Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/6047
16. Wahlperiode 11. 07. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter,
Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/5834 –
Grenzüberschreitender Verkehr zwischen Deutschland und Polen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Angesichts der wachsenden Klimaprobleme kommt der Verlagerung großer
Verkehrsströme auf umweltfreundliche Verkehrsträger eine zentrale Rolle zu.
Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Polen wird für
die Zukunft mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens
gerechnet. Es stellt sich die Frage, wie trotz der prognostizierten Verkehrszunahme
eine Senkung der CO2-Emissionen des grenzüberschreitenden Verkehrs
möglich ist, um die von der Bundesregierung angestrebten Klimaschutzziele
erreichen zu können.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung unterstützt den Klimaschutz nachdrücklich und schafft
gute Bedingungen für eine nachhaltige und dauerhaft sichere Mobilität. Sie hat
hierfür in den vergangenen Jahren bereits wichtige Akzente gesetzt. Die CO2-
Bilanz des Verkehrs der letzten Jahre zeigt, dass diese Ansätze zielführend sind:
Deutschland hat – als bisher einziges Land in der EU – im Verkehrsbereich seit
1999 mit einer Reduktion um ca. 20 Mio. t erstmals eine deutliche Trendwende
der bis dahin gestiegenen CO2-Emissionen erreicht.
Der Europäische Rat hat während der deutschen Ratspräsidentschaft im März
dieses Jahres Ziele für die weitere Entwicklung beschlossen: Eine Verringerung
des Energieverbrauchs und der Treibhausgas-Emissionen jeweils um 20 Prozent
bis 2020, einen Anteil von 20 Prozent der erneuerbaren Energien am
Energieverbrauch und einen Anteil von mindestens 10 Prozent am
Gesamtkraftstoffverbrauch für Biokraftstoffe.
Deutschland wird im Verkehrsbereich mit der Erfüllung der vom Europäischen
Rat beschlossenen Effizienzziele weitere substanzielle CO2-Einsparungen
erreichen. Die hierfür notwendigen Maßnahmen werden in Weiterentwicklung der
Nationalen Klimaschutzstrategie aus dem Jahr 2005 in den nächsten Monaten
im Einzelnen abgestimmt. Dabei führen spezifische Klimaschutzziele und -maß- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 10. Juli 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/6047 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodenahmen für bilaterale Verkehre, beispielsweise für den Verkehr zwischen
Deutschland und Polen, nicht weiter. CO2-Emissionen machen an Grenzen nicht
halt und umgekehrt ist jede Maßnahme zur CO2-Reduzierung ein Beitrag zum
globalen Klimaschutz.
1. Welche Verkehrs- und Klimaschutzziele hat die Bundesregierung für die
grenzüberschreitende deutsch-polnische Verkehrsentwicklung?
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
2. Wie haben sich der Verkehr über die deutsch-polnische Grenze und seine
verkehrsbedingten Emissionen seit 1990 entwickelt (bitte jahresweise
aufschlüsseln nach Straße, Schiene, Flugverkehr und Wasserstraßen)?
3. Wie haben sich der Güterverkehr über die deutsch-polnische Grenze und
seine verkehrsbedingten Emissionen seit 1990 entwickelt (bitte jahresweise
aufschlüsseln nach Straße, Schiene, Flugverkehr und Wasserstraßen)?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verkehrsentwicklung Deutschland–Polen ergibt sich aus der folgenden
Tabelle.
Tabelle 1: Verkehrsentwicklung Deutschland–Polen
1 Es handelt sich um Daten aus einer Modellrechnung, die 1987 eingeführt und bis 1993 mehrfach modifiziert wurde. Seit 1996 werden diese Daten
nicht mehr veröffentlicht, da sie insgesamt mit zu großen Unsicherheiten behaftet sind. Im Bereich der EU-Außengrenze bis Ende April 2004 und
somit auch zu Polen sind diese Unsicherheiten jedoch relativ gering. Für diesen Bereich bilden die an den Grenzen erhobenen Zählkarten die
wichtigste Grundlage für die Datenauswertung. Im Rahmen der EU-Osterweiterung und des damit verbundenen Wegfalls der Außengrenzen wurde das
Zählkartenverfahren eingestellt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Jahr
Straßenverkehr (1000 t)1 Eisenbahnverkehr (1000 t) Binnenschifffahrt (1000 t)
Versand Empfang Insgesamt Versand Empfang Insgesamt Versand Empfang insgesamt
1991 1 674,6 4 183,4 5 858,0 709,4 776,4 1 485,8 29,2 867,2 896,4
1992 2 317,1 6 581,3 8 898,4 2 313,9 7 355,0 9 668,9 147,4 1 836,8 1 984,2
1993 1 734,1 6 633,2 8 367,3 2 811,4 8 413,6 11 225,0 371,9 2 264,6 2 636,5
1994 2 300,9 6 751,5 9 052,4 2 266,9 8 439,6 10 706,5 228,1 2 320,8 2 548,9
1995 2 789,4 6 680,7 9 470,1 1 421,8 10 483,8 11 905,6 219,8 2 953,6 3 173,4
1996 3 600,7 6 601,9 10 202,6 1 642,1 10 845,3 12 487,4 201,5 3 086,9 3 288,4
1997 4 531,4 6 854,1 11 385,5 2 544,1 9 362,8 11 906,9 201,5 3 088,8 3 290,3
1998 5 204,5 6 596,6 11 801,1 2 726,1 8 988,8 11 714,9 295,6 2 122,2 2 417,8
1999 6 000,7 7 157,2 13 157,9 3 287,5 9 862,5 13 150,0 329,3 2 207,9 2 537,2
2000 6 685,0 7 719,4 14 404,4 2 481,7 8 707,5 11 189,2 615,9 1 928,4 2 544,3
2001 6 804,4 7 405,9 14 210,3 2 087,5 9 104,3 11 191,8 539,3 2 172,5 2 711,8
2002 7 612,3 7 209,1 14 821,4 2 457,6 8 901,6 11 359,2 433,9 1 476,7 1 910,6
2003 11 171,0 10 749,3 21 920,3 2 243,7 9 794,7 12 038,4 251,2 1 797,4 2 048,6
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/60474. Mit welcher Zunahme des Verkehrsaufkommens und der Transportmenge
im Güterverkehr über die deutsch-polnische Grenze rechnet die
Bundesregierung bis zu den Jahren 2015, 2020 und 2025?
