Wahrheit und Klarheit der Arbeitsmarktstatistik
der Abgeordneten Johannes Singhammer, Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Dr. Michael Fuchs, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Georg Nüßlein, Eduard Oßwald, Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Hartmut Schauerte, Marion Seib, Max Straubinger, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Empirisches Wissen über den Arbeitsmarkt ist eine Voraussetzung dafür, die richtigen Maßnahmen zur Lösung der drängenden Probleme am Arbeitsmarkt ergreifen zu können.
Gerade deshalb muss in Zukunft auch die Arbeitsmarktstatistik eine bessere Informationsquelle über tatsächliche Verfügbarkeiten und Bewegungen am Arbeitsmarkt darstellen. Hierbei ist die internationale Vergleichbarkeit der Daten ein ebenso wichtiger zu berücksichtigender Aspekt wie die realistische Darstellung der Arbeitslosigkeit in unserem Land. Einseitige Änderungen, die nicht dazu beitragen, den Erkenntnisstand zu verbessern, helfen dabei nicht weiter.
Aufgrund von Änderungen der Bundesgesetze sowie entsprechender Verordnungen für die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich die Differenz zwischen den Daten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der deutschen Statistik in den letzten Jahren verringert. Es findet demnach eine Annäherung der Arbeitslosenstatistik der BA an die Erwerbslosenstatistik nach Eurostat, die auch vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird, statt. Während im September 1998 die Differenz zwischen Arbeitslosenquote (10,3 %) und Erwerbslosenquote (8,8 %) noch 1,5 Prozentpunkte betrug, lag sie im September 2003 als Differenz zwischen 10,1% Arbeitslosen- und 9,3 % Erwerbslosenquote bei nur noch 0,8 Prozentpunkten. Diese Verringerung des Quotenunterschieds um 0,7 Prozentpunkte in den letzten fünf Jahren entspricht rund 300 000 Arbeitslosen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Menschen befinden sich insgesamt in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeitgesetz, Drittes Buch Sozialgesetzbuch/SGB III)?
Wie viele Jugendliche unter 25 Jahre befinden sich in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik?
Wie erklärt die Bundesregierung die Verringerung des Abstandes zwischen der Arbeitslosen- und Erwerbslosenquote in den letzten 5 Jahren?
Wie viele Arbeitslose, die Leistungen der BA nach § 428 SGB III erhalten, waren im Laufe bzw. Ende des Jahres 2003 nicht in der offiziellen Arbeitslosenquote aufgeführt?
Wie viele Personen waren das entsprechend 1998?
Wie viele Personen haben bis Ende 2003 Anstellung in einer Personal Service Agentur gefunden und werden daher nicht mehr in der offiziellen Arbeitslosenquote geführt?
Wie viele Frührentner wegen Arbeitslosigkeit, die von der Rentenversicherung übernommen wurden, wurden Ende 2003 nicht mehr in der offiziellen Arbeitslosenquote geführt?
Wie viele Personen, die sich in staatlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen bzw. in Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen befinden, wurden im Jahresdurchschnitt 2003 bzw. zum Jahresende 2003 – aufgegliedert nach den einzelnen Maßnahmen – nicht in der offiziellen Arbeitslosenquote aufgeführt?
Welche entsprechenden Zahlen ergeben sich für das Jahr 1998?
Welche Anzahl von Personen wird aufgrund der höheren Anforderungen an das Mitwirken der Arbeitslosen infolge des Job-Aqtiv-Gesetzes Ende 2003 nicht mehr in der offiziellen Arbeitslosenquote geführt bzw. meldet sich nicht mehr arbeitslos?
Wie viele Personen wurden Ende 2003 durch die intensivierte Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und insbesondere eine verschärfte Kontrolle der Arbeitsbereitschaft Ende 2003 im Vergleich zu 1998 nicht mehr in der offiziellen Arbeitslosenquote geführt?
Welche Anzahl von Personen ist insgesamt zwischen 1998 und 2003 durch Änderungen von Gesetzen und Verordnungen sowie durch eine verschärfte Anwendung und Überprüfung der Kriterien der Arbeitslosigkeit aus der offiziellen Arbeitslosenquote herausgefallen?
Wie viele Personen melden sich aufgrund dieser Veränderungen und verschärfter Anforderungen bzw. Prüfungen entsprechend nicht mehr arbeitslos?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine realitätsgetreue Darstellung der Situation auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen?
Wie kann nach Überzeugung der Bundesregierung die unterschiedliche Entwicklung von Arbeitslosigkeit, Erwerbslosigkeit, Erwerbstätigkeit sowie Arbeitsvolumen realitätsnah in der Öffentlichkeit dargestellt werden?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Vergleichbarkeit der Zeitreihen von Arbeitslosenzahlen und -quoten sowie Erwerbslosenzahlen und -quoten sicherzustellen?
Wie werden dabei insbesondere die oben angesprochenen Veränderungen der relevanten Gesetze und Verordnungen sowie der Anwendung und Überprüfung der Arbeitslosenkriterien berücksichtigt?
Wie könnte nach Auffassung der Bundesregierung der Begriff der Arbeitslosigkeit so definiert werden, dass alle Strukturdaten, aufgrund derer politische Entscheidungen getroffen werden, die tatsächlichen Problemlagen am Arbeitsmarkt weitergeben?
Spricht nach Auffassung der Bundesregierung etwas dagegen, einen mehrstufigen Arbeitslosigkeitsbegriff (z. B. Arbeitslose nach ILO-Kriterien, registrierte Arbeitslose, Leistungsbezieher, Teilnehmer in Maßnahmen etc.) bzw. unterschiedliche offizielle Arbeitslosenquoten parallel auszuweisen?
Plant die Bundesregierung z. B. im Rahmen einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, eine weitergehende Veränderung der Arbeitslosen- bis ggf. hin zu einer Erwerbslosenstatistik?
Falls ja, wie wäre diese genau definiert und inwieweit würde diese der Erhebung nach Eurostat bzw. ILO-Kritierien entsprechen?
Inwieweit würde eine solche neue bzw. veränderte Arbeitsmarktstatistik ggf. durch zeitliche Rückrechnung eine konsistente und aussagefähige Zeitreihe sicherstellen?
Welche anderen Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wenden nach Informationen der Bundesregierung ausschließlich den ILO-Standard bei der Definition der Arbeitslosigkeit an?
In welchen dieser Länder besteht nach Informationen der Bundesregierung neben dem ILO-Maß noch eine weitere nationale Arbeitslosenstatistik?
In welchen OECD-Staaten ist in den vergangenen zehn Jahren aufgrund der internationalen Vergleichbarkeit auf eine historisch gewachsene nationale Arbeitslosenstatistik verzichtet worden und an deren Stelle der ILO-Standard getreten?