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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Auswirkungen des Wegfalls der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung in der gesetzlichen Rentenversicherung (G-SIG: 15010634)

Höhe der Rentenminderung, evtl. Kürzung des Bundeszuschusses, Einsparvolumen ab 2005, schrittweise Begrenzung der Anrechnungszeiten, Auswirkungen des Wegfalls der Ausbildungszeiten auf Frauen, Vorsorge Betroffener, Höhe der Durchschnittsrente, Haltung der Kultusminister, Rentenhöhe eines Akademikers, Rentenberechnung im Ausland, Dauer der Erwerbsphase und Rentenbezugsphase eines Akademikers und anderweitiger Berufstätiger

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

19.12.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/205111. 11. 2003

Auswirkungen des Wegfalls der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung in der gesetzlichen Rentenversicherung

der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Andreas Storm, Dr. Maria Böhmer, Maria Eichhorn, Katherina Reiche, Dr. Günter Krings, Dr. Wolf Bauer, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Dr. Christoph Bergner, Antje Blumenthal, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Alexander Dobrindt, Thomas Dörflinger, Vera Dominke, Georg Fahrenschon, Dr. Hans Georg Faust, Ingrid Fischbach, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Tanja Gönner, Markus Grübel, Holger Haibach, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Volker Kauder, Julia Klöckner, Michael Kretschmer, Barbara Lanzinger, Werner Lensing, Walter Link (Diepholz), Dorothee Mantel, Stephan Mayer (Altötting), Maria Michalk, Hildegard Müller, Stefan Müller (Erlangen), Michaela Noll, Dr. Georg Nüßlein, Melanie Oßwald, Rita Pawelski, Daniela Raab, Thomas Rachel, Hannelore Roedel, Albert Rupprecht (Weiden), Uwe Schummer, Matthias Sehling, Marion Seib, Thomas Silberhorn, Jens Spahn, Christian Freiherr von Stetten, Matthäus Strebl, Marco Wanderwitz, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller, Willi Zylajew und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat ihre Vorstellungen für die Weiterentwicklung der Rentenreform 2001 und der Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung am 20. Oktober 2003 in Form von Eckpunkten vorgelegt. Die kurzfristigen Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenbeitrages für das Jahr 2004 hat die Bundesregierung mit ihrer Mehrheit im Deutschen Bundestag bereits verabschiedet. Für die mittel- und langfristigen Reformmaßnahmen haben die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 15/1832), und Ende Oktober 2003 hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. Darin geht es u. a. um die Abschaffung der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung.

Die Bundesregierung hat mehrfach angekündigt, den Bildungsstandort Deutschland fördern zu wollen. Der Stellenwert von Bildung in unserer Gesellschaft darf nicht geschmälert werden. Bildung ist im rohstoffarmen Deutschland die entscheidende Ressource. Nur mit hochproduktiven Arbeitsplätzen ist das Rentensystem überhaupt finanzierbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung werden voraussichtlich pro Jahr vom Wegfall der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung betroffen sein?

2

Wie schlüsselt sich diese Zahl im Jahr 2005 und in den folgenden zehn Jahren a) nach Männern und Frauen, b) nach Anrechnungstatbeständen (Schule, Hochschule, Fachhochschule, Fachschule, Berufsbildungsjahr in vollzeitschulischer Form wie z. B. 10. Vollzeitschuljahr, Berufsgrundschuljahr, Berufsschule, Fachakademien, Berufsakademien), c) nach Alter und d) nach alten Bundesländern/neuen Bundesländern auf? Wie viele davon sind Frauen, die mindestens einmal in ihrem Berufsleben Kindererziehungszeiten geltend machen?

3

Welche durchschnittliche Reduzierung der Rentenhöhe ergibt sich aus der Streichung? Wie schlüsselt sich diese Summe nach Frauen und Männern sowie nach alten Bundesländern und neuen Bundesländern auf? Wie hoch ist die höchste monatliche Rentenminderung? Wie schlüsselt sich diese Summe nach Frauen und Männern sowie nach alten Bundesländern und neuen Bundesländern auf?

4

Handelt es sich bei den Aufwendungen, die sich aus den bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung ergeben, nach Einschätzung der Bundesregierung um sog. versicherungsfremde Leistungen? Wenn ja, werden diese dann über den Steuerzuschuss des Bundes zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziert? Wenn nein, wie erfolgt dann die Finanzierung? Müsste bei der Abschaffung der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung zwangsläufig der Bundeszuschuss verringert werden, wenn die Aufwendungen vom Bundeszuschuss erfasst werden? Wenn ja, führt dann eine Abschaffung der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung überhaupt zu einer finanziellen Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung? Wie verhalten sich dazu die Aussagen zur Beitragssatzwirkung der vorgesehenen Maßnahme im Referentenentwurf (vgl. Tabelle 2 auf Seite 90 des Entwurfs)?