Die dem Bundesverkehrswegeplan 2003 zu Grunde liegende Verkehrsprognose
geht für den Zeitraum 1997 bis 2015 von hohen Zuwächsen im Verkehr mit
Polen aus. Hiernach beträgt die jährliche Steigerungsrate 6,3 Prozent. Dieses
Wachstum erfolgt jedoch auf einem vergleichsweise geringen Ausgangsniveau.
Der prognostizierte Anteil des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Polen liegt
– gemessen am gesamten Verkehrsaufkommen – im Jahr 2015 bei rund 4
Prozent. Im Vergleich dazu hat der grenzüberschreitende Güterverkehr
Deutschlands mit den EU-15-Staaten am gesamten Verkehrsaufkommen einen
prognostizierten Anteil von rund 30 Prozent.
Eine aktualisierte Prognose der räumlichen Verkehrsverflechtung für das Jahr
2025 wird derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) erstellt.
5. Mit welcher Zunahme der Emissionen von CO2 und anderen
klimaschädlichen Gasen durch den Verkehr über die deutsch-polnische Grenze rechnet
die Bundesregierung bis zu den Jahren 2015, 2020 und 2025?
6. Wie verteilt sich die zu erwartende Zunahme von Verkehr und Emissionen
auf die Verkehrsträger Straße, Schiene, Flugverkehr, Wasserstraßen und auf
die Transportentfernungen, und wie hoch ist der jeweilige Anteil des
Güterverkehrs (Angaben bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
7. Wie verteilt sich die zu erwartende Zunahme von Verkehr und Emissionen
auf den Verkehr zwischen Deutschland und Polen, den Verkehr zwischen
Deutschland oder Polen und einem Drittstaat, den Verkehr zwischen
Drittstaaten, und wie hoch ist der jeweilige Anteil des Güterverkehrs (Angaben
bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 bis 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung und auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Falls die Bundesregierung die Fragen 1 bis 7 nicht oder nur unvollständig
beantworten kann: Warum hat die Bundesregierung darüber keine
Informationen?
Hält sie solche Daten für nicht wichtig für ihre verkehrspolitischen Pläne
bzw. Maßnahmen?
9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den
Verkehrszuwachs so zu steuern, dass der Anstieg der CO2-Emissionen gebremst
bzw. dessen Emissionen abgesenkt werden können?
Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits eingeleitet und welche
Abkommen dazu mit der polnischen Seite geschlossen?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Drucksache 16/6047 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode10. Welche Grenzübergänge (Straße und Schiene) zwischen Polen und
Deutschland existieren gegenwärtig?
Durch welche Verkehrsarten und mit welchen Beschränkungen können
diese jeweils genutzt werden (Angaben bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
Die Grenzübergänge (Straße und Schiene) zwischen Polen und Deutschland
sowie die jeweils zugelassene Nutzung ist aus der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle 2: Grenzübergänge Deutschland–Polen
Name des Grenzüberganges Art Verkehrsarten
Ahlbeck–Swinemünde (Swinoujscie) Straße Personenverkehr: Fußgänger und Fahrradfahrer
(ohne Motor) sowie Buspendelverkehr
Garz–Swinemünde (Swinoujscie) Straße Personenverkehr: Fußgänger und Fahrradfahrer
(ohne Motor) und Busse
Linken–Neu Linken (Lubieszyn) Straße Personen- und Warenverkehr
Grambow–Stettin (Szczecin Gumience) Eisenbahn Personen- und Warenverkehr
Pomellen Autobahn–Kolbitzow
(Kolbaskowo)
Straße Personen- und Warenverkehr
Tantow–Stettin (Szczecin Gumience) Eisenbahn Personen- und Warenverkehr
Schwedt–Nieder Kränig (Krainik Dolny) Straße Personen- und Warenverkehr
Küstrin-Kietz–Küstrin (Kostrzyn) Eisenbahn Personen- und Warenverkehr
Frankfurt/Oder Stadtbrücke–Slubice Straße Personenverkehr, ausgenommen Reisebusse
Frankfurt/Oder–Kunersdorf (Kunowice) Eisenbahn Personen- und Warenverkehr
Frankfurt/Oder (Autobahn)–Schwetig
(Swiecko)
Straße Personen- und Warenverkehr
Guben–Guben (Gubin) Eisenbahn Personen- und Warenverkehr
Guben–Guben (Gubin) Straße Personenverkehr
Forst–Skaren (Zasieki) Eisenbahn Personen- und Warenverkehr
Forst Autobahn–Erlenhorst (Olszyna) Straße Personen- und Warenverkehr
Bad Muskau–Lugnitz (Leknica) Straße Personenverkehr, Warenverkehr bis 3,5 t
Horka–Kohlfurt (Wegliniec) Eisenbahn Warenverkehr
Görlitz–Görlitz (Zgorzelec) Straße Personenverkehr mit Ausnahme von Reisebussen
und Gelegenheitsbeförderung von Personen und
Bussen
Görlitz–Görlitz (Zgorzelec) Eisenbahn Personen- und Warenverkehr
Zittau (Chopinstraße)–Klein Schönau
(Sieniawka)
Straße Personenverkehr, Warenverkehr bis 7,5 t, örtlicher
LKW-Verkehr ohne Tonnagebegrenzung
Küstrin-Kietz–Küstrin (Kostrzyn) Straße Personenverkehr, Warenverkehr bis 7,5 t unter
Ausschluss von Lafettenfahrzeugen, von Waren, die
einer tierärztlichen Kontrolle unterliegen und
gefährlichen Ladungen
Hohenwutzen–Niederwutzen
(Osinow Dolny)
Straße Personenverkehr, Warenverkehr mit Fahrzeugen
mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
Zittau Friedenstraße–Poritsch (Porajow) Straße Personenverkehr mit Ausnahme von Bussen,
Warenverkehr bis 3,5 t
Ludwigsdorf (Autobahn)–Hennersdorf
(Jedrzychowice)
Straße Personen- und Warenverkehr
Ostritz–Ostritz Bhf.
