[Deutscher Bundestag Drucksache 16/6148
16. Wahlperiode 27. 07. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Cornelia
Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/5838 –
Lernende mit Behinderungen in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass künftig alle zwei Jahre ein
Bildungsbericht veröffentlicht und der Bundesregierung vorgelegt wird. Der
erste dieser Art mit dem Titel: „Nationaler Bildungsbericht 2006 – Bildung in
Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 16/4100) ist laut Eigenaussage „die erste
umfassende empirische Bestandsaufnahme“, die das deutsche Bildungswesen
als Gesamtsystem beschreibt. Er stützt sich auf eine Auswahl fortschreibbarer
Indikatoren, anhand derer die amtliche Statistik, wie auch repräsentative
Survey- und Paneldaten ausgewertet werden. Die vorgenommene Auswahl gilt
demnach auch für zukünftige Berichte.
In ihrer Stellungnahme dazu, erklärt die Bundesregierung, dass sie die
dargestellten Ergebnisse zur Grundlage der Kooperation mit den Ländern, mittels
des Instruments der gemeinsamen Empfehlungen machen wird.
Zielformulierungen für Bildungspolitik in Bund und Ländern auf Basis wissenschaftlich
fundierter Darstellungen würden dadurch ermöglicht.
Ein Kapitel zur Bildung von Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranken
und psychisch Kranken fehlt. Das Wort „Barrierefreiheit“ taucht nicht ein
einziges Mal auf. Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 aber fordert
die Barrierefreiheit an Schulen. Der Bildungsbericht zeigt nicht auf, inwieweit
ein diskriminierungsfreier Zugang zur Bildung für alle, wie es im § 2 Abs. 1
des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) gefordert wird, gewährleistet
wird. Daraus muss geschlussfolgert werden, dass Bildungspolitik für
Menschen mit Behinderungen weder explizit dem „Gesamtsystem“ zugeordnet,
noch in den Zielformulierungen auftauchen wird.
Der UN-Inspektor Vernor Munoz kritisierte in seinem Bericht vom 9. März
2007 für den Menschenrechtsrat der UN (A/HRC/4/29/Add. 3) die
Diskriminierung von Kindern mit Behinderungen im deutschen Schulsystem.
Damit Strategien zur Verbesserung der Bildungschancen von Menschen mit
Behinderungen, chronisch Kranken und psychisch Kranken entwickelt werden
können, sind zum einen ausführlichere Informationen notwendig und zum
anderen müssen in Zukunft auch Indikatoren eingesetzt werden, die eine Darstel- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
25. Juli 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/6148 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodelung über die Bildungssituation von Lernenden mit Behinderungen chronisch
Kranken und psychisch Kranken ermöglichen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Grundsätzlich sind für alle Fragen der Kulturpolitik und Kulturverwaltung
(insbesondere für die Bereiche Schulwesen, Hochschule und Erwachsenenbildung/
Weiterbildung) nach der im Grundgesetz festgeschriebenen
Kompetenzverteilung allein die Bundesländer zuständig.
Bei der Bearbeitung der Kleinen Anfrage zum Thema „Lernen mit
Behinderung“ hat sich die Bundesregierung daher an die Kultusministerkonferenz
(KMK) gewandt, die zugleich auch einen Teil der aufgeführten Fragestellungen
beantwortet hat.
1. Wie hoch war der Anteil von Menschen mit Behinderungen, chronisch
Kranken und psychisch Kranken an der Bevölkerung im Alter von unter
25 Jahren im Jahr 2005?
Statistische Angaben zu behinderten Menschen sind nur insoweit möglich, als
eine Anerkennung der Behinderung dokumentiert wird.
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes waren Ende 2005 von insgesamt
6 765 355 schwerbehinderten Menschen in Deutschland 273 277 Menschen
unter 25 Jahren. Ihr Anteil an der gleichaltrigen Bevölkerung betrug 1,3 Prozent.
Ende 2005 waren insgesamt 9,4 Prozent aller schwerbehinderten Menschen von
einer geistigen oder seelischen Behinderung betroffen.
2. Wie hoch ist der Anteil von Vorschulkindern, Schülern und Studierenden
mit Behinderungen, mit chronischer oder mit psychischer Erkrankung an
der Gesamtanzahl der Vorschulkinder/Schüler und Studierenden?
