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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Zukunft des ERP-Sondervermögens (G-SIG: 15011113)

Fördermittelvergabe seit 1949, ERP-Gesamtsumme, Übertragung vom BMWA an die KfW-Bankengruppe, Auswirkungen, mögliche Effizienzgewinne, Zustimmungspflicht im Bundesrat, Beschäftigtenzahl und Kosten, Übertragung von Post- und Telekom-Aktienpaketen, Substanzerhaltungsgebot, künftige Entscheidungsträger und Einflussmöglichkeit des Parlaments, durch ERP und KfW vergebene Kredite an Handwerk und verarbeitende Industrie

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

22.07.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/352029. 06. 2004

Zukunft des ERP-Sondervermögens

der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dietrich Austermann, Johannes Singhammer, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Jochen Borchert, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Manfred Carstens (Emstek), Alexander Dobrindt, Albrecht Feibel, Herbert Frankenhauser, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Ursula Heinen, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Susanne Jaffke, Steffen Kampeter, Bartholomäus Kalb, Bernhard Kaster, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Dr. Michael Luther, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte, Georg Schirmbeck, Max Straubinger, Antje Tillmann, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In den ersten Monaten nach Ende des zweiten Weltkrieges herrschte in ganz Europa wirtschaftliches Chaos. In dieser Situation wurde von den USA ein Programm zum Wiederaufbau unseres Kontinents entwickelt, das zur Einrichtung des ERP-Sondervermögens (ERP: European Recovery Program) in Deutschland geführt und damit wesentlich zum Wiederaufbau unseres Landes beigetragen hat.

Am 15. Dezember 1949 unterzeichneten Deutschland und die USA das entsprechende Abkommen, das unter dem Stichwort Marshall-Plan in der Bundesrepublik Deutschland bekannt wurde und seit fast 55 Jahren als Symbol für das deutsche „Wirtschaftswunder“ der Nachkriegszeit steht. Ziel des ERP ist es – unter Beibehaltung der Substanz der bestehenden Mittel – unbürokratische Wirtschaftsförderung insbesondere für den Mittelstand zu leisten.

Seit 1969 verwaltet das Bundesministerium für Wirtschaft dieses Sondervermögen, nachdem zuvor ein eigenständiges Bundesministerium die Bedeutung dieses Fonds für unser Land verdeutlicht hatte. Durch eine solide und erfolgreiche Investitionspolitik ist das Eigenkapital des ERP-Sondervermögens von zunächst 3 Mrd. Euro auf mittlerweile 12,7 Mrd. Euro angewachsen. Die Bilanzsumme der ehemaligen Marshallgelder betrug Ende vergangenen Jahres sogar 32,9 Mrd. Euro. Insgesamt wurden aus ERP-Mitteln bis Ende 2002 Kredite in Höhe von 106 Mrd. Euro ausgegeben. Allein in Ostdeutschland wurde der Aufbau von 313 000 Unternehmen unterstützt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) stellt zur Geschichte des ERP-Sondervermögens auf seiner Homepage fest: „Die Bezeichnung „Sondervermögen“ stand und steht nach wie vor für die Unabhängigkeit des Fonds vom übrigen Vermögen des Bundes.“ Diese historische Unabhängigkeit soll jetzt offenbar beendet werden. Denn mit der von der Bundesregierung geplanten Übertragung und Aufspaltung der ehemaligen Marshall-Gelder an die Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie in den Haushalt 2005 des Bundesministers der Finanzen gibt die Bundesregierung dieses Förderinstrument erstmalig und zugleich dauerhaft aus der Hand. Dem Parlament soll seine Entscheidungsmacht über die Marshall-Gelder entzogen werden. Zugleich geht das ERP-Sondervermögen in der Bilanzsumme der KfW-Bankengruppe auf und verliert so seine bislang rechtlich garantierte Eigenständigkeit. Damit wird zur kurzfristigen Haushaltssanierung eine langfristig erfolgreiche Option des Deutschen Bundestages zur Förderung insbesondere des Mittelstands ersatzlos beendet – ohne dass eine Kompensation auch nur in Ansätzen erkennbar wäre.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

In welcher Größenordnung sind seit 1949 Fördermittel durch das ERP-Sondervermögens vergeben worden?

2

Wie viele Arbeitsplätze sind damit unterstützt worden?

3

Wie viele Unternehmen sind seit 1949 gefördert worden?

4

Wie groß ist die Gesamtsumme des ERP-Sondervermögens?

5

Soll das gesamte Vermögen an die KfW-Bankengruppe übertragen werden?

Wenn nein, warum nicht und in welcher Höhe und wofür wird das ERP-Sondervermögen anderweitig verwendet?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich das Eigenkapital des ERP-Sondervermögens von drei auf heute mehr als 12 Mrd. Euro gesteigert hat?

7

Aufgrund welcher Berechnungen und Erkenntnisse kommt die Bundesregierung zu der Meinung, dass durch die Übertragung der Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom BMWA an die KfW-Bankengruppe Effizienzgewinne möglich seien („DER SPIEGEL online“, 21. Juni 2004)?

8

Seit wann liegen der Bundesregierung diese Erkenntnisse vor?

