterdienst (DWD): Klimadaten
(z. B. Wetter, Katastrophenwarnungen)
Bundesamt für Gewässerkunde (BfG): Hydrologische Daten
(z. B. Pegelstände)
Bundesamt für Naturschutz (BfN): Daten des Naturschutzes
(z. B. Storchenflug) etc.
Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR): Daten der Raumbeobachtung
12. Inwieweit werden Maßnahmen zum Verbraucherschutz auf Geodaten
übertragen (Qualitätssicherung und unabhängige Zertifikate)?
a) Qualitätssicherung
Durch Einrichtung von Kompetenzzentren: Im Geodatenzentrum des BKG
erfolgt z. B. die Zusammenführung der Geobasisdaten, die von den Ländern
geliefert werden.
Dabei wird eine Qualitätskontrolle durchgeführt.
b) unabhängige Zertifizierung
Für Aufgaben der Bundesverwaltung ist dies bei amtlichen Daten nicht notwendig.
13. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Nutzung von
Geoinformationen europaweit voranzubringen?
Die im Aufbau befindliche Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) schafft
die Voraussetzung für die European Spatial Data Infrastructure (ESDI). Dies
beinhaltet die Einrichtung eines Geoportals als nationalen und zentralen
Einstiegspunkt zu dem Metainformationssystem für Geodaten (GeoMIS.Bund), den
Geodaten selbst und den dazugehörigen Diensten. Weiterhin betreiben die
Fachressorts des Bundes über den IMAGI intensive Öffentlichkeitsarbeit und
aktive Beteiligung auf nationalen und internationalen Veranstaltungen
(Fachvorträge, Informationsstände, Internetpräsenz in deutscher und englischer Sprache).
Die vom IMAGI entwickelten und propagierten Ansätze für den Aufbau
der GDI-DE sind modellhaft und wegweisend für die Einrichtung der ESDI in
Europa.
Das BKG ist deutscher Vertreter in EuroGeographics, dem Zusammenschluss
der nationalen Geoinformationszentren Europas. Dort werden
Geoinformations-Projekte beschlossen und durchgeführt.
Im Rahmen der Initiative INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in
Europe) wird derzeit der Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur
primär durch die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission vorangetrieben.
Die INSPIRE-Initiative zielt auf die Verfügbarmachung zentraler,
harmonisierter und qualitativ hochwertiger Geoinformationen sowohl für die EU-
Kommission als auch für die Mitgliedstaaten. Sie beginnt hierbei mit Informationen des
Umwelt- und Naturschutzes. INSPIRE wird zudem als Element des
gemeinsamen Programms der EU-Kommission und der Europäischen Raumfahrtagentur
ESA gesehen und leistet einen Beitrag zur Formulierung, Umsetzung,
Beobachtung und Bewertung von Politikfeldern der Kommission. Die
Bundesregierung unterstützt diese Initiative federführend durch das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durch Mitwirkung des
Bundesamtes für Naturschutz und des Bundesamtes für Kartographie und
Geodäsie sowie in enger Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der
Vermessungsverwaltungen (AdV) in der INSPIRE-Expertengruppe. Die Information
der Bundesressorts erfolgt über den Interministeriellen Ausschuss für
Geoinformationswesen (IMAGI) und seiner Arbeitsgruppe GDI.DE. Die Länder
sind zudem über die einschlägigen Bund-/Länder-Arbeitskreise an der Initiative
beteiligt.
Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit ganz wesentlich an der
Erarbeitung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
„Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors“, die sich auf
dem Weg zur Verabschiedung befindet, mitgewirkt und viele Impulse dazu
gegeben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]