Chancen der EU-Osterweiterung für Wirtschaft und Arbeit
der Abgeordneten Klaus Hofbauer, Albert Rupprecht (Weiden), Peter Hintze, Peter Altmaier, Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, Georg Girisch, Kurt-Dieter Grill, Olav Gutting, Volker Kauder, Jürgen Klimke, Gunther Krichbaum, Patricia Lips, Dr. Gerd Müller, Dr. Georg Nüßlein, Thomas Silberhorn, Michael Stübgen, Matthias Wissmann und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Osterweiterung der Europäischen Union wird Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche in der EU, in der Bundesrepublik Deutschland und in den Beitrittsländern haben. Die zentralen Herausforderungen ergeben sich jedoch für die Bereiche Wirtschaft und Arbeit. Durch die gegenseitige Marktöffnung ergeben sich sowohl für die bisherigen Mitgliedstaaten als auch für die Beitrittstaaten große Chancen. Diese Chancen sind nur effektiv zu nutzen, wenn sie vor, in und nach der Beitrittsphase transparent dargestellt werden. Gleichzeitig ist es notwendig, mögliche Risiken konsequent zu begrenzen.
Durch das geringere Lohn-, Sozialkosten-, Steuer- und Wohlstandsniveau der osteuropäischen Beitrittstaaten stehen viele deutsche Unternehmen, insbesondere im Dienstleistungsbereich, vor völlig neuen Voraussetzungen. Gerade mittelständische Unternehmen und auch die Landwirtschaft müssen sich auf eine veränderte Konkurrenzsituation einrichten. Daher ist es notwendig, dass der Beitrittsprozess aktiv gestaltet wird und durch eine abgestimmte Struktur- beziehungsweise Regionalförderung Begleitung erfährt. Die EU-Osterweiterung kann nur gelingen, wenn die positiven Impulse in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt gestärkt und die auftretenden Risiken minimiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Konsequenzen der EU-Osterweiterung für Deutschland ein?
Welche Auswirkung auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in Deutschland erwartet die Bundesregierung aufgrund des bestehendes Preis-, Lohn- und Sozialkostengefälles zu den EU-Beitrittsländern?
Welche Übergangsfristen wird es im Bereich Wirtschaft und Arbeit geben, und lassen sich diese unter Umständen verlängern?
Unterliegen die Unternehmen in den EU-Beitrittsländern sofort nach der Osterweiterung dem gleichen EU-Umweltschutzmaßstäben wie die Unternehmen in den EU-Altmitgliedstaaten?
Eragtet die Bundesregierung die Sicherheit der Atomkraftwerke in der Tschechischen Republik, insbesondere die Sicherheit des Atomkraftwerkes Temelin, als ausreichend?
In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen können Handwerksbetriebe aus den EU-Beitrittsländern nach der EU-Osterweiterung in Deutschland tätig werden?
Werden Anbieter aus den EU-Beitrittsländern sofort nach der EU-Osterweiterung in öffentliche Vergabeverfahren einbezogen, und wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um eine Chancengleichheit der deutschen Unternehmen sicherzustellen?
Haben deutsche Unternehmen unmittelbar nach der EU-Osterweiterung die Möglichkeit, in den Beitrittsländern Aufträge anzunehmen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung eine Standortverlagerung von Unternehmen aus Deutschland in die EU-Beitrittsländer?
Kann ein deutscher Unternehmer in Tschechien oder Polen einen Betrieb haben und die Mitarbeiter beziehungsweise Geräte, Anlagen oder Fahrzeuge beliebig in den EU-Beitrittsländern und in Deutschland einsetzen?
In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung einen Wegfall von Arbeitsplätzen im Baugewerbe durch die EU-Osterweiterung, und beabsichtigt die Bundesregierung für dort wegfallende Arbeitsplätze einen Ausgleich zu schaffen?
Beabsichtigt die Bundesregierung spezielle Förderungen des Baugewerbes in den deutschen Grenzregionen zu den EU-Beitrittsländern?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine flexiblere Gestaltung der Grenzgängerregelung in branchen- und regionalspezifischer Hinsicht?
Welche Steuern werden im Rahmen der Osterweiterung harmonisiert, und welche sollten nach Auffassung der Bundesregierung noch harmonisiert werden?