Vorschulkinder
Wegen unterschiedlicher Abgrenzung der Daten werden nachfolgend sowohl
Angaben aus der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe als auch aus der
Schulstatistik dargestellt.
Nach Angaben aus der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe 2006 erhalten in
Tageseinrichtungen insgesamt 45 171 Nichtschulkinder Eingliederungshilfe
wegen körperlicher/geistiger Behinderung (nach dem Sozialgesetzbuch XII) –
bzw. insgesamt 6 155 Nichtschulkinder wegen seelischer Behinderung (nach
§ 35a Sozialgesetzbuch VIII).
Schüler/Schülerinnen mit Förderbedarf werden häufig in Schulkindergärten, die
Förderschulen angeschlossen sind, frühzeitig gefördert. Der Anteil der Schüler/
Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf betrug nach Angaben der
Schulstatistik im Schuljahr 2005/06 im Vorschulbereich 24,2 Prozent, d. h. von
insgesamt 30 048 Schüler/Schülerinnen im Vorschulbereich waren dies 7 277
Schüler/Schülerinnen in Schulkindergärten, die Förderschulen angeschlossen
sind.
Schüler/Schülerinnen
Der Anteil der Schüler/Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
betrug im Schuljahr 2005/06 in allgemeinbildenden Schulen (ohne
Vorschulbereich) 5,1 Prozent. Von den insgesamt 9 475 193 Schüler/Schülerinnen (ohne
Vorschulbereich) wurden 484 253 gefördert, wovon sich 416 213 Schüler/Schü-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6148lerinnen in Förderschulen und 68 040 Integrationsschüler/
Integrationsschülerinnen in anderen Schulen befanden.
Zu Schüler/Schülerinnen in beruflichen Schulen werden derartige Angaben
nicht erhoben.
Studierende
Aus der Hochschulstatistik liegen hierzu keine Ergebnisse vor.
Aus der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sind Daten zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Studierenden verfügbar. Eine
Differenzierung der Beeinträchtigung wird allerdings nicht gemacht. Danach beträgt der
Anteil der gesundheitlich geschädigten Studierenden, in 2006 knapp 19 Prozent
oder 327 000 Studierende. Unter einer (sehr) starken Studieneinschränkung
leiden nach eigenen Angaben etwa 27 000 Studierende.
3. Wie hoch ist der Anteil an den gesamten Bildungsausgaben im Jahr 2003
für die Beschulung von Lernenden mit Behinderungen, chronisch kranken
Lernenden und psychisch kranken Lernenden in Zahlen und in Prozent?
Eine Aufteilung der Bildungsausgaben auf die in der Fragestellung genannte
Personengruppe und eine Differenzierung in die Teilgruppen ist auf Basis der
verfügbaren bildungsstatistischen Daten (insbes. Jahresrechnungsstatistik der
öffentlichen Haushalte) nicht möglich.
4. Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen an den
Lehrern(innen), Erziehern(innen) und Hochschullehrern(innen)?
Diese Angaben werden in der amtlichen Statistik nicht erhoben.
5. Wie viel Prozent der Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen
besuchen bundesweit eine Regelschule?
6. Wie viele der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden mit
sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische
Entwicklung“ besuchen sonderpädagogische Einrichtungen?
Die Schulstatistik der Kultusministerkonferenz weist Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus. Darunter befinden sich Personen
mit Behinderungen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es insbesondere
auch Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Behinderungen gibt, die nicht
als solche mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfasst werden. Für das Jahr
2003 ergibt sich eine Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf auf Sonderschulen und allgemeine Schulen wie folgt:
Drucksache 16/6148 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeVon den im Schuljahr 2005/06 insgesamt geförderten 484 253 Schüler/
Schülerinnen waren 14,1 Prozent oder 68 040 Integrationsschüler/
Integrationsschülerinnen, die nicht in Förderschulen unterrichtet wurden.
Im Schuljahr 2005/06 besuchten von den insgesamt 484 253 betroffenen
Schülerinnen und Schülern 28 140 oder 5,8 Prozent mit Förderschwerpunkt
„Körperliche und motorische Entwicklung“ sonderpädagogische Einrichtungen.
