Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/2039
15. Wahlperiode 11. 11. 2003
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Brähmig, Klaus Hofbauer, Dirk Fischer (Hamburg),
Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Renate Blank, Georg
Brunnhuber, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Anke Eymer (Lübeck),
Dr. Hans Georg Faust, Enak Ferlemann, Herbert Frankenhauser, Dr. Michael
Fuchs, Peter Götz, Ernst Hinsken, Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Jürgen Klimke,
Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Peter Letzgus, Eduard Lintner, Maria
Michalk, Klaus Minkel, Bernward Müller (Gera), Günter Nooke, Christa Reichard
(Dresden), Anita Schäfer (Saalstadt), Wilhelm Josef Sebastian, Bernhard Schulte-
Drüggelte, Kurt Segner, Johannes Singhammer, Gero Storjohann, Lena
Strothmann, Edeltraut Töpfer, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der
Fraktion der CDU/CSU
Rahmenbedingungen für das deutsche Taxi- und Mietwagengewerbe
Das Taxi ist unbestritten ein wichtiger und unverzichtbarer Teil des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Als einziges Verkehrsmittel im Tür-zu-
Tür-Verkehr steht es der Bevölkerung an 365 Tagen rund um die Uhr zur
Verfügung und erhält dabei keinerlei staatliche Unterstützung. Für Millionen alte
und behinderte Menschen ist das Taxi das wichtigste Verkehrsmittel, um ihre
Mobilität aufrechtzuerhalten. Auch für den Tourismusstandort Deutschland ist
das Taxi ein wichtiger Leistungsträger. Insbesondere für Besucher aus dem
Ausland ist der Taxifahrer der erste Kontakt, der einen wichtigen Beitrag dazu
leistet, ob Deutschland als attraktives und gastfreundliches Reiseland
empfunden wird.
Die seit Jahren anhaltende Wirtschaftskrise, die ständig steigende Zahl der
Arbeitslosen, die Verunsicherung der Bürger durch die Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung sowie die rückläufigen Gästezahlen und
Übernachtungszahlen im Gastgewerbe haben zu einem dramatischen Rückgang der
Fahrgastzahlen im Taxiverkehr geführt. Der Umsatz eines Taxis liegt mancherorts heute pro
Stunde Einsatzzeit oft unter 10 Euro. Gleichzeitig sind die fixen und variablen
Kosten wie beispielsweise Eichgebühren, die Ökosteuer und Kraftstoffpreise in
den vergangen Jahren in die Höhe geschnellt. Mittlerweile gehören Schichten
von 12 bis 14 Stunden für Taxiunternehmer und angestellte Taxifahrer zum
Normalpensum. Sinkende Unternehmensgewinne und sinkende Löhne bei
stetig steigender Arbeitszeit sorgen auf der Unternehmerseite für einen
zunehmend überalterten Fuhrpark und auf Seiten des Fahrpersonals für mangelnde
Freundlichkeit gegenüber dem Fahrgast.
Beispielsweise kommt die Untersuchung „Gutachten gemäß § 13 (4) PBefG
über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Essen“ der Stadt
Essen vom Mai 2003 zu dem Schluss, dass in der Stadt Essen die
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nicht mehr gegeben ist und die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen zudem viele Unternehmer in die Illegalität abdriften lassen.
Die „Sondererhebung zu Taxen- und Mietwagenverkehr“ vom 1. März 2000
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)
gibt deutlichen Aufschluss darüber, dass die Abwanderung der Kunden und der
Unternehmer in den Mietwagenbereich bereits gravierende Ausmaße
angenommen hat. Der Bestand genehmigter Taxen und Mietwagen in Deutschland stieg
im Zeitraum vom 1. März 1996 bis zum Stichtag der Erhebung von 74 853 um
6,57 % auf 79 774 Fahrzeuge. Während beim Taxenverkehr nur ein geringer
Zuwachs von 692 Fahrzeugen (1,32 %) zu verzeichnen war, gab es eine
ausgeprägte Zunahme beim Taxen- und Mietwagenverkehr mit Mischkonzessionen
von 7,61 %. Beim reinen Mietwagenverkehr gab es einen deutlichen Anstieg
um 20,93 % oder 3 953 Fahrzeuge.
Hinzu kommt, dass das Taxigewerbe durch einen über 40 Jahre alten, starren
und längst nicht mehr in allen Bereichen zeitgemäßen Ordnungsrahmen
gebunden ist. Die Bestimmungen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft) bedürfen daher einer längst überfälligen Überarbeitung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist nach Ansicht der Bundesregierung, das Taxi ein fester Bestandteil des
ÖPNV, und wenn nein, warum nicht?
2. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, dem Taxigewerbe
angesichts der wirtschaftlichen Lage den gleichen Nachlass bei der Ökosteuer zu
gewähren wie den konkurrierenden Verkehrsmitteln Bus und Bahn, und
wenn nein, warum nicht?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik aus dem Taxigewerbe, dass § 2
Abs. 3 PBefG die unternehmerische Freiheit unzulässig einengt, da durch
diese Bestimmung Unternehmensverkleinerungen unnötig erschwert
werden?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, § 2 Abs. 3 PBefG so zu ändern, dass
Mehrwagenunternehmer nicht mehr gezwungen sind, ihren ganzen Betrieb
zu veräußern, sondern die Möglichkeit haben, ihren Betrieb durch die
Übertragung einzelner Genehmigungen zu verkleinern, und wenn nein, warum
nicht?
5. Was beabsichtigt die Bundesregierung gegen illegale Beschäftigung im
Taxi- und Mietwagengewerbe und gegen illegale Personenbeförderer zu
unternehmen?
6. Wie steht die Bundesregierung Forderungen gegenüber, einen
Personenbeförderungsschein (P-Schein) einzuführen, der auf der Vorderseite das
obligatorische Lichtbild, den Namen und Vornamen des Fahrers sowie die
Nummer des P-Scheins mit Gültigkeitsdauer ausweist?
7. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Rückseite des
P-Scheins um Angaben zum Arbeitgeber, den Sozialversicherungsträgern
(Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) und die
Personalausweisnummer zu ergänzen?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, gesetzliche Grundlagen dafür zu
schaffen, dass die Vorderseite des neuen P-Scheins vorne am Armaturenbrett für
jeden Fahrgast sichtbar anzubringen ist?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung auf den Weg
zu bringen, die festlegt, dass Taxiunternehmer ab der 2. Taxikonzession
mindestens einen sozialversicherungspflichtig fest angestellten Fahrer
nachweisen müssen, und wenn nein, warum nicht?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung eines
gesonderten Kennzeichens für alle Taxen und Mietwagen, dass neben der
Kennung für die Stadt bzw. den Landkreis, die Konzessionsnummer enthält
und mit einer Buchstabenkennung eine Unterscheidung für Taxis und
Mietwagen vornimmt?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Genehmigungsbehörden z. B. in
Berlin und Hamburg seit Jahren, trotz eines gravierenden Überangebotes,
weitere Taxikonzessionen erteilen, nur weil sie auf Grund des jetzt gültigen
§ 13 Abs. 4 PBefG keine Möglichkeit sehen, Anträge auf Neuerteilungen
abzulehnen?
12. Wie bewertet die Bundesregierung das Gutachten der Stadt Essen über die
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt vom Mai 2003,
insbesondere im Hinblick auf den Vorschlag, dass eine deutliche Reduzierung
der Konzessionen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des
Taxigewerbes führen würde?
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, durch eine Novellierung des § 13 Abs. 4
PBefG dazu beizutragen, dass nur dann neue Konzessionen erteilt werden
können, wenn die Beförderungsnachfrage durch das bestehende örtliche
Taxigewerbe nachweislich nicht erfüllt werden kann?
14. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, bei einer Novellierung
des § 13 Abs. 4 PBefG auch die Zahl der Mietwagen mit einzubeziehen,
um eine Flucht von Taxiunternehmen ins Mietwagengewerbe zu
verhindern, und welche Argumente sprechen dafür beziehungsweise dagegen?
15. Wie beurteilt die Bundesregierung Aussagen aus Kreisen des
Taxigewerbes, dass in den Städten, in denen mit Taxikonzessionen gehandelt wird, in
vielen Fällen neue Konzessionen nur beantragt werden, um diese nach
Ablauf der Sperrfrist gewinnbringend zu veräußern, und welche
Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Konzessionshandel einzudämmen?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung im PBefG eine Regelung zu verankern,
die Altunternehmern bei Betriebsaufgabe eine Übertragung der
Taxikonzession erlaubt, und wie könnte diese – insbesondere im Hinblick auf den
Personenkreis – ausgestaltet werden?
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, § 16 Abs. 3 PBefG so zu ändern, dass
Unternehmern die Wiedererteilung der Konzession unbefristet bis auf
Widerruf erteilt wird, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit des Taxi- oder Mietwagenunternehmers der
Genehmigungsbehörde bekannt werden, und wenn nein, warum nicht?
18. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Taxiunternehmen nur an einem
einzigen Ort Taxikonzessionen betreiben dürfen, oder befürwortet sie die
unternehmerische Initiative von Taxiunternehmern, auch an mehreren
Betriebssitzen ihr Gewerbe zu betreiben?
19. Ist der Bundesregierung bekannt, dass von manchen
Genehmigungsbehörden die Regelung des § 26 Nr. 2 PBefG in der Weise ausgelegt wird, dass
es Taxiunternehmern grundsätzlich verwehrt sein soll, in verschiedenen
Betriebssitzgemeinden Taxigenehmigungen zu betreiben, und beabsichtigt
die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung zu veranlassen, damit
diese bisher unterschiedliche Auslegung des § 26 Abs. 2 PBefG in Zukunft
bundesweit einheitlich geregelt wird?