5

Wie hoch quantifiziert sich das Einsparvolumen für den vorgesehenen Wegfall der bewerteten Anrechungszeiten bei universitären Ausbildungszeiten ab dem Jahr 2005 und in den nächsten zehn Jahren? Wie schlüsselt sich diese Zahl nach Frauen und Männern sowie nach alten Bundesländern und neuen Bundesländern auf?

6

Wie hoch quantifiziert sich das Einsparvolumen für den vorgesehenen Wegfall der bewerteten Anrechungszeiten bei sonstigen schulischen, d. h. außeruniversitären Ausbildungszeiten ab dem Jahr 2005 und in den nächsten zehn Jahren? Wie schlüsselt sich diese Zahl nach Frauen und Männern sowie nach alten Bundesländern und neuen Bundesländern auf?

7

Wie hoch wäre die monatliche Rentenminderung nach Wegfall der bewerteten Anrechungszeiten bei schulischen und universitären Ausbildungszeiten im Jahr 2005 unter folgender zugrunde liegender Modellrechnung: männlich/weiblich/alte Bundesländer/neue Bundesländer, 35 Beitragsjahre, 2 Kinder, Renteneintritt 65 Jahre?

8

Wann und durch welches Gesetz wurde die Höchstdauer der Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung von 13 auf 7 Jahre begrenzt? Wie beurteilt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass die SPD diesem Gesetz seinerzeit zugestimmt hat – die Aussage der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, im „TAGESSPIEGEL“ vom 26. Oktober 2003: „Zum Geschrei der Union: Ich will nur mal daran erinnern, dass unionsgeführte Regierungen in den 90er Jahren die Anrechnung von Ausbildungszeiten von dreizehn auf sieben auf drei Jahre zusammengestrichen haben“?

9

Wie hat die Bundesregierung in der 13. Wahlperiode die Beschränkung der Anerkennung von Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 auf maximal 3 Jahre bewertet? Wie korrespondiert diese Bewertung mit den jetzigen Plänen, die bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer und universitärer Ausbildung komplett streichen? Macht es nach Einschätzung der Bundesregierung einen qualitativen Unterschied, die Höchstdauer der Anerkennung von Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung von 7 auf 3 Jahre zu begrenzen oder die Anrechnungszeiten ganz abzuschaffen?

10

Aus welchen Gründen wird die Bewertung der Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung gestrichen, an der Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen vor dem 25. Lebensjahr bei tatsächlicher Berufsausbildung aber festgehalten? Bestehen aus Sicht der Bundesregierung gegen diese unterschiedliche rentenrechtliche Berücksichtigung von schulischer und beruflicher Ausbildung keine rechtlichen Bedenken?

11

Wie hoch sind die Ausgaben für die geltende Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen? Wie schlüsselt sich diese Zahl nach Frauen und Männern sowie nach alten Bundesländern und neuen Bundesländern auf? Wie hoch quantifiziert sich das Einsparvolumen für den vorgesehenen Wegfall der pauschalen Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen ab dem Jahr 2005 und in den nächsten zehn Jahren? Wie schlüsselt sich diese Zahl nach Frauen und Männern sowie nach alten Bundesländern und neuen Bundesländern auf?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der geplante Wegfall der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischen und universitären Ausbildungszeiten Frauen – in Zukunft noch mehr als heute – in besonderem Maße trifft, weil diese aufgrund von Kindererziehungszeiten, Pflegetätigkeit, Teilzeitarbeit etc. im Durchschnitt sowieso schon weniger Beitragsjahre vorweisen können als Männer? Wenn ja, plant die Bundesregierung Maßnahmen, um diese Einschnitte insbesondere für Frauen sozial abzufedern, z. B. durch eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag von Prof. Dr. Winfried Schmähl in seiner Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung am 30. Oktober 2003, dass „bei Anrechnung von Ausbildungszeiten auch Beitragszahlungen entrichtet werden, und zwar von der Einrichtung, die für Ausbildungsförderung zuständig ist. Hier wäre also – wie im Fall der Kindererziehungszeiten – eine aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzierende Beitragszahlung sachadäquat, sei es generell oder zur verteilungspolitischen Flankierung von Beitragszahlungen der Betroffenen“ (Ausschussdrucksache 338 vom 28. Oktober 2003)?

