Änderung des Informationsangebots in Gorleben und Konrad
der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Peter Paziorek, Dr. Rolf Bietmann, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Jochen-Konrad Fromme, Albrecht Feibel, Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Georg Girisch, Tanja Gönner, Josef Göppel, Kristina Köhler (Wiesbaden), Doris Meyer (Tapfheim), Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) mit Schreiben vom 4. Dezember 2002 und 21. März 2003 aufgefordert, die Öffentlichkeitsarbeit in den Endlagerprojekten Gorleben und Konrad drastisch einzuschränken. Statt der bisher durchgeführten arbeitstäglichen untertägigen Befahrungen mit interessierten Besuchern, sind diese in Zukunft auf einmal pro Woche zu beschränken.
Obwohl für diese untertägigen Exkursionen keine Werbung betrieben wird, ist das Interesse der Öffentlichkeit so groß, dass auch bei täglichen Befahrungen bereits eine mehrmonatige Warteliste besteht. Darüber hinaus haben die Energieversorgungsunternehmen zugesagt, die von diesen Maßnahmen verursachten Kosten als notwendigen Aufwand dem BfS zu erstatten. Der Vorsitzende der Kerntechnischen Gesellschaft e. V. (KTG), Dr. Ralf Güldner, und der Vorsitzende der KTG-Fachgruppe „Chemie und Entsorgung“, Professor Dr. Klaus Kühn, haben den Präsidenten des BfS, Wolfram König, zudem in einem offenen Brief am 27. Mai 2003 um Rücknahme der Anordnung zur Beschränkung der Öffentlichkeitsarbeit an den Standorten ersucht.
Obwohl die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stünden, hat der Präsident des BfS dieses Ersuchen, ebenfalls mittels eines offenen Briefes, am 10. Juni 2003 u. a. mit folgender Begründung abgelehnt: „Die weitaus meisten Besucher sind primär an der kostenlosen Besichtigung eines Bergwerkes interessiert und haben häufig wenig oder gar kein Interesse an Fragen der Endlagerung atomarer Abfälle.“
Eine solche pauschale Abqualifizierung bzw. Verneinung des öffentlichen Interesses an dem Stand der Frage der deutschen Endlagerung nuklearer Abfälle entspricht nicht den Tatsachen und ist insofern nicht akzeptabel. Vor diesem Hintergrund ist dafür zu sorgen, dass sich die Informationspolitik des BfS nicht in Richtung einer Art staatlicher Zensur bewegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Warum soll der an dem schwierigen Thema interessierten Öffentlichkeit künftig die Möglichkeit verwehrt werden, sich vor Ort ausreichend und qualifiziert zu informieren?
Ist der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, über diese Akzeptanz mindernde Maßnahme einer nachgeordneten Behörde vorab informiert worden und hat er ihr zugestimmt? Wenn ja, in welcher Form ist er informiert worden?
Wie begründet die Bundesregierung das Maß der Reduzierung der Öffentlichkeitsarbeit von täglichen Befahrungen auf nur eine wöchentliche Befahrung?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des BfS, Besucher der Standorte Gorleben und Konrad wären zumeist nicht an Fragen der Endlagerung interessiert? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Wie verträgt sich die Einschätzung des Präsidenten des BfS, Besucher der Standorte Gorleben und Konrad wären zumeist nicht an Fragen der Endlagerung interessiert, mit den Äußerungen der Bundesregierung, die Öffentlichkeit in möglichst großem Umfang in die Endlagersuche mit einzubeziehen?
In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung künftig die Öffentlichkeitsarbeit an den Standorten Gorleben und Salzgitter?
Plant die Bundesregierung eine weitere Reduzierung oder gar eine vollständige Einstellung der Öffentlichkeitsarbeit in Gorleben und Konrad? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Ist die Verhinderung einer bis dato äußerst erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit der erste Schritt, die Projekte Gorleben und Konrad aufzugeben? Wenn nein, wie wird die Bundesregierung mit diesen Projekten weiter verfahren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschränkung der Öffentlichkeitsarbeit vor dem Hintergrund des Vertrages zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000, und ist diese Maßnahme mit dem Vertrag vereinbar?
Warum wird in einem, auch auf Betreiben der Bundesregierung, genehmigten Endlager Konrad die Information der Öffentlichkeit eingeschränkt?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung beurteilt werden, ob Besucher überwiegend oder ausschließlich an Fragen der Endlagerung interessiert bzw. nicht interessiert sind?
Wird die Bundesregierung als Kompensation für die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten andere öffentlichkeitswirksame Vorhaben initiieren, und wenn ja, welche?
Gibt es eine nach Anreiseentfernung gestaffelte Statistik über die Besucher der Standorte Gorleben und Konrad, und wenn ja, aus welchen Gegenden reisen sie überwiegend an (aufgegliedert nach Stadt/Gemeinde/Landkreis, Bundesland, Bund, Ausland)?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung bisher und wird sie zukünftig auf die jeweiligen Besuchsmöglichkeiten der Standorte hinweisen?