Stärkung des Berliner Luftverkehrs
der Abgeordneten Peter Rzepka, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Renate Blank, Georg Brunnhuber, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Verena Butalikakis, Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Siegfried Helias, Klaus Hofbauer, Norbert Königshofen, Werner Kuhn, Eduard Lintner, Klaus Minkel, Günter Nooke, Gero Storjohann, Lena Strothmann, Edeltraut Töpfer, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Eine leistungsfähige Anbindung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg an den internationalen Flugverkehr ist für deren wirtschaftliche, kulturelle und politische Entwicklung unverzichtbar. Der Bund ist als Gesellschafter der „Berlin-Brandenburg Flughafen Holding GmbH“ (BBF) sowohl an dem Betrieb des bestehenden Flughafens Schönefeld und dessen Entwicklung zum geplanten Großflughafen Berlin-Brandenburg-International (BBI) durch die BBF-Beteiligungsgesellschaft „Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH“ als auch am Betrieb der bestehenden Berliner Flughäfen in Tegel und Tempelhof durch die BBF-Beteiligungsgesellschaft „Berliner Flughafen Gesellschaft mbH“ (BFG) beteiligt.
Obwohl das Datum der Inbetriebnahme von BBI nach dem Scheitern des Privatisierungsverfahrens noch ungewiss ist, und der Flughafen Tegel die derzeitigen Flugverkehre kaum bewältigen kann, soll der innerstädtische Flughafen Tempelhof an dem erst kürzlich einige Luftfahrtgesellschaften wegen der Überlastung von Tegel zusätzliches Interesse gezeigt haben, im Jahr 2004 geschlossen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Ist es für die Bewilligung des Planfeststellungsantrages für den Flughafen BBI nach geltender Rechtslage zwingend erforderlich, dass der Flughafen Berlin Tempelhof noch vor Inbetriebnahme von BBI geschlossen wird?
Oder entzieht vielmehr eine vorzeitige Schließung des Flughafens Tempelhof dem für die Planfeststellung notwendigen Bedarfsnachweis für BBI die rechtliche Grundlage?
Haben Gespräche mit dem Bund oder seinen Behörden im Zusammenhang mit der geplanten Entbindung der BFG von der Betriebspflicht hinsichtlich des Flughafens Tempelhof zum 30. Oktober 2004 und der dann geplanten Übergabe der bundeseigenen Liegenschaften in Tempelhof an den Bund stattgefunden?
Ist insbesondere von Seiten der BFG das Pachtverhältnis mit dem Bund über die bundeseigenen Liegenschaften gekündigt bzw. die Kündigung in Aussicht gestellt worden?
Ist im Falle der Entlassung der BFG aus der Betriebspflicht die Schließung des Flughafens Tempelhof zwingend?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Entlassung der BFG aus der Betriebspflicht für den Flughafen Tempelhof und eine daraus folgende Schließung für den Flugverkehr rechtmäßig, und zwar insbesondere in Hinblick darauf, dass es für die von Tempelhof aus operierenden Regional- und Geschäftsreisefluggesellschaften keine wirtschaftlich gleichwertige Alternative gibt?
Welche jährlichen Kosten entstehen dem Bund, wenn der Flugbetrieb in Tempelhof aufgegeben wird und die teilweise unter Denkmalschutz stehenden und für das jährliche Defizit von etwa 13 Mio. Euro des Flughafens Tempelhof ursächlichen Liegenschaften an den Bund und an das Land Berlin zurückgegeben werden?
Trifft es zu, dass bei Erlöschen der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tempelhof dieser bis auf die denkmalgeschützten Gebäude auf den ehemaligen Zustand von 1923 rückgebaut werden muss, und wenn ja, welche Kosten hätte das einschließlich der notwendigen Sanierung von Altlasten für den Bund zur Folge?
Welches Konzept hat der Bund für die zukünftige Nutzung der in seinem Eigentum stehenden Liegenschaften des Flughafens Tempelhof, wenn diese, wie von der BFG geplant, im Oktober 2004 an den Bund zurückgegeben werden?
Trifft es zu, dass der Bund eine langfristige Verpachtung der ihm gehörenden Liegenschaften des Flughafens Tempelhof ausschließt und stattdessen vorzugsweise den Verkauf und dabei einen Verkaufserlös von 150 Mio. Euro anstrebt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne, den Flughafen Tempelhof bis zur Inbetriebnahme als City-Airport für Regionalfluggesellschaften und General Aviation Verkehre zu nutzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Investitionspläne der Deutschen BA, die angeboten hat, wesentliche Teile des Unternehmens nach Berlin zu verlagern und den Flughafen Tempelhof einschließlich der gesamten Liegenschaften ohne Zuschüsse bis zur Inbetriebnahme von BBI zu betreiben?
Trifft es zu, dass Gutachter im Planfeststellungsverfahren die Auffassung vertreten, dass die Kapazität in Schönefeld und Tegel 2009 nicht mehr ausreichend sein werde, um das Wachsen des Flugverkehrs in Berlin zu bewältigen, so dass eine vorzeitige Schließung von Tempelhof dieses Wachstum behindern und letztlich auch die Wettbewerbsfähigkeit von BBI von Anfang an gefährden würde?
Welche Auswirkungen hat die Stilllegung des Flugbetriebs des Flughafens Tempelhof auf das Betriebsergebnis der BBF und der BFG?