Sollen diese für den Bundeshaushalt nutzbar gemacht werden, und wenn ja, wie, in welcher Höhe und bei welchem Titel?

9

Wer hat diese Analysen erarbeitet und waren das BMWA sowie die KfW-Bankengruppe an dieser Erarbeitung beteiligt?

10

In welcher Größenordnung sollen diese Effizienzgewinne erzielt werden und wie setzen sich diese zusammen?

11

Wie viele Beschäftigte sind derzeit im BMWA für das ERP-Sondervermögen tätig und welche Kosten werden hierbei verursacht?

12

Wie viele zusätzliche Beschäftigte wären in der KfW-Bankengruppe erforderlich, wenn die Verwaltung der ehemaligen Marshall-Gelder an die Bankengruppe übertragen würde?

Welche zusätzlichen Kosten würden durch eine entsprechende Personalaufstockung in der KfW-Bankengruppe entstehen?

13

Wie groß ist die Gesamtsumme des ERP-Sondervermögens, die an die KfW-Bankengruppe übertragen werden soll?

14

Sind Presseberichte korrekt, wonach die Bundesregierung plant, umfangreiche Aktienpakete der Post und der Telekom an die KfW-Bankengruppe zu übertragen (u. a. „Berliner Zeitung“, 23. Juni 2004, S. 11)?

In welcher Höhe sollen in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 daraus Einnahmen in den Bundeshaushalt fließen?

15

Wären diese Transaktionen auch möglich, wenn die ERP-Mittel nicht an die KfW-Bankengruppe übertragen werden?

16

Wie will die Bundesregierung das seit 1953 im ERP-Verwaltungsgesetz festgeschriebene Substanzerhaltungsgebot des ERP gewährleisten, wenn dieses von der KfW-Bankengruppe verwaltet wird?

17

Wie will die Bundesregierung die im ERP-Verwaltungsgesetz festgeschriebene Bestimmung gewährleisten, wonach „das Sondervermögen […] von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten [ist].“?

18

Wird der direkte Einfluss des Deutschen Bundestages auf das ERP-Sondervermögen durch die Übertragung an die KfW-Bankengruppe reduziert?

19

Welche direkte Einflussnahme seitens des Parlamentes besteht nach einer Übertragung der Mittel in Zukunft auf die Programmgestaltung und Zielrichtung des ERP-Sondervermögens?

20

Wer entscheidet künftig über die Förderprogramme und Förderrichtlinien des ERP-Sondervermögens?

21

Soll das ERP-Sondervermögen einen speziellen Status innerhalb der KfW-Bankengruppe erhalten?

Wenn ja, welchen und wie soll dies rechtlich ausgestaltet werden?

22

Wie soll nach einer Übertragung des ERP-Sondervermögens an die KfW-Bankengruppe die Zukunft des Jugendaustauschprogramms ausgestaltet werden?

23

Wie viele Schülerinnen und Schüler sind bislang im Rahmen dieses Projektes unterstützt worden?

24

Wie viele Kredite und in welcher Größenordnung sind vom ERP bislang insgesamt und im Zeitraum 1998 bis heute an Betriebe aus dem Handwerk vergeben worden?

25

Wie viele Kredite und in welcher Größenordnung sind von der KfW-Bankengruppe im selben Zeitraum an das Handwerk vergeben worden?

26

Wie sehen diese Daten in Relation zum Gesamtvolumen aus, das vom ERP und von der KfW-Bankengruppe an Fördermitteln vergeben worden ist?

27

Wie viele Kredite und in welcher Größenordnung sind vom ERP bislang insgesamt und im Zeitraum 1998 bis heute an Betriebe aus der Verarbeitenden Industrie vergeben worden?

28

Wie viele Kredite und in welcher Größenordnung sind von der KfW-Bankengruppe im selben Zeitraum an die Verarbeitende Industrie vergeben worden?

29

Wie sehen diese Daten in Relation zum Gesamtvolumen aus, das vom ERP und von der KfW-Bankengruppe an Fördermitteln vergeben worden ist?

30

Ist die Übertragung des ERP-Sondervermögens vom BMWA an die KfW-Bankengruppe nach Einschätzung der Bundesregierung im Bundesrat zustimmungspflichtig?

31

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 29. Juni 2004

Dagmar Wöhrl Karl-Josef Laumann Dietrich Austermann Johannes Singhammer Ilse Aigner Norbert Barthle Veronika Bellmann Dr. Rolf Bietmann Jochen Borchert Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Manfred Carstens (Emstek) Alexander Dobrindt Albrecht Feibel Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Dr. Reinhard Göhner Kurt-Dieter Grill Ursula Heinen Ernst Hinsken Robert Hochbaum Susanne Jaffke Steffen Kampeter Bartholomäus Kalb Bernhard Kaster Volker Kauder Norbert Königshofen Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Dr. Michael Luther Wolfgang Meckelburg Friedrich Merz Laurenz Meyer (Hamm) Dr. Joachim Pfeiffer Hans-Peter Repnik Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Kurt J. Rossmanith Hartmut Schauerte Georg Schirmbeck Max Straubinger Antje Tillmann Klaus-Peter Willsch Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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