Untersagung von Freisetzungsversuchen der Bundesanstalt für Züchtungsforschung durch die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast
der Abgeordneten Helmut Heiderich, Christa Reichard (Dresden), Uda Carmen Freia Heller, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Albert Deß, Peter Bleser, Gitta Connemann, Dr. Maria Flachsbarth, Ursula Heinen, Dr. Peter Jahr, Volker Kauder, Julia Klöckner, Marlene Mortler, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Jochen Borchert, Cajus Caesar, Hubert Deittert, Thomas Dörflinger, Gerda Hasselfeldt, Susanne Jaffke, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose, Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Max Straubinger, Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Ende Oktober 2003 wurde bekannt, dass die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, die Bundesanstalt für Züchtungsforschung (BAfZ) in Quedlinburg und Dresden/Pillnitz angewiesen hatte, von der Freisetzung gentechnisch veränderter Apfelbäume keinen Gebrauch zu machen. Die Apfelbaumpflanzen wurden gentechnisch so verändert, dass sie gegen die verbreitete Krankheit Feuerbrand resistent sein sollen. Die Freisetzungsversuche wären ein entscheidender Schritt gewesen, um die bisherigen Forschungsergebnisse überprüfen, verbessern und weiterentwickeln zu können.
Gegen diese Anweisung sprechen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse: Die Zentrale Kommission für biologische Sicherheit (ZKBS) – das Sachverständigengremium des für die Genehmigung zuständigen Robert Koch-Institutes (RKI) – hatte bereits Anfang Oktober 2003 die Freisetzung empfohlen, da sie keine Gefährdung für Umwelt und Gesundheit der Menschen erkennen konnte. Eine Genehmigung des RKI wird daher aus wissenschaftlichen Gesichtpunkten her erwartet.
Auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) hatte in einem Papier: „Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika“ (Februar 2003) gerade auf die positiven Möglichkeiten der gentechnischen Züchtung hingewiesen. Deshalb hatte die BAfZ „die Anstrengungen verstärkt auf den gentechnischen Ansatz konzentriert“. Denn die konventionell auf Resistenz gezüchteten Sorten hätten „aufgrund mangelnder Akzeptanz durch den Handel bislang wenig Eingang in den Anbau gefunden“, weil damit „die derzeitigen Qualitätskriterien der marktfähigen Sorten im Erwerbsanbau nicht erreicht werden“. Alternativen zur gentechnischen Forschung sind danach mittelfristig gerade nicht ersichtlich.
An den Standorten in Quedlinburg und Dresden war, in einem auf die nächsten 20 Jahre angelegten Versuch, geplant, neue gentechnisch erzeugte Resistenzen gegen die Erreger Feuerbrand, Mehltau und Apfelschorf, mit dem Schwerpunkt des Feuerbrandpilzerregers, zu entwickeln, um die bisherigen sehr aufwendigen 15 bis 20 Spritzungen im Obstbau zu reduzieren.
Der geplante Freilandversuch beinhaltet nicht nur das auf die Züchtung orientierte Ziel, die Krankheitsresistenz von Apfelbäumen zu verbessern. Das Forschungskonzept enthält auch Forschungsaufgaben, die im Rahmen der gentechnischen Sicherheitsforschung untersucht werden und mit denen die Auswirkungen der Freisetzung untersucht werden sollen. Nach mehrjähriger Forschungsarbeit stehen jetzt für den Standort Pillnitz im Labor gezüchtete gentechnisch veränderte Bäume zur Verfügung, mit denen eine umfangreiche, problemorientierte Sicherheitsforschung betrieben werden kann. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen Freilandversuche wegen der langfristigen Auswirkungen des Anbaus transgener Pflanzen in einem Langzeit-Monitoring wissenschaftlich begleitet werden. Die Bundesregierung sicherte im Regierungsprogramm zu, dass die Risiko- und Sicherheitsforschung verstärkt werden soll.
Überdies gibt es internationale Forschungszusammenarbeit in der Grünen Gentechnik, z. B. in Deutschland mit einer entsprechenden Züchtungseinrichtung bei Institut National de la Recherche Agronomique, INRA, Frankreich, oder durch enge Kooperation mit der Cornell-Universität, New York, wo seit mehreren Jahren Freisetzungen mit Apfelbäumen von Sorten, die in den USA marktfähig sind, durchgeführt werden und deren veröffentlichte Ergebnisse Anlass zur Annahme geben, dass der hier geplante Versuchsansatz zur Feuerbrandbekämpfung durch die Freisetzung bestätigt werden wird.