20. Wie steht die Bundesregierung Forderungen gegenüber, dem Taxigewerbe
in Zukunft die Möglichkeit einzuräumen, Shuttledienste mit sitzplatz-
bezogenen Fahrpreisen anzubieten, und sieht die Bundesregierung hierin eine
Möglichkeit die Kosten für die Verbraucher zu senken und den
Unternehmern neue Einnahmequellen zu erschließen?
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, § 51 PBefG dahin gehend zu ergänzen,
dass die Genehmigungsbehörde über Anträge auf Änderung der
Beförderungstarife im Taxiverkehr innerhalb einer angemessenen, gesetzlich
bestimmten Zeit entscheiden muss, und welchen Zeitraum zwischen dem
Antrag auf Änderung der Beförderungstarife und einer abschließenden
Entscheidung hält die Bundesregierung für angemessen?
22. Gibt es seitens der Bundesregierung die Absicht, in § 25 Abs. 2 der
BOKraft das GPS-Notrufsystem auf Betriebsfunkbasis als eine Alternative
für die bisherige Alarmanlage aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
23. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Farbfestlegung von
Taxifahrzeugen in § 26 Abs. 1 Ziff. 2 BOKraft?
24. Wie bewertet die Bundesregierung den wissenschaftlich begleiteten
Feldversuch des Landes Baden-Württemberg bezüglich der Farbfreigabe für
Taxis?
25. Plant die Bundesregierung den § 26 Abs. 3 und 4 BOKraft dahin gehend zu
novellieren, dass den Taxiunternehmen, abgesehen von politischer und
religiöser Werbung, Eigenwerbung und Fremdwerbung erlaubt wird, und
wenn nein, warum nicht?
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der Umstellung von
mechanischen auf elektronische Taxameter/Wegstreckenzähler, auf die über § 28
BOKraft in Zusammenhang mit § 1 Nr. 3 des Eichgesetzes
vorgeschriebene jährliche Eichpflicht für Taxameter zu verzichten, und wenn nein,
warum nicht?
27. Gibt es Überlegungen im Hinblick auf Frage 26 eine Verpflichtung zur
Eichung der Taxameter/Wegstreckenzähler lediglich bei Inbetriebnahme
eines Fahrzeugs als Taxi oder Mietwagen, bei Reparaturen an den Geräten
oder bei Tariferhöhungen festzuschreiben, und wenn nein, warum nicht?
28. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, Taxiunternehmer mit
weniger als 10 Fahrzeugen von der Untersuchung durch den
Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst (ASD-VO) zu befreien, und
wenn nein, warum nicht?
29. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Zugangsregelungen
zum Taxi- und Mietwagengewerbe dahin gehend zu modifizieren, dass
Taxifahrer eine Ausbildung durchlaufen und damit Taxifahrer/in als
Berufsbild anerkannt wird, und wird dies beabsichtigt?
30. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Mindestbreite für Taxistandplätze
von 2,50 m einzuführen, um so zur Erhöhung der Sicherheit von
Taxifahrern, Fahrgästen und anderen Verkehrsteilnehmern beizutragen, und
wenn nein, warum nicht?
31. Ist es richtig, dass die Freistellungsverordnung (FreistellungsVO) im
PBefG ursprünglich nur geringfügige Personenbeförderungen wie z. B. die
Beförderung von Mitarbeitern zu Baustellen oder die Beförderung von
Schülern zur und von der Schule von den strengen Bestimmungen des
PBefG und der BOKraft befreien wollte, und wie steht die
Bundesregierung dazu, dass diese Regelungen der FreistellungsVO immer stärker
ausgeweitet werden und zunehmend Kinder, Schüler, Behinderte und Kranke
von Fahrern ohne P-Schein mit Fahrzeugen, die nicht den
Versicherungsvorschriften zur Personenbeförderung entsprechen, befördert werden?
32. Mit welcher Zielrichtung beabsichtigt die Bundesregierung – im Hinblick
auf Frage 31 – die FreistellungsVO zu novellieren, beziehungsweise aus
welchen Gründen nimmt die Bundesregierung hiervon Abstand?
Berlin, den 11. November 2003
Klaus Brähmig
Klaus Hofbauer
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Renate Blank
Georg Brunnhuber
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Hubert Deittert
Anke Eymer (Lübeck)
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Herbert Frankenhauser
Dr. Michael Fuchs
Peter Götz
Ernst Hinsken
Klaus Hofbauer
Volker Kauder
Jürgen Klimke
Norbert Königshofen
Werner Kuhn (Zingst)
Peter Letzgus
Eduard Lintner
Maria Michalk
Klaus Minkel
Bernward Müller (Gera)
Günter Nooke
Christa Reichard (Dresden)
Anita Schäfer (Saalstadt)
Wilhelm Josef Sebastian
Bernhard Schulte-Drüggelte
Kurt Segner
Johannes Singhammer
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Edeltraut Töpfer
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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ISSN 0722-8333]