(Krzewina Zgorzelecka)
Straße Personenverkehr: Fußgänger und Fahrradfahrer
(ohne Motor)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/604711. Welche weiteren Grenzübergänge für welche Verkehrsarten und mit
welchen Beschränkungen sollten nach den Vorstellungen der
Bundesregierung eingerichtet werden?
In welchem Zeitrahmen ist die Realisierung geplant?
Mit der polnischen Seite ist vereinbart, zunächst die in der folgenden Tabelle
aufgelisteten weiteren Grenzübergänge einzurichten.
Tabelle 3: Weitere Grenzübergänge Deutschland–Polen
Podrosche–Priebus (Przewoz) Straße Personenverkehr mit Ausnahme von Bussen,
Warenverkehr bis 3,5 t
Rosow–Rosow (Rosowek) Straße Personenverkehr, mit Ausnahme von Bussen,
Warenverkehr bis 3,5 t
Guben–Gubinchen (Gubinek) Straße Personen- und Warenverkehr, mit Ausnahme von
Waren, die einer tierärztlichen Kontrolle unterliegen
Mescherin–Greifenhagen (Gryfino) Straße Personenverkehr: Fußgänger, Fahrradfahrer
und PKW
Forst–Skaren (Zasieki) Straße Personenverkehr, Warenverkehr bis 3,5 t
Hagenwerder–Radmeritz
(Radomierzyce)
Straße Personenverkehr, Warenverkehr bis 7,5 t
Bad Muskau (Park Muzakowski)–
Le±knica
Straße Personenverkehr: Fußgänger
Deschka–Piensk Straße Personenverkehr: Fußgänger und Radfahrer
Name des
Grenzübergangs
Art Verkehrsarten Zeitrahmen
Krauschwitz–Lugnitz
(Le±knica)
Straße Personenverkehr Geplanter Baubeginn: 2008,
Fertigstellung ist für 2009 vorgesehen. Die Öffnung
des Grenzübergangs erfolgt auf jeden Fall
erst nach dem vollständigen Inkrafttreten
des Schengener Übereinkommens in der
Republik Polen
Ahlbeck–Swinemünde
(Sπwinous´cie)
Eisenbahn Personenverkehr Fertigstellung geplant bis Mitte Oktober
2007
Coschen–Seitwann
(Zµµµytowan´)
Straße Personenverkehr mit
Ausnahme von Bussen,
Warenverkehr mit Fahrzeugen mit
einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 7,5 t
Die Öffnung des Grenzübergangs erfolgt
auf jeden Fall erst nach dem vollständigen
Inkrafttreten des Schengener
Übereinkommens in der Republik Polen
Ostritz
(Kloster Marienthal)–
Rusdorf
(Posada)
Straße Personenverkehr:
Fußgänger und Fahrradfahrer
(ohne Motor)
Kein konkreter Termin bekannt
Zittau-Nord
(B 178)–Klein Schönau
(Sieniawka)
Straße Personen- und Warenverkehr Geplanter Baubeginn: 4. Quartal 2007
Name des Grenzüberganges Art Verkehrsarten
Drucksache 16/6047 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDarüber hinaus wird mit der polnischen Seite über folgende perspektivisch
einzurichtende Grenzübergänge verhandelt:
– Güstebieser Loose–Güstebiese (Gozdowice): Straße (Fährverbindung),
Personenverkehr mit Ausnahme von Bussen, Warenverkehr mit Fahrzeugen mit
einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t,
– Zelz–Siedlec: Straße, Personenverkehr: Fußgänger, Radfahrer,
– Guben–Guben (Gubin): Straße, Personenverkehr: Fußgänger und
Fahrradfahrer (ohne Motor).
12. Wie ist der Planungsstand für die Grenzübergänge Schwedt, Hohenwutzen
Süd und Eisenhüttenstadt?
Welche neuen Erkenntnisse ergeben sich aus den jüngsten
Verkehrszählungen hinsichtlich des verkehrswirtschaftlichen Nutzens sowie im
Hinblick auf den Hochwasser- und Naturschutz für diese Verkehrsprojekte?
Welche Trassierungen, die besonders den Hochwasser- und Naturschutz
berücksichtigen, sind der Bundesregierung bekannt, und welche werden
von ihr favorisiert?
Dem BMVBS ist aus regelmäßigen Gesprächen über bestehende und mögliche
weitere grenzüberschreitende Straßenverbindungen mit dem
Verkehrsministerium der Republik Polen und Vertretern der betroffenen deutschen Bundesländer
sowie der polnischen Wojewodschaften bekannt, dass die Planungen für die
notwendigen straßenbaulichen Maßnahmen für die noch nicht realisierten
Grenzübergänge zwischen Schwedt-Nord und Nipperwiese (Ognica) und
Hohenwutzen/Süd–Güstebiese (Gozdowice) noch nicht begonnen wurden. Beide Seiten
sind sich jedoch einig, eine neue grenzüberschreitende Straßenverbindung im
Raum zwischen Frankfurt/Oder und Eisenhüttenstadt zu schaffen. In
Deutschland ist die Bundesstraße B 246n von der Bundesstraße B 112 bis zur Grenze
Deutschland/Polen als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs mit besonderem
naturschutzfachlichen Planungsauftrag im Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen aufgeführt. Nach Kenntnis des BMVBS wird die zuständige Behörde des
Landes Brandenburg voraussichtlich im September 2007 das
Raumordnungsverfahren mit grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfung einleiten.
Jüngste Verkehrszählungen oder Vorzugsvarianten für die Trassierung liegen
dem BMVBS auf Grund des Verfahrensstandes nicht vor.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/604713. Welche Ausbaumaßnahmen sind für die folgenden Eisenbahnstrecken
zwischen Deutschland und Polen vorgesehen (z. B. Anzahl der
Streckengleise, Höchstgeschwindigkeit, Elektrifizierung (mit Angabe des
Stromsystems); bei uneinheitlichen Standards jeweils abschnittsweise?
