Überschuldung privater Haushalte und Verbraucherinsolvenzen
der Abgeordneten Ursula Heinen, Gerda Hasselfeldt, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Albert Deß, Peter Bleser, Gitta Connemann, Georg Girisch, Helmut Heiderich, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Peter Jahr, Julia Klöckner, Marlene Mortler, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In Deutschland sind immer mehr private Haushalte überschuldet oder insolvent. Nach neueren Schätzungen geht man davon aus, dass mittlerweile 5 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet sind.
Die Zahlen sprechen für vielfältige Ursachen und bestimmte Ursachenzusammenhänge. Es ist anzunehmen, dass es oftmals die zurzeit steigende Arbeitslosigkeit ist, verbunden mit einer steigenden Anzahl von Ehescheidungen und den damit verbundenen Unterhaltszahlungen.
Das monatliche Einkommen reicht nach allgemeinen Erkenntnissen in diesen Fällen – entweder wegen der tatsächlichen Höhe des Nettoeinkommens oder seiner Verwendung – nicht mehr aus, um den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu bedienen.
Folgen davon sind die primäre Verschuldung (z. B. Miet-, Energie- und Telefonschulden) und die Kreditverschuldung (insbesondere bei Kreditinstituten und im Handel), oftmals verbunden mit einem nur geringen Wissen über die Konsequenzen.
Insbesondere auch junge Menschen geraten – so eine Studie der Schufa (Wiesbaden) – in die Schuldenfalle. Mögliche Ursachen hierfür sind Vertragsstörungen und die Nutzung des Mobiltelefons über die eigenen finanziellen Möglichkeiten hinaus.
Hinzu kommen gesetzliche Neuregelungen, die eine Verbraucherinsolvenz erst ermöglicht bzw. noch erleichtert haben. Seit 1999 können überschuldete Privatleute bei Gericht einen Insolvenzantrag stellen (§§ 304 ff. Insolvenzordnung – InsO). Es wird dann ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt, durch das ein überschuldeter Verbraucher insolvent gestellt wird. Nach einer sechsjährigen „Wohlverhaltensphase“, innerhalb der der Antragsteller seine Gläubiger zumindest teilweise abzahlt, kann das Gericht ihn dann von der Restschuld befreien. Seit Dezember 2001 wurden zudem erheblich mehr Insolvenzverfahren eröffnet, weil den Antragstellern die Verfahrenskosten gestundet werden können, was bei Mittellosigkeit die Beantragung erleichtert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie definiert die Bundesregierung das Vermögen einer natürlichen Person als Schuldner vor dem Hintergrund, dass die in § 19 InsO definierte und als Eröffnungsgrund geregelte Überschuldung gemäß den §§ 304, 305 InsO auch bei natürlichen Personen als Eröffnungsgrund gilt?
Wie hoch ist die aktuelle Zahl der überschuldeten privaten Haushalte vor dem Hintergrund, dass die Angaben zur Gesamtzahl der in den letzten drei Jahren überschuldeten privaten Haushalte von Quelle zu Quelle variieren und die genaue Zahl zuletzt für das Jahr 1999 in Höhe von 2,77 Millionen Haushalten präzise zu ermitteln ist?
Weshalb gelangen nach Erkenntnissen der Bundesregierung immer mehr Verbraucher von der Verschuldung in die Überschuldung, und was löst die Entscheidung aus, einen Insolvenzantrag zu stellen?
Gibt es unterschiedliche Ursachen für die Überschuldung der privaten Haushalte zwischen Ost- und Westdeutschland, und wenn ja, welche?
Welche Rolle spielt dabei die Arbeitslosigkeit?
Welche Rolle spielen Änderungen im Familienstand (Ehescheidung, Geburt eines Kindes)?
Wie hoch fallen die Anteile der insolventen Verbraucher in den verschiedenen Altersgruppen und Sozialstrukturen (bitte einteilen nach Geschlecht, Familienstand, Ausbildung, Berufsstand, Nationalität) der Bevölkerung Deutschlands aus?
Gelangen Jugendliche tatsächlich vor allem durch die die eigenen finanziellen Verhältnisse übersteigende Nutzung von Mobiltelefonen in die „Verschuldensfalle“ oder welche Ursachen gibt es noch?
Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen je nach Geschlecht an Insolvenzverfahren bzw. an der Überschuldetenrate, insbesondere wegen der die eigenen finanziellen Verhältnisse übersteigende Nutzung von Mobiltelefonen?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Aufklärung von Jugendlichen über Zahlungsverpflichtungen und die Folgen mangelnder Bedienung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eventuell auftretende psychische Probleme und eine psychosoziale Destabilisierung der Überschuldeten?
Welche Rolle spielen die Banken mit ihrer Praxis der Kreditvergabe im Prozess der Überschuldung privater Haushalte?
Welche Daten sind bei der Schufa gespeichert, wem ist der Zugriff zu diesen Daten gewährleistet und wird diese Datenbank auch ausreichend genutzt als Hilfsmittel zur Reduzierung der Zahl der Überschuldeten?
Über welche Gesetze und Kontrollmechanismen verfügt die Bundesregierung, um das Entgleiten von der Verschuldung in die Überschuldung und damit die Entstehung von Verbraucherinsolvenzen zu verhindern?
Welche tatsächlichen Maßnahmen werden derzeit ergriffen bzw. von der Bundesregierung in welcher Form unterstützt, um Verbraucherinsolvenzen zu verhindern?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Fälle selbstverschuldeter privater Insolvenz z. B. durch missbräuchliche oder gar betrügerische Verwendung des eigenen Namens bzw. einer Abwandlung des eigenen Namens bei Bestellungen von ratenkreditfinanzierten Waren?
Welche Möglichkeiten stehen der Staatsanwaltschaft nach der Strafprozessordnung zur Ermittlung und Verfolgung solcher u. U. betrügerischen Handlungsweisen zur Verfügung, und welche Befugnisse und Handlungsinstrumente wären für ein gezielteres und effizienteres Vorgehen vonnöten?
Welche Möglichkeiten stehen Unternehmen in technischer Hinsicht zur Verfügung, um möglicherweise betrügerische Handlungsweisen selbst aufzudecken bzw. um die Staatsanwaltschaft darin zu unterstützen?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung vier Jahre nach Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über die Zahl der so geführten Fälle, ihre Ursachen und ihren Verlauf?
Erwartet die Bundesregierung von der geplanten EU-Verbraucherkreditrichtlinie Auswirkungen im Hinblick darauf, Verbraucherinsolvenzen zu unterbinden, und wenn ja, durch welche Instrumente einer solchen Richtlinie sieht sie dies ermöglicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen und die gegenseitige Auswirkung aufeinander des 1999 eingeführten Rechtes auf Verbraucherinsolvenz und den möglichen Regelungen zur verantwortlichen Kreditvergabe in einer Verbraucherkreditrichtlinie?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ursachen der Insolvenz, und welche Maßnahmen will sie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergreifen?