Aktive Gestaltung des Prozesses der EU-Erweiterung – Politik für die Menschen in den Grenzregionen
der Abgeordneten Peter Hintze, Michael Kretschmer, Ulrich Adam, Günter Baumann, Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, Hartwig Fischer (Göttingen), Georg Girisch, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Dr. Gerd Müller, Holger Haibach, Robert Hochbaum, Klaus Hofbauer, Susanne Jaffke, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Rudolf Kraus, Maria Michalk, Hans Michelbach, Klaus Minkel, Bernward Müller (Gera), Albert Rupprecht (Weiden), Thomas Silberhorn, Michael Stübgen, Gerhard Wächter, Willi Zylajew und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Osterweiterung der Europäischen Union wird das politische und wirtschaftliche Umfeld Deutschlands nachhaltig verändern. Langfristig wird die Erweiterung politische Stabilität und wirtschaftliche Prosperität nach Osten exportieren. Davon wird Deutschland aufgrund seiner geographischen Lage in starkem Maße profitieren. Allerdings kommen auf Deutschland kurz- und mittelfristige Herausforderungen zu, die sich aus den noch beträchtlichen Unterschieden in Wirtschaftskraft und Lohnniveau ergeben. Aufgrund der räumlichen Nähe wären vor allem Grenzregionen z. B. von verstärkter Zuwanderung betroffen, die die angespannte Arbeitsmarktsituation dort weiter verschärfen könnte. Verstärkt wird dieser Effekt in den Neuen Bundesländern durch den noch nicht abgeschlossenen Transformationsprozess bzw. Strukturwandel und den daraus folgenden Defiziten beispielsweise bei der Unternehmensstruktur oder auf dem Arbeitsmarkt.
Wir müssen Sorge tragen, dass die Menschen in den Grenzregionen nicht mit den Folgen der Erweiterung alleine gelassen werden. Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung für die deutschen Regionen entlang der bisherigen östlichen EU-Außengrenze mehr gerecht werden und helfen, regionale Strukturdefizite zu beheben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Worin bestehen die Maßnahmen der Bundesregierung, in Deutschland die Sprachkompetenzen für Polnisch und Tschechisch gerade an den Grenzen zu diesen Ländern zu verbessern, und welche maßgeblichen Ergebnisse lassen sich bislang bilanzieren?
Reicht das Erzielte aus Sicht der Bundesregierung aus, und wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung?
In welchem Maße fließen Mittel aus Bildungsprogrammen der EU in die Grenzregionen? Ist angesichts der Herausforderungen und Chancen durch die Osterweiterung eine stärkere Berücksichtigung dieser Grenzregionen geplant?
Welche Grenzübergänge nach Polen und zur Tschechischen Republik sind im Bau oder in der Planung und zu welchem Zeitpunkt ist mit ihrer Öffnung zu rechnen?
Ist die Bundesregierung angesichts der großen Strukturprobleme in den Grenzregionen bereit, in den nicht mehr genutzten Zollgebäuden Bundesbehörden anzusiedeln?
Wo sieht die Bundesregierung weitere Handlungsmöglichkeiten, die Zusammenarbeit der Polizeibehörden zu verbessern?
Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung mit der Aufnahme der Beitrittsstaaten in das Schengener Abkommen zu rechnen?
Wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass nach Einstellung der Zollkontrollen an der jetzigen EU-Außengrenze das Sicherheitsniveau in den betroffenen Regionen nicht sinkt?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass die grenzüberschreitende Kriminalität in den Grenzregionen mit der Erweiterung steigen wird, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um dieser Gefahr zu begegnen?
Welche Auswirkungen der Osterweiterung erwartet die Bundesregierung für die Wirtschaft in den Grenzregionen allgemein und konkret in einzelnen Branchen?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung besonders gefährdete Wirtschaftsbereiche, wie beispielsweise das Speditions- und Baugewerbe, bereits im Vorfeld der Osterweiterung?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um den regionalen grenzüberschreitenden Warenverkehr zu erleichtern und welche Maßnahmen hat sie dafür geplant oder bereits in Angriff genommen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um neben dem Ausbau des überregionalen, transeuropäischen Verkehrsnetzes auch die lokale und regionale grenzüberschreitende Infrastruktur auszubauen, damit sich grenzüberschreitende deutsch-polnische und deutsch-tschechische Mikrowirtschaftsräume wieder bilden können?
Was unternimmt die Bundesregierung hinsichtlich des Projektes der „Via Hanseatica“, der transeuropäischen Straße über Stettin und Danzig?
Ist die Bundesregierung bereit, die für das Transeuropäische Netz vorgesehenen Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan in den Vordringlichen Bedarf einzustufen und die Bedeutung von Infrastrukturprojekten für den grenzüberschreitenden Regionalverkehr stärker als bisher zu gewichten?
Welchen Erfolg hat nach Ansicht der Bundesregierung die Arbeit der Wirtschaftskammern in den Grenzregionen bei der Bewältigung der Osterweiterung?
Plant die Bundesregierung durch geeignete Förderung einen Ausbau der Arbeit der Wirtschaftskammern zur Vermittlung von Kontakten in die Beitrittsländer?
Plant die Bundesregierung, um die ökonomisch-soziale Integration grenzüberschreitender Wirtschaftsräume zu erleichtern, die Ausbildung junger Polen und Tschechen in Deutschland zu vereinfachen?
Plant die Bundesregierung für die Grenzregionen eine Ausnahmegenehmigung zur Erleichterung der Beschäftigung z. B. von polnischen und/oder tschechischen Ärzten, die in den deutschen Grenzregionen dringend benötigt werden?
Plant die Bundesregierung für die Zeit nach dem EU-Beitritt Polens und Tschechiens ein regelmäßiges Monitoring der Auswirkungen auf die deutschen Grenzregionen, um gegebenenfalls ihre regionale Flankierungsstrategie und deren Maßnahmen zu ändern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftlichen und personellen Auswirkungen der Verlegung des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland von Stettin nach Danzig?
Inwieweit plant die Bundesregierung gemeinsam mit der polnischen Regierung, die gegenseitigen Abgabezahlungen von Touristen im Grenzverkehr aufzuheben?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung das deutschpolnische Jugendwerk und das Koordinierungszentrum für den deutschtschechischen Jugendaustausch im Vergleich zum deutsch-französischen Jugendwerk, und inwiefern ist eine Erhöhung der Fördermittel angesichts der zunehmenden Aufgaben dieser Institutionen geplant?
Inwieweit verhandelt die Bundesregierung bereits jetzt über eine ähnliche Regelung wie das sog. Karlsruher Abkommen zwischen Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und Deutschland, wonach die kommunalen Körperschaften und örtliche öffentliche Stellen gegenseitig Verträge abschließen können?
Ist die Bundesregierung bereit, die Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur unter Einbeziehung eines neuen Regionalindikators „Grenzlage zu den EU-Beitrittsstaaten“ neu abzugrenzen?
Kann die Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme von 7,4 Mrd. Euro EU-Strukturfördermitteln im Haushaltsjahr 2002 bestätigen, und wenn ja, wie beurteilt sie diese unter besonderer Berücksichtigung der Inanspruchnahme der Förderprogramme durch Deutschland?
Plant die Bundesregierung, das erfolgreich laufende „Transform“-Programm der Bundesregierung für die Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE) und die neuen unabhängigen Staaten auch 2004 fortzusetzen, und wenn nein, wodurch möchte sie es ersetzen, um den Konvergenzprozess in den Beitrittsländern zu unterstützen?