14

Wann hat die Bundesregierung den Wegfall der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung beschlossen? Aus welchen Gründen war diese Maßnahme im Papier der Bundesregierung „Rentenbeitrag bleibt stabil – Einschnitte für Rentnerinnen und Rentner“ vom 19. Oktober 2003 noch nicht enthalten? Warum taucht diese Maßnahme erstmals in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 20. Oktober 2003 auf? Aus welchen Gründen war zunächst eine dreijährige Übergangsregelung für die Maßnahme geplant? Welche Gründe waren maßgebend dafür, die Übergangsregelung auf vier Jahre auszudehnen?

15

Besteht aus Sicht der Bundesregierung für die rentennahen Jahrgänge ausreichend Zeit, sich auf die durch den Wegfall der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung ergebenden Rentenkürzungen einzustellen und entsprechende Vorsorge zu treffen? Wenn ja, auf welche Weise sollte nach Einschätzung der Bundesregierung ein heute 59-jähriger Durchschnittsverdiener mit einer dreijährigen Schulausbildung vorsorgen, um eine Kürzung seiner Rente, die er im Jahr 2009 beantragen will, von derzeit 58,79 Euro zu kompensieren?

16

Wie hoch sind die Aufwendungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die übrigen Anrechnungszeiten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Anrechnungstatbeständen?

17

Wie hoch ist derzeit die Durchschnittsrente von Frauen in den alten Bundesländern und in den neuen Bundesländern? Wie hoch ist die Durchschnittsrente von Männern in den alten Bundesländern und in den neuen Bundesländern? Wie viele Frauen bzw. Männer in den alten Bundesländern und in den neuen Bundesländern müssen mit einer Rente unter diesem Durchschnittswert auskommen? Wie hoch ist die Anzahl der Frauen bzw. Männer in den alten Bundesländern und den neuen Bundesländern, die mit einer Rente von 600 Euro oder weniger auskommen müssen?

18

Wie ist die Aberkennung der Ausbildungszeiten bei der Rentenberechnung mit dem Ziel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu vereinbaren, die Zahl der Studierenden auf 40 Prozent eines Altersjahrgangs zu erhöhen? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage des Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Dr. Herbert Rische, durch den Wegfall der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung mindere „man den Stellenwert der Ausbildungszeit. Das ist nicht das richtige Signal. Unsere Arbeitswelt wandelt sich, Beschäftigungsbiografien werden unsteter. Aus- und Fortbildung auch neben dem Arbeitsleben werden wichtiger. Das kann man nicht als Privatsache behandeln.“ (DER TAGESSPIEGEL vom 27. Oktober 2003)?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung das Umfrage-Ergebnis der „WELT am SONNTAG“, wonach sich die Mehrheit der Länder-Kultusminister gegen den vorgesehenen Wegfall der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung ausgesprochen hat (dpa vom 26. Oktober 2003)?

20

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente eines Akademikers in Deutschland (weiblich/männlich/alte Bundesländer/neue Bundesländer)? Wie hoch ist die Durchschnittsrente eines Geisteswissenschaftlers (weiblich/männlich/alte Bundesländer/neue Bundesländer)? Wie hoch ist die durchschnittliche Rente eines Naturwissenschaftlers (weiblich/männlich/alte Bundesländer/neue Bundesländer)? Wie hoch ist im Vergleich dazu die Durchschnittsrente eines Facharbeiters (z. B. in der metallverarbeitenden Industrie) aufgeschlüsselt nach weiblich/männlich/alte Bundesländer/neue Bundesländer?

21

Wie berücksichtigen andere Länder, mit denen Deutschland im internationalen Wettbewerb steht, sowie das europäische Ausland die Zeiten schulischer Ausbildung bei der Rentenberechnung (USA, Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich)? Wie hoch ist die durchschnittliche Rente eines Akademikers in diesen Ländern (weiblich/männlich/Geisteswissenschaftler/Naturwissenschaftler)?

22

In welchem Alter beginnt in Deutschland ein Akademiker seine berufliche Laufbahn? Wann beginnen in anderen Ländern (USA, Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich) Akademiker ihre berufliche Laufbahn?

23

Welchen ökonomischen Nutzen stellt eine akademische Ausbildung (gemessen am Netto-Lebensverdienst) gegenüber anderen Ausbildungswegen dar (für weibliche/männliche Akademiker/in den alten Bundesländern/in den neuen Bundesländern)?

24

Wie lange dauert die durchschnittliche Erwerbsphase und Rentenbezugsphase eines Akademikers? Wie lange dauert die durchschnittliche Erwerbsphase und Rentenbezugsphase anderweitig Berufstätiger?

Berlin, den 11. November 2003

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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