– Pasewalk–Szczecin (Stettin)
– Angermünde–Szczecin (Stettin)
– Berlin–Kostrzyn (Küstrin)–Krzyz Wielkopolski (Kreuz)–Tczew
(Dirschau)–Baltikum
– Leipzig–Cottbus–Guben–Czerwiensk (Rothenburg)–Poznan (Posen)
– Berlin–Cottbus–Forst–Legnica (Liegnitz)–Wroclaw (Breslau)
– Leipzig–Horka–Wegliniec (Kohlfurt)–Legnica (Liegnitz)–Wroclaw
(Breslau)
– Dresden–Görlitz–Wegliniec (Kohlfurt) bzw. Walbrzych (Waldenburg)
Die Ausbaumaßnahmen der einzelnen grenzüberschreitenden
Eisenbahnstrecken mit der Republik Polen stellen sich wie folgt dar:
– Pasewalk–Stettin (Szczecin): Keine Ausbaumaßnahme vorgesehen.
– Angermünde–Stettin (Szczecin): 2-gleisig, elektrifiziert für eine
Streckengeschwindigkeit von 160 km/h. Es kommt bei der Elektrifizierung das
Stromsystem des jeweiligen Hoheitsgebietes zur Anwendung.
– Berlin–Küstrin (Kostrzyn): Keine Ausbaumaßnahme geplant. Derzeit wird
die Strecke im Rahmen von Bestandsnetzinvestitionen durch die DB AG
saniert und mit moderner Leit- und Sicherungstechnik ausgerüstet. Zukünftig
ist die Strecke mit 120 km/h befahrbar.
– Cottbus–Guben (Gubin): Der Bundesregierung sind keine Maßnahmen
bekannt.
– Berlin–Cottbus–Forst–Teupitz (Tuplice): Ausbau für eine
Streckengeschwindigkeit von 160 km/h im Abschnitt Berlin–Cottbus sowie 2-gleisig
zwischen Lübbenau und Cottbus. Im Abschnitt Cottbus–Forst sind keine
Ausbaumaßnahmen vorgesehen. Gegebenenfalls erfolgt die Sanierung des
Streckenabschnitts im Rahmen von Bestandsnetzinvestitionen, insbesondere
die Brücke über die Spree.
– Hoyerswerda–Horka–Kohlfurt (Wegliniec): Durchgehend 2-gleisiger
Ausbau, einschließlich Elektrifizierung für eine Streckengeschwindigkeit von
120 km/h (Vorrangstrecke für den Güterverkehr). Es kommt bei der
Elektrifizierung das Stromsystem des jeweiligen Hoheitsgebietes zur
Anwendung.
– Dresden–Görlitz (Zgorzelec): Abschnittsweise Anhebung der
Streckengeschwindigkeit auf 120 bis 160 km/h sowie Elektrifizierung mit dem
Stromsystem des jeweiligen Hoheitsgebietes.
Drucksache 16/6047 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode14. Wie hoch sind die Sanierungs- und Ausbaukosten für die folgenden
Eisenbahnstrecken zwischen Deutschland und Polen, und aus welchen Mitteln
sollen sie finanziert werden (Angaben bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
– Pasewalk–Szczecin (Stettin)
– Angermünde–Szczecin (Stettin)
– Berlin–Kostrzyn (Küstrin)–Krzyz Wielkopolski (Kreuz)–Tczew
(Dirschau)–Baltikum
– Leipzig–Cottbus–Guben–Czerwiensk (Rothenburg)–Poznan (Posen)
– Berlin–Cottbus–Forst–Legnica (Liegnitz)–Wroclaw (Breslau)
– Leipzig–Horka–Wegliniec (Kohlfurt)–Legnica (Liegnitz)–Wroclaw
(Breslau)
– Dresden–Görlitz–Wegliniec (Kohlfurt) bzw. Walbrzych (Waldenburg)
Angaben zu den Kosten über einen ggf. anstehenden Sanierungsbedarf auf
denjenigen Strecken, die nicht Bestandteil des Bedarfsplanes sind, liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Festlegung von Sanierungsmaßnahmen an diesen
Strecken ist eine eigenverantwortliche, unternehmerische Aufgabe der
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, die entsprechend den Erfordernissen
realisiert und vom Bund finanziert werden.
Der Ausbau der im Bedarfsplan Schiene enthaltenen grenzüberschreitenden
Strecken erfolgt im Wesentlichen durch Bundesmittel, wobei die Möglichkeiten
der Nutzung von EU-Fördermitteln in Betracht gezogen werden. Entsprechend
dem bisher erreichten Planungsstand werden zum Ausbau der Strecke
Angermünde–Grenze Deutschland/Polen Investitionen in Höhe von rund 104 Mio.
Euro erforderlich und für die Strecke Hoyerswerda–Horka–Grenze
Deutschland/Polen rund 163 Mio. Euro. Zur Strecke Dresden–Görlitz–Grenze
Deutschland/Polen liegen der Bundesregierung derzeit noch keine Angaben zu den
möglichen Investitionskosten vor.
15. In welchen Zeiträumen sollen die einzelnen Ausbaumaßnahmen für die
folgenden Eisenbahnstrecken zwischen Deutschland und Polen jeweils
durchgeführt werden (Angaben bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
– Pasewalk–Szczecin (Stettin)
– Angermünde–Szczecin (Stettin)
– Berlin–Kostrzyn (Küstrin)–Krzyz Wielkopolski (Kreuz)–Tczew
(Dirschau)–Baltikum
– Leipzig–Cottbus–Guben–Czerwiensk (Rothenburg)–Poznan (Posen)
– Berlin–Cottbus–Forst–Legnica (Liegnitz)–Wroclaw (Breslau)
– Leipzig–Horka–Wegliniec (Kohlfurt)–Legnica (Liegnitz)–Wroclaw
(Breslau)
– Dresden–Görlitz–Wegliniec (Kohlfurt) bzw. Walbrzych (Waldenburg)
Der Ausbau der Strecke Hoyerswerda–Horka–Grenze Deutschland/Polen–
Kohlfurt (Wegliniec) wird voraussichtlich im Zeitraum 2010 bis 2013 erfolgen
und der Ausbau Angermünde–Grenze D/PL–Stettin (Szczecin) nach 2011
beginnen. Zum Zeitpunkt der Anhebung der Streckengeschwindigkeit auf 120 bis
160 km/h auf der Strecke Dresden–Görlitz–Grenze Deutschland/Polen können
derzeit keine Aussagen getroffen werden. Zudem ist die Elektrifizierung der
Strecken gemäß Abkommen mit der Republik Polen ohnehin erst für einen
späteren Zeitraum vereinbart worden.