Zu den Studierenden liegen keine Angaben vor.
7. Welche Gründe führten dazu, dass laut „Bericht der Bundesregierung über
die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“
(Bundestagsdrucksache 15/4575, S. 63) im Jahr 2002 22 186 Schüler und
Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „körperliche und
motorische Entwicklung“ in Sonderschulen beschult wurden und nur 4 297
in allgemeinen Schulen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Angaben vor.
8. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Schüler und
Schülerinnen mit Behinderungen an Regelschulen besser gefördert werden,
als an Sonderschulen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine gemeinsame Beschulung von
behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern für alle
gleichermaßen von Vorteil sein kann. Die PISA(Programme for International Students
Assessment)-Studien haben deutlich gemacht, dass bildungspädagogische
Konzepte stärker als bisher individuelle Förderbedarfe berücksichtigen müssen. Die
Integration behinderter Kinder in Regelschulen kann diesen Prozess
vorantreiben. Wesentlicher Gedanke ist dabei auch, dass Kinder und Jugendliche die
Möglichkeit haben müssen voneinander zu lernen, um die jeweiligen Stärken
des anderen einzuschätzen.
Selbstverständlich bedeutet eine gemeinsame Beschulung von behinderten und
nicht behinderten Kindern unter einem Dach, dass auf den individuellen
Förderbedarf des einzelnen Schülers abgestellt werden muss. Die Sonderpädagogik
muss dabei hinsichtlich der Förderung der behinderten Kinder weiterhin eine
zentrale Rolle spielen.
Förderschwerpunkt
Schüler
– Anzahl –
davon in Sonderschulen
davon in
allgemeinen Schulen1
Lernen
Sehen
Hören
Sprache
Körperliche und motorische
Entwicklung
Geistige Entwicklung
Emotionale und soziale
Entwicklung
Förderschwerpunkt übergreifend
bzw. ohne Zuordnung
Kranke
Insgesamt
258 618
6 167
13 717
45 837
27 324
72 277
42 627
16 310
9 844
492 721
228 912 (88,5 %)
4 736 (76,8 %)
11 013 (80,3 %)
35 883 (78,3 %)
22 937 (83,9 %)
70 286 (97,2 %)
30 523 (71,6 %)
15 359 (94,2 %)
9 676 (98,3 %)
429 325 (87,1 %)
29 706 (11,5 %)
1 431 (23,2 %)
2 704 (19,7 %)
9 954 (21,7 %)
4 387 (16,1 %)
1 991 (2,8 %)
12 104 (28,4 %)
951 (5,8 %)
168 (1,7 %)
63 369 (12,9 %)
1 „Allgemeine Schulen“ sind alle allgemein bildenden Schulen ohne Sonderschulen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/61489. Wie hoch ist der Anteil von Integrationsklassen an Regelschulen in den
letzten zehn Jahren, aufgeschlüsselt nach Schultyp und Bundesland?
Daten zu Integrationsklassen werden nicht erhoben.
Der Anteil der integrativ beschulten Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf an allen Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist
nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:
Sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulen
Land 1999 2000 2001 2002 2003
BW 15 363 16 445 16 626 16 628 17 018
BY 7 900 8 732 8 851 9 439 5 479
BE 5 130 5 558 6 589 5 662 5 830
BB 3 260 3 461 3 667 4 055 4 198
HB 849 1 656 2 687 3 036 2 372
HH 815 1 415 1 257 1 284 1 548
HE 2 482 2 574 2 683 2 818 3 337
MV 812 853 795 1 309 1 423
NI 1 036 1 195 1 170 1 170 1 496
NW 7 191 8 190 8 672 9 755 9 767
RP 2 546 2 051 1 605 1 708 1 329
SL 883 973 1 024 1 170 1 284
SN 903 1 038 1 171 1 383 1 612
ST 381 198 332 352 476
SH 3 764 4 039 4 416 4 343 4 428
TH 1 035 975 1 716 1 692 1 799
D 54 350 68 430 63 261 65 804 63 396
Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen
Land 1999 2000 2001 2002 2003
BW 51 217 52 003 53 501 54 565 55 199
BY 62 620 63 233 63 792 63 956 63 033
BE 13 659 13 697 13 769 13 744 13 738
BB 16 381 15 564 15 172 14 261 13 834
HB 2 709 2 664 2 578 2 417 2 461
HH 7 587 7 429 7 526 7 570 7 525
HE 22 456 23 394 24 654 25 579 26 326
MV 14 797 14 328 13 709 13 218 12 834
Drucksache 16/6148 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeSonderpädagogische Förderung in Sonderschulen (Fortsetzung)
Land 1999 2000 2001 2002 2003
NI 35 576 36 819 38 041 39 301 40 024
NW 90 817 94 391 97 979 102 627 104 618
RP 15 833 16 498 16 951 17 416 17 668
SL 3 560 3 694 3 851 3 989 4 058
SN 26 237 24 898 23 721 22 834 22 246
ST 20 613 20 130 19 278 18 523 17 594
SH 12 235 12 501 12 526 12 382 12 196
TH 18 515 18 231 17 635 17 058 15 971
D 414 812 419 474 424 683 429 440 429 325
Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen und allgemeinen Schulen insgesamt
Land 1999 2000 2001 2002 2003
BW 66 580 68 448 70 127 71 193 72 217
BY 70 520 71 965 72 643 73 395 68 512
BE 18 789 19 255 20 358 19 406 19 568
BB 19 641 19 025 18 839 18 316 18 032
HB 3 558 4 320 5 265 5 453 4 833
HH 8 402 8 844 8 783 8 854 9 073
HE 24 938 25 968 27 337 28 397 29 663
MV 15 609 15 181 14 504 14 527 14 257
NI 36 612 38 014 39 211 40 471 41 520
NW 98 008 102 581 106 651 112 382 114 385
RP 18 379 18 549 18 556 19 124 18 997
SL 4 443 4 667 4 875 5 159 5 342
SN 27 140 25 936 24 892 24 217 23 858
ST 20 994 20 328 19 610 18 875 18 070
SH 15 999 16 540 16 942 16 725 16 624
TH 19 550 19 206 19 351 18 750 17 770
– – – – –
D 469 162 487 904 487 944 495 244 492 721
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/614810. Wie viele der Eltern von Kindern mit Förderbedarf stellten 2006 einen
Antrag auf Beschulung in einer Regelschule (bitte aufgeschlüsselt nach
Bewilligung und Ablehnung)?
Dazu liegen keine Daten vor.
In den Ländern, in denen die Integration im Schulgesetz verankert ist, müssen
die Eltern keine gesonderten Anträge stellen, sie können die Kinder in der
örtlichen Grundschule anmelden.
11. Mit welchen Mitteln wird das Ziel verfolgt, den steigenden Anteil aller
Abgänger(-innen) von Sonderschulen ohne Hauptschulabschluss (78
Prozent im Jahr 1996 und 79,1 Prozent im Jahr 2004 siehe
Bundestagsdrucksache 14/4100 S. 254, Tab. D7-3A) zu verringern?
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage ist keine Antwort möglich.
12. Bei welchen Förderschwerpunkten ist eine Rückkehr aus der
Sonderschule in sonstige allgemein bildende Schulen weder intendiert noch
möglich?
Die Erfüllung sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht an Sonderschulen
gebunden. Ihm kann auch in sonstigen allgemein bildenden Schulen vermehrt
entsprochen werden. Die Bildung behinderter junger Menschen ist verstärkt als
gemeinsame Aufgabe für grundsätzlich alle Schulen anzustreben. Dabei aber ist
immer darauf zu achten,
Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen an allen
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Land 1999 2000 2001 2002 2003
BW 23 % 24 % 24 % 23 % 24 %
BY 11 % 12 % 12 % 13 % 8 %
BE 27 % 29 % 32 % 29 % 30 %
BB 17 % 18 % 19 % 22 % 23 %
HB 24 % 38 % 51 % 56 % 49 %
HH 10 % 16 % 14 % 15 % 17 %
HE 10 % 10 % 10 % 10 % 11 %
MV 5 % 6 % 5 % 9 % 10 %
NI 3 % 3 % 3 % 3 % 4 %
NW 7 % 8 % 8 % 9 % 9 %
RP 14 % 11 % 9 % 9 % 7 %
SL 20 % 21 % 21 % 23 % 24 %
SN 3 % 4 % 5 % 6 % 7 %
ST 2 % 1 % 2 % 2 % 3 %
SH 24 % 24 % 26 % 26 % 27 %
TH 5 % 5 % 9 % 9 % 10 %
D 12 % 14 % 13 % 13 % 13 %
Drucksache 16/6148 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– dass die notwendige Qualität und der erforderliche Umfang der
Fördermaßnahmen gesichert wird,
– dass die Flexibilität der Förderangebote in einem System gestufter und
miteinander verbundener Hilfen gewährleistet ist,
– dass Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf
unabhängig von Ort und Form der Förderung möglichst gleiche Bildungschancen
erhalten,
– dass Behinderte und Nichtbehinderte im gemeinsamen Unterricht ihren
Bedürfnissen entsprechend gefördert werden,
– dass die Zusammenarbeit aller an der Förderung des jeweiligen Kindes bzw.
Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen gewährleistet ist.
Ziel ist es dabei immer Durchlässigkeit zu gewährleisten.
13. Was genau ist mit dem Begriff der „schülerbezogenen Zugangskriterien“
von Lernorten und schulischen Organisationsformen für Kinder und
Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeint (vgl.
Bundestagsdrucksache 15/4575, S. 63)?
Der Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen 2004
zählt unterschiedliche Kriterien auf, die in den Bundesländern bei der
Ausdifferenzierung von Lernorten und schulischen Organisationsformen für Kinder und
Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf herangezogen werden.
Schülerbezogene Kriterien sind in diesem Zusammenhang solche, die in der
Person des Kindes bzw. des Jugendlichen liegen, also insbesondere Art und
Schwere der Behinderung bzw. Art und Umfang des notwendigen
sonderpädagogischen Förderbedarfs.
14. Inwieweit stimmt die Bundesregierung dem zu, dass eine integrative
Schule das beste Mittel ist, um diskriminierende Haltungen zu bekämpfen,
wie es die UNESCO in ihrer „Salamanca Erklärung über Prinzipien,
Politik und Praxis der Pädagogik für besondere Bedürfnisse“ von 1994
feststellte?
Die gemeinsame Erziehung und Ausbildung behinderter und nicht behinderter
Kinder unter einem Dach kann ein wirksamer Weg sein, spätere
Diskriminierungen im Alltag zu vermeiden und Integration in allen gesellschaftlichen
Bereichen voranzutreiben. Wenn Behinderte und nicht behinderte Menschen sich
schon im Kindergarten und in der Schule kennen lernen, schafft dies nachhaltig
Akzeptanz und die Fähigkeit, die jeweiligen Stärken des anderen einzuschätzen.
Im Vergleich zu früheren Orientierungen für die sonderpädagogische Förderung
haben sich inzwischen neue pädagogische Leitvorstellungen durchgesetzt:
– vom Denken in Behinderungsarten zur personenbezogenen,
bedürfnisorientierten und individualisierenden Sichtweise;
– von der Defizitorientierung zum förderdiagnostischen Konzept;
– von der starren Fixierung auf die Sonderschule und dem damit verbundenen
Primat institutioneller Zuordnung zur Vielfalt und flexiblen Ausgestaltung
verschiedener Schulformen für behinderte Kinder;
– von der Sonderpädagogik als eigenständiger Disziplin zur Sonderpädagogik
als Bestandteil und Ergänzung allgemeiner Pädagogik.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/614815. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die Situation für Lernende
mit Behinderungen in Deutschland, hinsichtlich einer vollständigen
sozialen Integration und individueller Entfaltungsmöglichkeiten, in den
letzten 10 Jahren verbessert, und wenn ja, in welcher Hinsicht?
Seit die Kultusministerkonferenz die „Empfehlungen zur sonderpädagogischen
Förderung in der Bundesrepublik Deutschland“ beschlossen hat (6. Mai 1994),
ist ein Entwicklungsprozess in Gang gesetzt worden, der die Situation der
Lernenden mit Behinderung zunehmend verbessert und auf die vollständige soziale
Integration zielt.