Welche Anstrengung unternimmt die Bundesregierung, um das Preisgefälle zu den EU-Beitrittsländern bei Benzin und Diesel zu harmonisieren?
Wird angesichts der Osterweiterung eine Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze angestrebt?
Welche Auswirkung auf den grenzüberschreitenden Handel mit den EU-Beitrittsländern sieht die Bundesregierung nach der Osterweiterung?
Welche Veränderung bei den Export- und Importpreisen in bzw. aus den EU-Beitrittsländern erwartet die Bundesregierung nach der EU-Osterweiterung?
Wird es im Zeitpunkt des EU-Beitritts der osteuropäischen Staaten eine sofortige Abschaffung der Ein- und Ausfuhrzölle geben, und wenn nein, welche Übergangsregelungen sind vereinbart?
Erwartet die Bundesregierung auf Grund der günstigeren Preise für Güter des täglichen Bedarfes in den Beitrittsländern einen Lebensmitteltourismus nach Polen und Tschechien, und wenn ja, welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung dadurch auf die deutschen Einzelhändler?
Werden die Möglichkeiten des zollfreien Einkaufs bzw. der Duty-free Shops an der deutschen Grenze zu den EU-Beitrittsländern bestehen bleiben?
Wird es eine Harmonisierung bei den Ladenschlussvorschriften zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den angrenzenden EU-Beitrittsländern Polen und Tschechien geben?
Wird sich nach Auffassung der Bundesregierung nach der EU-Osterweiterung die Durchsetzung der Produkthaftung in den EU-Beitrittsländern erleichtern?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um faire Produktions- und Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Landwirtschaft gegenüber der Landwirtschaft in den EU-Beitrittsländern zu erreichen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die deutsche Landwirtschaft vor Billigimporten aus der Tschechischen Republik und aus Polen zu schützen?
Werden für deutsche Landwirte in den Grenzgebieten gepachtete oder erworbene Flächen in den EU-Beitrittsländern bei der Zahlung von staatlichen Prämien angerechnet?
Kann ein deutscher Landwirt ohne Einschränkungen Gülle, Klärschlamm und andere Düngemittel in Polen oder Tschechien ausbringen, und wenn ja, könnte dies auch eine deutsche Kommune?
Wird es nach der EU-Osterweiterung eine effektive Kontrolle von Lebensmitteln geben, die aus den EU-Beitrittsländern in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden?
Welche wirtschaftliche Auswirkung speziell für die deutschen Grenzregionen zu den EU-Beitrittsländern sieht die Bundesregierung durch die EU-Osterweiterung?
Erwartet die Bundesregierung ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit in den Grenzregionen zu den EU-Beitrittsländern, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie dagegen ergreifen?
Welche Auswirkung des zu erwartenden Fördergefälles zwischen den deutschen Grenzregionen und den EU-Beitrittsländern sieht die Bundesregierung?
Welche Förderprogramme wurden durch die Europäische Union aufgelegt, um die tschechischen, polnischen und deutschen Grenzregionen im Beitrittsprozess zu unterstützen?
Ist die Bundesregierung bereit, ein Grenzlandförderprogramm für die deutschen Grenzregionen zu den EU-Beitrittsländern aufzulegen?
Welche Maßnahmen muss nach Auffassung der Bundesregierung die Europäische Strukturförderung für die deutschen Grenzregionen zu den EU-Beitrittsländern ergreifen?
In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung Arbeitsplatzverluste im Bereich der Grenz- und Zollkontrollen, der Grenzpolizei sowie des Grenzschutzes in den deutschen Grenzregionen zu den EU-Beitrittsländern nach der EU-Osterweiterung?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung von alternativen Arbeitsplätzen für wegfallende Arbeitsplätze bei den deutschen Grenzspediteuren?
Wird nach Auffassung der Bundesregierung die EU-Osterweiterung Auswirkungen auf den Friedhofszwang und die Krematoriumsbenutzung in den Grenzregionen zu den EU-Beitrittsländern haben?
Werden nach der EU-Osterweiterung in der Tschechischen Republik durch die EU touristische Einrichtungen gefördert, und wenn ja, in welchem Umfang?