Zu den Zeiträumen der Realisierung der Sanierung der Strecken, die nicht
Bestandteil des Bedarfsplanes sind, wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/604716. Welche Abkommen sind zu den entsprechenden Baumaßnahmen
zwischen Deutschland und Polen notwendig?
Grundsätzlich sind zum Aus- und Neubau von grenzüberschreitenden
Eisenbahnstrecken Abkommen mit dem jeweiligen Nachbarland zu schließen, um
einen einheitlichen Ausbaustandard der Strecken auf beiden Seiten garantieren
zu können. Dies ist jedoch nur für Strecken erforderlich, auf denen
grenzüberschreitende Personenfern- und Güterzüge verkehren. Für Strecken, die
überwiegend von regionaler Bedeutung sind, werden in der Regel keine Abkommen
geschlossen.
17. Welche Abkommen zu den entsprechenden Baumaßnahmen haben die
Bundesrepublik und Polen bereits abgeschlossen, und welche müssen
noch geschlossen werden, insbesondere hinsichtlich der angestrebten
Ausbaustandards und der Finanzierung?
Zum Ausbau der Strecken Hoyerswerda–Horka–Grenze Deutschland/Polen und
Dresden–Görlitz–Grenze Deutschland/Polen wurde bereits im April 2003 ein
Abkommen mit der Republik Polen geschlossen. Nach Abschluss des
Abkommens zu den Eisenbahngrenzbrücken über die Oder und Lausitzer Neiße
beginnen die Verhandlungen zum Ausbau der Strecke Angermünde–Stettin
(Szczecin), wobei der Abschnitt Pasewalk–Stettin (Szczecin) voraussichtlich mit
einbezogen wird. Für die anderen genannten Eisenbahnstrecken ist der Abschluss
von Abkommen mit der Republik Polen nicht vorgesehen und auch nicht
erforderlich (siehe Antwort zu Frage 16).
18. Sind für den Neubau der Eisenbahnbrücke bei Frankfurt (Oder) bereits
alle notwendigen Vereinbarungen über die Finanzierung und die
technischen Standards geschlossen worden?
Wenn nicht, welchen Vereinbarungen stehen noch aus, und was sind die
Gründe dafür, dass diese noch nicht abgeschlossen wurden?
Der Staatsvertrag zum Neubau und zur Instandhaltung der
Eisenbahngrenzbrücken über die Oder und Lausitzer Neiße ist seit kurzem schlussverhandelt
worden. Erforderlich ist noch die Genehmigung der EU zum Abweichen vom
bestehenden EU-Mehrwertsteuerrecht. Ziel ist, den Staatsvertrag bis Oktober
2007 zu unterzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass die zur Erlangung des
Baurechts für den Neubau der Eisenbahngrenzbrücke bei Frankfurt (Oder) noch
erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegt, damit im Oktober 2007 mit
dem Neubau der Brücke begonnen werden kann.
19. Wie hat sich der Anteil des kombinierten Verkehrs am
Gesamtverkehrsaufkommen über die deutsch-polnische Grenze seit 1990 entwickelt (bitte
jahresweise aufschlüsseln)?
Die Daten sind dargestellt in Tabelle 4 für den Eisenbahnverkehr und in
Tabelle 5 für den Seeverkehr. Angaben für den Eisenbahnverkehr liegen erst seit
2005 vor; für den Seeverkehr seit 1999.
Der Binnenschiffsverkehr mit Polen basiert zum weitaus größten Teil auf
Massengütern. Der Containerverkehr spielt im Güteraustausch mit Polen dabei nur
eine unwesentliche Rolle. Insofern kann der Anteil des kombinierten Verkehrs
für den Binnenschiffsverkehr mit Polen gleich Null gesetzt werden.
Drucksache 16/6047 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeTabelle 4: Kombinierter Ladungsverkehr Deutschland–Polen auf der Schiene
1 bezogen auf Deutschland
2 Großcontainer/Wechselbehälter
Tabelle 5: Kombinierter Ladungsverkehr Deutschland–Polen im Seeverkehr
20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
den Anteil des kombinierten Verkehrs zwischen Deutschland und Polen zu
erhöhen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
Es fanden Gespräche mit Vertretern der polnischen Regierung und der
polnischen Staatseisenbahn PKP statt. Konkrete Maßnahmen wurden jedoch bisher
nicht beschlossen und sind zz. auch nicht geplant.
Jahr insgesamt
Versand in das
Ausland1
Empfang aus dem
Ausland1
Durchgangsverkehr1
Verkehr mit Polen in t
2005 11 958 616 3 068 586 7 405 052 1 484 978
2006 13 643 898 3 911 297 8 264 736 1 467 865
Kombinierter Verkehr 2 mit Polen in t
2005 1 027 409 589 791 178 870 258 748
2006 1 194 937 781 107 236 316 177 514
Anteil in %
2005 8,59 19,22 2,42 17,42
2006 8,76 19,97 2,86 12,09
Jahr
Güterumschlag insgesamt
(1000 t)
darunter:
in Containern (1000 t)
Anteil kombinierter
Verkehr (%)
1999 4 598 816 17,75
2000 5 515 1 332 24,15
2001 6 267 1 423 22,71
2002 6 458 1 675 25,94
2003 8 052 2 015 25,02
2004 6 929 2 733 39,44
2005 7 122 3 294 46,25
2006 7 300 3 906 53,51
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/604721. Wie viele Güterzüge haben nach den Informationen der Bundesregierung
entsprechend den Erhebungen der Bundespolizei jeweils die folgenden
Grenzübergänge passiert (bitte für den Zeitraum 2003 bis 2007 nach
Monaten und Richtung tabellarisch aufschlüsseln):
– Grambow
– Tantow
– Küstrin-Kietz
– Frankfurt (Oder)
– Guben
– Forst
– Horka
– Görlitz
Die Bundespolizeibehörden erheben an der Grenze Deutschland/Polen keine
Daten des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs; der Bundesregierung
liegen demzufolge keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
22. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen bzw. hat sie
bereits eingeleitet, um die Zahl der grenzüberschreitenden
Direktverbindungen im Fern- und Regionalverkehr zwischen Deutschland und Polen
zu erhöhen?