Bei einer zielgleichen Integration werden bspw. alle Schülerinnen und Schüler
nach den gleichen Rahmenrichtlinien unterrichtet. Dies setzt voraus, dass die
Schule die Möglichkeit hat, den sogenannten „Nachteilsausgleich“
sicherzustellen. Konkret bedeutet dies, dass z. B. besondere Sehhilfen für sehbehinderte
Kinder oder technische Hörhilfen für Kinder mit Hörbeeinträchtigung zur
Verfügung stehen. In den Regelschulen können Schülerinnen und Schüler mit
Behinderung auch durch den „mobilen Dienst“ Hilfestellung durch einen
Sonderschullehrer erhalten, wenn der jeweilige Landeshaushalt hierfür
entsprechende Stellen bzw. Stellenanteile vorsieht.
Bei der zieldifferenten Integration werden Schülerinnen und Schüler nach
verschiedenen Rahmenrichtlinien unterrichtet. So werden z. B. solche mit einer
kognitiven Behinderung nach den Rahmenrichtlinien für geistig Behinderte
unterrichtet. Der Unterricht findet an Regelschulen in Integrationsklassen statt.
Diese müssen beantragt und genehmigt werden, bevor sie eingerichtet werden.
In einer Integrationsklasse einer Grundschule arbeiten dann im Idealfall bei
geringerer Schülerzahl ein Grundschullehrer/eine Grundschullehrerin und ein
Sonderpädagoge/eine Sonderpädagogin zusammen.
Zunehmend entsprechen die Schulen den Bedürfnissen der behinderten Kinder.
Je nach Behinderungsart des jeweiligen Kindes werden notwendige bauliche
und räumliche Voraussetzungen geschaffen. Auch sind behinderungsspezifische
Hilfsmittel und Therapiematerialien vorhanden.
Der Paradigmenwechsel zu mehr Teilhabe und Integration von behinderten
Menschen hat auch im Bildungsbereich zu Verbesserungen geführt. So sind in
den Ländern und Kommunen vielfach integrative Kindergärten und teilweise
auch Grundschulen gefördert worden.
Hervorzuheben ist das Engagement von Ländern und Gemeinden im Hinblick
auf die Bereitstellung integrativer Schulangebote. Positive Beispiele zeigen,
dass eine gemeinsame Bildung und Erziehung behinderter und nicht behinderter
Kinder zu einer Steigerung der Lehr- und Lernleistungen führen kann. Für den
Bereich der beruflichen Bildung ist z. B. § 35 Abs. 2 SGB IX zu nennen, mit
dem die Möglichkeit geschaffen wurde, betriebliche und außerbetriebliche
Berufsausbildung so miteinander zu verzahnen, dass behinderte Jugendliche, die in
einem Berufsbildungswerk oder einer anderen außerbetrieblichen
Bildungseinrichtung ausgebildet werden, Abschnitte dieser Berufsausbildung auch in
Unternehmen oder in der Verwaltung durchführen können (verzahnte Ausbildung).
Da die bestehenden Angebote noch nicht ausreichen, um allen begründeten
Anträgen auf integrative Beschulung Rechnung tragen zu können, sollten die
Bemühungen zur Erweiterung des integrativen Bildungsangebots ausgeweitet
werden. Mit der Europäischen Konferenz zur Integration behinderter Menschen
vom Juni dieses Jahres hat die Bundesregierung unter anderem das Ziel verfolgt,
einen Impuls in diese Richtung zu setzen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Wünsche der Eltern ebenso
wie die der Kinder und Jugendlichen Berücksichtigung finden müssen und die
Schaffung eines möglichst hohen Anteils an integrativer Beschulung realisiert
werden sollte.
Drucksache 16/6148 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode16. Wie hoch sind die Zahl und der Anteil von Menschen mit Behinderungen,
Menschen mit chronischer Erkrankung und psychisch kranken Menschen
bei den Studienanfänger(-innen) (1. Hochschulsemester) (bitte
aufgeschlüsselt nach Hochschulart, wichtigen Studienbereichen und im
internationalen Vergleich)?
Vergleiche Antwort zu Studierenden zu Frage 2.
Nach den Datenangaben der 18. Sozialerhebung des Deutschen
Studentenwerkes, der eine Befragung im SS 2006 zugrunde liegt, haben von den
Studierenden, die sich im 1. und 2. Hochschulsemester befinden 17 Prozent eine
Behinderung/chronische Krankheit angegeben.