Das Forschungsprojekt besteht seit mehreren Jahren. Mit der Anweisung der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, wird dieses für den Obstanbau wichtige Forschungsprojekt für unbestimmte Zeit unterbrochen. Noch immer liegt für die Entscheidung des BMVEL keine sachliche Begründung vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wann und in welcher Weise wurde die BAfZ in Quedlinburg und Pillnitz über die Entscheidung der Bundesministerin, dass die Freisetzungsversuche nicht ausgeführt werden sollen, in Kenntnis gesetzt?
Trifft es zu, dass diese Ministerentscheidung nicht über das BMVEL, sondern über die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Öffentlichkeit bekannt wurde, nämlich durch eine Pressemitteilung vom 24. Oktober 2003 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordneten Antje Hermenau und Peter Hettlich aus Sachsen sowie durch Mitteilung von Undine Kurth aus Sachsen-Anhalt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Welche alternativen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Apfelschorf, Mehltau und Feuerbrand sind mit der in der Pressemitteilung vom 24. Oktober 2003 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgeführten Begründung des BMVEL, die Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Apfelbäumen nicht durchzuführen, gemeint, dass die Entwicklung alternativer Bekämpfungsmaßnahmen vielversprechender sei, und wann stehen sie den deutschen Erwerbsobstbaubetrieben zur Verfügung?
Welche Auskreuzungsgefahren sieht die Bundesregierung bei den Freisetzungsversuchen für den Standort Quedlinburg angesichts der Tatsache, dass bei diesen Versuchen die Fruchtbildung nicht erforderlich ist und die Bäume deshalb schon nach vier Jahren gerodet und vernichtet werden sollen, jedenfalls bevor sie ausgewachsen sind und Blüten bilden?
Warum nimmt die Bundesregierung die nunmehr durch eine Bundesforschungsanstalt eröffnete Möglichkeiten, die obstbaulichen Qualitätsuntersuchungen an aufgepfropften gentechnisch veredelten Bäumen durchzuführen und damit eine umfangreiche, problemorientierte Sicherheitsforschung zu betreiben, nicht wahr, obwohl sie ebenfalls Inhalt des Forschungsprojektes ist und von der Koalitionsvereinbarung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gedeckt ist?
Hat die Bundesregierung bedacht, dass mit der Untersagung der Freisetzungsversuche auch die Risiko- und Sicherheitsforschung, insbesondere das Langzeit-Monitoring, unterbrochen werden, und sieht sie darin einen Widerspruch zu der Zusicherung des Regierungsprogrammes, diese zu verstärken?
Welche Sicherheitsbedenken sieht die Bundesregierung bei der geplanten Freisetzung im Gegensatz zur ZKBS, die als wissenschaftlich beratendendes Gremium des RKI in der Begutachtung des Freisetzungsantrages die Freisetzung Anfang Oktober 2003 empfohlen hat, da es keine sicherheitsrelevanten Bedenken für Umwelt und Gesundheit der Menschen nach dem Gentechnikgesetz gebe?
Welche Bedeutung haben nach Meinung der Bundesregierung die Empfehlungen der ZKBS bei konkreten Genehmigungsverfahren vor dem Hintergrund, dass der wissenschaftliche Sachverstand zur Beurteilung genehmigungsbedürftiger Sachverhalte nach dem Gentechnikgesetz gerade bei der ZKBS als beratendem Gremium, zusätzlich und außerhalb des BMVEL und der nachgeordneten Behörden des Ressorts, versammelt ist?
Welche Auffassung haben die an dem Genehmigungsverfahren beteiligten Bundesbehörden zu dem Verfahren und mit welcher Begründung?
Inwiefern und mit welcher Aussage hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) als zukünftig statt des Umweltbundesamtes (UBA) beteiligte Behörde zu dem Genehmigungsverfahren Stellung bezogen, und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wie steht die Bundesregierung zu der Annahme, dass nach der Auflösung des RKI und dessen Eingliederung in das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zukünftig alle bio- und gentechnologischen Forschungsprojekte in der Durchführung von der persönlichen Entscheidung der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft abhängen werden?
Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, ihre Anweisung, die Freisetzungsversuche zu unterlassen, gerade in Anbetracht entgegenstehender wissenschaftlicher Erkenntnisse der ZKBS und des Strategiepapiers des BMVEL?
Betrachtet die Bundesregierung den direkten Eingriff einer Bundesministerin durch eine Anordnung in die wissenschaftliche Validierung eines wissenschaftlich abgesicherten Forschungsvorhabens für gerechtfertigt vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Wissenschaft (Artikel 5 Grundgesetz), und wenn ja, aus welchen Gründen?
Welche Bedeutung hat bei der Entscheidung und der Art des Vorgehens, nämlich in Form einer Anweisung, die interner Art ist, die Tatsache, dass die BAfZ eine nicht-rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist?
Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass das als langfristige Strategie angelegte Papier zur „Bekämpfung des Feuerbrands im Obstanbau ohne Antibiotika“, das durch eine Arbeitsgruppe des BMVEL erarbeitet wurde und empfiehlt, neben der klassischen Resistenzzüchtung beim Apfel auch gentechnische Arbeiten verstärkt fortzuführen, knapp acht Monate nach Veröffentlichung schon überholt ist, wie aus der Anweisung der Bundesministerin offenbar zu schließen ist?
Welche neuen Erkenntnisse haben das BMVEL zu der Einschätzung bewogen, ein Erfolg der Versuche sei nicht absehbar, wie in der Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zitiert?
Was meint das BMVEL mit dieser Aussage in Anbetracht dessen, dass die BAfZ im Vorfeld der geplanten Freisetzung umfangreich alle im Labor und Gewächshaus ausführbaren Arbeiten realisiert hat, am freizusetzenden Pflanzenmaterial umfassende Daten erhoben werden konnten und somit die Freisetzung einen weiteren Schritt in einem Step-by-step-Verfahren darstellen würde, der einen Züchtungserfolg daher absehbar macht?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass im Rahmen der europäischen Biotechnologiestrategie internationale Netzwerke und Kooperationen für die Grüne Gentechnik gefordert wie gefördert werden, wogegen in Deutschland von der für die Gentechnik zuständigen Bundesministerin solche Forschungsprojekte in der anwendungsbezogenen Phase untersagt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass gerade die Virusresistenz von Pflanzen als eines der wichtigsten internationalen Forschungsgebiete der Grünen Gentechnik gesehen wird und z. B. bei dem Papaya-Virus auf Hawaii die Grüne Gentechnik als Züchtungsmethode sehr erfolgreich eingesetzt wird?
Geht die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung, den Freisetzungsversuch zu stoppen, von falscher Versuchsplanung, unzureichender wissenschaftlicher Arbeit und Inkompetenz der betroffenen wissenschaftlichen Einrichtungen aus?
Wann wurde die Forschung an dem Projekt „Alternativen zur Feuerbrandbekämpfung“ begonnen?
Warum wurde das Projekt bislang gefördert?
Wie viele Bundesmittel aus welchen Ministerien sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis Ende Oktober 2003 in dieses Forschungsprojekt der BAfZ in Form von institutioneller Förderung sowie Projektförderung geflossen?
Wie viele Personen haben seit Beginn des Projektes mit welchen Gehaltsstufen daran gearbeitet, durchgehend und zeitweise?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Untersagung der Versuche im Hinblick auf die äußerst angespannte Haushaltslage, da mit dem Freisetzungsstopp eine beträchtliche Menge an Bundes- und Forschungsmitteln – möglicherweise ohne praktisch verwertbares Ergebnis – ausgegeben worden sind?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dieser Entscheidung der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, und der Tatsache, dass gentechnische Forschungsarbeiten auch an Pflanzen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziell und konzeptionell gefördert werden und die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, das Ziel ausgegeben hat, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie in Forschung und Anwendung zu stärken (zuletzt am 20. Oktober 2003 in Leipzig bei der Eröffnung der 5. Biotechnologietage des BMBF)?
Hat im Jahr 2003 eine interne oder externe Evaluierung der Forschungsprojekte der BAfZ stattgefunden, insbesondere des hier dargestellten Projektes zur Bekämpfung des Feuerbrandes, und wenn ja, wer hat diese mit welchem Ergebnis vorgenommen?