Die Einrichtung grenzüberschreitender Direktverbindungen im
Eisenbahnfernverkehr mit Polen fällt in die unternehmerische Zuständigkeit der
Eisenbahnverkehrsunternehmen. Für das Angebot im Regionalverkehr sind die
Bundesländer zuständig.
23. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür
ein, privaten Anbietern einen diskriminierungsfreien Netzzugang im
grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr zwischen
Deutschland und Polen zu ermöglichen?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Europäischen Union zur
Schaffung eines integrierten europäischen Eisenbahnraumes. Voraussetzung
hierfür ist die Gewährleistung des diskriminierungsfreien Netzzugangs. Im
Güterverkehr ist der freie Zugang seit 1. Januar 2007 europaweit realisiert. Der
Netzzugang im grenzüberschreitenden Eisenbahnpersonenverkehr
einschließlich der Kabotage zum 1. Januar 2010 wurde soeben als Teil des sog. 3.
Eisenbahnpaketes unter deutscher Ratspräsidentschaft beschlossen. Deutschland wird
auch hier für eine zügige vollständige Netzöffnung eintreten.
24. Was hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene unternommen, um
die Zulassung von Schienenfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr
zu vereinfachen?
Seit jeher ist sich die Bundesregierung der Bedeutung bewusst, die dem
grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr angesichts der zentralen Lage der
Bundesrepublik Deutschland im Herzen Europas und der damit verbundenen Funktion
als Haupttransitland zukommt. Basierend auf den Erfahrungen in der intensiven
Zusammenarbeit der deutschen und französischen Eisenbahnbehörden bei der
internationalen Zulassung der für den Einsatz auf der Schnellfahrstrecke Paris–
Ostfrankreich–Südwestdeutschland (POS) vorgesehenen Hochgeschwindig-
Drucksache 16/6047 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodekeitszüge ICE 3M und Rhealys wurden Vereinfachungen vereinbart, denen
zufolge auf Doppelüberprüfungen bei unterschiedlichen, aber gleichwertigen
nationalen Anforderungen verzichtet wird. Diese Vereinbarung ist festgehalten in
dem viel beachteten „Protokoll betreffend den Einsatz der gegenseitigen
Zulassungsverfahren der konventionellen Lokomotiven“ vom 13. März 2006, das die
Verkehrsminister Tiefensee und Perben am 14. März 2006 durch einen
Notenaustausch zur Grundlage bilateraler Zulassungspraxis gemacht haben. Analoge
Initiativen hat die Bundesregierung auch zu anderen europäischen Staaten
ergriffen.
Daher hat die Bundesregierung auch zu Beginn der deutschen
Ratspräsidentschaft die Behandlung des am 13. Dezember 2006 von der Europäischen
Kommission vorgelegten Maßnahmenbündels zur „Cross Acceptance“
aufgenommen, das Entwürfe für drei Rechtsakte enthält. Mit breiter Zustimmung der
anderen Mitgliedstaaten wurde die neue Interoperabilitätsrichtlinie intensiv
beraten, in der künftig alle Regelungen zur Fahrzeugzulassung enthalten sind. Über
den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verschmelzung der
bestehenden Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG hinaus wurden auch sämtliche
diesbezüglichen Regelungen der Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG dorthin
transferiert, Erfahrungen aus der Vergangenheit integriert und die Struktur international
verknüpfter Fahrzeugregister verbessert. Obwohl diese Beratungen sehr
kompliziert und intensiv verliefen, konnte das Dossier noch unter deutscher
Ratspräsidentschaft nahezu abgeschlossen werden und berücksichtigt bereits auch viele
Forderungen des Europäischen Parlaments. Damit ist eine Verabschiedung des
gesamten Maßnahmenbündels noch während der jetzt angelaufenen
portugiesischen Ratspräsidentschaft durchaus möglich.
25. Inwiefern wurde bei den bisher vorgenommenen Ausbaumaßnahmen auf
der Strecke von Angermünde nach Szczecin (Stettin) das
Zugsicherungssystem ETCS installiert?
Derzeit wird die Strecke Angermünde–Grenze Deutschland/Polen mit moderner
Leit- und Sicherungstechnik im Rahmen von Bestandsnetzinvestitionen
ausgerüstet. Die Ausrüstung der Strecke mit ESTW-Technik bildet die Grundlage, um
zu einem späteren Zeitpunkt die Strecke mit ETCS ohne verlorene Investitionen
nachrüsten zu können.
26. Können die im Rahmen der auf der Ostbahn bereits durchgeführten und
geplanten Baumaßnahmen errichteten Gleis-, Signal- und sonstigen
Anlagen auch bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h genutzt werden, und
sind sie mit einer späteren Elektrifizierung kompatibel?
Wenn nein, welche Anlagenteile sind neu zu errichten?
Die „Ostbahn“ genannte Strecke Berlin–Küstrin-Kietz–Grenze Deutschland/
Polen ist nach Kenntnis der Bundesregierung trassierungsmäßig zum großen
Teil für 160 km/h geeignet. Allerdings sind die von der DB Netz AG bereits
ausgeführten und geplanten Maßnahmen auf eine Geschwindigkeit von 120 km/h
ausgerichtet. Ein Ausbau auf 160 km/h und eine Elektrifizierung sind weder
vorgesehen noch erforderlich.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/604727. Ist das von der Deutschen Bahn in Küstrin-Kietz neu errichtete
elektronische Stellwerk ETCS-konform?