Die Ergebnisse zur „Gesundheitlichen Beeinträchtigung“ sind in Kapitel 13 der
18. Sozialerhebung zusammengefasst (vgl.
www.sozialerhebung.de).
International vergleichbare Daten liegen nicht vor.
17. Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen an der Zahl der
Hochschulabsolventen insgesamt von 1995 bis 2004 (bitte aufgeschlüsselt
nach Art des Studiums)?
Aus der Hochschulstatistik liegen hierzu keine Ergebnisse vor. Bei den
Absolventenbefragungen wird nicht nach Behinderung/chronischer Krankheit gefragt.
18. Wie hoch sind die Promoviertenquoten von Menschen mit Behinderungen
von 1997 bis 2004?
Aus der Hochschulstatistik liegen hierzu keine Ergebnisse vor.
19. Wie viele Menschen mit Behinderungen, Menschen mit chronischer
Erkrankung und psychisch kranke Menschen befinden sich in einer dualen
Berufsausbildung oder einer betrieblichen Berufsausbildung?
In der Berufsbildungsstatistik werden keine Angaben über Menschen mit
Behinderung erhoben.
Im Rahmen der Ausbildung von Behinderten nach §§ 66 des
Berufsbildungsgesetzes (BBIG) bzw. § 42m der HwO (Handwerksordnung) wurden im Jahr
2006 bundesweit 13 811 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, 519 bzw.
3,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Jungen werden fast doppelt so oft
ausgebildet wie Mädchen. 2006 gab es 9 032 männliche Jugendliche, die einen
entsprechenden Beruf erlernten, aber nur 4 779 weibliche Jugendliche.
Die Berufsbildungsstatistik erfasst nicht, wer von den Jugendlichen in einer
Regelausbildung des dualen Systems eine Behinderung hat. Insofern liegen der
Bundesregierung dazu keine Zahlen vor.
20. Was tut die Regierung dafür, neben der Veranstaltung des Girls’Day und
dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
geförderten Projekt Weibernetz e. V., die Chancen für behinderte
Mädchen auf einen möglichst zukunftssicheren Ausbildungsplatz auch in
untypisch weiblichen Berufsfeldern oder Studienfächern zu vergrößern?
Maßnahmen zur Gewinnung von mehr Mädchen und jungen Frauen für eher
„mädchenuntypische“, naturwissenschaftlich-technische und handwerkliche
Berufe sind vermehrt darauf ausgerichtet, dass diese Aktivitäten auch von
behinderten Mädchen wahrgenommen werden können. So sind z. B. in der Aktions-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/6148landkarte des Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag behindertengerechte Angebote
gesondert ausgewiesen.
Gezielte Maßnahmen ausschließlich für behinderte Mädchen werden derzeit
nicht gefördert.
21. Inwieweit wird das Ziel der Barrierefreiheit an Schulen, wie es das
Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 fordert, umgesetzt und vom
Bund gefördert?
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen regelt unter anderem die
bauliche Barrierefreiheit bei zivilen Neu- bzw. großen zivilen Um- oder
Erweiterungsbauten, allerdings nur in Bezug auf Bauten des Bundes einschließlich der
bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts. Das BGG hat Barrierefreiheit zu einer Leitlinie des
Verwaltungshandelns erklärt. Da für Schulen nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung
die Länder zuständig sind, fällt die Herstellung der Barrierefreiheit an Schulen,
insbesondere auch von Schulgebäuden in ihre Zuständigkeit.
22. Inwieweit verfolgt die Bundesregierung das Ziel: ein
diskriminierungsfreier Zugang zur Bildung für alle, wie es § 2 Abs. 1 AGG fordert?
Die Bundesregierung hält eine gemeinsame Beschulung von behinderten und
nicht behinderten Kindern für einen wichtigen Ansatz, um den
diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung zu sichern. Dies sollte durch eine individuelle
Förderung aller Kinder unter einem Dach geschehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
23. Welche aktuellen Förderprogramme und -mittel des Bundes sind an die
Schaffung bzw. Gewährleistung der Barrierefreiheit gebunden oder damit
verknüpft?
