Fakten zum Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans
der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Klaus Brähmig, Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Markus Grübel, Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Peter Letzgus, Eduard Lintner, Klaus Minkel, Henry Nitzsche, Gero Storjohann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 20. März 2003 wurde der Referentenentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) seitens des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, der Presse vorgestellt. Ein an und für sich ungewöhnliches Verfahren, denn es handelt sich hierbei um eine weder mit den Bundesländern und den Bundesressorts abgestimmte noch durch das Kabinett gebilligte Vorlage der Verwaltung. Erst durch Beschluss der Bundesregierung erhält der BVWP seine Wirksamkeit.
Durch dieses Verhalten wurde nun eine öffentliche Diskussion im Hinblick auf die Einstufung einzelner Projekte in den Vordringlichen beziehungsweise Weiteren Bedarf in Gang gesetzt, ohne dass aber das den Einstufungen zugrunde liegende Zahlenmaterial seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) bereitgestellt wurde.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Wie ist das jeweilige Nutzen-Kosten-Verhältnis, der im Anhang zum Entwurf des BVWP aufgeführten Straßenbauvorhaben?
Gibt es Projekte im Referentenentwurf zum BVWP, die aufgrund von Zusagen des Bundeskanzlers bzw. der Leitungsebene des BMVBW in den Vordringlichen Bedarf eingestuft wurden, und wenn ja,
a) um welche konkreten Projekte mit welchem Investitionsvolumen handelt es sich hierbei,
b) welches Nutzen-Kosten-Verhältnis liegt diesen Projekten zugrunde,
c) aus welchem konkreten Grund wurden die Projekte in den Vordringlichen Bedarf eingestuft?
Aus welchem Grund wurden beim Finanzrahmen 2001 bis 2015 14 Mrd. Euro für regionale und kommunale Schienenverkehrsprojekte aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Regionalisierungsgesetz dem Finanzvolumen hinzugerechnet, während für die Straße Investitionen für den kommunalen bzw. regionalen Straßenbau nach dem GVFG außen vor bleiben?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Mittel aus dem GVFG und dem Regionalisierungsgesetz verwendet werden?
Wie setzen sich die für die Jahre 2001 bis 2015 eingeplanten Mittel aus dem GVFG und Regionalisierungsgesetz in Gesamthöhe von rund 14 Mrd. Euro konkret zusammen?
Handelt es sich bei den Investitionen nach dem GVFG und dem Regionalisierungsgesetz um Investitionen des Bundes oder stehen diese Mittel den Ländern zu?
In welcher Höhe werden Mittel nach dem GVFG für den Zeitraum 2001 bis 2015 für den kommunalen beziehungsweise regionalen Straßenbau eingesetzt?