Wenn nein, warum wurden auf dieser wichtigen grenzüberschreitenden
Verbindung von Berlin in das Baltikum keine europäischen Standards
realisiert?
Grundsätzlich ist jedes neue elektronische Stellwerk, und somit auch das
Stellwerk in Küstrin-Kietz, ETCS-konform. Da es sich hier nicht um eine TEN-
Strecke handelt, werden die europäischen Standards hinsichtlich ETCS erst zu
einem späteren Zeitpunkt angewandt.
28. Ist die Trasse der Bahnstrecke Guben–Lubsko (Sommerfeld)–Zagan
(Sagan) auf deutscher und polnischer Seite noch als Bahnstrecke
gewidmet?
Wenn nein, ist auf deutscher und polnischer Seite eine Freihaltung dieser
Trasse für den Fall einer späteren Wiederinbetriebnahme gesichert?
Die Grundstücke der stillgelegten Teilstrecke Guben–Bundesgrenze
Deutschland/Polen (Richtung Gubinek) sind nach Mitteilung des Eisenbahn-
Bundesamtes noch für Eisenbahnbetriebszwecke bestimmt. Zur diesbezüglichen
rechtlichen Einordnung des Streckenabschnitts auf polnischer Seite liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
29. Wie viele LKW haben nach den Informationen der Bundesregierung die
Grenzübergänge zwischen Polen und Deutschland passiert (bitte für den
Zeitraum 2003 bis 2007 nach Übergängen, Monaten, Gewicht [3,5 bis
7,5 Tonnen, 7,5 bis 12 Tonnen, über 12 Tonnen] und Richtung
aufschlüsseln)?
Angaben über LKW-Fahrten zwischen Polen und Deutschland in der erbetenen
Aufschlüsselung nach Grenzübergängen, Monaten und Gewicht der Fahrzeuge
für den Zeitraum 2003 bis 2007 liegen der amtlichen Statistik nicht vor.
30. Ist es zutreffend, dass mit dem Inkrafttreten des Schengen-Abkommens
die im deutsch-polnischen Grenzabkommen von 1992 für bestimmte
Grenzübergänge getroffenen Vereinbarungen über
Gewichtsbeschränkungen bei LKW entfallen werden?
Wenn ja, welche Grenzübergänge sind betroffen, und an welchen
Grenzübergängen ist aus baulichen Gründen auch weiterhin eine
Gewichtsbeschränkung erforderlich?
Im Vorfeld des vollständigen Inkrafttretens des Schengener Übereinkommens
auch in der Republik Polen wird durch die zuständigen deutschen und
polnischen Straßenverkehrsbehörden vor Ort insbesondere unter Berücksichtigung
des straßenbaulichen Zustandes der jeweiligen grenzüberschreitenden Straße
bzw. Brücke gemeinsam über die künftig zulässige Nutzung nur noch
straßenverkehrsrechtlich zu entscheiden sein.
Drucksache 16/6047 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode31. Wie beurteilt die Bundesregierung den Entfall der Gewichtsbeschränkung
insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der CO2-Emissionen durch
die zu erwartende Zunahme des LKW-Verkehrs, die Lärm- und
Staubbelastung der Anwohner und die Belange des Naturschutzes?
Die höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen
den Mitgliedstaaten der EU sind durch die Richtlinie 96/53/EG des Rates vom
25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte
Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der
Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im
grenzüberschreitenden Verkehr, geändert durch die Richtlinie 2002/7/EG vom 18.
Februar 2002, festgelegt. In ihrem Hoheitsgebiet dürfen die Mitgliedstaaten von
den Werten der Richtlinie abweichen.
32. Wie viele Binnenschiffe haben nach Information der Bundesregierung in
den Jahren 2003 bis 2007 die deutsch-polnische Grenze überquert, und
welche Transportmengen wurden dabei befördert (bitte nach
Übergangsstelle, Monat und Richtung aufschlüsseln)?
In nachfolgender Tabelle sind die Schiffsdurchgänge an den Schleusen
Eisenhüttenstadt an der Spree-Oder-Wasserstraße sowie Hohensaaten Ost,
Hohensaaten West und Schwedt an der Havel-Oder-Wasserstraße dargestellt. Diese Daten
geben einen Anhalt für den grenzüberschreitenden Güterverkehr per
Binnenschiff zwischen Deutschland und Polen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen,
dass sich die Angaben teilweise überschneiden (z. B. Hohensaaten West und
Schwedt) und auch innerdeutsche Verkehre (z. B. zum Hafen Schwedt)
enthalten.
Die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Frist
erlaubt keine detailliertere Aufschlüsselung und Auswertung der Daten aus der
Schleusenstatistik.
Tabelle 6: Schiffsdurchgänge an Schleusen der Spree-Oder-Wasserstraße
und der Havel-Oder-Wasserstraße
Jahr Schleuse
Eisenhüttenstadt Hohensaaten Ost Hohensaaten West Schwedt
Berg Tal Berg Tal Berg Tal Berg Tal
2003
Güterschiffe 558 515 2 191 1 165 1 863 2 891 1 780 1 276
Ladung (t) 31 939 216 599 159 365 477 884 380 635 1 144 031 760 534 225 035
2004
Güterschiffe 373 395 2 497 1 413 1 796 2 976 638 408
Ladung (t) 77 533 133 236 109 842 599 699 357 507 1 238 249 286 994 89 729
2005
Güterschiffe 183 91 3 664 1 478 1 150 3 435 908 268
Ladung (t) 10 668 26 275 254 973 636 920 395 867 1 422 456 410 592 89 582
2006
Güterschiffe 157 89 2 642 1 118 1 706 3 326 849 430
Ladung (t) 2 026 22 481 106 787 497 051 260 198 1 378 671 393 992 65 443
bis
31. 05.
2007
Güterschiffe 376 354 540 256 128 480 113 37
Ladung (t) 53 672 133 427 39 756 89 156 35 797 183 428 47 881 12 741
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/604733. Welche Planungen existieren in Deutschland und Polen für den Ausbau
der folgenden Wasserstraßenverbindungen: Oder-Havel-Kanal,
einschließlich Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße, Oder-Spree-
Kanals, der Oder, der Warta (Warthe) und der Notec (Netze)?