Die Herstellung der Barrierefreiheit kann im Rahmen der von Bund und Ländern
finanzierten Städtebauförderung unterstützt werden. Die Barrierefreiheit ist
nicht Bedingung der Städtebauförderung, sie gehört jedoch zu den Zielen, die in
Abwägung mit anderen Zielen und Belangen der Stadtentwicklung
berücksichtigt werden sollen.
Daher nennt die Präambel der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung 2007 als wichtige Ziele der Städtebauförderung:
– die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Familien und
der älteren Menschen,
– die barrierefreie Gestaltung des Wohnumfelds.
Förderfähig sind sowohl die barrierefreie Anpassung öffentlicher Gebäude und
Räume (z. B. Theater, sonstige Kultur- und Bildungseinrichtungen, Sport- und
Freizeitstätten) als auch die Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen privater
Erneuerungsvorhaben. Schulen sind nicht förderfähig, sofern das Land Träger
ist, da die Städtebaufördermittel nicht den Fördergebern Bund und Land zugute
kommen dürfen.
Ab 2007 müssen sämtliche durch die drei großen europäischen Fonds
kofinanzierten Maßnahmen ab 2007 barrierefrei sein; darunter fallen auch einige
Maßnahmen, die mit Bundesmitteln gefördert werden.
Drucksache 16/6148 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeUnter Berücksichtigung der „Richtlinie für die Vergabe von Bundesmitteln zur
Förderung von überregionalen Einrichtungen und Modellprojekten der
beruflichen und medizinischen Rehabilitation“ wurden Modelle bzw. werden aktuell
drei Modellprojekte mit Haushaltsmitteln des Bundes gefördert. Dabei wird den
Zuwendungsempfängern die Beachtung der DIN 18024 und 18025 (hierin sind
die Erfordernisse für barrierefreies Bauen festgelegt) aufgegeben. Es ist jedoch
nicht möglich, den Anteil an Bundesmitteln der Höhe nach zu spezifizieren, der
auf die Schaffung gezielt nur der Barrierefreiheit entfällt.
24. Wie wird die fortbestehende Notwendigkeit, insbesondere für schwerst-
und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche eine
sonderpädagogische Förderung in speziellen Einrichtungen vorzusehen, begründet?
Insbesondere bei schwersten Behinderungen und bei Mehrfachbehinderungen
gilt es, den Lernort zu wählen, der auf bestmögliche Weise den
Förderbedürfnissen des Kindes/des Jugendlichen, seiner Selbstfindung und
Persönlichkeitsentwicklung gerecht wird. In geeigneten Abständen muss die Entscheidung über
den individuellen Förderbedarf überprüft werden.
25. Inwieweit erreichte die Bundesregierung das von ihr selbst im Bericht über
die Lage behinderter Menschen 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4575)
benannte Ziel, über einen Dialog mit den Ländern die gemeinsame
Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung mit den
Ländern voranzubringen?
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat
den Präsidenten der Kultusministerkonferenz gebeten, der KMK vorzuschlagen,
das Thema Integration behinderter Schülerinnen und Schüler im nächsten
Bildungsbericht (2008) als Schwerpunktthema zu wählen.
26. Inwieweit werden in zukünftigen Bildungsberichten Fragen bzw.
empiriegestützte Indikatoren der Inklusion von Menschen mit Behinderungen,
chronisch kranken Menschen und psychisch kranken Menschen
berücksichtigt werden?
Beim nationalen Bildungsbericht handelt es sich um einen unabhängigen
Bericht, der in Kooperation mehrerer wissenschaftlicher Institute, des Statistischen
Bundesamts und der Statistischen Ämter der Länder unter Federführung des
Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung im Auftrag des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Ständige Konferenz
der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland erstellt wird.
Die Autorengruppe prüft derzeit, wie in die Indikatoren des Berichts 2008
Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen
Bildungsbereichen aufgenommen werden können. Ein umfassender Indikator zur
Inklusion von Menschen mit Behinderungen, chronisch kranken und psychisch
kranken Menschen wird jedoch aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht
darstellbar sein.
27. Inwieweit sind Bestrebungen der Kultusministerkonferenz vorhanden,
neben dem Themenschwerpunkt „Sonderpädagogische Förderung“ im
Bereich Schule einen Schwerpunkt zur inklusiven Bildung von Menschen
mit Behinderungen einzurichten?
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage ist keine Antwort möglich.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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