34. Welche Schiffstypen sollen nach dem Ausbau auf welchen Abschnitten
verkehren können?
Ist auf Flüssen der Bau weiterer Staustufen vorgesehen, und wenn ja, wo?
35. Welche polnisch-deutschen Abkommen sind für die Realisierung der
folgenden grenzüberschreitenden Wasserstraßenverbindungen notwendig:
Oder-Havel-Kanal, einschließlich Hohensaaten-Friedrichsthaler-
Wasserstraße, Oder-Spree-Kanal, Oder, Warta (Warthe) und Notec (Netze), und
wie sollen die entsprechenden Projekte finanziert werden?
Wie hoch sind die benötigten Finanzmittel?
Die Fragen 33, 34 und 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Entsprechend der Festlegung im Bundesverkehrswegeplan 2003 wird die Oder-
Havel-Wasserstraße (HOW) zwischen Berlin und der Mündung der
Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße in die Westoder für den Verkehr mit dem
sogenannten Großmotorgüterschiff (110 m Länge, 11,40 m Breite) ausgebaut.
Insgesamt sind an der HOW einschließlich Ersatzinvestitionen (Schiffshebewerk
Niederfinow, Nachsorgemaßnahmen an Dämmen und Bauwerken)
Investitionsmittel in Höhe von rund 590 Mio. Euro im Bundeshaushalt veranschlagt.
Der geplante Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße für den
Verkehr mit Küstenmotorschiffen mit einer Abladetiefe von 3,50 m zwischen
Schwedt und der Westoder ist gemäß der Fußnote 68 im
Bundesverkehrswegeplan 2003 abhängig von einer vertraglichen Einigung mit Polen über die auf
polnischem Gebiet erforderlichen Maßnahmen. In der Vorplanung wurden für
dieses Projekt Investitionskosten von rund 40 Mio. Euro ermittelt.
Am Oder-Spree-Kanal sind keine Ausbaumaßnahmen geplant. Lediglich die
Schleusen am Oder-Spree-Kanal sollen im Zuge notwendiger
Erhaltungsmaßnahmen auf eine Nutzlänge von 115 m verlängert werden.
An der Oder werden von der Bundesregierung keine Ausbaupläne verfolgt. Mit
Blick auf die gemeinsame Verantwortung Deutschlands und Polens für die
Grenzoder wird derzeit eine technische Konzeption erarbeitet und mit Polen
abgestimmt, mit der durch punktuelle Maßnahmen (Wiederherstellung der
Wirkung ursprünglich vorhandener Regelungsbauwerke) die Sicherung der
Abflussverhältnisse gegen die Gefahr des Eisversatzes sowie der Eisaufbruch
und der Hochwasserschutz sichergestellt werden sollen. Ein Bau von Staustufen
ist nicht vorgesehen.
Zu Ausbaumaßnahmen auf polnischem Staatsgebiet (Warthe und Netze) liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
36. Welche Abkommen für den Ausbau der grenzüberschreitenden
Wasserstraßenverbindungen wurden bereits geschlossen und welche
Finanzierungsabkommen bereits getroffen?
Zu den genannten Vorhaben wurden bisher noch keine vertraglichen
Vereinbarungen mit Polen abgeschlossen.
Drucksache 16/6047 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode37. In welchem Zeitrahmen erwartet die Bundesregierung die Realisierung
des Ausbaus der grenzüberschreitenden Wasserstraßenverbindungen?
Die Gespräche mit Polen zum Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler
Wasserstraße und zur Grenzoder dauern noch an. Aussagen zu
Realisierungszeiträumen wären verfrüht.
38. Wie beurteilt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Nutzen
dieser Wasserstraßenprojekte, insbesondere im Vergleich zu Investitionen in
gleicher Höhe in den Aus- und Wiederaufbau der grenzüberschreitenden
Schienenverbindungen?
39. Wie beurteilt die Bundesregierung den Nutzen dieser
Wasserstraßenprojekte im Hinblick auf die Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen,
insbesondere im Vergleich zu Investitionen in gleicher Höhe in den Aus-
und Wiederaufbau der grenzüberschreitenden Schienenverbindungen?
Die Fragen 38 und 39 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei Aufnahme des Ausbaus der Havel-Oder-Wasserstraße in den
Bundesverkehrswegeplan wurde der volkswirtschaftliche Nutzen der Maßnahme mit
einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,8 nachgewiesen. Der Ausbau der
Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße für den Verkehr mit Küstenmotorschiffen
hat mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,7 ein vergleichbares Ergebnis
erzielt. In der Nutzen-Kosten-Analyse wurde entsprechend der Methodik der
Bundesverkehrswegeplanung auch der Nutzen berücksichtigt, der sich aus der
Verminderung der Abgasbelastung (einschließlich der CO2-Reduzierung) sowohl
durch die verbesserten Abladebedingungen der Schiffe als auch durch die
Aufkommensverlagerung auf die Wasserstraße ergibt. Ein direkter Vergleich der
Wasserstraßenmaßnahmen mit Vorhaben zum grenzüberschreitenden
Schienenverkehr ist vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verkehrsrelationen weder
aussagekräftig noch methodisch sinnvoll.
40. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Klimawandels
auf die Schiffbarkeit der Oder und im Odereinzugsgebiet?
Regionalspezifische Aussagen zu möglichen Auswirkungen eines
Klimawandels sind auf der Grundlage der bekannten globalen Klimaszenarien noch nicht
möglich. Die Schiffbarkeit der Oder ist nur im Mittellauf von möglichen
Veränderungen des hydrologischen Kreislaufs und dem daraus resultierenden
Wasserdargebot abhängig. Der überwiegende Teil der Oder auf dem Staatsgebiet der
Republik Polen ist staureguliert und damit hinsichtlich der Schiffbarkeit
weitgehend unabhängig von der Dynamik des Abflussregimes. Gleiches gilt für die
Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße am Unterlauf der Oder und damit
für die Verbindung Berlin–Stettin–Ostsee.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]